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Erstkontrolle
Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen vorzunehmen. Um dem alljährlichen Vorwurf vorzubeugen, die
Grabsteine würden bei der Überprüfung losgerüttelt, wird auf die diesbezüglichen Vorschriften ausdrücklich hingewiesen. In der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des
Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks fasst der BIV die technischen Regeln, die beim Errichten und bei der Sicherheitsprüfung an Grabmalen zu beachten
sind, zusammen. Die jährliche Sicherheitsprüfung erfolgt hiernach mit der Gebrauchslast (0,3 kN = ca. 30 kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von über 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m
über Fundamentoberkante. Die Prüflast ist kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufzubringen.
Da oft auch neue Grabmale betroffen sind, wird an dieser Stelle auf Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerks hingewiesen. Dort ist festgelegt, wie Grabdenkmäler auf Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Steinmetze müssen für alle aufgestellten Grabmale
Gewährleistungsfristen einhalten. In der Regel sind dies fünf Jahre nach dem Aufstellen.
Wir bitten alle Betroffenen, die Standsicherheitsprüfung nicht als „Schikane“ zu betrachten, sondern als notwendigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen. Nach Mitteilung unseres
Haftpflichtversicherers kommt es oftmals trotz der vorgenommenen Standsicherheitsprüfungen zu folgenschweren Unfällen. Vor diesem Hintergrund haben die Vorschriften zur Überprüfung der
Standfestigkeit von Grabmalen sicher ihre Berechtigung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Überprüfung von Grabmalen beizuwohnen. Die Überprüfung findet in der Zeit vom 22.04. bis 25.04.2025 (KW 17) unter Vorbehalt der
Witterung statt.
Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 12.05.2025 eingeebnet. Das betrifft die Reihen-,
Rasenreihen- und Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1990 (Stichtag: 30.04.1990) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen
die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist. Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich
bis spätestens 30.04.2025 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung.
Ihre Friedhofsverwaltung
Nachkontrolle
Die Nachkontrolle der Grabsteine findet vom 02.06. bis 06.06.2025 (KW 23) statt.
Sind Grabsteine bei der Nachkontrolle weiterhin locker, werden diese vom Bauhof abgebaut und an die Leichenhalle gestellt.
Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten
Samstag 15:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,
die Bauarbeiten bezüglich der Erweiterung der Friedhofshalle im Ortsteil Angersbach sind abgeschlossen und die Friedhofshalle steht für Trauerfeiern wieder zur Verfügung.
Die Einweihung der Friedhofshalle findet am 5. September 2020, um 15:00 Uhr statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese jedoch nur im Rahmen der Mandatsträger zusammen mit den Vertretern der Baufirmen, den Architekten
sowie kirchlichen Vertretern statt. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist jedoch die Friedhofshalle am 5. September 2020, von 16:30 bis 18:00 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Dr. Olaf Dahlmann
Eröffungs-Termin wird kommende Woche bekannt gegeben
ANGERSBACH · Die erste Trauerfeier nach den umfangreichen Baumaßnahmen an der Friedhofshalle Angersbach hat bereits stattgefunden. Die offizielle Eröffnung erfolgt aufgrund der Corona-Bedingungen in Kürze im Kreise der Mandatsträger. Direkt im Anschluss wird die Halle für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Der Termin wird kommende Woche bekannt gegeben.
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher,
WARTENBERG - Leider müssen wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass in die Grünabfallsammelbehälter (grüne Gitterboxen) auf beiden Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch Plastikmüll, Verpackungsmaterial und Ähnliches geworfen wird. Obwohl alle Grünabfallsammelbehälter mit den Schildern „pflanzliche Abfälle“ gekennzeichnet sind, werden trotzdem andere Abfälle hineingeworfen. Dadurch können die pflanzlichen Abfälle nicht der Kompostierung zugeführt, sondern müssen durch die Gemeinde Wartenberg teuer entsorgt werden.
Wir bitten Sie, nur pflanzliche Abfälle in die Grünabfallsammelbehälter zu werfen und andere Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen und auch nicht neben die Grünabfallsammelbehälter zu stellen. Helfen Sie uns dabei unnötige Kosten zu vermeiden und entsorgen Sie bitte Ihre Abfälle in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallsammelbehältern.
Vielen Dank
Ihre Friedhofsverwaltung
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