Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 9. September 2024
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Thomas Schindler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 und vom 15.03.2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Weiterhin war Herr Schindler vom 20.09.2000 bis 31.03.2006
Gemeindevertreter und vom 01.04.2006 bis 31.03.2021 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
Außerdem war Herr Schindler von 2006 bis 2017 stellvertretender Schiedsmann und von 2017 bis 2022 Schiedsmann für Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2024
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 08.09.2023
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 07.07.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
Herrn Harald Ladner
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Juli 2023
André Weiß zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt
Tim Herber als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung
Nachdem der Gemeindevertreter Herr André Weiß vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2023 zum ehrenamtlichen
Beigeordneten ernannt wurde und auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet hat, stelle ich fest, dass Herr Weiß nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit den §§ 37 und 65 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen bei der
Kommunalwahl im März 2021, Herr Ulrich Möller und Herr Florian Höll, haben auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem
Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen, Herr Tim Herber, Goethestraße 5, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Herber hat die Wahl
angenommen.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab,
Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens
jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der
Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22. Juni 2023
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 13.06.2023
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Bernd Wahl hat sein Amt niedergelegt
Barbara Luck rückt nach
Der 1. Beigeordnete Bernd Wahl, FWGW hat sein Amt im Gemeindevorstand als 1. Beigeordneter zum 01.05.2023 niedergelegt. Er scheidet somit aus dem Gemeindevorstand aus. Die wahlberechtigten Unterzeichner des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Wartenberger Liste (WAL), der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Bündnis 90/Die Grünen Wartenberg (Grüne) für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten haben am 15.05.2023 gem. § 55 Abs. 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Reihenfolge des Wahlvorschlages geändert. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des vorgenannten geänderten Wahlvorschlages Herr André Weiß, FWGW als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nachrückt. Zugleich rückt die auf Position 1 des geänderten Wahlvorschlages geführte bisherige Beigeordnete Barbara Luck, SPD an die Stelle der 1. Beigeordneten nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Wahlberechtigte für die Wahl der
Beigeordneten sind die Gemeindevertreter/innen der Gemeinde Wartenberg. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Landenhäuser Straße 11,
36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 17.05.2023
gez. Gabriele Oestreich-Renker
Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 26.04.2023
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Mittwoch 19:30 Uhr
Einladung gem. § 8a der Hessischen Gemeindeordnung zu einer Bürgerversammlung
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 06.02.2023
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 08.02.2023
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Gernot Ludwig Pietsch
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2023
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 18.01.2023
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Mittwoch 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 16.11.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 28.09.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 01.09.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 22.06.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 18:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 16.03.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
Herrn Heinrich Eidmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972
Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993
Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2022
Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 09.02.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Bericht aus dieser Sitzung
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 1. März 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst ...
Dabei sind die größten Projekte ...
In ihrer Stellungnahme plädiert die Gemeinde insbesondere für konkrete Änderungen in der Plankarte. Zudem wird kritisiert, dass die der Planung zugrundeliegende Bevölkerungsprognose für Wartenberg, die bis zum Jahr 2035 einen erheblichen Bevölkerungsverlust prognostiziert, nicht zutreffend sei. So werde in keiner Weise das Potenzial der Entwicklungsachse Alsfeld-Lauterbach-Fulda sowie die Nähe zum Oberzentrum Fulda berücksichtigt. In der Systematik des vorliegenden Regionalplanentwurfes hat die Bevölkerungsstatistik/Prognose jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Ausweisung von Siedlungs-, aber auch Industrie- und Gewerbeflächen. Es erscheint daher dringend geboten, die Plausibilität der Prognose für die Gemeinde Wartenberg zu prüfen, um dann den daraus resultierenden Siedlungs- und Gewerbeflächenbedarf neu zu berechnen.
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Anna Schwagerus
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2022
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 19.01.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 02.12.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Bericht aus der Sitzung | → einblenden |
Im Rahmen der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2021 nahmen die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Gabriele Oestreich-Renker, und Bürgermeister Dr.
Olaf Dahlmann folgende Ehrungen vor ...
Die Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchengemeinde Angersbach-Rudlos als Träger des Wartenberger Kindergartens wird mit einer 4. Ergänzung zum bestehenden Betriebsvertrag
fortgesetzt. Die Gemeindevertretung stimmte dem Vertragsentwurf mehrheitlich zu.
Das Kindergartengebäude im Ortsteil Angersbach erhält direkt an das Bestandsgebäude einen Erweiterungsanbau. Für die Maßnahme sind Kosten in Höhe von rund 350.000,- €uro
veranschlagt. Finanziert wird die Maßnahme durch gemeindliche Mittel sowie durch Fördermittel im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung 2021 - 2023“ in Höhe
von rund 108.000,- €uro.
Die Gemeindevertretung fasste mehrheitlich die notwendigen Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung für die im Bereich des Veilsheckenweg geplante Wohnbebauung. So wurde der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Weiterhin beschloss die Gemeindevertretung auch den Verkauf des bislang
gemeindlichen Grundstücks an die beiden ortsansässigen Unternehmer. Der Baubeginn ist aktuell für das kommende Frühjahr geplant. Die Sportstättenentwicklungsplanung für die Gemeinde Wartenberg wurde am 07.10.2021 im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung von dem beauftragten Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung aus Stuttgart vorgestellt. Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2021 wurde die Erörterung der Sportstättenentwicklungsplanung der Gemeinde Wartenberg in den Ausschuss Soziales, Kultur und Sport verwiesen. Von der Gemeindevertretung wurde schließlich folgende Priorisierung der Ziele und Empfehlungen aus dem Sportstättenentwicklungsplan beraten und beschlossen ...
|
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 05.11.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 23.09.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 25.08.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates
gehindert.
Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25,
Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 06.09.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 24.06.2021 |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 06.05.2021 |
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss. |
- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder. |
Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Ausschuss Soziales, Kultur und Sport. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Artikel II
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.
Artikel III
Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 23.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die
Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...
Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
→ einblenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 1
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
im außerordentlichen Ergebnis
im Finanzhaushalt
und dem Gesamtbetrag der
festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.495.000 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).
Wartenberg, den 26. Februar 2021
(Dienstsiegel)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: „Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 1. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (1.495.000 €) mit einem anteiligen Betrag in Höhe von 1.265.000 € (in Worten: Eine Million zweihundertfünfundsechzigtausend Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO. Der darüberhinausgehende Ansatz (230.000 €) bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da im Haushaltsjahr 2023, zu dessen Lasten er veranschlagt ist, keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, 2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 15. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 während der Dienststunden* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache unter der Nummer 06641/9698-0 möglich.
Wartenberg, den 09.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.02.2021
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 27.01.2021
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 03.12.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 21.10.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.09.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 12.08.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Am Donnerstag, 25. Juni 2020, findet um 20:00 Uhr im großen Saal des Wartenberg Oval, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.06.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 15.01.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 06.11.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 15.10.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Zentrale Punkte beider Sitzungen: Schule und Sport
Nach den Herbstferien startet die Gemeinde Wartenberg mit ihren Parlamentssitzungen. Am Donnerstag, 24. Oktober, trifft sich der Haupt- und Finanzausschuss um 20:00 Uhr im Rathaus; eine Woche später, 31. Oktober, tagt die Gemeindevertretung zu gleicher Zeit an gleicher Stelle.
Zentrale Punkte beider Sitzungen werden sich um Schule und Sport drehen. Zum einen wird über die Einführung eines ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebotes an der Mittelpunktschule im „Pakt für den Nachmittag“ gesprochen. Außerdem soll darüber entschieden werden, wie hoch die Zuschüsse der Gemeinde für die Sanierung der Sportanlage Landenhausen durch die Sportgemeinschaft ausfallen werden. Weiterer Punkt ist der Bebauungsplan „Helmsgründchen“ in Angersbach. Dort können, so die aktuelle Planung, 15 Bauplätze entstehen.
Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 10.10.2019
(Siegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 10.09.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 23.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 07.08.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 06.06.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 08.05.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
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