Gemeindevorstand

O

Dr. Olaf Dahlmann

In den Fetzwiesen 3

Angersbach


1. Beigeordneter

O

Bernd Wahl

Borngäßchen 5

Angersbach


weitere Beigeordnete

O Christof Keller
Die Lindenäcker 17
Landenhausen

O
Barbara Luck
Bürgermeister-Roth-Straße 15
Angersbach

O

Helga Rupp-Obenhack

Am Kolbenrasen 14

Landenhausen

O Martin Stock
Die Lindenäcker 17
Landenhausen

O
Christian Weiß
Großleite 15
Angersbach




Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
 

Herrn Thomas Schindler

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 und vom 15.03.2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Weiterhin war Herr Schindler vom 20.09.2000 bis 31.03.2006 Gemeindevertreter und vom 01.04.2006 bis 31.03.2021 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

Außerdem war Herr Schindler von 2006 bis 2017 stellvertretender Schiedsmann und von 2017 bis 2022 Schiedsmann für Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2024

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat
Martin Hofmann
- Ortsvorsteher -



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ehrenmal · Ev. Kirche Landenhausen    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.

(Der Gottesdienst beginnt danach)



Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
 

Herrn Harald Ladner

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Juli 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
 

Herrn Gernot Ludwig Pietsch

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



1. Nachtragshaushaltssatzung

Gemeinde Wartenberg

Für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
    Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.



Wartenberg, den 05.12.2022

 

(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 11:30 Uhr

@ Ehrenmal · Friedhof Angersbach    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann

(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)

 



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ehrenmal · Ev. Kirche Landenhausen    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.

(Der Gottesdienst beginnt danach)



Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege

Sonntag 11:30 Uhr

@ Friedhof Angersbach · Ehrenmal    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Der Gottesdienst beginnt in der Evangelischen Kirche in Angersbach um 10:10 Uhr.


Wartenberg, den 17.10.2022

 

Der Gemeindevorstand  der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ev. Kirche Landenhausen · Ehrenmal   

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal vor der Evangelischen Kirche Landenhausen eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Im Anschluss um 10:00 Uhr ein Gottesdienst in der Evangelischen Kirche Landenhausen.


Wartenberg, den 17.10.2022

 

Der Gemeindevorstand  der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Förderrichtlinie

Zur Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz in gewachsener Umgebung fördert die Gemeinde Wartenberg die Sanierung von Altbauten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

1. Allgemeines
a) Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude wird nur nach Ziffer 2 a) und 2 b) unbeschadet der Ziffer 2 d) der Förderrichtlinie gewährt. Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind. Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit aufgenommen sind.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet unter Anwendung dieser Richtlinien der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.

2. Förderfähige Maßnahmen
a) Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
b) Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassaden-verkleidungen, z. B. Schindeln, die Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
c) Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).

Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen
Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.
d) Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen vorliegen.   

3. Höhe der Förderung, förderungsfähige Gesamtkosten
a) Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme (Ziffer 2.).
Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:
nach Ziffer 2. a) auf 5.000,-€uro
nach Ziffer 2. b) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. c) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. d) auf 5.000,-€uro
b) Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur Kostengrenze nach Ziffer 3. a).
c) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen wie z. B. KfW und Denkmalschutz erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.
d) Die Ausschöpfung der Höchstbeträge nach Ziffer 3. a) ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen nach Ziffer 2. innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.

4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden nach Ziffer 1. a) sind und Maßnahmen nach Ziffer 2. dieser Richtlinien durchführen wollen.
b)  Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden.

5. Auszahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises unter Beifügung entsprechender Rechnungsbelege mit Nachweis der Zahlung.
b) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der sich aus dem Verwendungsnachweis unter Berücksichtigung der Förderkriterien ergebende Zuschuss auf mindestens 500,-€uro beläuft.

6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.

Wartenberg, den 07.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Förderrichtlinie

Die Gemeinde Wartenberg fördert den Bau und Kauf von Familienheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen für Familien mit Kindern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Allgemeines

a) Die Förderung wird ausschließlich für den Bau von selbst genutzten Eigenheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen, nicht jedoch für Mietwohnobjekte, im Bereich der Gemeinde Wartenberg gewährt. Weiterhin wird auch der Kauf eines
Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900 gefördert.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien der Gemeindevorstand.

2. Förderfähige Vorhaben

Gefördert wird:
a) Die Errichtung eines eigen genutzten Familienheimes.
Die Schaffung einer Einliegerwohnung auf dem gleichen Grundstück ist zulässig, diese wird jedoch nicht zusätzlich gefördert.
b) Der Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung.
c) Der Kauf eines Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900.

3. Höhe der Förderung

a) Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zählenden Kinder (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG). Dies gilt auch für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden.
Die Förderung beträgt für Familien (Ehegatten oder auch Alleinerziehende) je Kind 1.000,00 € bis zur Höchstgrenze von 4.000,00 €.
b) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.

4. Antragsberechtigung / Antragstellung

a) Antragsberechtigt sind alle Bauherren, die Eigentümer eines Wohnbaugrundstückes in Wartenberg sind und dieses entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes oder auch nach Maßgabe des § 34 bzw. § 35 BauGB bebauen und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinien erfüllen.
b) Antragsberechtigt sind alle Käufer, die ein bereits bestehendes Familienheim / Wohnhaus in der Gemeinde Wartenberg erwerben und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinie erfüllen.
c) Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahme / des Kaufes erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Formular zu verwenden.
d) Für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, ist ein separater formloser Antrag zu stellen.

5. Auszahlung / Rückzahlung

a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Bezugsfertigkeit des Familienheimes bzw. nach Einzug.
b) Wird das Familienheim nicht mindestens 5 Jahre selbst genutzt, ist die Fördersumme an die Gemeinde zurückzuzahlen. Ausnahmen kann der Gemeindevorstand im Einzelfall zulassen, wenn durch die weitere Nutzung des Objektes ebenfalls die Förderkriterien erfüllt werden.
c) Eine Rückzahlungsverpflichtung der kompletten Fördersumme bzw. ein Bewilligungshindernis ist auch gegeben, wenn auch nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Wartenberg in Anspruch nimmt. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeindevorstand Ausnahmen zulassen.
d) Die Rückzahlungsverpflichtung ist durch eine Grundschuldbestellung dinglich zu sichern.

6. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.

Wartenberg, den 07.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
 

Herrn Heinrich Eidmann

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im März 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
 

Frau Anna Schwagerus

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.


Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.

In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 11:30 Uhr

@ Ehrenmal · Friedhof Angersbach    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann

(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)

 



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ehrenmal · Ev. Kirche Landenhausen    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.

(Der Gottesdienst beginnt danach)



Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten

 

Herrn Kurt Dechert

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis 25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im September 2021

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Bebauungsplanes Nr. 15.2

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“

Ortsteil Angersbach

Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des Krombergweges.


    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 11:30 Uhr

@ Ehrenmal · Friedhof Angersbach    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit dem Bürgermeister Olaf Dahlmann, Inge-Lore Möller und dem Musikverein Landenhausen. (Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)

 



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ehrenmal · Ev. Kirche Landenhausen    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Ortsvorsteher Joachim Schrimpf, dem MGV Landenhausen und Präd. Ute Ehlert. (Der Gottesdienst beginnt danach).

 



Vereinsförderung

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019

 

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.

 

Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung

Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I

  1. Frühzeitige Antragstellung (mindestens im Jahr vor Durchführung, bei größeren Investitionen entsprechend früher)
  2. Vorlage von mindestens 2 Kostenvoranschlägen (Angebot, Kostenermittlung und dgl.)
  3. Vorlage eines Finanzierungsplanes (bei Bauvorhaben mit Darstellung des Wertes der Selbsthilfeleistungen; alle Förderungsmöglichkeiten müssen nachweislich ausgeschöpft werden.
  4. Begründung der Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit des Vorhabens
  5. Zuschüsse über 1.500,-€uro erfordern die Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung.

Jahresabschluss des Jahres 2017

Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“

Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Wartenberg, den 10.10.2019

 

(Siegel)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Jahresabschluss des Jahres 2016

Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“

Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Wartenberg, den 23.09.2019

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

(Siegel)

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Ausbildung in der Gemeindeverwaltung

Berufsausbildung zur/m

 

Verwaltungsfachangestellte/n

  • für den Einsatzort ...
    Wartenberg · Angersbach

    mit Ausbildungsabschnitten in ...
  • Vogelsbergschule Lauterbach
  • Seminarabteilung Fulda
  • Bei gleicher Eignung werden Bewerber/innen mit Schwerbehinderung bevorzugt berücksichtigt

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg stellt zum 01.08.2020 eine/einen Auszubildende/n (w/m/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten ein.

 

Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.950 Einwohner in zwei Ortsteilen. Sitz der Verwaltung ist im Ortsteil Angersbach. 

Das Aufgabenspektrum der Gemeindeverwaltung deckt dabei alle klassischen Leistungen einer Kommunalverwaltung ab (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Bauabteilung, Gemeindekasse, Steueramt u.v.m.). 

Zudem befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wartenberg eine Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.

 

Wir bieten eine interessante und vielseitige Ausbildung in einem kleinen Team mit derzeit 11 Angestellten im Rathaus.

 

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

 

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Vogelsbergschule in Lauterbach und  der Seminarabteilung des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Fulda absolviert.

 

Unsere Erwartungen an die Bewerber ...

  • Mindestens mittlerer Bildungsabschluss mit guten Noten in Mathematik und Deutsch
  • Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Themen
  • EDV-Grundkenntnisse im MS-Office Paket, Interesse an der Arbeit am Computer Freude im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern verantwortungsbewusstes und sorgfältiges Arbeiten Leistungsbereitschaft
  • Team- und Konfliktfähigkeit Engagement und Eigeninitiative
  • Kontinuierliches Lernen und Zuverlässigkeit
  • Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein

Interessiert Sie das Ausbildungsangebot, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis),

gerne auch als e-Mail in PDF.Dateiformat bis zum 03. November 2019 an ... 

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg.

 

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform nur in Kopie ohne Bewerbungsmappen ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.  

 

 

 

 

 



Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist seit dem 09.09.2019 geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof