↓ HiER ZU FiNDEN
Erstkontrolle
Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen vorzunehmen. Um dem alljährlichen Vorwurf vorzubeugen, die
Grabsteine würden bei der Überprüfung losgerüttelt, wird auf die diesbezüglichen Vorschriften ausdrücklich hingewiesen. In der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des
Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks fasst der BIV die technischen Regeln, die beim Errichten und bei der Sicherheitsprüfung an Grabmalen zu beachten
sind, zusammen. Die jährliche Sicherheitsprüfung erfolgt hiernach mit der Gebrauchslast (0,3 kN = ca. 30 kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von über 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m
über Fundamentoberkante. Die Prüflast ist kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufzubringen.
Da oft auch neue Grabmale betroffen sind, wird an dieser Stelle auf Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerks hingewiesen. Dort ist festgelegt, wie Grabdenkmäler auf Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Steinmetze müssen für alle aufgestellten Grabmale
Gewährleistungsfristen einhalten. In der Regel sind dies fünf Jahre nach dem Aufstellen.
Wir bitten alle Betroffenen, die Standsicherheitsprüfung nicht als „Schikane“ zu betrachten, sondern als notwendigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen. Nach Mitteilung unseres
Haftpflichtversicherers kommt es oftmals trotz der vorgenommenen Standsicherheitsprüfungen zu folgenschweren Unfällen. Vor diesem Hintergrund haben die Vorschriften zur Überprüfung der
Standfestigkeit von Grabmalen sicher ihre Berechtigung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Überprüfung von Grabmalen beizuwohnen. Die Überprüfung findet in der Zeit vom 22.04. bis 25.04.2025 (KW 17) unter Vorbehalt der
Witterung statt.
Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 12.05.2025 eingeebnet. Das betrifft die Reihen-,
Rasenreihen- und Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1990 (Stichtag: 30.04.1990) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen
die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist. Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich
bis spätestens 30.04.2025 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung.
Ihre Friedhofsverwaltung
Nachkontrolle
Die Nachkontrolle der Grabsteine findet vom 02.06. bis 06.06.2025 (KW 23) statt.
Sind Grabsteine bei der Nachkontrolle weiterhin locker, werden diese vom Bauhof abgebaut und an die Leichenhalle gestellt.
Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten
Neue Friedhofsgebührenordnung ab 01.01.2025
Am 12.12.2024 beschlossen
WARTENBERG · Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) und des § 41 der Friedhofsordnung der Gemeinde Wartenberg vom 12.12.2024 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 12.12.2024 für die Friedhöfe der Gemeinde Wartenberg folgende Satzung (Gebührenordnung) beschlossen: ...
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Neue Friedhofsordnung ab 01.01.2025
Am 12.12.2024 beschlossen
WARTENBERG · Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 381) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in der Sitzung vom 12.12.2024 für die Friedhöfe der Gemeinde Wartenberg folgende Satzung (Friedhofsordnung) beschlossen ...
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Der Gottesdienst beginnt in der Evangelischen Kirche in Angersbach um 10:10 Uhr.
Wartenberg, den 17.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Mittwoch 14:00 Uhr
Am Mittwoch dem 23. März wollen wir die gemeindliche Obstbäume scheiden. Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Friedhof. Bitte Werkzeug mitbringen. Gäste sind willkommen.
Bei schlechter Witterung wird die Aktion um eine Woche verschoben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Mittwoch 14:00 Uhr
Am Mittwoch dem 9. März wollen wir die gemeindliche Obstbäume scheiden. Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Friedhof. Bitte Werkzeug mitbringen. Gäste sind willkommen.
Bei schlechter Witterung wird die Aktion um eine Woche verschoben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Freitag 15:00 Uhr
Am diesem Freitag findet in Angersbach die erste „Begegnung vor Ort“ statt. Ich freue mich auf die Gespräche mit Ihnen. Kommen Sie einfach vorbei, entweder auf dem Spielplatz, zum Gratis-Kaffee auf dem Parkplatz am Friedhof oder aber beim anschließenden Ortstermin auf dem Friedhof. Selbstverständlich können Sie auch die gesamte Zeit dabei sein.
im Rückblick ...
Dr. Olaf Dahlmann
Hier in Angersbach ...
WARTENBERG · Heute fand meine zweite "Begegnung vor Ort" statt, mein Ortsterminformat im Rahmen der Bürgermeisterwahl. Diesmal im Ortsteil Angersbach. Wieder mit dabei das Coffee-Bike, das tolle Kaffeegetränke gezaubert hat. Ich habe zahlreiche Anregungen erhalten, die ich im Rahmen einer zweiten Amtszeit umsetzen werde. Vielen Dank an alle Interessierten für die Teilnahme sowie die sehr konkreten Hinweise und Ideen.
Dr. Olaf Dahlmann
Baulich sind noch Restarbeiten zu machen
ANGERSBACH · Heute war die Bauendreinigung in der Friedhofhalle Angersbach. Baulich sind noch Restarbeiten zu machen, auch die Bestuhlung steht noch aus. Trauerfeiern werden aber in Kürze wieder möglich sein. Die Sitzbänke auf den Resten der früheren Stützmauer sowie der Hain gefallen mir besonders gut. Es hat gedauert, sich aber gelohnt! Eine offizielle Eröffnung ist in Abhängigkeit der Corona-Verordnungen nach den Sommerferien geplant.
Dr. Olaf Dahlmann
Ein Update zum Fortschritt der Baustelle
ANGERSBACH · Baustelle Friedhofshalle: innen sind die Lampen angebracht (aber noch verpackt im Karton), auch die Außenbeleuchtung ist montiert. Pflasterarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Die künftige Sitzbank ist betoniert, es werden aber noch Sitzplanken montiert. Die Wasserzapfstelle ist bestellt und kommt demnächst.
Wochenschluss an den aktuellen Baustellen
Erweiterung Friedhofshalle und Asphaltierung des Oval Ausweich-Parkplatzes
ANGERSBACH - Eindrücke zum Wochenschluss von den weiteren aktuellen Baustellen "Erweiterung der Friedhofshalle Angersbach" und "Asphaltierung OVAL-Parkplatz"
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