Mittwoch 08:00 Uhr
Diesmal führt uns der Tagesausflug unseres Vereins, in die Landeshauptstadt Wiesbaden. Abfahrt ist um 08:00 Uhr bei Optik Fritsch. Die Rückkehr ist für 21:00 Uhr vorgesehen. Im Fahrpreis von
40,-€uro sind Busfahrt ein reichhaltiges Frühstück und eine Stadtrundfahrt mit einer Kleinbahn (THermeline) eingerechnet. Mit einem gemeinsamen Abendessen in einem nahen Gasthof, lassen wir den
Tag ausklingen. Wir müssen den Bus bis Anfang August bestellt haben.
Verbindliche Anmeldungen bitte bis Freitag 11.08.2022 bei Horst Karney unter ...
+49 (0)6641 - 44 95 |
Hoffen auf eine gute Resonanz. Nichtmitglieder sind auch herzlich willkommen.
Volker Bouffier & Kai Klose
Zu neuen Corona-Beratungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose informieren nach dem Corona-Kabinett über die Beschlüsse.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Zu neuen Corona-Beratungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen über die Beschlüsse.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Kai Klose
Zur Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
WIESBADEN · Sozialminister Kai Klose informiert über die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Digitalglossar
Glasfaserkabel sind heute das Rückgrat moderner Kommunikationsnetze
WIESBADEN · Glasfaserkabel sind heute das Rückgrat moderner Kommunikationsnetze. Das Glasfasernetz leitet Lichtimpulse weiter und wandelt sie in digitale Signale um. Die winzigen Lichtwellenleiter – so dünn wie menschliches Haar – ermöglichen eine Geschwindigkeit von rund 200.000 km/s.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kai Klose informieren über die Bund-Länder-Beratungen und die Sitzung des Corona-Kabinetts.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Corona-Schutzverordnung
WIESBADEN · Die Corona-Schutzverordnung ist nach Beschluss des Hessischen Corona-Kabinetts weiter angepasst worden. Ministerpräsident Volker Bouffier hat dies heute im Hessischen Landtag angekündigt.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen landeseigenen Corona-Schutzverordnungen
WIESBADEN · Die Landesregierung reagiert auf die aktuelle Corona-Situation und verschärft die landeseigenen Corona-Schutzverordnungen. Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose informieren über das weitere Vorgehen.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Michael Bußer
Zu neuen Corona-Regelungen ab 25.11.2021 in Hessen
WIESBADEN · Seit gestern gelten in Hessen neue Corona-Regeln: In viele Innenräume – vom Restaurant bis zum Kino – dürfen zum Beispiel nur noch Geimpfte und Genesene, am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. In Schulen wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Das wirft viele Fragen auf, die der Sprecher der Landesregierung, Michael Bußer, in diesem Video beantwortet.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Im Anschluss an die gestrigen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hat die Landesregierung am heutigen Freitag über die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Das Ergebnis stellen Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose in dieser Pressekonferenz vor.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Statement nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Per Videokonferenz haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am heutigen Donnerstag über die weiteren Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Zu den Ergebnissen gibt Ministerpräsident Volker Bouffier ein kurzes Statement ab.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik
Informationen zu Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung
WIESBADEN · Gesundheitsminister Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik, Oberarzt am Klinikum Darmstadt, informieren über die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung als neue Leitindikatoren zur Bestimmung der pandemischen Lage.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Corona-Kabinett - Systemwechsel in der Beurteilung der Pandemie
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Hessisches Corona-Kabinett - Neue Regeln ab Freitag 25.06.2021
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.
Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht ...
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen ...
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen ...
bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze ...
Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule ...
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita ...
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.) Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport ...
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen) ...
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit).
Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen ...
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel ...
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken ...
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen ...
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV ...
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen ...
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten ...
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das
Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu
zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Entsprechenden Beschlüsse
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.
Volker Bouffier und Tarek Al-Wazir
Entsprechenden Beschlüsse
WIESBADEN · Angesichts landesweit sinkender Inzidenzzahlen hat das Corona-Kabinett heute über Regelungen beraten, die in Kraft treten sollen, sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Über die entsprechenden Beschlüsse informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Volker Bouffier und Dr. Alexander Lorz
Zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Osterferien
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz informieren im Anschluss an das Corona-Kabinett am 12.04.2021 über die Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie und zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Ferien.
Volker Bouffier zum Stop der Osterruhe
Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen
WIESBADEN · Nach der Entscheidung der Kanzlerin zum Umgang mit den Ostertagen nimmt Ministerpräsident Volker Bouffier aus hessischer Sicht dazu Stellung.
Zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern
Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen
WIESBADEN · Im Nachgang zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern hat das Corona-Kabinett heute über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose erläutern die dazugehörigen Details in dieser Pressekonferenz.
Wie wird es weitergehen
Schwerpunkt: Schulen nch den Osterferien ...
WIESBADEN · Im Video erklärt Kultusminister Lorz, wie es nach den Osterferien an Hessens Schulen weitergeht und welche ersten Schritte bis dahin bereits unternommen werden.
Beschlüsse des Corona-Kabinetts vom 04.03.2021
Schwerpunkt: Beschlüsse von gestern ...
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren zu den heutigen Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vom 03.03.2021
Pressekonferenz über die Pandemie-Bekämpfung
Schwerpunkt: Impfen ...
WIESBADEN · Im Anschluss an den gemeinsamen digitalen Lenkungskreis informieren die Landesregierung und die Gesundheitsindustrie über die Schritte zur Pandemie-Bekämpfung: Schwerpunkt Impfen.
Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung
Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag
WIESBADEN · Die Landesregierung hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine verantwortbare Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag unter sorgsamer Berücksichtigung der pandemischen Lage mit nachvollziehbaren Kriterien aussehen kann. Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir stellen den Hessischen Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung vor.
Corona-Schutzimpfungen in Hessen
Kai Klose erläutern die nächsten Schritte
WIESBADEN · Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erläutern die nächsten Schritte der Corona-Schutzimpfungen für die 2. Priorisierungsgruppe in Hessen.
Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.
Besuch des Impfzentrums in Wiesbaden
Dezember oder Januar kann es losgehen
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Innenminister Peter Beuth, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wiesbadens Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben sich am Montag über den Aufbau des Impfzentrums im Wiesbadener RheinMain CongressCenter (RMCC) informiert.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Nächtliche Ausgangssperre für Hessen
Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt
WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis
05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der
Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung
mitteilte.
Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.
Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis
zum 10. Januar 2021.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Lockerungen nur an Weihnachten und Silvester
Teil-Lockdown verlängert
WIESBADEN - Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lässt nicht locker, die Hessen im Kampf gegen das Coronavirus auf die strengen Schutzmaßnahmen einzuschwören. Weihnachten und Silvester sind aber Lockerungen in Sicht. In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag, 1. Dezember, an erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 angesetzt.
Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
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Maskenpflicht ... Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern
nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines
Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.
Reisen ... Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für Verwandtenbesuche
über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen. Quelle→ Hessische Landesregierung |
Über die Gespräche der Bund-Länder-Konferenz vom 16.11.2020
Dezember und Januar wahrscheinlich weiterer Lockdown
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. November 2020.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert
WIESBADEN · Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
So viel Hygiene und Abstand wie nötig
Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen
WIESBADEN - 760.500 Schülerinnen und Schüler an 1.795 öffentlichen Schulen +++ 55.600 Erstklässlerinnen und Erstklässler, 770 neue Lehrerstellen +++ Islamunterricht jetzt in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 +++ Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien.
„Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen – dazu gehören die Ferienlernangebote für Schülerinnen und Schüler genauso wie die Aktualisierung der Hygieneregeln, die Klärung der Bewertung im Distanzunterricht sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur“, so der Kultusminister.
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In diesem Jahr steigt erstmals sowohl die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Hessen um rund 1.500 auf 760.500 als auch die der Erstklässlerinnen und Erstklässler um rund 650 auf nun 55.600. Sie werden an insgesamt 1.795 öffentlichen Schulen unterrichtet. Die Zahl der Lehrerstellen steigt noch einmal um rund 770 auf nun 55.470, von denen etwa die Hälfte für den weiteren Ganztagsausbau zur Verfügung stehen. Ein weiterer Großteil deckt die entstandenen Mehrbedarfe für den Grundunterricht und den allgemeinen Aufschlag (104/105 Prozent). Außerdem wird es 100 Stellen mehr für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geben.
Weiterer Ausbau der Studienplatzkapazitäten
Regelschulbetrieb unter Corona-Bedingungen
Schutzausrüstung ...
Freistellung gefährdeter Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vom Präsenzunterricht ...
Testmöglichkeiten für Lehrkräfte ...
Distanzunterricht und digitale Ausstattung der Schulen ...
Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien ...
Weitere bildungspolitische Schwerpunkte zum neuen Schuljahr
Start für die ersten pädagogisch selbstständigen Schulen
Nicht-konfessioneller Islamunterricht statt Religionsunterricht mit DITIB Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialstaatssekretärin Anne Janz: „Wir passen
die Verordnungen erneut der aktuellen Lage an – klare Regeln geben den Menschen Sicherheit im Alltag“
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick ...
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt ein Informationsblatt Empfehlungen (corona.hessen.de).
Die Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag. Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen erläutern die Ressortminister ...Die Maskenpflicht an Schulen soll generell im Schulalltag gelten und zwar bis zum Betreten des Klassen- oder sonstigen Unterrichtsraums. „Während des Unterrichts im engeren Sinne halten wir es aus pädagogischen und sozialen Erwägungen nicht für zielführend, dass Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen“, hob Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hervor. „Eine solche Regelung wird auch von Medizinern kritisch gesehen, wie es jüngste Äußerungen aus dem Verband der Kinder- und Jugendärzte oder vom Marburger Bund erkennen ließen.“ Selbstverständlich sei es aber jedem freigestellt, dies freiwillig zu tun. Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen – wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben – von der Maskenpflicht abweichen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden und eine Beratung durch den schulärztlichen Dienst stattgefunden haben. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteigt, liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, eine weitergehende Maskenpflicht im Einzelfall anzuordnen. Dies sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes zur Eindämmung der Pandemie jetzt schon vor. „Bevor wir aus Vorsichtsgründen eine Schule ganz schließen, wäre das Tragen einer Maske auch im Unterricht natürlich das geringere Übel“, so die Einschätzung des Kultusministers.
Umgang mit SchnupfenkindernDie in dem Info-Blatt vorgelegten Leitlinien sollen auch Sicherheit schaffen, wenn der absehbare Fall einzelner Corona-Infektionen in Schulen oder Kitas auftritt. Die Informationen sollen den Verantwortlichen helfen, damit nicht übereilt Schulen oder Kitas geschlossen werden. „Selbstverständlich müssen alle – Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Fachkräfte und sonstige Kräfte in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Heranwachsenden im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, betonte Sozialstaatssekretärin Anne Janz. „Ein Kind, das eindeutig krank ist, soll zuhause bleiben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Janz. Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle und in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant. Auf der anderen Seite gilt: Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Covid-Tests für Lehr- und Fachpersonal sowie Erzieherinnen und ErzieherDie Hessische Landesregierung ermöglicht außerdem Lehrpersonal, Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf das Corona-Virus testen zu lassen, da sich das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisieren lassen. Testungen im Abstand von 14 Tagen sind für Lehrerinnen und Lehrer bis zum Beginn der Herbstferien möglich, für Fachkräfte in der Kinderbetreuung bis zum 8. Oktober.
Regeln in Bus und BahnDie Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen ist im Laufe der letzten Wochen wieder deutlich gestiegen, und mit Beginn des neuen Schuljahres wird es noch mehr zusätzliche Fahrgäste in den Bussen und Bahnen geben. Der sonst übliche 1,50-Meter-Abstand zu anderen Personen kann im öffentlichen Nahverkehr nicht immer sicher eingehalten werden. Zu Stoßzeiten und mit Beginn des Schülerverkehrs wird dies noch schwieriger. „Umso wichtiger ist es, dass sich alle an die geltenden Regeln halten und bei der Fahrt mit Bus oder Bahn eine Alltagsmaske tragen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Der Großteil macht das vorbildlich, auch wenn das gerade bei den heißen Temperaturen kein Vergnügen ist. Wir müssen aber auch feststellen: Es gibt immer noch Menschen, die sich nicht an die Coronaregeln halten.“ Schon heute kann dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Allerdings nur dann, wenn der Fahrgast die Maske auch nach Aufforderung nicht aufzieht. „Das ändern wir jetzt. Ab sofort gilt: Wer im Bus oder in der Bahn keine Maske trägt, muss zahlen“, so der Minister. „Wir müssen alles dafür tun, um Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen. Deswegen gibt es die Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass der öffentliche Nahverkehr nicht nur ein klimafreundliches Verkehrsmittel ist und bleibt, sondern er ist unverzichtbar, wenn wir nicht im Dauerstau enden wollen. Um seine Funktion erfüllen zu können, ist er aber auf Akzeptanz angewiesen. Wir wollen nicht, dass jemand aus Angst vor Ansteckung lieber mit dem Auto fährt, als sich in die Bahn zu setzen.“ Quelle→ Hessische Landesregierung |
Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus
Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens
WIESBADEN · Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen,
Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Ein
vorübergehender Rückgang der Temperaturen und lokale, geringe Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn haben zu keiner Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Weite Teile Hessens sind
seit Wochen ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Der gesamte Juli brachte für Hessen nur rund 1/3 der durchschnittlichen Niederschläge. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung
verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.
Das Ministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen
Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht
wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits
bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.
Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle
Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten
nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die
Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie auf unser
Homepage.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Ministerpräsident Volker Bouffier
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos und für Besuche in Krankenhäusern,
Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.
→ weiter lesen | ||
Infektionsraten sind entscheidendes Kriterium
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab dem 6. Juli ...
Für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen gelten folgende Regelungen ab dem 15. Juli ...
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Beherbergungsverbot für Personen aus bestimmten Gebieten
Erhöhtes Infektionsrisiko
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Wir wollen weitere Ansteckungsgefahren verhindern“ Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. Neu ist: Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag keine Personen aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.
→ mehr erfahren | ||
Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.
Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot ...
Beherbergungsverbot
Ausnahmen Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:32 Uhr
Wieder mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen
Veranstaltungen mit 250 Personen möglich
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab Montag, dem 22. Juni, in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. „Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag in Wiesbaden, als er gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose die neuen Corona-Lockerungen vorstellte.
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Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni 2020 gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden. Es bestehen aber weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen sowie die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen. Besucherinnen und Besucher sollten sich vor ihrem Besuch in den Einrichtungen anmelden, da sie registriert werden müssen. Die Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Veranstaltungen von Seniorinnen und Senioren können unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden. Gemeinsames Singen ist weiterhin nicht erlaubt.
In Läden, Geschäften, Supermärkten, Möbelhäusern wird die Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche pro Kunde von 20 Quadratmeter auf zehn Quadratmeter abgesenkt. Es darf sich künftig also ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Damit können wieder mehr Personen gleichzeitig in die Geschäfte eingelassen werden. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen. Die bisherige Möglichkeit, dass Geschäfte auch an Sonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, entfällt.
Eine Lockerung gibt es auch für Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste, die bislang bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen mussten. Diese Obergrenze steigt nun auf 250. Voraussetzung ist aber wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein Hygienekonzept. Alle Regelungen gelten laut Landesregierung bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
13:18 Uhr
Michael Ruhl
Wie Hessen das auffangen möchte, erkläre ich ...
WIESBADEN · „Die Corona-Krise hat uns noch im Griff. Sie hat nicht nur gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen, sondern auch Konsequenzen für die Staatshaushalte. Wie Hessen das auffangen möchte, erkläre ich im Video. Ich bin gespannt auf euer Feedback.“
16:23 Uhr
Ministerpräsident Volker Bouffier:
„Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen ...
„Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz.
„Wir haben uns daher entschieden, noch vor den Sommerferien einen zweiwöchigen Probelauf mit Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Grundschulen zu starten. Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gelten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Auf der anderen Seite könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus weiter lernen wird. Ziel ist es, nach den Sommerferien ab dem 17. August wieder den Normalbetrieb in den Schulen aufzunehmen, sofern das Pandemiegeschehen es zulässt.“
Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, weshalb man heute alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert habe. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen. Und Eltern mit jungen Kindern können Familie und Beruf wieder besser vereinbaren“, hielt der Minister abschließend fest.
Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen ...
Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest.
Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung außerdem beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen. „Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Eltern waren durch das Coronavirus und die dadurch notwendigen Einschränkungen in den zurückliegenden Wochen besonders gefordert, viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Allen Familien danken wir, dass sie diese schwierige Zeit so gut bewältigt und dazu beigetragen haben, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu bekämpfen“, so Sozialminister Kai Klose. „Es freut mich, dass wir wie bei der Wiederaufnahme des sogenannten eingeschränkten Regelbetriebs auch diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen gehen, in deren Verantwortung die Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, denn das Land betreibt keine Kitas. Dieser Schritt ist für die frühkindliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.“ Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Land bereits eingeräumt habe, führten dazu, dass Kitas schon derzeit viele Kinder zusätzlich aufnehmen konnten. Freie Plätze konnten im Einvernehmen zwischen Kita-Träger und Jugendamt vergeben werden. Mit dem 6. Juli falle nun das Betretungsverbot und damit für die Kitas auch die Notbetreuungsliste weg. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit für die Träger, den Regelbetrieb in ihren Kitas vorzubereiten.
Seit dem 16. März bestand in Hessen ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Ausnahmen bestanden für Angehörige bestimmter Funktionsberufe, aber auch berufstätige Alleinerziehende sowie aus Gründen des Kindeswohls. Es wurden familiäre Betreuungsgemeinschaften zugelassen und seit dem 25. Mai die Betreuung in der Kindertagespflege wieder umfänglich ermöglicht. Seit dem 2. Juni besteht in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Regelbetrieb“.
„Ab dem 6. Juli stehen die Kitas grundsätzlich wieder allen Kindern offen, soweit genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Wir begrüßen, dass die zunehmend strittigen Regelungen zu Notbetreuung und Betretungsverbot in wenigen Wochen auslaufen. Das ist der richtige Weg," sagte Dr. Thomas Stöhr, der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Städte im Hessischen Städtetag bewerten die ab 6. Juli 2020 angedachte Außerkraftsetzung der Corona-Beschränkungen in Tageseinrichtungen für Kinder positiv. Diese entspricht ebenso der Zielrichtung der Jugenddezernate des Hessischen Städtetages wie die zuvor ergangene Verordnung. Wir konnten aufgrund der bisherigen Regelungen vor Ort schrittweise schon in den Regelbetrieb übergehen“, so Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister von Kassel. „Während der Ferien werden viele Gebietskörperschaften Ferienbetreuungen und Ferienspiele anbieten. Spätestens zum Start des Kindergartenjahres sind wir dann - lässt dies die medizinische und virologische Lage zu - perspektivisch wieder im Normalbetrieb, auf den sich Kinder, Tageseinrichtungen sowie Eltern freuen.“
Auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), steht hinter den neuen Regelungen: „Wir begrüßen, dass das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Hessen es zulässt, nun einen weiteren großen Schritt in Richtung Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung zu gehen. Damit geben wir Eltern und Kindern für die kommenden Wochen eine gute Perspektive. Wichtig ist aber auch, dass wir weiterhin mit geeigneten Hygienemaßnahmen den Gesundheitsschutz in den Betreuungseinrichtungen großschreiben."
In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli folgende Regelungen ...
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen ...
„Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens können unsere Frei- und Hallenbäder ab der kommenden Woche unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen. Viele Frei- und Hallenbäder in Hessen sind seit Wochen im Standby-Modus und haben bereits individuelle Hygiene- und Abstandskonzepte erarbeitet, so dass die Öffnung ohne Vorlaufzeit möglich sein wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir viel Freude, auch wenn der Besuch unserer Badeanstalten in diesem Sommer nicht das unbeschwerte Vergnügen sein wird, wie wir es kennen“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth.
Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes ... Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist. Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden. Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung). „Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth.
Weitere Anpassungen ... Künftig ist in Hessen auch in Bahnhöfen sowie auf Flughäfen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „In Bussen, Bahnen, Taxen, Schiffen und Verkehrsflugzeugen des öffentlichen Personenverkehrs war die Mund-Nasen-Bedeckung auch bisher schon vorgeschrieben", informierte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Da der Verkehr wieder zunimmt, ist es folgerichtig, auch die zugehörigen öffentlichen Gebäude einzubeziehen. Denn wo Menschen in Bewegung sind und es mitunter eilig haben, lässt sich der Mindestabstand nicht immer einhalten. Ein Mund-Nasen-Schutz senkt das Infektionsrisiko.“ Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten muss der Veranstalter künftig die Daten der Teilnehmenden erfassen, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen.
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:11 Uhr
Hessische Landesregierung
Pressekonferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose haben mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände über neue Regelungen zur Corona-Virus-Pandemie in Hessen informiert.
Hessische Landesregierung
Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgestellt
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Hessischer Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben die Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesetellt. „Mit 12 Milliarden Euro führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“
16:22 Uhr
Und damit auch die Kontaktbeschränkungen
Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen
WIESBADEN - Einige von Euch haben uns gefragt, wie lange die derzeitigen Kontaktbeschränkungen und Verordnungen in Hessen gelten. Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen gelten alle unsere Verordnungen - und damit auch die Kontaktbeschränkungen - bis zum 5. Juli 2020. Einzige Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, diese gilt bis zum 15. Juni 2020.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Diese betreffen Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder, Kindergärten
Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Wie bereits in der vergangenen Woche von Sozialminister Kai Klose angekündigt, kommt es ab dem 2. Juni zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der Hessischen Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind.
Weitere Anpassungen ...
Anpassungen in Justizvollzugsanstalten ... Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.
Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt. Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie hier.
Die Anpassungen mit Terminen im Überblick ...
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb Ab 02.06.
Gastronomie: Wegfall 5-Quadratmeter-Regelung Ab 28.05.
Hotel: Öffnung Sauna und Pools für Übernachtungsgäste Ab 28.05.
Schwimmbäder: Öffnung für Vereine und Schwimmkurse Ab 01.06.
Behindertenwerkstätten: weitergehende Öffnung Ab 02.06.
Jugendhilfeeinrichtungen: Besuch wieder möglich Ab 02.06.
Krankenhäuser: Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus verpflichtend Ab 28.05.
Alle anderen bestehenden Verordnungen (inkl. Kontaktbeschränkungen) sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Quelle→ Hessische Landesregierung |
11:55 Uhr
... mit einem eigenen Modell
Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung vor
WIESBADEN - „Gerecht, einfach und verständlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Einfach, da sie für Bürger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verständlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese für die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Flächen-Faktor-Verfahren möglich – und er ist auch für andere Länder ein möglicher Weg. Ich habe daher meine Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. „Die notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400,- €uro Grundsteuer im Jahr je Grundstück rechtfertigen keinen überhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verständlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gewährleistet.“
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Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen strebt deshalb – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Dies ermöglicht die Ende 2019 erfolgte Grundgesetzänderung.
„Wir knüpfen mit den jetzt vorgelegten Eckpunkten an das Flächenmodell an, das bereits 2010 von Hessen und anderen Ländern als Vorschlag erarbeitet worden war. Ergänzend nehmen wir nun die Lage als Kriterium hinzu, denn neben den Flächengrößen spielt auch die Lage eine Rolle dabei, in welchem Umfang die Grundstücksnutzer von kommunaler Infrastruktur profitieren können. Mit einem einfachen Faktorverfahren wird das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“
Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führt es zu gleichen Ergebnissen wie das Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in stärkerem Maße ab, führt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.
„Auf ein Grundstück in einer guten Lage entfällt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer mäßigen Lage. Das ist gerecht. Durch den Bezug zum Durchschnittsbodenwert der jeweiligen Gemeinde findet eine angemessene Differenzierung sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen statt. Das Abstellen auf den Zonenwert stellt dabei sicher, dass auch innerhalb sehr heterogener Stadtteile eine die tatsächlichen Verhältnisse abbildende Differenzierung auch bei der Grundsteuer gelingt“, sagte Boddenberg. „Wir schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus. Wenn die Unterschiede der Bodenwerte in Metropolen wie Frankfurt exorbitant ausfallen, dämpft unser Faktor dies für Zwecke der Grundsteuer. Auch dies ist gerecht, denn ein Vielfaches beim Bodenwert bedeutet nicht, dass die kommunale Infrastruktur im gleichen Ausmaß besser ist.“
„Jedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht“, betonte Boddenberg.
„Unser Modell ist zudem verständlich und einfach zu handhaben. Es kommt mit drei einfachen Angaben in der Steuererklärung aus: Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘, Gebäudefläche ‚Nicht-Wohnen‘. Einfacher geht es wohl kaum. Beim Bundesmodell sind bis zu neun Angaben fällig“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Wir können ansonsten auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen. Die Zonenwerte für die Faktorberechnung können in Hessen automatisch per IT zugespielt werden. Das erleichtert die Neubewertung ungemein, schließlich geht es um die Aktualisierung der Daten zu Millionen von Grundstücken.“
Hessen möchte in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zu erheben, als für die übrigen Grundstücke. Ergänzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die Möglichkeit vorsehen, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen, wobei eine Höchstgrenze gelten soll.
Wie die anderen Länder voraussichtlich auch, wird Hessen die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. Die Grundsteuer A gilt als „Gewerbesteuer der Land- und Forstwirte“ und ist heute wie künftig ertragswertorientiert ausgestaltet. Dies spricht für eine bundeseinheitliche Regelung.
Abschließend sagte Finanzminister Michael Boddenberg: „Das Hessen-Modell ist gerecht, verständlich und einfach. Die Lage eines Grundstücks entscheidet mit über die Höhe der Grundsteuer. Aufwand und Nutzen dieser grundlegenden Neuordnung stehen im richtigen Verhältnis. Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer dies auch so sehen.“
Hessen wartet nun die Rückmeldungen der anderen Bundesländer zu den vorgelegten Eckpunkten ab und hofft auf weitere Mitstreiter. Anschließend wird das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:49 Uhr
Mund-Nasen-Bedeckung
In Einrichtungen und öffentlichen Personenverkehr
WIESBADEN - Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie · Stand: 09.05.2020
In Verkaufsstätten des Groß- und Einzelhandels und in bestimmten Dienstleistungsbetrieben, auf Ladenstraßen, in Spielhallen und Spielbanken sowie in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
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Im öffentlichen Personenverkehr kann der Mindestabstand von 1,5 m nicht immer eingehalten werden, in Bussen, Bahnen, Taxen, etc., Schiffen und Luftfahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs müssen daher für die Dauer des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Bedeckungspflicht gilt auch für Küchenpersonal und Servicekräfte während sie ihre Tätigkeit ausüben. Es kann jede Bedeckung vor Mund und Nase verwendet werden, die geeignet ist, eine Ausbreitung des SARS-CoV-2 zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
Darüber hinaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, dringend empfohlen.
Beispiele für geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen ...
Ausnahmen von der Bedeckungspflicht gelten für ...
Keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen sind beispielsweise Visiere und Motorradhelme.
In Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen gilt ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Dienstleistende sowie Kundinnen und Kunden. Die oben genannten Ausnahmen gelten entsprechend. Kundinnen und Kunden dürfen die Bedeckung abnehmen, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Quelle→ Hessische Landesregierung |
17:17 Uhr
Alles unter bestimmten Auflagen
Hier eine kurze Zusammenfassung
WIESBADEN - verkündeten Beschlüsse der Hessischen Landesregierung:
Alles unter den bestimmten Auflagen.
Hier die Details ...
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1. Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen. Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.
2. Schulen Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.Der Stufenplan für die Schulen sieht vor ...
3. Hochschulen Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai 2020 im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.
4. Kindertagesbetreuung Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.
5. Dienstleistung und Handel Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.
6. Gastronomie und Tourismus Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden. Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet.
Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.
7. Sport und Freizeit Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.
8. Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.
9. Spielhallen, Casinos und Wettbüros Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen. Alle Verordnungen gelten bis zum 5. Juni 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
Michael Ruhl
Auch soll eine bundesweite Öffnung der Einkaufsgeschäfte erfolgen
WIESBADEN - Heute wurden weitere Lockerungen von Bund und Ländern beschlossen.
So dürfen sich u.A. künftig Angehörige von zwei Haushalten treffen. Die generelle Kontaktbeschränkung wird mit dieser Lockerung bis zum 05. Juni verlängert.
Auch soll eine bundesweite Öffnung der Einkaufsgeschäfte unter Auflagen und den geltenden Abstandsregeln erfolgen. Morgen tagt das hessische Corona-Kabinett, um über weitere Detailfragen und Themenbereiche zu diskutieren. Hier sollen Beschlüsse zum genauen Zeitpunkt der Öffnung von Restaurants, Gaststätten und Hotels, zu Großveranstaltungen und zur Wiederaufnahme des Breitensports, sowie weiteren Themen, getroffen werden.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin!
13:45 Uhr
Warten der hessischen Schülerinnen und Schüler hat ein Ende
Schulbetrieb ab dem 18. Mai an weiteren Schulformen
WIESBADEN - Das Warten hat für einen Großteil der hessischen Schülerinnen und Schüler ein Ende: Ab dem 18. Mai soll es in eingeschränktem Umfang wieder Präsenzunterricht geben, und zwar in den 4. Jahrgangsstufen an Grundschulen, in der Sekundarstufe I (also den weiterführenden Schulen), der Einführungsphase der Sekundarstufe II, in Intensivklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine duale Ausbildung absolvieren. „Mit unserem Plan für einen zweiten, weitreichenden Schritt halten wir an dem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung der Schulen fest und arbeiten uns sukzessive von den älteren zu den jüngeren Schülerinnen und Schülern vor“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden.
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Bei ihrer Entscheidung orientiere sich die Landesregierung an den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Unterricht für die 4. Klassen sowie den Erfahrungen aus den schriftlichen Abiturprüfungen, so der Minister. „Ich freue mich, heute ein weiteres Etappenziel auf dem langen Weg zurück zur schulischen Normalität ins Auge fassen zu können. Damit entlasten wir nicht nur die insgesamt 520.000 von dieser Maßnahme betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch zahlreiche Eltern, die ihre Kinder zum Teil seit Wochen zuhause betreuen und gleichzeitig ihrer eigenen Beschäftigung nachgehen müssen.“
Bereits bei der Bekanntgabe der teilweisen Schulöffnung für die Abschlussklassen hatte Lorz betont, wie wichtig es sei, die Hygienevorschriften der Gesundheitsbehörden und die notwenigen Abstandsregeln einzuhalten. „Diese Vorgaben gelten unverändert fort, gerade weil sich ab dem 18. Mai deutlich mehr Personen auf dem Schulgelände, im Eingangsbereich und auf den Gängen aufhalten werden, als es jetzt der Fall ist.“ Die Einhaltung werde vor allem bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern nicht immer leicht sein. „Ich bin mir aber sicher, dass unsere Schulen hierauf gut vorbereitet sein werden.“
Weiterer Schritt für den 2. Juni geplant Zum 2. Juni sollen die Jahrgangsstufen 1-3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an den Grundschulen den Schulbetrieb in eingeschränktem Umfang ebenso wiederaufnehmen dürfen wie die restlichen vollschulischen Formen der beruflichen Schulen. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.
Der Plan des Kultusministeriums stehe unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin. Nachdem auch das Kabinett in Wiesbaden zugestimmt habe, sollen die Schulen am Donnerstag offiziell über die weiteren Schritte informiert werden.
Bei denjenigen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht wieder zurück in die Schule dürfen, bat der Minister um Verständnis für die Entscheidung. „Wir müssen die Infektionsgefahren weiter sorgfältig im Blick behalten. Zur Eindämmung der Pandemie ist es deshalb besonders an den Grundschulen zwingend erforderlich, die Schülerinnen und Schüler nicht auf einmal, sondern in zwei Schritten wieder in die Schule zu lassen.“ Damit gebe man den Schulleitungen zugleich die nötige Zeit, um Konzepte zur Organisation der Kleingruppen, zur Raumverteilung, zur Einsatzplanung der Lehrkräfte und zur Umsetzung des Hygieneplans zu entwickeln.
„Auch wenn wir die Schulen jetzt nach und nach wieder öffnen, ist eines klar: Unterricht, genau so wie er auf dem Stundenplan steht, wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Der Schulbetrieb wird in diesem Schuljahr neben dem Präsenzunterricht ebenso immer wieder von unterrichtsunterstützenden Lernsituationen zuhause geprägt sein müssen“, so Lorz abschließend. Quelle→ Hessische Landesregierung |
19:01 Uhr
Die Hessische Landesregierung beschließt
Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.
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„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die Normalität schafft, hilft niemandem. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.
Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln ...
Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier.
Hinweis ... Sämtliche Verordnungen werden fortlaufend auf Webseite der Landesregierung eingestellt und aktualisiert |
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