↓ HiER ZU FiNDEN
Erstkontrolle
Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen vorzunehmen. Um dem alljährlichen Vorwurf vorzubeugen, die
Grabsteine würden bei der Überprüfung losgerüttelt, wird auf die diesbezüglichen Vorschriften ausdrücklich hingewiesen. In der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des
Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks fasst der BIV die technischen Regeln, die beim Errichten und bei der Sicherheitsprüfung an Grabmalen zu beachten
sind, zusammen. Die jährliche Sicherheitsprüfung erfolgt hiernach mit der Gebrauchslast (0,3 kN = ca. 30 kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von über 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m
über Fundamentoberkante. Die Prüflast ist kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufzubringen.
Da oft auch neue Grabmale betroffen sind, wird an dieser Stelle auf Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerks hingewiesen. Dort ist festgelegt, wie Grabdenkmäler auf Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Steinmetze müssen für alle aufgestellten Grabmale
Gewährleistungsfristen einhalten. In der Regel sind dies fünf Jahre nach dem Aufstellen.
Wir bitten alle Betroffenen, die Standsicherheitsprüfung nicht als „Schikane“ zu betrachten, sondern als notwendigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen. Nach Mitteilung unseres
Haftpflichtversicherers kommt es oftmals trotz der vorgenommenen Standsicherheitsprüfungen zu folgenschweren Unfällen. Vor diesem Hintergrund haben die Vorschriften zur Überprüfung der
Standfestigkeit von Grabmalen sicher ihre Berechtigung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Überprüfung von Grabmalen beizuwohnen. Die Überprüfung findet in der Zeit vom 22.04. bis 25.04.2025 (KW 17) unter Vorbehalt der
Witterung statt.
Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 12.05.2025 eingeebnet. Das betrifft die Reihen-,
Rasenreihen- und Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1990 (Stichtag: 30.04.1990) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen
die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist. Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich
bis spätestens 30.04.2025 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung.
Ihre Friedhofsverwaltung
Nachkontrolle
Die Nachkontrolle der Grabsteine findet vom 02.06. bis 06.06.2025 (KW 23) statt.
Sind Grabsteine bei der Nachkontrolle weiterhin locker, werden diese vom Bauhof abgebaut und an die Leichenhalle gestellt.
Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten
Freitag 15:00 Uhr
Am diesem Freitag findet in Landenhausen die erste „Begegnung vor Ort“ statt. Ich freue mich auf die Gespräche mit Ihnen. Kommen Sie einfach vorbei, entweder auf dem Spielplatz, zum Gratis-Kaffee auf dem Parkplatz am Friedhof oder aber beim anschließenden Ortstermin auf dem Friedhof. Selbstverständlich können Sie auch die gesamte Zeit dabei sein.
im Rückblick ...
Dr. Olaf Dahlmann
Hier in Landenhausen
WARTENBERG · Erste "Begegnung vor Ort", mein Ortsterminformat im Rahmen der Bürgermeisterwahl. Heute in Landenhausen: Themen waren Spielgeräte auf unseren Spielplätzen, Blitzer in Landenhausen, Wegeführung auf dem Friedhof, ein möglicher Radweg Landenhausen-Müs, DGH-Räumlichkeiten in Landenhausen, das in Planung befindliche künftige Neubaugebiet und viele kleine Punkte, die unsere Bürgerinnen und Bürger bewegen. Das Ganze bei und mit einem tollen Kaffee vom Coffee-Bike.
Nächste Woche Freitag dann in Angersbach. Ich freue mich!
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher,
WARTENBERG - Leider müssen wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass in die Grünabfallsammelbehälter (grüne Gitterboxen) auf beiden Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch Plastikmüll, Verpackungsmaterial und Ähnliches geworfen wird. Obwohl alle Grünabfallsammelbehälter mit den Schildern „pflanzliche Abfälle“ gekennzeichnet sind, werden trotzdem andere Abfälle hineingeworfen. Dadurch können die pflanzlichen Abfälle nicht der Kompostierung zugeführt, sondern müssen durch die Gemeinde Wartenberg teuer entsorgt werden.
Wir bitten Sie, nur pflanzliche Abfälle in die Grünabfallsammelbehälter zu werfen und andere Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen und auch nicht neben die Grünabfallsammelbehälter zu stellen. Helfen Sie uns dabei unnötige Kosten zu vermeiden und entsorgen Sie bitte Ihre Abfälle in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallsammelbehältern.
Vielen Dank
Ihre Friedhofsverwaltung
→ Informationen
→ Arbeitsmarkt
→ Immobilienmarkt
→ Urlaub
→ Gastgeber
→ Gastronomie
→ Events/Festlichkeiten
→ Vereine & Freizeit / Sport
→ Kunst & Kultur
→ Politik & Verwaltung
→ Bauen & Wohnen
→ Branchenverzeichnis
© 2011-2024 · Wartenberg iNFO · Redaktion · Hinweise · Datenschutzerklärung · Impressum
Verschlüsselte Datenübermittlung · Alle Angaben sind unverbindlich, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, Daten und Technologie verantwortungsbewusst einzusetzen. Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten.