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In der Woche vom 18.11. bis 22.11.2024
Geschwindigkeitsmessungen zur Bekämpfung der Hauptunfallursache
FULDA · Das Polizeipräsidium Osthessen führt wieder Geschwindigkeitsmessungen zur Bekämpfung der Hauptunfallursache „Geschwindigkeit“ durch. Hauptursache aller Unfälle mit schweren Folgen ist nach wie vor nicht angepasste, zu hohe Geschwindigkeit. Für die Polizei bedeutet dies, dass auch in Zukunft besonders die Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie die Autobahnen im Fokus ihrer Maßnahmen stehen. Neben der Beratung bei der sicheren Gestaltung des Verkehrsraumes, der Erkennung und Entschärfung von Unfallhäufungsstellen, bleiben hier besonders Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrserziehung Instrumente der Polizei.
Unter anderem werden an folgenden Örtlichkeiten Messungen stattfinden ...
... seit Anfang März werden vom Polizeipräsidium hier keine Angaben gemacht.
Um zukünftig kurzfristig auf entstehende Unfallschwerpunkte reagieren zu können, hat das Polizeipräsidium Osthessen unter anderem einen sogenannten „Enforcement Trailer“ beschafft. Diese Art der Geschwindigkeitsmessanlage ist komplett auf einem PKW-Anhänger installiert. Mit ihr kann man langfristig oder permanent den Verkehr an Stellen, die nicht über die für eine stationäre Messstelle erforderliche Infrastruktur verfügen, überwachen.
Quelle→ Polizeipräsidium Osthessen
In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen
Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden
Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung
Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.
+49 (0)1515 - 26 30 834 |
25.03.2022 Verlauf seit 2020
25.03.2022 betroffene Altersgruppen in %
↓ Hessen
Mit Omikron steigen die positiven Testergebnisse wieder in allen Altersgruppen - aber erneut vor allem bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Grafik
zeigt die Inzidenzen der Neuinfektionen (es sind keine Infektionen, nur positive Testergebnisse) nach Alter, welche Gruppe aktuell wo am stärksten betroffen ist.
Quelle→ Berliner Morgenpost
↓ Deutschland
* mit „positivem“ PCR-Testergebnis
Wartenberg | 2,2377 % |
87 |
↑ | |
... nicht betroffen* | 97,76% | 3.801 | ↓ | |
Vogelsbergkreis | 1,7743 % |
1.842 |
↑ | |
... nicht betroffen* | 98,23% | 103.864 | ↓ | |
Hessen | 1,4849 % |
93.449 |
↑ | |
... nicht betroffen* | 98,52% | 6.199.707 | ↓ | |
Deutschland | 1,7564 % |
1.460.560 |
↑ | |
... nicht betroffen* | 98,24% | 81.694.471 | ↓ |
R-Wert 21.03.2022 |
0,89 ↓ |
-0,03 |
(Vortag) |
(0,92) |
Anteil CoV-2 an SARI | ||
2022 KW 11 | 235 ↓ | -2,8% |
2022 KW 10 | 269 ↓ | +3,6% |
2022 KW 9 | 271 ↑ | +5,0% |
2022 KW 8 | 227 ↑ | +0,1% |
2022 KW 7 | 214 ↓ | -3,3% |
2022 KW 6 | 235 ↑ | +4,2% |
2022 KW 5 | 210 ↓ | -1,6% |
2022 KW 4 | 234 ↑ |
+2,8% |
2022 KW 3 | 193 ↓ | -2,1% |
2022 (KW 2) | (210) |
Erkrankungen / Meldedatum
→ Erklärung
↓ Vogelsbergkreis
↓ Hessen
↓ Deutschland
höher ↑
gleichbleibend =
niedriger ↓
Quelle→ RKI
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kai Klose informieren über die Bund-Länder-Beratungen und die Sitzung des Corona-Kabinetts.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Corona-Schutzverordnung
WIESBADEN · Die Corona-Schutzverordnung ist nach Beschluss des Hessischen Corona-Kabinetts weiter angepasst worden. Ministerpräsident Volker Bouffier hat dies heute im Hessischen Landtag angekündigt.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen landeseigenen Corona-Schutzverordnungen
WIESBADEN · Die Landesregierung reagiert auf die aktuelle Corona-Situation und verschärft die landeseigenen Corona-Schutzverordnungen. Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose informieren über das weitere Vorgehen.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Michael Bußer
Zu neuen Corona-Regelungen ab 25.11.2021 in Hessen
WIESBADEN · Seit gestern gelten in Hessen neue Corona-Regeln: In viele Innenräume – vom Restaurant bis zum Kino – dürfen zum Beispiel nur noch Geimpfte und Genesene, am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. In Schulen wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Das wirft viele Fragen auf, die der Sprecher der Landesregierung, Michael Bußer, in diesem Video beantwortet.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Ab Montag 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung
Zutritt nur mit Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis möglich
VOGELSBERGKREIS · Ab Montag, 29. November, gilt an allen Standorten der Vogelsberger Kreisverwaltung die 3-G-Regelung. Analog zur 3-G-Regelungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz sind Besuche in der Kreisverwaltung bis auf weiteres nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Wichtig außerdem: Im Vorfeld muss ein Termin vereinbart werden. Besucherinnen und Besucher müssen zum Termin dann die entsprechenden Nachweise in den Verwaltungsstandorten vorlegen. Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden. Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ventil). Um zusätzlich zum Infektionsschutz beizutragen, weist der Vogelsbergkreis in seiner Pressemitteilung weiter darauf hin, nach Möglichkeit Anliegen telefonisch oder per e-Mail zu klären.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Im Anschluss an die gestrigen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hat die Landesregierung am heutigen Freitag über die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Das Ergebnis stellen Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose in dieser Pressekonferenz vor.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Statement nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Per Videokonferenz haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am heutigen Donnerstag über die weiteren Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Zu den Ergebnissen gibt Ministerpräsident Volker Bouffier ein kurzes Statement ab.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Wieder Geflügelpest im Norden
Veterinäramt empfiehlt Sicherheitsmaßnahmen
VOGELSBERGKREIS · In den letzten Wochen wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Geflügelpestviren nachgewiesen. Wie im letzten Herbst wurden die Viren sowohl bei Wildvögeln als auch bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt, teilt das Vogelsberger Veterinäramt in einer Pressemitteilung mit. Während im letzten Jahr der Subtyp H5N8 das Seuchengeschehen dominierte, scheint diesen Herbst der Subtyp H5N1 im Vordergrund zu stehen. Auch in skandinavischen Ländern und sogar in Italien wurde in den vergangenen Wochen diese Geflügelpestvariante festgestellt.
→ mehr erfahren | ||
Im Zusammenhang mit dem Vogelzug besteht nach Einschätzung des Nationalen Referenzlabors für ganz Deutschland eine hohe Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die
Hausgeflügelbestände. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Ansteckungen des Hausgeflügels vor allem durch direkte, aber auch durch indirekte Kontakte mit
infizierten Wildvögeln vorkommen. Insbesondere Wasservögel können große Mengen des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAI) ausscheiden, ohne selbst zu erkranken. Dadurch
kann die Seuche über große Entfernungen verbreitet werden.
Erkrankungen oder Verendungen mehrerer Tiere pro Tag sind von den Geflügelhaltern unverzüglich dem AVVO des Vogelsbergkreises unter 06641 - 977-6800 zu melden. Untersuchungen
der Tierkörper werden dann durch das AVVO veranlasst. |
Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik
Informationen zu Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung
WIESBADEN · Gesundheitsminister Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik, Oberarzt am Klinikum Darmstadt, informieren über die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung als neue Leitindikatoren zur Bestimmung der pandemischen Lage.
Quelle→ Hessische Landesregierung
aktuelle Corona-Regeln in Hessen und Vogelsbergkreis
3-G-Regel, Hospitalisierungsinzidenz und 2-G-Option
VOGELSBERGKREIS · Ab Donnerstag, 16. September, gelten in Hessen und dem Vogelsbergkreis neue Corona-Regeln. Die Sieben-Tages-Inzidenz als Richtwert für Schutzmaßnahmen wird durch die Hospitalisierungsinzidenz ersetzt. Damit liegt der Fokus nun auf der Situation in den hessischen Krankenhäusern. Auch die Kontaktnachverfolgung ist künftig nur noch in bestimmten Bereichen erforderlich. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen gibt es ab Donnerstag ein 2G-Optionsmodell. Veranstalter und private Betreiber haben so die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht entfallen dann. Das Corona-Kabinett hat am Dienstag die neuen Regelungen verkündet. Diese treten ab Donnerstag, 16. September, in Kraft.
→ die wichtigsten Änderungen | ||
Hier im Wortlaut die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick ...
2G-Optionsmodell
Veranstaltungen (mehr als 25 Personen)
Kontaktdatenerfassung
Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten löst die 7-Tage-Inzidenz ab
Stufe 1 wird relevant, wenn
Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn
Kinder und Jugendliche
Quarantäne |
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Volker Bouffier und Kai Klose
Corona-Kabinett - Systemwechsel in der Beurteilung der Pandemie
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Quelle→ Hessische Landesregierung
... iNFO's zum Virus
Die folgenden positiven PCR-Testergebnisse sind von den einzelnen Gesundheitsämtern der Kreise und Städte sowie dem Gesundheitsministerium in Hessen bestätigt worden ...
Nach fast zweieinhalb Jahren
Erleichterte Handelsbedingungen für betroffene Tierhalter
VOGELSBERGKREIS · Am Mittwoch, 30. Juni, wird der „Blauzungen-Sperrbezirk“
im Vogelsbergkreis aufgehoben. Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die ansteckend für Rinder, Schafe und Ziegen ist. Die betroffenen Tiere erkranken im
Einzelfall mit hohem Fieber, auch Haut und Schleimhäute werden häufig angegriffen. Es kann zu Lahmheiten und Aborten kommen. Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Fälle der
Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen festgestellt wurden, mussten unter anderen auch Teile von Hessen und so auch der Vogelsbergkreis Anfang 2019 als
Sperrgebiet ausgewiesen werden.
In den vergangenen zwei Jahren kam es allerdings zu keinen Neuerkrankungen im Bereich von Hessen, außerdem konnten bei Untersuchungen der betroffenen Tierarten keine Viren der Blauzungenerkrankung im Vogelsbergkreis sowie in Hessen nachgewiesen werden. Die Europäische Kommission hat daher auf Antrag des Landes Hessen der teilweisen Aufhebung des Sperrgebietes zugestimmt, sodass der gesamte Vogelsbergkreis nun kein „Blauzungen-Sperrbezirk“ mehr ist. Für die betroffenen Tierhalter aus dem Vogelsbergkreis bedeutet dies in erster Linie, dass Rinder, Schafe und Ziegen wieder unter erleichterten Bedingungen gehandelt werden können.
Volker Bouffier und Kai Klose
Hessisches Corona-Kabinett - Neue Regeln ab Freitag 25.06.2021
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.
Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht ...
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen ...
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen ...
bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze ...
Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule ...
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita ...
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.) Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport ...
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen) ...
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit).
Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen ...
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel ...
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken ...
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen ...
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV ...
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen ...
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten ...
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das
Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu
zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Entsprechenden Beschlüsse
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.
Was gilt für die Hochzeit, den runden Geburtstag oder die Taufe?
Regelungen für Gastronomie, DGH und privater Lokalitäten im Überblick
VOGELSBERGKREIS · Stabil niedrige Inzidenzwerte, schönes Wetter und die Landesstufe 2 im Vogelsbergkreis – die Überlegungen für verschobene Feiern, Hochzeiten, Geburtstage oder andere Familienfeste werden konkreter. Doch was ist erlaubt? Worauf muss ich bei der Veranstaltung achten? Müssen die Gäste Masken tragen, sich testen lassen und welche Regelungen gelten im Allgemeinen? In einer Pressemitteilung informiert das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zu den aktuellen Vorgaben der Hessischen Landesregierung und wie diese im Einzelnen umzusetzen sind.
→ mehr erfahren | ||
„Im Wesentlichen unterscheidet die Verordnung des Landes drei Bereiche, in denen verschiedene Regelungen für private Feierlichkeiten gelten: Erstens die Gastronomie, zweitens beispielsweise Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser, angemietete Räumlichkeiten sowie Feiern im privaten Umfeld“, skizziert Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak die Verordnungslage. Grundsätzlich gilt für Feierlichkeiten im Innenraum von Gastronomie oder beispielsweise in Bürgerhäusern eine Obergrenze von 100 Personen. Dabei sind Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 ausgenommen. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept umsetzen, Gäste eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen Negativtest vorweisen, wenn sie nicht vollständig geimpft, genesen oder jünger als sechs Jahre alt sind. Auch die Mindestabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden. Außerdem gilt eine Sitzplatzpflicht mit maximal zehn Personen am Tisch, und Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen müssen, wenn möglich elektronisch, gesammelt werden. Ebenso müssen diese Regeln in DGHs und Bürgerhäusern umgesetzt werden, wenn diese für private Feiern genutzt werden, teilt das Gesundheitsamt mit. „Auch hier besteht eine Testpflicht und es gelten die strengen Abstands- und Hygieneregeln, die in der Gastronomie anzuwenden sind“, sagt Dr. Mischak.
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Eine detaillierte Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen stellt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises hier zur Verfügung.
Es bleibt bei Maske und Abstand
... meldet uns das Gesundheitsamt
VOGELSBERGKREIS · Es bleibt bei der Maskenpflicht, es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene, sie müssen – etwa beim Einkauf oder ab nächster Woche in der Außen-Gastronomie – genauso eine FFP2- oder eine medizinische Maske tragen wie alle anderen auch, teilt das Vogelsberger Gesundheitsamt mit. Zudem müssen auch Genesene und Geimpfte die vorgeschriebenen Abstandsregelungen einhalten.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Geflügelpest
Aufhebung der Stallpflicht im Vogelsbergkreis ab 16. Mai 2021
VOGELSBERGKREIS · Ab Sonntag, 16. Mai 2021, wird die Stallpflicht von
gehaltenen Vögeln im gesamten Vogelsbergkreis aufgehoben. Dazu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Nachdem es im Vogelsbergkreis mehrere Fälle von Geflügelpest
gegeben hatte, war die Stallpflicht angeordnet worden. Mittlerweile sind die Fallzahlen bei Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Deutschland rückläufig, im Vogelsbergkreis
wurden zudem zahlreiche Proben von Wildvögeln mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Eine präventive Stallpflicht ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Veterinäramt des Kreises rät jedoch dringend, weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln beim Betreten von Geflügelhaltungen zu beachten, um das Restrisiko zu reduzieren. Um auch in
Zukunft auf Geflügelpest vorbreitet zu sein, empfiehlt das Veterinäramt jedem, der Vögel in Gefangenschaft hält, ausreichend große Aufstallungsmöglichkeiten vorzuhalten. Das müssen nicht zwingend
geschlossene Ställe sein, sondern können auch Volieren sein, die nach oben eintragsdicht und zu den Seiten vogeldicht (Maschendraht max. 25 mm) sind.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Volker Bouffier und Tarek Al-Wazir
Entsprechenden Beschlüsse
WIESBADEN · Angesichts landesweit sinkender Inzidenzzahlen hat das Corona-Kabinett heute über Regelungen beraten, die in Kraft treten sollen, sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Über die entsprechenden Beschlüsse informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Gesundheitsamt verschickt Genesungsnachweise
Amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt
VOGELSBERGKREIS · Post vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises bekommen in der nächsten Woche all diejenigen, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion im vergangenen halben Jahr als genesen gelten. Diese amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt, sie muss nicht angefordert werden. Der Genesungsnachweis gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Wechselunterricht für die Klassen eins bis sechs
Klasse sieben und höhere starten am Donnerstag
VOGELSBERGKREIS · Homeschooling hat ein Ende, ab Montag geht es wieder in
die Schule – zumindest für die Klassen eins bis sechs. Die höheren Klassen starten erst am Donnerstag mit Wechselunterricht, teilt der Vogelsbergkreis in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt
mit.
Die Inzidenz im Kreis liegt seit fünf Tagen in Folge unter der entscheidenden Marke von 165. Das bedeutet: Der Distanzunterricht kann aufgehoben werden, die Schulen können ab Montag, 3. Mai, in
den Wechselunterricht gehen. Und zwar die Klassen eins bis sechs. Ab Klasse sieben greift laut Kultusminister Prof. Alexander Lorz die Wechselunterricht-Regelung erst ab dem 6. Mai, also ab
Donnerstag nächster Woche. In einem Schreiben an die Schulleitungen teilt der Minister mit, dass auch die Abschlussklassen, die bisher in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen.
Sollte die Inzidenz im Vogelsbergkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 überschreiten, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schüler im Distanzunterricht
beschult werden. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen; diese verbleiben weiterhin im Wechselunterricht. Neben den Schulen können ab Montag auch die Kindergärten im
Vogelsbergkreis wieder öffnen.
Volker Bouffier und Dr. Alexander Lorz
Zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Osterferien
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz informieren im Anschluss an das Corona-Kabinett am 12.04.2021 über die Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie und zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Ferien.
Volker Bouffier zum Stop der Osterruhe
Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen
WIESBADEN · Nach der Entscheidung der Kanzlerin zum Umgang mit den Ostertagen nimmt Ministerpräsident Volker Bouffier aus hessischer Sicht dazu Stellung.
Zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern
Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen
WIESBADEN · Im Nachgang zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern hat das Corona-Kabinett heute über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose erläutern die dazugehörigen Details in dieser Pressekonferenz.
Wie wird es weitergehen
Schwerpunkt: Schulen nch den Osterferien ...
WIESBADEN · Im Video erklärt Kultusminister Lorz, wie es nach den Osterferien an Hessens Schulen weitergeht und welche ersten Schritte bis dahin bereits unternommen werden.
Beschlüsse des Corona-Kabinetts vom 04.03.2021
Schwerpunkt: Beschlüsse von gestern ...
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren zu den heutigen Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vom 03.03.2021
Pressekonferenz über die Pandemie-Bekämpfung
Schwerpunkt: Impfen ...
WIESBADEN · Im Anschluss an den gemeinsamen digitalen Lenkungskreis informieren die Landesregierung und die Gesundheitsindustrie über die Schritte zur Pandemie-Bekämpfung: Schwerpunkt Impfen.
Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung
Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag
WIESBADEN · Die Landesregierung hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine verantwortbare Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag unter sorgsamer Berücksichtigung der pandemischen Lage mit nachvollziehbaren Kriterien aussehen kann. Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir stellen den Hessischen Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung vor.
Corona-Schutzimpfungen in Hessen
Kai Klose erläutern die nächsten Schritte
WIESBADEN · Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erläutern die nächsten Schritte der Corona-Schutzimpfungen für die 2. Priorisierungsgruppe in Hessen.
Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.
Besuch des Impfzentrums in Wiesbaden
Dezember oder Januar kann es losgehen
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Innenminister Peter Beuth, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wiesbadens Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben sich am Montag über den Aufbau des Impfzentrums im Wiesbadener RheinMain CongressCenter (RMCC) informiert.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Nächtliche Ausgangssperre für Hessen
Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt
WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis
05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der
Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung
mitteilte.
Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.
Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis
zum 10. Januar 2021.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Lockerungen nur an Weihnachten und Silvester
Teil-Lockdown verlängert
WIESBADEN - Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lässt nicht locker, die Hessen im Kampf gegen das Coronavirus auf die strengen Schutzmaßnahmen einzuschwören. Weihnachten und Silvester sind aber Lockerungen in Sicht. In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag, 1. Dezember, an erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 angesetzt.
Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
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Maskenpflicht ... Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern
nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines
Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.
Reisen ... Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für Verwandtenbesuche
über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen. Quelle→ Hessische Landesregierung |
Über die Gespräche der Bund-Länder-Konferenz vom 16.11.2020
Dezember und Januar wahrscheinlich weiterer Lockdown
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. November 2020.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert
WIESBADEN · Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
... iNFO's zum Virus
23:00 Uhr
Die folgenden positiven PCR-Testergebnisse sind von den einzelnen Gesundheitsämtern der Kreise und Städte sowie dem Gesundheitsministerium in Hessen bestätigt worden ...
Bundesland-Daten | |
Einwohner (31.12.2019) | 6.300.715 |
ø jährliche Sterberate | 69.480 |
ø je 100.000 Einw./verstorben | 1.105 |
= Sterberate/Einw. in % | 1,1030% |
Grippetote 2017/2018 geschätzt² | 25.100 |
↑ Grippetote in Hessen² | 1.901 |
= Sterberate/Einw. in %² | 0,0302% |
aufgehobene positiv Fälle* |
+56 | |
gesamt aufgehobene Fälle* |
91% -16.488 | |
getestet* aktiv/je Einw. in % |
↓1.692 0,0269% | |
Todesfälle positiv getestet* |
+0 545 | |
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↓2,91% | |
= Sterberate/Einw. | →0,0086% |
Quelle→ Redaktion
So viel Hygiene und Abstand wie nötig
Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen
WIESBADEN - 760.500 Schülerinnen und Schüler an 1.795 öffentlichen Schulen +++ 55.600 Erstklässlerinnen und Erstklässler, 770 neue Lehrerstellen +++ Islamunterricht jetzt in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 +++ Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien.
„Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen – dazu gehören die Ferienlernangebote für Schülerinnen und Schüler genauso wie die Aktualisierung der Hygieneregeln, die Klärung der Bewertung im Distanzunterricht sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur“, so der Kultusminister.
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In diesem Jahr steigt erstmals sowohl die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Hessen um rund 1.500 auf 760.500 als auch die der Erstklässlerinnen und Erstklässler um rund 650 auf nun 55.600. Sie werden an insgesamt 1.795 öffentlichen Schulen unterrichtet. Die Zahl der Lehrerstellen steigt noch einmal um rund 770 auf nun 55.470, von denen etwa die Hälfte für den weiteren Ganztagsausbau zur Verfügung stehen. Ein weiterer Großteil deckt die entstandenen Mehrbedarfe für den Grundunterricht und den allgemeinen Aufschlag (104/105 Prozent). Außerdem wird es 100 Stellen mehr für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geben.
Weiterer Ausbau der Studienplatzkapazitäten
Regelschulbetrieb unter Corona-Bedingungen
Schutzausrüstung ...
Freistellung gefährdeter Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vom Präsenzunterricht ...
Testmöglichkeiten für Lehrkräfte ...
Distanzunterricht und digitale Ausstattung der Schulen ...
Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien ...
Weitere bildungspolitische Schwerpunkte zum neuen Schuljahr
Start für die ersten pädagogisch selbstständigen Schulen
Nicht-konfessioneller Islamunterricht statt Religionsunterricht mit DITIB Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialstaatssekretärin Anne Janz: „Wir passen
die Verordnungen erneut der aktuellen Lage an – klare Regeln geben den Menschen Sicherheit im Alltag“
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick ...
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt ein Informationsblatt Empfehlungen (corona.hessen.de).
Die Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag. Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen erläutern die Ressortminister ...Die Maskenpflicht an Schulen soll generell im Schulalltag gelten und zwar bis zum Betreten des Klassen- oder sonstigen Unterrichtsraums. „Während des Unterrichts im engeren Sinne halten wir es aus pädagogischen und sozialen Erwägungen nicht für zielführend, dass Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen“, hob Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hervor. „Eine solche Regelung wird auch von Medizinern kritisch gesehen, wie es jüngste Äußerungen aus dem Verband der Kinder- und Jugendärzte oder vom Marburger Bund erkennen ließen.“ Selbstverständlich sei es aber jedem freigestellt, dies freiwillig zu tun. Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen – wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben – von der Maskenpflicht abweichen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden und eine Beratung durch den schulärztlichen Dienst stattgefunden haben. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteigt, liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, eine weitergehende Maskenpflicht im Einzelfall anzuordnen. Dies sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes zur Eindämmung der Pandemie jetzt schon vor. „Bevor wir aus Vorsichtsgründen eine Schule ganz schließen, wäre das Tragen einer Maske auch im Unterricht natürlich das geringere Übel“, so die Einschätzung des Kultusministers.
Umgang mit SchnupfenkindernDie in dem Info-Blatt vorgelegten Leitlinien sollen auch Sicherheit schaffen, wenn der absehbare Fall einzelner Corona-Infektionen in Schulen oder Kitas auftritt. Die Informationen sollen den Verantwortlichen helfen, damit nicht übereilt Schulen oder Kitas geschlossen werden. „Selbstverständlich müssen alle – Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Fachkräfte und sonstige Kräfte in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Heranwachsenden im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, betonte Sozialstaatssekretärin Anne Janz. „Ein Kind, das eindeutig krank ist, soll zuhause bleiben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Janz. Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle und in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant. Auf der anderen Seite gilt: Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Covid-Tests für Lehr- und Fachpersonal sowie Erzieherinnen und ErzieherDie Hessische Landesregierung ermöglicht außerdem Lehrpersonal, Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf das Corona-Virus testen zu lassen, da sich das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisieren lassen. Testungen im Abstand von 14 Tagen sind für Lehrerinnen und Lehrer bis zum Beginn der Herbstferien möglich, für Fachkräfte in der Kinderbetreuung bis zum 8. Oktober.
Regeln in Bus und BahnDie Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen ist im Laufe der letzten Wochen wieder deutlich gestiegen, und mit Beginn des neuen Schuljahres wird es noch mehr zusätzliche Fahrgäste in den Bussen und Bahnen geben. Der sonst übliche 1,50-Meter-Abstand zu anderen Personen kann im öffentlichen Nahverkehr nicht immer sicher eingehalten werden. Zu Stoßzeiten und mit Beginn des Schülerverkehrs wird dies noch schwieriger. „Umso wichtiger ist es, dass sich alle an die geltenden Regeln halten und bei der Fahrt mit Bus oder Bahn eine Alltagsmaske tragen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Der Großteil macht das vorbildlich, auch wenn das gerade bei den heißen Temperaturen kein Vergnügen ist. Wir müssen aber auch feststellen: Es gibt immer noch Menschen, die sich nicht an die Coronaregeln halten.“ Schon heute kann dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Allerdings nur dann, wenn der Fahrgast die Maske auch nach Aufforderung nicht aufzieht. „Das ändern wir jetzt. Ab sofort gilt: Wer im Bus oder in der Bahn keine Maske trägt, muss zahlen“, so der Minister. „Wir müssen alles dafür tun, um Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen. Deswegen gibt es die Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass der öffentliche Nahverkehr nicht nur ein klimafreundliches Verkehrsmittel ist und bleibt, sondern er ist unverzichtbar, wenn wir nicht im Dauerstau enden wollen. Um seine Funktion erfüllen zu können, ist er aber auf Akzeptanz angewiesen. Wir wollen nicht, dass jemand aus Angst vor Ansteckung lieber mit dem Auto fährt, als sich in die Bahn zu setzen.“ Quelle→ Hessische Landesregierung |
Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus
Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens
WIESBADEN · Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen,
Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Ein
vorübergehender Rückgang der Temperaturen und lokale, geringe Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn haben zu keiner Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Weite Teile Hessens sind
seit Wochen ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Der gesamte Juli brachte für Hessen nur rund 1/3 der durchschnittlichen Niederschläge. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung
verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.
Das Ministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen
Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht
wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits
bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.
Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle
Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten
nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die
Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie auf unser
Homepage.
Quelle→ Hessische Landesregierung
14:41 Uhr
Zwei weitere Personen positiv getestet
Beide leben im nördlichen Kreisteil
VOGELSBERGKREIS · Bis auf ein noch ausstehendes Ergebnis liegen die Befunde der Corona-Testungen aus der Gemeinschaftsunterkunft in der Alsfelder Zeppelinstraße vor: Sie sind negativ, teilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Freitag mit. Nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts wird am Montag eine zweite Testung durchgeführt. Wenn diese Ergebnisse erneut negativ sind, kann die Quarantäne für die Bewohner der Unterkunft aufgehoben werden. Zwei weitere Personen, die direkten Kontakt zum Mitarbeiter eines Logistikunternehmens hatten, der in der vergangenen Woche positiv getestet worden war, haben sich ebenfalls mit dem SARS-CoV-2-Virus angesteckt. Beide leben im nördlichen Kreisteil. Sie zeigen so gut wie keine Symptomatik und befinden sich in häuslicher Quarantäne.
13:33 Uhr
Die Quarantäne bleibt weiterhin bestehen
In der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße
VOGELSBERGKREIS · Die ersten 30 Testungen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße in Alsfeld sind durchgeführt und ausgewertet: Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Vormittag mitteilt, sind alle Befunde negativ. Im Laufe des morgigen Freitags wird mit weiteren Ergebnissen zu rechnen sein. Die Quarantäne bleibt weiterhin bestehen, die Bewohner dürfen die Einrichtung nicht verlassen. Die Versorgung mit Lebensmitteln wird vom Vogelsbergkreis organisiert.
Ministerpräsident Volker Bouffier
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos und für Besuche in Krankenhäusern,
Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.
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Infektionsraten sind entscheidendes Kriterium
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab dem 6. Juli ...
Für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen gelten folgende Regelungen ab dem 15. Juli ...
Quelle→ Hessische Landesregierung |
17:41 Uhr
Zwölf Corona-Infizierte in Unterkünften für Geflüchtete
Quarantäne-Maßnahmen des Landkreises Fulda in den drei Einrichtungen
HÜNFELD · Die Gesamtzahl der bisher im Landkreis Fulda bestätigten Sars-CoV-2-Infektionen beläuft sich auf 398. Die Zahl der infizierten Personen in Hünfelder Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete ist von acht auf zwölf gestiegen. Sie alle haben leichte bis keine Symptome. Drei davon stehen nach derzeitigem Kenntnisstand im Zusammenhang mit dem Cluster eines großen Online-Handels in Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Nach den ersten beiden positiven Befunden in zwei Unterkünften hat das Gesundheitsamt des Landkreises die Testung aller Bewohnerinnen und Bewohner veranlasst und dabei auch eine dritte Gemeinschaftsunterkunft in Hünfeld einbezogen. Zu den acht positiven Ergebnissen am Wochenbeginn sind nun vier weitere Erwachsene hinzugekommen, die positiv auf das Virus getestet wurden. Von den rund 150 Bewohnerinnen und Bewohnern sind knapp 140 negativ. Der Landkreis Fulda hatte über alle drei Einrichtungen eine Quarantäne verhängt.
Für den „Jägerhof“ gilt die Quarantäneanordnung nur für die zwei positiven Personen. Diese beiden sind jeweils in Einzelzimmern mit Nasszelle und Kochgelegenheit untergebracht und können
entsprechend isoliert werden. Die anderen Bewohner dürfen das Haus verlassen. In der Unterkunft „Grotte“ gilt die Quarantäne bis zum 15. Juli. Die infizierten Personen sind in ihren Zimmern
abgesondert. Die negativ getesteten Bewohner sind wegen der Wohnsituation ebenfalls isoliert, dürfen sich aber im Haus und auf dem Grundstück frei bewegen. In der Unterkunft „Alte Ziegelei“ ist
eine Person positiv getestet und im Haus abgesondert. Die Einrichtung steht unter vorläufiger Quarantäne, weil noch einige Testergebnisse ausstehen. Das Gesundheitsamt des Landkreises steht in
engem Austausch mit der Stadt Hünfeld und dem DRK Kreisverband Hünfeld, der für die Sozialbetreuung zuständig ist und die Bewohnerinnen und Bewohner versorgt. Auch die Hünfelder Tafel kümmert
sich um die Lebensmittelversorgung.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:41 Uhr
Dr. Mischak
„Wichtiges Signal für den Ökolandbau im Vogelsbergkreis“
VOGELSBERGKREIS · In der Ökolandbau Modellregion Vogelsberg herrscht Freude. Einerseits über die Ausweitung der Förderung auf ganz Hessen, aber besonders über die zeitgleich von Landwirtschaftsministerin Priska Hinz verkündete Verlängerung der bisherigen Ökomodellregionen ab 2021 um fünf Jahre. „Für das Projekt Ökolandbau Modellregion Vogelsberg bedeutet das weitere fünf Jahre Planungssicherheit, Perspektive und Bestätigung für die geleistete Arbeit im Vogelsbergkreis“, kommentiert Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent Dr. Jens Mischak (CDU) die Verlängerung. Schon jetzt nehme der Vogelsbergkreis mit einem Bioanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von aktuell knapp 23 Prozent und etwa 240 Betrieben hessenweit einen Spitzenplatz ein. „Das Ziel der Landesregierung von 25 Prozent ist schon fast erreicht – daran werden wir weiter arbeiten“, versichert Dr. Mischak.
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Alle Ökomodellregionen erhalten pro Landkreis eine finanzielle Förderung für Projektmanager mit bis zu 75 Prozent der Personalkosten, bei einem Zuschuss von bis zu 50.000.-€uro pro Jahr sowie eine Sachkostenpauschale zur Umsetzung der Entwicklungskonzepte. Der Vogelsbergkreis ist seit Oktober 2018 Ökolandbau Modellregion. Der Koordinator Mario Hanisch ist auf die Kolleginnen und Kollegen in den neuen Regionen gespannt, denn die Ökomodellregionen arbeiten auch gemeinsam an hessenweiten Projekten.
Quelle→ Kreisverwaltung |
Nicht bestätigt hat sich der SARS-COV2-Verdacht
Frau hat sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert
VOGELSBERGKREIS · Nicht bestätigt hat sich der SARS-COV2-Verdacht bei einer Mitarbeiterin der Schlitzer Dieffenbachschule. Das Testergebnis liegt dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises vor: Es ist negativ, die Frau hat sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert. Zur Prophylaxe hatte das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Wochenende angeordnet, eine Lerngruppe für zwei Tage vom Präsenzunterricht freizustellen. Nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums zur Durchführung der letzten beiden Schulwochen war lediglich diese eine Gruppe betroffen, da dort das Abstandsgebot aufgehoben worden war. „Dabei handelte es sich um eine reine Sicherheitsmaßnahme, die ab dem morgigen Mittwoch nicht mehr aufrecht erhalten werden muss, da sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht bestätigt hat“, erklärt Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Kreises am Dienstag einer Pressemitteilung. Die freigestellten Schüler können ab Mittwoch wieder den Unterricht besuchen.
16:17 Uhr
Abstrichuntersuchungen auf COVID-19
Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weist bezüglich der Abstrichuntersuchungen auf COVID-19 nochmals darauf hin, dass die Testungen in den Krankenhäusern Alsfeld und Lauterbach nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes möglich ist.
Die Patienten sollen sich über die Corona-Hotline +49 (0)6641/97 71 89 beim Amt melden, dort wird über Notwendigkeit einer Testung entschieden. Wegen der nach wie vor bestehenden Pandemie bitten wir die Bürger, keinesfalls direkt in den Krankenhäusern vorzusprechen, hier besteht Betretungsverbot.
Beherbergungsverbot für Personen aus bestimmten Gebieten
Erhöhtes Infektionsrisiko
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Wir wollen weitere Ansteckungsgefahren verhindern“ Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. Neu ist: Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag keine Personen aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.
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Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.
Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot ...
Beherbergungsverbot
Ausnahmen Quelle→ Hessische Landesregierung |
14:42 Uhr
Nach Streit zwischen Kreisspitze und Kassenärztlicher Vereinigung
Corona-Tests künftig in den Krankenhäuser des Kreises
VOGELSBERGKREIS · Corona-Testungen werden ab Montag im Kreiskrankenhaus in Alsfeld und im Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach durchgeführt. Das hat Landrat Manfred Görig (SPD) am Donnerstag bekannt gegeben, nachdem er tags zuvor angekündigt hatte, das Testcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Alsfeld nicht länger empfehlen zu können.
Die Anmeldung für eine Testung läuft über das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises unter der Telefon-Hotline +49 (0)6641/97 71 89. Das Amt stellt auch die für die Testung erforderliche Bescheinigung aus, informiert die Kreispressestelle.
14:45 Uhr
Fachreferent der KV wusste dass Mainzer Labor „je nach Verfügbarkeit nur das E-Gen nachweist“
Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter reagieren auf Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung / „Nicht nachvollziehbar“
VOGELSBERGKREIS · „Die Kassenärztliche Vereinigung weiß seit Wochen, dass es bei Corona-Testungen in einigen Laboren – unter anderem in der Einrichtung in Mainz - zu nicht nachvollziehbaren Testergebnissen gekommen ist. Auf unsere Hinweise aber hat sie bislang nicht reagiert“, erklärt der Vogelsberger Landrat Manfred Görig (SPD) und weist damit die von der KV am Mittwoch in einer Pressemitteilung geäußerten Kritik am Vogelsbergkreis entschieden zurück. Mehr noch: In einem dem Vogelsbergkreis vorliegenden Schriftverkehr vom 20. Mai – also vor fünf Wochen - zwischen einem Fachreferenten und dem stellvertretenden Vorsitzender der KV, Dr. Eckhard Stracke, erklärt der Referent, dass es Hinweise gibt, dass das Mainzer Labor „je nach Verfügbarkeit nur das E-Gen nachweist, was tatsächlich nicht ausreichend wäre“.
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„Vor diesem Hintergrund ist die schroffe, barsche und heftige Reaktion der KV auf ein von uns angesprochenes sachliches Problem überhaupt nicht nachvollziehbar“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. „Dort scheinen die Nerven blank zu liegen.“ Landrat Görig vermisst erneut eine schlüssige Erklärung, warum Abstriche weiterhin in Laboren untersucht werden, die nicht nachvollziehbare, verifizierbare Untersuchungsergebnisse liefern. „Wir können daher das KV-Testcenter in Alsfeld nicht mehr empfehlen, denn wir brauchen eindeutige Testergebnisse.“
Zum Hintergrund: Mittlerweile gibt es im Vogelsbergkreis 14 Corona-Tests in Folge, deren zunächst positives Ergebnis sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Da die Betroffenen trotz des ersten positiven Ergebnisses symptomfrei waren, hatte das Gesundheitsamt eine zweite Testung angeordnet. Alle 14 Ergebnisse erwiesen sich im zweiten Testdurchgang als negativ. Daraufhin hatten Landrat Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Mischak am Dienstag die KV öffentlich aufgefordert, das Labor zu wechseln, anderenfalls könne man das KV-Testcenter in Alsfeld nicht weiter empfehlen. Die KV warf dem Vogelsbergkreis daraufhin in einer Pressemitteilung ein „unverantwortliches Verhalten“ vor. „Der Vogelsbergkreis hat sehr verantwortlich gehandelt“, entgegnet Landrat Görig. „Wir haben die Patienten mit nicht nachvollziehbaren positiven Ergebnissen zur zweiten Testung geschickt – und zwar in einem Großteil der Fälle innerhalb von 24 Stunden, Ausnahmen gab es lediglich an den Wochenenden.“
Schon seit April hat der Vogelsbergkreis die KV mehrfach auf den Sachstand hingewiesen. Denn in einer Mail vom 23. April an das Gesundheitsamt hatte ein Labor erklärt, dass „aktuell kein Bestätigungstest“ mehr durchgeführt wird. „Zum Nachweis des Virus werden Testkits verwendet, die das N-Gen oder das E-Gen nachwiesen (je nach Verfügbarkeit).“
„Uns geht es nicht darum, Krawall zu machen, wir brauchen saubere Ergebnisse, deshalb haben wir die Problematik öffentlich gemacht“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Mischak. „Bei den Folgen unvollständiger Tests für die Betroffenen und die nachfolgenden Auswirkungen auf die ganze Region durch einen möglichen Lockdown haben wir erwartet, dass sich die KV des Problems annimmt und nicht versucht, uns in Misskredit zu bringen“, findet Landrat Manfred Görig deutliche Worte. Er kündigt an: „Wir halten an unserer Forderung fest und entscheiden uns nach der Pressemitteilung der KV vom Mittwoch für einen anderen Weg der Testung unserer Bevölkerung. Am morgigen Donnerstag werden wir bekannt geben, wo Testungen künftig durchgeführt werden können.“ Quelle→ Kreisverwaltung |
15:15 Uhr
Landrat Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak fordern
Kassenärztliche Vereinigung muss Labor wechseln
VOGELSBERGKREIS · Mittlerweile sind es im Vogelsbergkreis 14 Corona-Tests in Folge, deren zunächst positives Ergebnis sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Deshalb fordern Landrat Manfred Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf, das Untersuchungslabor zu wechseln. „Wir brauchen Sicherheit, deshalb dürfen Proben nur an die Labore gegeben werden, die nach dem sogenannten Screeningtest auch eine Bestätigungsuntersuchung auf ein zweites Gen durchführen.“
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Ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Testung auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 hatten Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak bereits in der vergangenen Woche gefordert, denn bis dahin waren zehn solcher unvollständigen Ergebnisse, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen hatten, beim Vogelsberger Gesundheitsamt eingegangen. Mittlerweile sind es 14. Die Betroffenen hatten im Testcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Alsfeld einen Abstrich nehmen lassen, das von der KV beauftragte Labor meldete jeweils ein positives Ergebnis. Der vom Vogelsberger Gesundheitsamt angeordnete zweite Test über das Eichhof-Krankenhaus Lauterbach wies hingegen negative Ergebnisse auf.
„Das Problem liegt nach wie vor in dem analytischen Vorgehen eines Mainzer Labors, welches nicht spezifisch auf mindestens zwei Covid-19-Gene zu analysieren scheint“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak am Dienstag in einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung. Anders seien die in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang und in mehreren Fällen aufgetretenen Widersprüche nicht zu erklären. „Positive Test-Ergebnisse ziehen ganz erhebliche Konsequenzen in beruflicher, betreuungs-technischer und nicht zuletzt auch finanzieller Hinsicht für die Betroffenen nach sich“, gibt Mischak zu bedenken. „Wir haben uns daher dazu entschlossen, positive Test-Ergebnisse, die über das Labor in Mainz unser Gesundheitsamt erreichen, nicht mehr als ausreichend zu akzeptieren. Es kann schließlich kein Dauerzustand sein, dass sich Betroffene doppelt testen lassen müssen.“
„Wir fordern die Kassenärztliche Vereinigung daher auf, das Labor zu wechseln beziehungsweise dafür zu sorgen, dass die Testung in der Mainzer Einrichtung zuverlässig vorgenommen wird – also mit der nötigen zweiten Bestätigungsuntersuchung“, erklärt Landrat Manfred Görig. „Wird dieser Forderung nicht nachgegangen, werden wir das Testcenter der KV in Alsfeld nicht mehr empfehlen.“ Quelle→ Kreisverwaltung |
10:32 Uhr
Wieder mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen
Veranstaltungen mit 250 Personen möglich
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab Montag, dem 22. Juni, in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. „Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag in Wiesbaden, als er gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose die neuen Corona-Lockerungen vorstellte.
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Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni 2020 gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden. Es bestehen aber weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen sowie die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen. Besucherinnen und Besucher sollten sich vor ihrem Besuch in den Einrichtungen anmelden, da sie registriert werden müssen. Die Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Veranstaltungen von Seniorinnen und Senioren können unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden. Gemeinsames Singen ist weiterhin nicht erlaubt.
In Läden, Geschäften, Supermärkten, Möbelhäusern wird die Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche pro Kunde von 20 Quadratmeter auf zehn Quadratmeter abgesenkt. Es darf sich künftig also ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Damit können wieder mehr Personen gleichzeitig in die Geschäfte eingelassen werden. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen. Die bisherige Möglichkeit, dass Geschäfte auch an Sonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, entfällt.
Eine Lockerung gibt es auch für Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste, die bislang bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen mussten. Diese Obergrenze steigt nun auf 250. Voraussetzung ist aber wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein Hygienekonzept. Alle Regelungen gelten laut Landesregierung bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
14:16 Uhr
Vogelsbergkreis ordnet zweite Testung an
Landrat Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak fordern bundesweit einheitliches Vorgehen
VOGELSBERGKREIS · Dieser Fall hatte für Schlagzeilen im Vogelsbergkreis gesorgt: Mitte Mai war eine Schülerin positiv auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Da die junge Frau keinerlei Symptome aufwies, ordnete das Gesundheitsamt eine zweite Testung an. Das Ergebnis: negativ. Die junge Frau war nicht die einzige Vogelsbergerin, die falsch getestet wurde, insgesamt gingen zehn solcher falsch-positiven Ergebnisse aus verschiedenen Laboren ein, die lediglich eine Screening-Untersuchung durchgeführt hatten. „Das ist nicht länger hinzunehmen, unser Gesundheitsamt lässt in solchen Fällen generell eine Bestätigungsuntersuchung durchführen“, erklärt Landrat Manfred Görig am Dienstag in einer Pressemitteilung.
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Zum Hintergrund: Nicht nur in den Testcentern der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern beispielsweise auch in Krankenhäusern oder in Praxen niedergelassener Ärzte werden Abstriche entnommen, die in verschiedenen Laboren auf SARS-CoV-2 getestet werden. In einigen Einrichtungen wird lediglich eine Screening-Untersuchung (E-Gen) vorgenommen. Fällt diese positiv aus, wird das zuständige Gesundheitsamt informiert.
Zehn solcher unvollständigen Ergebnisse, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen, gingen beim Vogelsberger Gesundheitsamt ein. „Solche Nachrichten führen bei den Betroffenen zu psychosozialen und möglicherweise auch zu finanziellen Problemen“, weiß Landrat Manfred Görig. „Es kann passieren, dass die Patienten ohne wissenschaftlichen Grund für 14 Tage in häusliche Quarantäne abgesondert werden“, ergänzt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Auch Schul- und Kindergartenschließungen könnten solch falsch-positive Ergebnisse nach sich ziehen. Nicht zu vergessen die Kontaktpersonen der angeblich Infizierten, die sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben müssen – ohne jegliche Grundlage.
Das Problem ist bekannt – nicht nur im Vogelsberger Gesundheitsamt. Daher forderte Dr. Henrik Reygers bereits Mitte Mai in einem Schreiben an Sozialminister Kai Klose landesweite Standards bei der Testung auf SARS-CoV-2, um der ungenauen Vorgehensweise einiger Labore entgegenzutreten. Seit dem 2. Juni empfiehlt nun auch das Robert Koch-Institut, dass zwei Genabschnitte untersucht werden sollten. Zum positiven Nachweis seien der Screeningtest und der Bestätigungstest erforderlich. Auch die WHO-Leitlinie zur Labordiagnostik fordert positive Nachweise an mindestens zwei Stellen des SARS-CoV-2-Genoms.
Im Vogelsbergkreis werden diese Empfehlungen längst umgesetzt: „Wenn ein Labor nur den Screeningtest vornimmt und uns ein positives Ergebnis meldet, wird generell eine zweite Untersuchung in einem anderen Labor angeordnet“, erklärt Landrat Manfred Görig. „Nur so kommen wir zu verlässlichen Ergebnissen.“ Landrat Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak plädieren für ein einheitliches Vorgehen. „Es kann nicht sein, dass in anderen Landkreisen die Ergebnisse des einfachen Tests akzeptiert werden, denn das Screening reicht für eine verlässliche Aussage nicht aus. Daher brauchen wir ein bundesweit einheitliches Vorgehen: Die Bestätigungsuntersuchung auf das zweite Gen muss analog der RKI-Vorgaben verpflichtend von allen Laboren vorgenommen werden.“ Quelle→ Kreisverwaltung |
13:18 Uhr
Michael Ruhl
Wie Hessen das auffangen möchte, erkläre ich ...
WIESBADEN · „Die Corona-Krise hat uns noch im Griff. Sie hat nicht nur gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen, sondern auch Konsequenzen für die Staatshaushalte. Wie Hessen das auffangen möchte, erkläre ich im Video. Ich bin gespannt auf euer Feedback.“
16:23 Uhr
Ministerpräsident Volker Bouffier:
„Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen ...
„Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz.
„Wir haben uns daher entschieden, noch vor den Sommerferien einen zweiwöchigen Probelauf mit Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Grundschulen zu starten. Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gelten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Auf der anderen Seite könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus weiter lernen wird. Ziel ist es, nach den Sommerferien ab dem 17. August wieder den Normalbetrieb in den Schulen aufzunehmen, sofern das Pandemiegeschehen es zulässt.“
Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, weshalb man heute alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert habe. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen. Und Eltern mit jungen Kindern können Familie und Beruf wieder besser vereinbaren“, hielt der Minister abschließend fest.
Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen ...
Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest.
Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung außerdem beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen. „Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Eltern waren durch das Coronavirus und die dadurch notwendigen Einschränkungen in den zurückliegenden Wochen besonders gefordert, viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Allen Familien danken wir, dass sie diese schwierige Zeit so gut bewältigt und dazu beigetragen haben, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu bekämpfen“, so Sozialminister Kai Klose. „Es freut mich, dass wir wie bei der Wiederaufnahme des sogenannten eingeschränkten Regelbetriebs auch diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen gehen, in deren Verantwortung die Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, denn das Land betreibt keine Kitas. Dieser Schritt ist für die frühkindliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.“ Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Land bereits eingeräumt habe, führten dazu, dass Kitas schon derzeit viele Kinder zusätzlich aufnehmen konnten. Freie Plätze konnten im Einvernehmen zwischen Kita-Träger und Jugendamt vergeben werden. Mit dem 6. Juli falle nun das Betretungsverbot und damit für die Kitas auch die Notbetreuungsliste weg. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit für die Träger, den Regelbetrieb in ihren Kitas vorzubereiten.
Seit dem 16. März bestand in Hessen ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Ausnahmen bestanden für Angehörige bestimmter Funktionsberufe, aber auch berufstätige Alleinerziehende sowie aus Gründen des Kindeswohls. Es wurden familiäre Betreuungsgemeinschaften zugelassen und seit dem 25. Mai die Betreuung in der Kindertagespflege wieder umfänglich ermöglicht. Seit dem 2. Juni besteht in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Regelbetrieb“.
„Ab dem 6. Juli stehen die Kitas grundsätzlich wieder allen Kindern offen, soweit genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Wir begrüßen, dass die zunehmend strittigen Regelungen zu Notbetreuung und Betretungsverbot in wenigen Wochen auslaufen. Das ist der richtige Weg," sagte Dr. Thomas Stöhr, der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Städte im Hessischen Städtetag bewerten die ab 6. Juli 2020 angedachte Außerkraftsetzung der Corona-Beschränkungen in Tageseinrichtungen für Kinder positiv. Diese entspricht ebenso der Zielrichtung der Jugenddezernate des Hessischen Städtetages wie die zuvor ergangene Verordnung. Wir konnten aufgrund der bisherigen Regelungen vor Ort schrittweise schon in den Regelbetrieb übergehen“, so Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister von Kassel. „Während der Ferien werden viele Gebietskörperschaften Ferienbetreuungen und Ferienspiele anbieten. Spätestens zum Start des Kindergartenjahres sind wir dann - lässt dies die medizinische und virologische Lage zu - perspektivisch wieder im Normalbetrieb, auf den sich Kinder, Tageseinrichtungen sowie Eltern freuen.“
Auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), steht hinter den neuen Regelungen: „Wir begrüßen, dass das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Hessen es zulässt, nun einen weiteren großen Schritt in Richtung Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung zu gehen. Damit geben wir Eltern und Kindern für die kommenden Wochen eine gute Perspektive. Wichtig ist aber auch, dass wir weiterhin mit geeigneten Hygienemaßnahmen den Gesundheitsschutz in den Betreuungseinrichtungen großschreiben."
In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli folgende Regelungen ...
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen ...
„Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens können unsere Frei- und Hallenbäder ab der kommenden Woche unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen. Viele Frei- und Hallenbäder in Hessen sind seit Wochen im Standby-Modus und haben bereits individuelle Hygiene- und Abstandskonzepte erarbeitet, so dass die Öffnung ohne Vorlaufzeit möglich sein wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir viel Freude, auch wenn der Besuch unserer Badeanstalten in diesem Sommer nicht das unbeschwerte Vergnügen sein wird, wie wir es kennen“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth.
Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes ... Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist. Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden. Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung). „Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth.
Weitere Anpassungen ... Künftig ist in Hessen auch in Bahnhöfen sowie auf Flughäfen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „In Bussen, Bahnen, Taxen, Schiffen und Verkehrsflugzeugen des öffentlichen Personenverkehrs war die Mund-Nasen-Bedeckung auch bisher schon vorgeschrieben", informierte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Da der Verkehr wieder zunimmt, ist es folgerichtig, auch die zugehörigen öffentlichen Gebäude einzubeziehen. Denn wo Menschen in Bewegung sind und es mitunter eilig haben, lässt sich der Mindestabstand nicht immer einhalten. Ein Mund-Nasen-Schutz senkt das Infektionsrisiko.“ Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten muss der Veranstalter künftig die Daten der Teilnehmenden erfassen, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen.
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:11 Uhr
Hessische Landesregierung
Pressekonferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose haben mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände über neue Regelungen zur Corona-Virus-Pandemie in Hessen informiert.
Hessische Landesregierung
Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgestellt
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Hessischer Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben die Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesetellt. „Mit 12 Milliarden Euro führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“
Dr. Jens Mischak
Wenn Personalschlüssel, Hygienekonzept und Abläufe stimmen, können Kitas ab 15. Juni die Gruppengröße erweitern
VOGELSBERGKREIS · Bisher war die maximale Gruppengröße in Kindertagesstätten im Vogelsbergkreis auf 13 Plätze und zwei zusätzliche Notfallplätze begrenzt. Der eingeschränkte Regelbetrieb, den das Hessische Sozialministerium ab Juni verkündet hat, sah zwar keine Größenbeschränkungen vor, „doch wir haben die Gruppengröße reglementiert, um den Neustart zu erleichtern“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Da sich die Fallzahlen im Vogelsbergkreis seit Wochen positiv entwickeln, sei es allerdings nun an der Zeit, diese Vorgaben entfallen zu lassen.
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Der Vogelsbergkreis reagiert damit auf Vorschläge und Initiativen einiger Vogelsberger Kommunen. Diese hatten darauf hingewiesen, dass in ihren Einrichtungen genügend Personal und Raum vorhanden sei, um weitere Plätze anbieten zu können – lediglich die Begrenzung der Gruppengröße auf 13+2 stünde ihnen im Weg. Das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreisgebiet erlaubt es uns, weitere Erleichterungen für Vogelsberger Eltern auf den Weg zu bringen“, kommentiert der zuständige Dezernent die nun gelockerte Beschränkung der Gruppengröße in Kindertagesstätten kommunaler und freier Träger im Vogelsbergkreis. Die bisher geltende Regel von 13+2 Plätzen pro Gruppe gilt ab Montag, 15. Juni, nicht mehr. „Wir bieten den Kommunen, kirchlichen und freien Trägern eine flexible Lösung an: Es gibt keine Begrenzung der Regelgruppengröße mehr“, stellt Dr. Mischak klar. Sind die vorhandenen Räumlichkeiten ausreichend und verfügt der Träger über genügend Personal, können unter Einhaltung der Hygienevorgaben weitere Plätze angeboten werden.
Vielerorts haben sich die neuen Hygieneregeln mittlerweile eingespielt und wenn diese auch weiterhin eingehalten würden, stehe mehr Flexibilität für die Familien wenig im Weg. „Wenn Betreuungsschlüssel und Hygienekonzept in den Kitas passen, können die Gruppengrößen gezielt an die Anforderungen in den Städten und Kommunen angepasst werden“, stellt Dr. Mischak klar. Dafür liege die Verantwortung allerdings bekanntermaßen bei den kommunalen und freien Trägern, fügt er an.
„Viele Kinder und Eltern warten gespannt darauf, dass die Kitas ein größeres Maß an Normalität im Alltag bieten. Eine Leistung, die Erzieherinnen und Erzieher im ganzen Kreisgebiet ermöglichen“, sagt Dr. Mischak und zeigt sich dankbar für die geleistete Arbeit – und schließt auch die Menschen ein, die in der Kindertagespflege unter strengen Hygieneregeln Kinder betreuen. In den letzten Tagen hätten sich die Nachfragen von Seiten der Eltern, Kommunen und Träger gehäuft, wie mit den Vorgaben, dass nicht alle Kinder sofort aufgenommen werden könnten, umgegangen werden könne. „Es wird am Ende davon abhängen, ob die personelle, räumliche und organisatorische Situation vor Ort es erlaubt, bis zur Gruppengröße von 25 Kindern eine Belegung zu organisieren. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass die Träger mit den Leitungen vor Ort sachgerecht und vernünftig abwägen werden, ob und wie das verantwortet werden kann“, so Dr. Mischak abschließend. Quelle→ Dr. Jens Mischak |
16:22 Uhr
Und damit auch die Kontaktbeschränkungen
Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen
WIESBADEN - Einige von Euch haben uns gefragt, wie lange die derzeitigen Kontaktbeschränkungen und Verordnungen in Hessen gelten. Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen gelten alle unsere Verordnungen - und damit auch die Kontaktbeschränkungen - bis zum 5. Juli 2020. Einzige Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, diese gilt bis zum 15. Juni 2020.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Diese betreffen Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder, Kindergärten
Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Wie bereits in der vergangenen Woche von Sozialminister Kai Klose angekündigt, kommt es ab dem 2. Juni zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der Hessischen Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind.
Weitere Anpassungen ...
Anpassungen in Justizvollzugsanstalten ... Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.
Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt. Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie hier.
Die Anpassungen mit Terminen im Überblick ...
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb Ab 02.06.
Gastronomie: Wegfall 5-Quadratmeter-Regelung Ab 28.05.
Hotel: Öffnung Sauna und Pools für Übernachtungsgäste Ab 28.05.
Schwimmbäder: Öffnung für Vereine und Schwimmkurse Ab 01.06.
Behindertenwerkstätten: weitergehende Öffnung Ab 02.06.
Jugendhilfeeinrichtungen: Besuch wieder möglich Ab 02.06.
Krankenhäuser: Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus verpflichtend Ab 28.05.
Alle anderen bestehenden Verordnungen (inkl. Kontaktbeschränkungen) sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Quelle→ Hessische Landesregierung |
15:05 Uhr
Immer nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Am Freitag nach Christi Himmelfahrt gingen im Lauterbacher Gesundheitsamt keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus ein. Damit bleibt die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit 121 Fällen unverändert. Auch die Zahl der 114 Genesenen und die der Verstorbenen (5) bleiben unverändert. Für das Kreisgebiet führt das Gesundheitsamt weiterhin zwei aktive Fälle.
17:03 Uhr
Immer nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Wie die Pressestelle des Vogelsbergkreises am Donnerstag mitteilt, hat sich die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus nicht verändert. Auch gingen beim Gesundheitsamt keine weiteren Gesundmeldungen ein. Damit gibt es weiterhin 114 Genesene. Zieht man die fünf Verstorbenen in Betracht, betreut das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zwei aktive Fälle, heißt es zum Abschluss.
15:19 Uhr
Nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Auch am heutigen Mittwoch gingen beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises keine weiteren positiven Testergebnisse ein. In der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises heißt es, damit stagniert die Gesamtzahl seit 22 Tagen bei 121 Fällen. Das Gesundheitsamt teilt mit, dass eine weitere Person sich im Laufe des Mittwochs als genesen gemeldet hat. Damit weist die Statistik 114 Genesene, fünf Verstorbene und zwei aktive Fälle aus.
14:39 Uhr
Bislang 314 Corona-Fälle im Landkreis Fulda, 263 sind genesen
Aktuell sind 39 Menschen an dem Virus erkrankt
LANDKREIS FULDA · 314 Fälle mit einer Sars-CoV-2-Infektion sind bis 20. Mai im Landkreis Fulda bestätigt worden. Davon gelten 263 als genesen, aktuell sind 39 Personen erkrankt. Zwölf Menschen mit einer bestätigten Infektion sind verstorben. In den Krankenhäusern des Versorgungsgebietes 2 (Landkreis Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis) werden derzeit 36 COVID-19-Patienten mit bestätigter Infektion beziehungsweise dem Verdacht auf eine Infektion behandelt, fünf von ihnen werden beatmet. Insgesamt sind bisher 20 infizierte Personen aus dem Landkreis Fulda stationär behandelt worden. Die Zahl der Abstriche im Landkreis Fulda beträgt insgesamt bisher 4.045. Die bislang 314 positiven Fälle unterteilen sich in 164 Frauen und 150 Männer. 32 von ihnen sind in medizinischen Heilberufen tätig. 4.776 Kontaktpersonen wurden ermittelt. In 3.135 Fällen sind durch das Gesundheitsamt des Landkreises Absonderungsmaßnahmen angeordnet worden. Derzeit befinden sich 598 Personen in Quarantäne.
16:11 Uhr
Unveränderte Corona-Zahlen im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 113 Genesene, 5 Verstorbene und 3 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, sind seit 28. April keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus eingegangen. Damit bleibt es am Dienstag im Kreisgebiet bei 121 Fällen. Außerdem hat sich ein weiterer Patient im Laufe des Dienstags als genesen gemeldet. Zieht man die 113 Genesenen und die 5 Verstorbenen in Betracht, bleiben im Kreisgebiet 3 aktive Fälle. „Der Erfolg, den wir im Vogelsbergkreis seit drei Wochen verbuchen, darf nicht zu Nachlässigkeit führen. Vielmehr sollte er uns allen ein Ansporn sein, auch weiterhin auf unsere Mitmenschen zu achten und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, stellt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak klar.
18:50 Uhr
Zweiter Test fällt negativ aus
Somit sind wir wieder bei 121 Coronafälle im Kreis, davon noch aktiv 4
VOGELSBERGKREIS · Im Vogelsbergkreis wurden dem Gesundheitsamt in dieser Woche zwei zunächst als positiv getestete Fälle gemeldet, die sich in einem zweiten erweiterten Testverfahren als negativ herausstellten, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak am Sonntag in einer Pressemitteilung mit. So hatte das erste Testergebnis eines Labors für eine 18-jährige Schülerin des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums eine Coronainfektion nachgewiesen. Die junge Frau wies allerdings keinerlei Symptome auf. Daher veranlasste Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises eine weitere Testung auf Covid 19. “Das zweite Ergebnis fiel negativ aus“, erläutert Dr. Mischak.
Genauso verhielt es sich in dem zweiten Fall. Zunächst war am Mittwoch ein positives Ergebnis beim Gesundheitsamt eingegangen, eine zweite Testung hingegen fiel negativ aus.
Somit gibt es im Vogelsbergkreis seit zweieinhalb Wochen keine Neuinfektionen. Derzeit sind beim Gesundheitsamt nur noch vier aktive Corona-Fälle registriert, die Gesamtzahl muss nach den neuen Testergebnissen auf 121 korrigiert werden.
Zum Hintergrund: Bei den Tests auf COVID-19 wird in den medizinischen Laboren die sogenannte PCR-Untersuchung zum direkten Nachweis des Virus bzw. der Erbsubstanz des Virus, angewendet. Diese Polymerase-Kettenreaktion (englisch polymerase chain reaction→ PCR) kann verschiedene Abschnitte der Virus-Erbsubstanz analysieren. In der ersten Stufe wird beim Coronavirus das sogenannte "E-Gen" nachgewiesen, das allerdings auch bei anderen „Betacoronaviren“ positiv ausfallen kann. Das E-Gen gilt als ein guter Screeningtest bei Coronaverdacht. Um den Verdacht zu erhärten, sollen Labore in der zweiten Stufe spezifischer auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 testen, indem sie weitere Gen-Abschnitte (z. B. das sogenannte „S-Gen“) untersuchen, die nur bei dem neuen Virus vorliegen. In dem Fall der Betroffenen aus dem Vogelsbergkreis, bei denen nun ein positives Ergebnis vorlag, war wohl lediglich eine Testung auf das E-Gen erfolgt. Daher veranlasste das Gesundheitsamt umgehend weitere spezifischere Tests - mit negativem Ergebnis! Das heißt, dass die Betroffenen und ihr Umfeld aufatmen können.
Diese Kontroll-Tests wurden übrigens aufgrund einer Empfehlung des in medizinischen Coronafragen zuständigen Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) durchgeführt. So wies das HMSI in einer e-Mail darauf hin, dass ein „…alleiniger Nachweis des E-Gens an Diagnostik nicht aus(reicht), um das Erbgut von SARS CoV-2 valide genug nachzuweisen“. Der Nachweis eines zweiten Gens zur Bestätigung müsse erfolgen.
Abschließend kündigt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak an, dass diese „unbefriedigende Situation“ am Montag mit dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beauftragten Labor geklärt werden müsse.
15:55 Uhr
Situationsbericht zur Trockenheit
Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet
VOGELSBERGKREIS · „Die beiden trockenen Sommer 2018 und 2019 wirken noch nach und auch in diesem Frühjahr fehlt erneut der Regen. Schon jetzt wächst bei unseren Landwirten im Vogelsbergkreis die Angst vor einem dritten Dürresommer in Folge.“ Das Fazit, das Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak zieht, nachdem er den „Situationsbericht zur Trockenheit in der Landwirtschaft“ zur Kenntnis genommen hat, ist ernüchternd, heißt es in der Pressemitteilung.
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Ernteeinbußen beim Getreide Bereits heute ist zu befürchten, dass es in einzelnen Regionen zu Ernteeinbußen beim Getreide kommen wird, außerdem fehlt der Regen vor allem dem Grünland. „Gerade in den höheren Lagen des Vogelsbergkreises ist kaum Futter vorhanden, die Wiesen sind durch die Trockenheit von Mitte März bis Ende April stark in Mitleidenschaft gezogen, es gibt vielerorts – vor allem in den Hanglagen – bereits Strukturschäden“, schildert Mischak als zuständiger Dezernent für Landwirtschaft die Lage. Zugleich kündigt er an, dass aufgrund der Trockenheit auch wieder ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen werden wird. Die Wasserentnahme aus Bäche, Flüssen und Seen wird – wie schon in den beiden Vorjahren – dann erneut untersagt. Als „sehr schlecht“ bezeichnet Mischak zudem die allgemeine Stimmung in der Landwirtschaft, da die Milch- und Fleischpreise derzeit fallen. „Immer mehr Betriebe wollen aufgeben. Darunter auch Milchviehbetriebe, da sie keine Perspektiven mehr sehen.“
Schon jetzt Auswirkungen beim Wintergetreide Und dann noch die Trockenheit. Schon jetzt wirkt sie sich beim Wintergetreide aus. Im Bereich Gemünden etwa haben die Bestände zunächst unter dem langen Regen gelitten, dann unter der Trockenheit. Die Böden sind extrem verkrustet. Der Roggen ist nicht genügend gewachsen, sonst steht er in dieser Zeit etwa 30 bis 40 Zentimeter höher. In der Schlitzer Gegend hingegen steht die Gerste schlecht da, sie schiebt – zwei Wochen früher als üblich – bereits Grannenspitzen.
Teilweise ein verzögertes Wachstum Bei Sommergetreide und Leguminosen ist, ebenfalls in Gemünden, die Hälfte noch gar nicht aufgegangen, die Ackerbohnen sind zu 30 Prozent vertrocknet. Beim Ackerfutter wird teilweise ein verzögertes Wachstum beobachtet, es gibt Sommerungen, die sind gut aufgelaufen, allerdings benötigen sie Wasser. „Vermutlich wird dieses Jahr vermehrt Ganzpflanzen-Silage von Roggen und Gerste gemacht, um dem Grundfuttermangel vorzubeugen“, kann sich Dr. Mischak vorstellen.
Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet Denn: Dem Gras auf den Wiesen fehlt das Wasser, Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet, in manchen Regionen sogar noch mehr. Gerade im hohen Vogelsberg ist die Entwicklung „mäßig bis schlecht“. Dort werden schon jetzt Flächen beweidet, die eigentlich für die Mahd vorgesehen waren. Auch aus Kirtorf meldet eine Landwirtin, dass die Wiesen zu trocken und zu staubig sind. Eigentlich wären ihre Tiere längst draußen auf den Weiden, jetzt treibt sie sie nur nachmittags für ein paar Stunden raus, weil nicht genügend Futter vorhanden ist.
Ein ähnliches Bild auch in Gemünden „Normalerweise kommen in der zweiten Aprilwoche die Kühe raus“, erzählt ein betroffener Landwirt, aber noch kann er nicht alle für die Weidehaltung gedachten Flächen nutzen, „weil einfach nichts da ist beziehungsweise das Gras schon wieder braun wird“. Fazit für das Grünland in den höheren Lagen des Vogelsberges: Der Winter 2019/20 war zwar gut nass und konnte viel von den beiden trockenen Sommern 2018 und 2019 kompensieren. Aber dennoch regnet es aktuell zu selten, um einen guten Bestand für die Grundfutterversorgung zu gewährleisten und den Weidegang der Milchvieh- und Mutterkuhherden in den Betrieben zu ermöglichen.
Kaum noch Vorräte vorhanden „Erschwerend kommt in dieser Situation hinzu, dass in den Futterbaubetrieben aufgrund der beiden trockenen Sommer in den Vorjahren kaum noch Vorräte vorhanden sind“, so Dr. Mischak, der abschließend dafür plädiert, sämtliche Möglichkeiten der Futternutzung und –gewinnung zu unterstützen, so sollten beispielsweise die Greeningflächen rechtzeitig freigegeben werden. |
18:45 Uhr
... so betonte Jürgen Radeck
Je ein Absteiger pro Liga ist keine Option
FULDA · Etwas Unklarheit herrschte in den vergangenen Tagen darüber, wie viele Szenarien in Bezug auf das weitere Vorgehen im Spielbetrieb der Hessische Fußball-Verband (HFV) seinen Vereinen vorstellen will. Nun meldet sich Jürgen Radeck, Vorsitzender des Verbandsausschusses für Spielbetrieb, zu Wort.
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"In unserer Präsentation, die die Kreise den Vereinen vorstellen sollen, haben wir drei Szenarien aufgezeigt", betont Radeck. Das erste sei die Saisonfortsetzung über den 30. Juni hinaus, die anderen beiden beschäftigen sich mit einem Saisonabbruch und der darauffolgenden Wertung. Das eine Szenario beinhaltet Aufsteiger nach Spielgeschehen, aber keinen Absteiger, das andere eine Auf- und Abstiegswertung nach Spielgeschehen. Letzteres würde bedeuten, dass in Ligen wie der Gruppenliga die Minimalanzahl von drei Absteigern eintreten könnte.
"Wir gehen nur von diesen drei Szenarien aus, sonst dividieren wir uns zu weit auseinander. Die Vereine werden oder wurden über die Varianten informiert und sollen nun ein Votum abgeben", erklärt Radeck. Der Kreisfußballausschuss Fulda hatte sich am Dienstag für ein Szenario mit einem Auf- und einem Absteiger ausgesprochen – wohlwissend aber, dass die Vereine sich auch gänzlich anders entscheiden könnten. Besagte Variante wurde vom HFV aber nie vorgegeben. |
12:40 Uhr
Vogelsbergkreises für den Trainingsbetrieb im Vereinssport
Aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht
VOGELSBERGKREIS · Ende vergangener Woche wurde die Nutzung öffentlicher Einrichtungen des Sportbetriebs durch die Landesregierung grundsätzlich, aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht. Vor einer Öffnung aller Sporthallen und Sportstätten in Verantwortung des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises müssen die in der „Corona“-Verordnung benannten Voraussetzungen sichergestellt sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft sind derzeit dabei, alle Dusch- und Waschräume sowie die sonstigen Gemeinschaftsräumlichkeiten zu verschließen, da diese nicht genutzt werden dürfen. Ausnahme bilden dabei selbstverständlich die Toiletten, soweit ein direkter Zugang über die Flurbereiche möglich ist.
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Hierbei ist weiterhin sicherzustellen, dass die Hausverwaltungen trotzdem alle Trinkwasserzapfstellen regelmäßig spülen können, umso einer vermehrten Keimbildung durch die eingeschränkte Nutzung vorzubeugen. Der nach der Trinkwasserverordnung erforderliche 3-tägige Spülrhythmus wird dabei eingehalten.
Geplant ist, die Sportstätten weitestgehend wieder ab Samstag dieser Woche freizugeben. Sollte an der ein oder anderen Halle noch ein Sperrhinweis vorhanden sein, folgt die Freigabe dann spätestens zu Beginn der kommenden Woche.
Unter welchen Rahmenbedingungen ein Trainingsbetrieb nach der Verordnung zugelassen ist, kann im Aushang an den Sportstätten oder auf der Internetseite des Vogelsbergkreises (Amt für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft) nachgelesen werden.
Die Bereitstellung der Hygienematerialien für die vereinssportliche Nutzung ist durch den Verein in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicherzustellen. Von den Übungsleitern sind gewissenhaft Teilnehmerlisten zu führen. Diese werden nur im Verdachtsfall vom Gesundheitsamt angefordert und dienen der schnellen Lokalisation eventuell im Umfeld Betroffener. |
11:55 Uhr
... mit einem eigenen Modell
Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung vor
WIESBADEN - „Gerecht, einfach und verständlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Einfach, da sie für Bürger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verständlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese für die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Flächen-Faktor-Verfahren möglich – und er ist auch für andere Länder ein möglicher Weg. Ich habe daher meine Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. „Die notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400,- €uro Grundsteuer im Jahr je Grundstück rechtfertigen keinen überhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verständlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gewährleistet.“
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Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen strebt deshalb – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Dies ermöglicht die Ende 2019 erfolgte Grundgesetzänderung.
„Wir knüpfen mit den jetzt vorgelegten Eckpunkten an das Flächenmodell an, das bereits 2010 von Hessen und anderen Ländern als Vorschlag erarbeitet worden war. Ergänzend nehmen wir nun die Lage als Kriterium hinzu, denn neben den Flächengrößen spielt auch die Lage eine Rolle dabei, in welchem Umfang die Grundstücksnutzer von kommunaler Infrastruktur profitieren können. Mit einem einfachen Faktorverfahren wird das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“
Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führt es zu gleichen Ergebnissen wie das Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in stärkerem Maße ab, führt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.
„Auf ein Grundstück in einer guten Lage entfällt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer mäßigen Lage. Das ist gerecht. Durch den Bezug zum Durchschnittsbodenwert der jeweiligen Gemeinde findet eine angemessene Differenzierung sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen statt. Das Abstellen auf den Zonenwert stellt dabei sicher, dass auch innerhalb sehr heterogener Stadtteile eine die tatsächlichen Verhältnisse abbildende Differenzierung auch bei der Grundsteuer gelingt“, sagte Boddenberg. „Wir schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus. Wenn die Unterschiede der Bodenwerte in Metropolen wie Frankfurt exorbitant ausfallen, dämpft unser Faktor dies für Zwecke der Grundsteuer. Auch dies ist gerecht, denn ein Vielfaches beim Bodenwert bedeutet nicht, dass die kommunale Infrastruktur im gleichen Ausmaß besser ist.“
„Jedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht“, betonte Boddenberg.
„Unser Modell ist zudem verständlich und einfach zu handhaben. Es kommt mit drei einfachen Angaben in der Steuererklärung aus: Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘, Gebäudefläche ‚Nicht-Wohnen‘. Einfacher geht es wohl kaum. Beim Bundesmodell sind bis zu neun Angaben fällig“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Wir können ansonsten auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen. Die Zonenwerte für die Faktorberechnung können in Hessen automatisch per IT zugespielt werden. Das erleichtert die Neubewertung ungemein, schließlich geht es um die Aktualisierung der Daten zu Millionen von Grundstücken.“
Hessen möchte in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zu erheben, als für die übrigen Grundstücke. Ergänzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die Möglichkeit vorsehen, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen, wobei eine Höchstgrenze gelten soll.
Wie die anderen Länder voraussichtlich auch, wird Hessen die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. Die Grundsteuer A gilt als „Gewerbesteuer der Land- und Forstwirte“ und ist heute wie künftig ertragswertorientiert ausgestaltet. Dies spricht für eine bundeseinheitliche Regelung.
Abschließend sagte Finanzminister Michael Boddenberg: „Das Hessen-Modell ist gerecht, verständlich und einfach. Die Lage eines Grundstücks entscheidet mit über die Höhe der Grundsteuer. Aufwand und Nutzen dieser grundlegenden Neuordnung stehen im richtigen Verhältnis. Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer dies auch so sehen.“
Hessen wartet nun die Rückmeldungen der anderen Bundesländer zu den vorgelegten Eckpunkten ab und hofft auf weitere Mitstreiter. Anschließend wird das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:49 Uhr
Mund-Nasen-Bedeckung
In Einrichtungen und öffentlichen Personenverkehr
WIESBADEN - Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie · Stand: 09.05.2020
In Verkaufsstätten des Groß- und Einzelhandels und in bestimmten Dienstleistungsbetrieben, auf Ladenstraßen, in Spielhallen und Spielbanken sowie in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
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Im öffentlichen Personenverkehr kann der Mindestabstand von 1,5 m nicht immer eingehalten werden, in Bussen, Bahnen, Taxen, etc., Schiffen und Luftfahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs müssen daher für die Dauer des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Bedeckungspflicht gilt auch für Küchenpersonal und Servicekräfte während sie ihre Tätigkeit ausüben. Es kann jede Bedeckung vor Mund und Nase verwendet werden, die geeignet ist, eine Ausbreitung des SARS-CoV-2 zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
Darüber hinaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, dringend empfohlen.
Beispiele für geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen ...
Ausnahmen von der Bedeckungspflicht gelten für ...
Keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen sind beispielsweise Visiere und Motorradhelme.
In Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen gilt ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Dienstleistende sowie Kundinnen und Kunden. Die oben genannten Ausnahmen gelten entsprechend. Kundinnen und Kunden dürfen die Bedeckung abnehmen, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Quelle→ Hessische Landesregierung |
09:45 Uhr
Volker Bouffier verkündet die neuen Regelungen in Hessen
Lockerungen der Corona-Beschränkungen
WIESBADEN - Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose hat Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Regelungen in Hessen zur Corona-Virus-Pandemie erläutert.
Quelle→ Hessische Landesregierung
17:17 Uhr
Alles unter bestimmten Auflagen
Hier eine kurze Zusammenfassung
WIESBADEN - verkündeten Beschlüsse der Hessischen Landesregierung:
Alles unter den bestimmten Auflagen.
Hier die Details ...
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1. Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen. Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.
2. Schulen Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.Der Stufenplan für die Schulen sieht vor ...
3. Hochschulen Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai 2020 im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.
4. Kindertagesbetreuung Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.
5. Dienstleistung und Handel Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.
6. Gastronomie und Tourismus Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden. Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet.
Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.
7. Sport und Freizeit Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.
8. Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.
9. Spielhallen, Casinos und Wettbüros Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen. Alle Verordnungen gelten bis zum 5. Juni 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
15:54 Uhr
Hessischer Fahrplan zur stufenweisen Lockerung
„Ein entscheidender Faktor ist die Bereitschaft der Bevölkerung“
WIESBADEN · Das neue Coronavirus SARS-Cov-2 ist seit Wochen das alles bestimmende Thema. Ein Patentrezept für den Umgang mit dem Virus gibt es nicht, ebenso wenig gibt es bisher einen Impfstoff oder ein wirksames Medikament. „Um Menschenleben zu retten, hat die ganze Welt eine Vollbremsung eingeleitet. Auch wir haben das getan und so wichtige Zeit gewonnen, die wir intensiv zur Vorbereitung genutzt haben“, erklärt der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, in seiner Regierungserklärung heute, in der er zunächst über die aktuelle Situation in Hessen und die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus berichtete.
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Dann stellte er den hessischen Fahrplan zur stufenweisen Lockerung der verordneten Beschränkungen vor. Er dankte allen Hessinnen und Hessen für ihre große Solidarität: „Ein entscheidender Faktor ist die Bereitschaft der Bevölkerung, mitzuhelfen und auch strapaziöse Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um das Virus einzudämmen. Deshalb ist das unser gemeinsamer Erfolg!“
Ergriffene Maßnahmen und gemeinsame Erfolge In Hessen wurden bis dato über 8.500 Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert. Mehr als 370 Menschen sind an COVID-19 verstorben. Knapp 200 Menschen müssen zur Stunde künstlich beatmet werden. Dass die Situation bisher nicht schlimmer ausgefallen ist, ist den umfassenden Beschränkungen zu verdanken. Zur Situation in Hessen sagte Klose: „Auch in Hessen waren wir aufgrund der exponentiell steigenden Infektionskurve gezwungen, das komplette soziale und ökonomische Leben innerhalb weniger Tage zum Erliegen zu bringen. Auch in Hessen wurden die drastischsten Grundrechtseinschränkungen seit Bestehen des Landes verordnet. Keinen dieser Schritte sind wir leichtfertig gegangen. Jeder war Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und den möglichen ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen.“
In Hessen gelten seit dem 23. März 2020 Kontaktverbote. Kitas, Schulen, Geschäfte wurden geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen mussten Besuche eingeschränkt, Kliniken und Praxen neu organisiert werden. „Wir haben innerhalb der bestehenden Krankenhaus-Versorgungsgebiete Netzwerke geschaffen, bei denen jeweils ein Maximalversorger alle anderen Kliniken koordiniert. So stellen wir sicher, dass die am schwersten Erkrankten in den leistungsfähigsten Häusern von den erfahrensten Ärzten und Pflegern versorgt werden konnten. Auch das in Rekordzeit und nur möglich durch die Bereitschaft aller hessischen Kliniken, in dieser Struktur unseres Planungsstabs stationäre Versorgung mitzuwirken. Diese Struktur ist ja auch nicht zufällig zur Blaupause für das Papier des Bundesgesundheitsministers geworden“, sagte Klose. Er unterstrich zudem die entscheidende Rolle geschulten Pflegepersonals: „Deshalb will ich hier auch die Bezahlung der Pflegekräfte erwähnen: Sie verdienen mehr Anerkennung, gerade in diesen Zeiten. Deshalb diskutieren wir Länder derzeit mit dem Bund intensiv über den Pflegebonus.“
Minister Klose verdeutlichte, dass sich durch die ergriffenen Maßnahmen die Ausbreitungsgeschwindigkeit deutlich verlangsamt hat: „Unser Gesundheitssystem hält den Folgen des Virus stand, weil unser Hammerschlag der Kontaktverbote relativ früh erfolgt ist und unsere Werkzeuge greifen.“ Er appellierte an die Besonnenheit aller Hessinnen und Hessen, Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin zu beachten.
Hessischer Fahrplan für die stufenweise Lockerung Kai Klose teilte in seiner Regierungserklärung auch einen hessischen Fahrplan über bevorstehende Maßnahmen in verschiedenen Bereichen mit, die unter der Voraussetzung möglich seien, dass die Zahl der Infizierten nicht mehr exponentiell ansteigt.
Leben mit dem Virus Menschen überall auf der Welt müssen sich auf ein Leben mit dem Virus einstellen: Maskenpflicht, Hygieneregeln und Abstandsgebote werden zu Alltagsbegleitern. „Wir müssen uns ständig einen möglichst guten Überblick über die Entwicklung verschaffen: Eine grundlegende Voraussetzung dafür sind mehr Tests. Denn wenn wir lockern, werden sich auch wieder mehr Menschen infizieren“, erklärte der Minister. Das vorrangige Ziel sei es vor allem, dort mehr zu testen, wo ein Infektionsausbruch schnell dramatische Folgen haben kann: In Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen. Durch repräsentative Tests will Hessen dazu beitragen, einen besseren Kenntnisstand über die Infektionen von Kindern zu bekommen, da mit SARS-CoV-2 infizierte Kinder häufig keine Symptome zeigen, aber dennoch ansteckend sind.
Klose verwies in diesem Kontext auf einen Erfolg „Made in Hessen“: „Das von der Universitätsklinik Frankfurt und dem Blutspendedienst entwickelte Verfahren („FACT“) erlaubt uns, eine große Anzahl von Personen gleichzeitig zu testen. Mehr Tests führen auch dazu, dass mehr Kontaktpersonen von Erkrankten identifiziert und nachverfolgt werden müssen. Dafür kündigte Klose eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes an, da die Gesundheitsämter bei diesem Prozess eine Schlüsselrolle spielen. Kai Klose: „Sobald dann zuverlässige Antikörpertests zur Verfügung stehen, müssen wir durch repräsentative Testungen ermitteln, wie stark das Virus tatsächlich in der Bevölkerung verbreitet war oder ist. Die Blutuntersuchung auf Antikörper ermöglicht, den Anteil von Personen mit durchge¬machter SARS-CoV-2-Infektion zu bestimmen, der wahrscheinlich mindestens für eine gewisse Zeit immun ist.“
Schlussworte und Dank Am Ende seiner Regierungserklärung verlieh der hessische Minister für Soziales und Integration seiner Hoffnung Ausdruck, dass es in Hessen dank der gemeinsam erzielten Erfolge zunehmend hin zu allgemeinen Regeln von Abstand und Hygiene kommen kann. Und er bat um weitere Unterstützung aller Hessinnen und Hessen: „Wir haben diese Aufgabe bis hierhin so gut gelöst, weil alle in der Krise zusammenhalten: Davon müssen wir uns möglichst viel bewahren. Hessen hält zusammen, wir sind solidarisch mit denen, die das Virus am meisten bedroht und wir schützen einander durch Abstandhalten und Hygiene. Das ist eine große gemeinschaftliche Leistung, die mich mit Stolz erfüllt. Lassen Sie uns so weitermachen – gemeinsam gegen das Virus!“ Quelle→ Hessische Landesregierung |
11:20 Uhr
Friseure, Spielplätze, Musikschulen und Museen wieder geöffnet
unter besonderen Abstands- und Hygienevorkehrungen
VOGELSBERGKREIS · Wie die hessische Landesregierung nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel mitteilt, wurden verschiedene Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen.
Ab Montag, 4. Mai, können beispielsweise Friseure, Spielplätze und Musikschulen unter besonderen Abstands- und Hygienevorkehrungen wieder öffnen. „Wir begrüßen die maßvollen Lockerungen, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Allerdings gilt es weiterhin auf sich selbst und seine Mitmenschen zu achten – Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten nach wie vor“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak am Freitag mit. Gleichwohl begrüßt Dr. Mischak die Lockerungen, die vielen Unternehmern zugutekämen. „Unternehmen, die durch die Lockerung die Möglichkeit bekommen, am Montag wieder zu öffnen, können sich bei Fragen an verwaltungsstab@vogelsbergkreis.de wenden“, teilt Dr. Mischak mit. Dort würden Detailfragen zu den Hygieneregelungen in den betroffenen Einrichtungen geklärt.
17:09 Uhr
Zwischen den Gemündener Ortsteilen
Hainbach, Otterbach und Rülfenrod
VOGELSBERGKREIS · Mit einem symbolischen Spatenstich ist am Dienstag der offizielle Startschuss für die Straßenbauarbeiten an der K48 zwischen den Gemündener Ortsteilen Hainbach, Otterbach und Rülfenrod erfolgt. „Auch, wenn sich unser Alltag durch die Coronakrise maßgeblich verändert hat, finden wir als Landkreis es wichtig, mit diesem Spatenstich ein Signal zu geben, dass die Investitionstätigkeiten der öffentlichen Hand weiterlaufen“, betonte Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Gemünden, mit einer Investitionssumme von 1,1 Millionen €uro, ist das größte Projekt für den Landkreis im Bereich der Kreisstraßen in diesem Jahr. Mit einer Länge von rund 3,8 Kilometern ist diese Baumaßnahme auch eine der längsten der zurückliegenden Jahre.
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Im Beisein von Ulrich Hansel, Regionaler Bevollmächtigter Mittelhessen von Hessen Mobil, Lothar Bott, Bürgermeister von Gemünden, Iris Rohrbach vom Bauamt der Gemeinde Gemünden, Tobias Schuller vom Ingenieurbüro Best, Bauleiter Ralf Koch sowie weiteren Mitarbeitern von Hessen Mobil und der ausführenden Baufirma wurde das Projekt am Dienstag vor Ort eingehend erläutert.
„Die Fahrbahn der Kreisstraße ist allgemein in keinem guten Zustand“, erläuterte Ulrich Hansel von Hessen Mobil. „Dies zeigt sich insbesondere an zahlreichen Rissen und am Substanzverlust im Bereich der Asphaltdecke. In Teilbereichen entspricht der Fahrbahnaufbau auch überhaupt nicht mehr den aktuellen verkehrlichen Anforderungen.“
Die Straßenränder an beiden Streckenabschnitten, sowohl zwischen Hainbach und Otterbach, als auch zwischen Otterbach und Rülfenrod, werden beidseitig mit Rasengittersteinen befestigt und die Fahrbahn selbst mit einer neuen Asphalttrag- und Deckschicht verstärkt. „Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten werden auf der gesamten Baustrecke direkt Leerrohre im Bankettbereich verlegt, die später vermarktet werden sollen. Damit wird die Grundlage für die künftige Breitbandversorgung der Ortsteile geschaffen“, fügte Dr. Mischak hinzu.
Die Gemeinde Gemünden verlegt im Zuge der Baumaßnahme ihre Wasserleitung zwischen Otterbach und Rülfenrod neu. „Wir sind sehr froh, dass wir diese Maßnahme gemeinsam mit dem Kreis durchführen können. Ein solches Gemeinschaftsprojekt benötigt zwar viele Absprachen, bringt aber auch zahlreiche Synergieeffekte“, sagte Bürgermeister Lothar Bott.
Aufgrund der Art und des Umfangs der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Kreisstraße unvermeidlich. Um eine Erreichbarkeit des Ortsteils Otterbach sicherzustellen, werden die Arbeiten in verschiedenen Bauabschnitten abgewickelt. Eine entsprechende Umleitung ist eingerichtet und über Elpenrod, Nieder-Gemünden nach Rülfenrod sowie in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausgeschildert. Da die Arbeiten bei Rülfenrod auch auf der L 3146 erfolgen, muss in diesem Bauabschnitt die Umleitungsstrecke über Ermenrod, Schellnhausen und Ehringshausen erweitert werden. Die Abwicklung der Arbeiten ist im Wesentlichen vom Baufortschritt, aber auch von geeigneten Witterungsbedingungen abhängig. Die Verkehrsteilnehmer werden rechtzeitig vor einer Änderung der Umleitungsstrecke nochmals gesondert informiert.
„Sofern die Arbeiten wie geplant durchgeführt werden können, steht den Verkehrsteilnehmern ab November 2020 eine erneuerte Kreisstraße zur Verfügung“, so Hansel abschließend. Quelle→ Kreisverwaltung |
Michael Ruhl
Liquidität der kleinen Unternehmen durch Landesprogramme sicherstellen
WIESBADEN - Nachdem während der derzeitigen Corona-Lage der Hessische Landtag in den letzten sechs Wochen nur zur Verabschiedung des Corona-Nachtragshaushalts sowie zur Vereidigung des neuen hessischen Finanzministers zusammenkam, tagt nun zunächst wieder ein Teil der Fachausschüsse, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Ruhl (Herbstein). Ab 5. Mai komme dann wieder der Landtag zu einer zweitätigen Plenarsitzung zusammen.
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In der nächsten Woche fahre er dann erstmals wieder zu inhaltlichen Beratungen zur Sitzung des Haushaltsausschusses nach Wiesbaden. In der Zwischenzeit war dem Abgeordneten für den Wahlkreis Vogelsbergkreis sowie die Stadt Laubach im Kreis Gießen aber nicht langweilig. Eine Fülle von Telefon-und Videokonferenzen sowie die aktuellen Anliegen der Bürger und Geschäftsleute während der Corona-Krise prägen den Tagesablauf des 35jährigen ebenso wie die Betreuung seines dreijährigen Sohnes.
Während in „normalen Zeiten“ die wöchentliche Fraktionssitzung der CDU-Landtagsfraktion in Wiesbaden zum persönlichen Austausch und zur Meinungsbildung genutzt wurde, finden jetzt mit der 40köpfigen Landtagsfraktion oft mehrstündige Telefonkonferenzen statt. Die Hauptaufgabe in diesen Tagen und Wochen von Michael Ruhl war aber das Klären von drängenden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwa zur Soforthilfe des Landes Hessen für kleinere Betriebe und anderen krisenbedingten Fragen. Jüngst hatte er sich zusammen mit dem Wirtschafts- und Gesundheitsdezernenten des Vogelsbergkreises, Dr. Jens Mischak, an Ministerpräsident Volker Bouffier gewandt und für eine für den ländlichen Raum angepasste, flexible Lösung der 800 qm-Grenze bei Einzelhandelsgeschäften geworben.
Die von der schwarz-grünen Landesregierung aufgesetzten Programme für kleine und mittlere Unternehmen (zum Teil bis 30.000 €uro nicht rückzahlbarer Zuschuss) sowie die „Hessen-Mikroliquidität“ – Kredite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bis 35.000 €uro und zusätzlich die KfW-Kredite des Bundes (ohne besondere Sicherheiten) sollen die Liquidität der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen hessischen Unternehmen sicherstellen, betont Ruhl. Am Mittwoch werde der Haushaltausschuss des Landtags dazu erste Berichte über die Umsetzung der Maßnahmen entgegennehmen. |
14:07 Uhr
Moderater Anstieg
Ein Plus von 138 Fällen im Vergleich zum Vortag
WIESBADEN · Die Zahlen der neu mit dem Corona-Virus Infizierten und der neuen Corona-Todesfälle sind in Hessen zuletzt moderater angestiegen. Am Samstag (Stand: 14:00 Uhr) verzeichnete das Ministerium für Soziales und Integration 5.815 nachweislich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckte Menschen. Das war ein Plus von 138 Fällen im Vergleich zum Vortag, wie das Ministerium in Wiesbaden auflistete. Die Zahl der Toten, die mit dem Coronavirus infiziert waren, stieg im gleichen Zeitraum um nur noch 8 auf 129. An den vergangenen vier Tagen lagen die Zahlen der Infizierten und der Todesfälle höher.
Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern belegt
WIESBADEN · Ab morgen gilt auch bei uns: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Denn ab dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar halten sich die Allermeisten von Euch an die notwendigen Einschränkungen und das zeigt: Hessen hält zusammen! Aber es gibt immer noch Unbelehrbare: „Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen“, so Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth.
16:33 Uhr
Michael Ruhl informiert ...
WIESBADEN · Ab Montag, 30.03.2020, können die Soforthilfen des Landes Hessen
beim
Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. Für eine zügige, digitale Beantragung empfehle ich folgende Unterlagen vorzubereiten und schon einzuscannen ...
Gut vorbereitet geht’s schneller !
15:28 Uhr
Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen
WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.
Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung
Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.
Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀
Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei
13:48 Uhr
Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen
WIESBADEN · „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.
Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Erstaufnahme
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Liegenschaften in Darmstadt und in Bad Arolsen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren. „Wie bei allen derzeit ergriffenen Maßnahmen ist unser Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Um auf jede weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und in den Einrichtungen der Erstaufnahme ausreichende räumliche Kapazitäten vorzuhalten, um positiv getestete Personen isolieren zu können, reaktivieren wir zwei Einrichtungen für Asylsuchende in der Erstaufnahme, erläutert der Minister.
14:38 Uhr
Rückfragen zu den Regeln
WIESBADEN · Uns erreichen viele Rückfragen zu den Regeln, nach denen soziale Kontakte in der Corona-Krise zu reduzieren sind. Deshalb wollen wir noch einmal die hessische Verordnung erläutern. In Hessen gilt derzeit KEINE Ausgangssperre. Es ist also nicht verboten, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Dennoch müssen die Kontakte zu anderen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Die Verordnung gibt vor, dass Sie sich max. zu zweit draußen aufhalten dürfen, auch wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen machen sollten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Ihr Zuhause mit Ihrer Familie verlassen oder mit Ihren Mitbewohnern, mit denen Sie ohnehin zusammenleben. Beispiel: Eltern und Kinder dürfen selbstverständlich gemeinsam unterwegs sein. Treffen Sie dann auf andere Personen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen – etwa wenn es die Berufstätigkeit erfordert oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Für diese Situationen gelten spezielle Hygienevorschriften. Werden die Regelungen konsequent eingehalten, haben wir gemeinsam eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!
16:58 Uhr
Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus
WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.
Verordnung für Reiserückkehrer
Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen
Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen. weitere Informationen auf den Seiten des Sozialministeriums
Wie schütze ich mich?
Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:
Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.
Was bleibt geöffnet, was muss schließen?
Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020
gelten besondere Vorgaben.
weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen
Weitere Fragen
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.
Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden
„Die Situation ist ausgesprochen ernst“
WIESBADEN - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt.
Persönliche Kontakte reduzieren
Die beschlossenen Maßnahmen setzen auf die in Hessen bereits bestehenden Regelungen auf, mit dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
„Die Situation ist ausgesprochen ernst. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben. Deshalb haben wir uns auf ein weitergehendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verständigt, ohne die Menschen völlig zu isolieren“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden.
Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen noch am Sonntagabend in einer Sonderkabinettsitzung beschlossen:
Verschärfung des Kontaktverbots
Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Ausnahmen von der Regelung
Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.
Schließungen von Betrieben
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
18:23 Uhr
6 (plus 2) Internsivbetten stehen hier zur Verfügung
LAUTERBACH · Aktuell werden zwei Covid-19-Patienten auf der Intensivstation behandelt, die beatmet werden müssten. Davon sei der am schwersten Erkrankte ein unter 60-Jähriger ohne bekannte Vorerkrankung, der andere Patient sei älter. Beide waren in Risikogebieten unterwegs und haben sich vermutlich dort infiziert.
08:40 Uhr
Weitere Schritte im Kampf gegen das Coronavirus
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat am Samstag wie angekündigt in einer weiteren Sonder-Kabinettsitzung getagt. „Wir haben weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen“, erklärte der Hessische Ministerpräsidenten Volker Bouffier.
Hier einige Beschlüsse ...
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern
Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Daher werden Veranstaltungen ab 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verboten. Das gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen.
Notfallbetreuung
Für bestimmte Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 und bestimmte Kindergartenkinder wird eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen gewährleistet. Die Gruppe der anspruchsberechtigten Eltern wird erweitert insbesondere um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Krankenhäuser.
18:15 Uhr
„Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:
Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Landesabitur soll durchgeführt werden
Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.
Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung
Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.
Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet
Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.
Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.
Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt
Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.
Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne
Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.
Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen
Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.
Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten
Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.
Finanzämter für Besucher geschlossen
Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 - 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.
Digitaler Servicepoint für Anfragen
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.
Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 - 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.
Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.
Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben
Dazu zählen entsprechend der Änderungsverordnung vom 14. März 2020
1. Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilauf- bahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. No- vember 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrneh- men,
2. Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ja- nuar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdiens- tes nach § 2 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- dienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),
4. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsan- wältinnen und Amtsanwälte der Justiz,
5. Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,
6. Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungs- dienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),
7. Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514),
8. Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessi- schen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,
9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes,
10. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medi- zinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,
b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Alten- pflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),
c) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
d) Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
e) Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
f) Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010
(GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),
g) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinder- krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,
h) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,
i) Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),
j) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),
k) Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsaus- bildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachange- stellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),
l) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-techni- sche Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
m) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,
n) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizi- nisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,
o) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergeset- zes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
p) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
q) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfle- geberufegesetzes,
r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflege- berufegesetzes,
s) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeu- tisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
t) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassis- tentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. De- zember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,
u) Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
v) Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Be- rufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizini- schen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).
11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren nach § 6 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903), tätig sind. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge 1, 2, 4 und 5 außer Betracht.“
12:13 Uhr
FULDA · Im Landkreis Fulda sind zwei SARS-CoV-2-Infektionen bestätigt: Dabei handelt es sich um zwei Männer im Alter von 33 und 56 Jahren, die am Wochenende aus Südtirol zurückgekommen sind. Beide zeigen schwache Symptome und befinden sich in häuslicher Absonderung. Die vier Mitreisenden sind weitgehend symptomfrei. Alle haben sich freiwillig quarantänisiert.
„Die Reisegruppe hat sich vorbildlich verhalten und größtmögliche Vorsicht walten lassen“, sagt Frederik Schmitt, Vize-Landrat und Gesundheitsdezernent des Landkreises. Die sechs Personen sind am Wochenende in den Landkreis zurückgekehrt. Drei von ihnen haben sich direkt nach Auftreten der Symptome bereits auf der Fahrt nach Hause über die Telefonnummer 116-117 gemeldet und sich in Fulda einem Test unterzogen.
„Sie sind nun zu Hause und werden regelmäßig von uns kontaktiert“, sagt Prof. Dr. Dirk Breitmeier, Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes. Die vier Mitreisenden bleiben ebenfalls freiwillig zu Hause. Wer jetzt aus internationalen Risikogebieten wie Südtirol oder aus besonders betroffenen Regionen in Deutschland – etwa dem Landkreis Heinsberg – nach Hause kommt, sollte möglichst zunächst zu Hause bleiben und bereits beim Auftreten der ersten Symptome die Nummer 116-117 anrufen. Das gilt für jeden, aber insbesondere für Beschäftigte in besonders sensiblen Bereichen wir Krankenhäuser, Seniorenheime, Kindergärten und Schulen.
In diesem Zusammenhang weist Schmitt daraufhin: „Wer Symptome oder einen dringenden Verdacht hat, sich infiziert zu haben, soll sich ausschließlich telefonisch über die 116-117 melden. Bitte gehen Sie in diesem Fall nicht unaufgefordert in Arztpraxen, Krankenhäuser oder zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Quelle→ Pressemitteilung
17:05 Uhr
KASSEL · Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich immer weiter in Hessen aus. Die Zahl der Infizierten ist erneut gestiegen, mittlerweile sind 21 Menschen in Hessen an dem Virus erkrankt. Im Landkreis Kassel befindet sich nach Angaben des Sozialministeriums eine Person mit nachgewiesener Infektion in häuslicher Quarantäne.
Quelle→ Pressemitteilung
14:22 Uhr
... so das hessische Sozialministerium
WIESBADEN · Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen (LÄKH), die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration haben am gestrigen Abend unter Beteiligung der Sprecherin der hessischen Amtsärztinnen und Amtsärzte eine Vereinbarung getroffen, um eine effiziente Versorgung möglicher mit dem neuartigen Coronavirus Infizierter in Hessen zu gewährleisten.
In Hessen werden beginnend ab kommendem Montag, dem 9. März, und flächendeckend ab Dienstag, dem 10. März, an ausgewählten Standorten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zentrale Untersuchungsstellen eingerichtet, um für den Fall, dass eine Ärztin bzw. ein Arzt einen solchen Test für geboten hält, gebündelt Tests auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. So werden die Hausarztpraxen entlastet und es kann mit den derzeit begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen sparsamer umgegangen werden: „Ich bedanke mich bei allen beteiligten Institutionen und Personen für diese äußerst bedeutsame Einigung zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Angesichts der epidemischen Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland haken sich die Akteurinnen und Akteure des hessischen Gesundheitswesens unter und schaffen eine schnell umsetzbare Lösung, das ist ein starkes Signal!“, betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
„Es ist wichtig, dass wir die Arztpraxen so weit wie möglich von Tests entlasten. Deshalb werden wir mit den Partnern der hessischen Gesundheitsversorgung Testzentren in ÄBD-Zentralen in Hessen einrichten. Diese sollen für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, die nach vorheriger und strenger Indikation gemäß Robert Koch-Institut (RKI) getestet werden sollen. Dafür ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsämtern oder über unsere Rufnummer, der 116 117, erforderlich. Massentests ohne Indikation sind medizinisch nicht sinnvoll und die Zentren dafür auch nicht ausgerichtet“, erklären Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen.
Voraussetzung für eine Testung ist nach den Kriterien des RKI eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einer als infiziert bestätigten Person oder der Aufenthalt in einem Risikogebiet. Solche Personen werden durch ihren Hausarzt bzw. Hausärztin, das zuständige Gesundheitsamt oder nach einer Ersteinschätzung durch die zentrale Rufnummer 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes den Untersuchungsstellen zugewiesen. Als Standorte stellt die KVH ausgewählte Zentralen ihres Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und medizinisch geschultes Fachpersonal zur Verfügung. Diese von der KVH bestimmten zentralen Stellen werden zu festgelegten Uhrzeiten geöffnet.
„Die Landesärztekammer Hessen unterstützt insbesondere im Sinne einer einheitlichen und sicheren Patientenversorgung die Einrichtung zentraler SARS-CoV-2-Untersuchungsstellen. Dies ermöglicht zudem eine effektivere Testung bei Ressourcen schonendem Umgang mit knapper Schutzkleidung“, erklärt Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
„Vorrangige Aufgabe in der jetzigen aktuellen Situation ist, dass Personen mit Symptomen und Verdacht auf eine Corona-Infektion möglichst außerhalb der Krankenhäuser diagnostiziert und leichte Fälle auch ambulant behandelt werden. Das Virus in die Krankenhäuser zu tragen ist der falsche Weg. Wir brauchen unsere Krankenhäuser für evtl. aufkommende schwere Verläufe der Virusinfektion. Hierfür sind wir da“, sagt der geschäftsführende Direktor der HKG, Prof. Dr. Steffen Gramminger,
Alle Patienten, die durch einen Arzt/eine Ärztin entsprechend der Kriterien des RKI als Verdachtsfälle eingestuft werden, werden in den neuen Untersuchungsstellen abgestrichen. Die Proben werden auf SARS-CoV-2 untersucht. Diese Verdachtsfälle werden gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Den getesteten Personen wird bei ihrem Besuch in der Untersuchungsstelle mitgeteilt, wie sie sich entsprechend der Kriterien des RKI weiter verhalten sollen.
Quelle→ Pressestelle
09:49 Uhr
Mischak und fordert im Kampf gegen das Virus „Fieber-Ambulanzen“
VOGELSBERG · Erst war das Coronavirus weit weg, dann hat es Deutschland erreicht und mittlerweile steigen die Zahlen an Infizierten im ganzen Land. In Hessen selbst gibt es mittlerweile zwölf bestätigte Fälle – und auch im Vogelsberg gab es Anfragen, die sich allerdings nicht erhärtet haben. „Bislang ist niemand im Vogelsbergkreis an Corona erkrankt“, erklärte Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak (CDU) und fordert im Kampf gegen das Virus „Fieber-Ambulanzen“.
Täglich steigt die Anzahl an Corona-Infizierten auf der ganzen Welt. Auch wenn sich der Brennpunkt noch immer in China befindet, breitet sich das Virus weiterhin aus – auch in Deutschland. Laut Informationen des Robert-Koch-Instituts ist das Virus mittlerweile in jedem deutschen Bundesland angekommen, ausgenommen von Sachsen-Anhalt. Weiterhin gilt Nordrhein-Westfalen mit 111 bestätigten Infizierten, überwiegend im Kreis Heinsberg, als Hochburg. Aus Heinsberg kommen unterdessen Hilferufe von Hausärzten, die die medizinische Situation mittlerweile als dramatisch beschreiben: Sie eskaliere und nehme bedrohliche Ausmaße an. Auch die Anzahl der Infizierten in Hessen ist mittlerweile auf insgesamt zwölf Fälle gestiegen.
Zwei Mal in der Woche tagt nun mittlerweile der Krisenstab des Bundesinnenministeriums und Bundesgesundheitsministeriums, die nächste Sitzung findet an diesem Mittwoch statt. Bei der zweiten Sitzung des Krisenstabs am 28. Februar gab Prof. Wieler vom Robert Koch-Institut bekannt, dass das Risiko für die Bevölkerung aktuell als „mäßig“ eingeschätzt wird, das Risiko für die Gesellschaft sei zwar gestiegen, doch die Gefahr für den Einzelnen sei weiterhin nicht groß.
Die ersten Auswirkungen hat man am Wochenende auch im Vogelsberg gespürt. Wer einkaufen war staunte teils nicht schlecht, denn bestimmte Lebensmittel und Produkte waren ausverkauft, stattdessen fand man nur leere Regale vor. Der Verdacht lag nahe, dass viele Menschen aus Angst vor dem Coronavirus Vorräte angelegt haben. Infektionen gibt es im Vogelsberg allerdings noch nicht, wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises auf Anfrage von Oberhessen-live in einer Pressemitteilung bekannt gibt.
„Fieber-Ambulanzen“ sollen aufgebaut werden
„Bislang ist niemand im Vogelsbergkreis an Corona erkrankt“, erklärte Dr. Jens Mischak, Gesundheitsdezernent laut der Pressemitteilung. An das Gesundheitsamt wurden zwar einige Anfragen gerichtet, doch der Verdacht habe sich nicht erhärtet. Die Fragen nach einer genauen Anzahl der Verdachtsfälle im Kreisgebiet und ob diese Fälle getestet wurden und entsprechend negative Testergebnisse haben, wurde dabei vom Kreis nicht explizit beantwortet.
Mischak, der am Mittwoch an einem Treffen hessischer Gesundheitsdezernenten im Sozialministerium in Wiesbaden teilgenommen habe, erklärte nach der Zusammenkunft: „Ich fordere die Kassenärztliche Vereinigung dazu auf, ‚Fieber-Ambulanzen‘ im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufzubauen, um die niedergelassenen Hausarztpraxen auf der einen Seite zu entlasten und auf der anderen Seite auch zu schützen. Die Gesundheitsämter haben nicht die Aufgabe der individuellen Testung, sondern der Eindämmung, Beratung und Überwachung im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitswesens.“
Wichtige Fragen und Antworten im Überblick
Was Bürger im Moment zu beachten haben, wie sich schützen können, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – Antworten auf diese und weitere Fragen sind in der folgenden Übersicht durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengestellt.
Ich befürchte, mich angesteckt zu haben. Wo kann ich mich testen lassen?
Nicht nur in Krankenhäusern, auch in Arztpraxen werden seit Ende vergangener Woche Corona-Tests durchgeführt. Bevor Patienten eine Praxis aufsuchen, sollten sie sich aber unbedingt anmelden, teilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mit. Gleiches gilt für den Besuch in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Falls in einzelnen Arztpraxen eine zeitnahe Testung beziehungsweise medizinische Versorgung von COVID-19 Patienten nicht möglich ist, kann diese über die Terminservicestelle unter der Telefon-Nummer 116117 organisiert werden.
Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises ...
ist Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06641 - 977-170 zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeiten läuft eine
Bandansage. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat eine Hotline eingerichtet, besorgte Patienten empfehlen können sich unter 0800 - 5554666 (täglich von 08:00 bis
20:00 Uhr) informieren.
Auf welche Symptome muss ich achten?
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus führt nach Information der WHO zu Krankheitszeichen wie Fieber, trockenem Husten und Abgeschlagenheit. In China wurden bei einigen Erkrankten auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost berichtet. Bei einigen Erkrankten traten zudem Übelkeit, eine verstopfte Nase und Durchfall als Krankheitszeichen auf.
Wer ist besonders gefährdet?
Bei den bisherigen Erkrankungsfällen verliefen nach Informationen der WHO vier von fünf Erkrankungen mild. Bei einem Teil der Betroffenen kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündungen führen. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben den Daten aus China zufolge Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Grunderkrankungen. Die meisten Todesfälle traten in China bei den über 80-Jährigen auf, Männer waren häufiger betroffen als Frauen. In Deutschland sind noch keine Todesfälle aufgetreten.
Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet. Schwangere scheinen der WHO zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben.
Wie wird das Coronavirus übertragen?
Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine indirekte Übertragung über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist möglich. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten. Wie viele Menschen sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben und keine Krankheitszeichen zeigen, ist bisher unklar. Laut Angaben der WHO und Informationen aus China spielt die Übertragung des Virus von Personen, die keine Krankheitszeichen zeigen, jedoch bei der Verbreitung des neuartigen Coronavirus keine größere Rolle. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob das Virus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Für den Ausbruch in China scheint dieser Übertragungsweg nach Angaben der WHO jedoch keine Rolle zu spielen.
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage (28 Tage) dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten. Laut WHO beträgt diese sogenannte Inkubationszeit im Durchschnitt fünf bis sechs Tage.
Wie kann ich mich schützen?
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstandhalten zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Eine spezifische, d. h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.
Warum müssen Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?
Eine weitere Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das Virus im Labor nachgewiesen wurde, möglichst lückenlos zu identifizieren und ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, in häuslicher Quarantäne zu beobachten. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Krankheitszeichen auftreten sollten. Gleichzeitig werden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann.
Für Kontaktpersonen legt das Gesundheitsamt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest. Zu den Empfehlungen kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand zu anderen Personen zu halten sowie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit anderen zu teilen, ohne diese Gegenstände zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden. Das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, die Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen und regelmäßige Händehygiene sind wichtig, damit die Viren im Falle einer tatsächlichen Ansteckung nicht unnötig in der Umgebung verteilt werden.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag zum Bespiel durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Oberflächen, mit der die betroffene Person in Berührung kommt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Quelle→ Pressemitteilung
08:00 Uhr
HESSEN +1 3
folgender Infizierungsfall ist vom Gesundheitsamt Gießen bestätigt worden ...
KREIS BERGSTRASSE + 1 1
+ 1 x häusliche Isolation inkl. gesamte Familie - Ansteckung in Heinsberg
Quelle→ Pressemitteilung
07:35 Uhr
HESSEN +1 2
folgender Infizierungsfall ist vom Gesundheitsamt Gießen bestätigt worden ...
KREIS GIESSEN + 1 2
+ 1 x häusliche Isolation inkl. gesamte Familie - Ansteckung in Heinsberg
Quelle→ Pressemitteilung
07:32 Uhr
24-jährige Studentin aus Gießen mit Coronavirus infiziert
GIESSEN · Nachdem bereits zwei Fälle in Hessen, einer im Lahn-Dill-Kreis und einer im Hochtaunus, bekannt wurden, gab auch der Landkreis Gießen am späten Freitagabend eine Infektion bekannt. Eine 24-jährige Studentin aus Gießen hat sich auf der Faschingsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg mit den neuartigen Coronavirus infiziert. Die Frau zeige nur leichte Krankheitsanzeichen und werde engmaschig betreut.
Am Freitagabend wurde eine weitere Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Hessen bestätigt. Es handelt sich dabei um eine 1996 geborene Frau aus dem Landkreis Gießen, die derzeit milde Krankheitszeichen zeige. Die Frau werde engmaschig vom Gesundheitsamt betreut, ihr gesundheitlicher Zustand wird regelmäßig kontrolliert. Derzeit prüft das Gesundheitsamt, mit welchen Personen sie Kontakt hatte.
Der Fall stehe in Zusammenhang mit dem Coronavirus-Fall in Nordrhein-Westfalen, der in dieser Woche bekannt wurde. In der Pressekonferenz gab der Landkreis bekannt, dass sich die 24-jährige Studentin auf der Faschingsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg mit den neuartigen Coronavirus infiziert hat. Nachdem sie Krankheitssymptome gezeigt hatte, habe sie sich am Freitag, 28. Februar, beim Gesundheitsamt gemeldet, erklärte Landrätin Anita Schneider. Die Frau sei daraufhin untersucht, getestet und zu Hause isoliert worden. „Sie hat genau richtig gehandelt“, sagte Schneider laut der Pressemitteilung des Gießener Landkreises auf der Pressekonferenz.
Die junge Frau hatte einige Tage zuvor an einer Faschingsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg teilgenommen. Dorthin kann die Infektionskette zurückverfolgt werden, wie Dr. Jörg Bremer für das Gesundheitsamt des Landkreises erklärte. Insgesamt zwölf Personen, mit der die Erkrankte seit ihrer Rückkehr Kontakt hatte, wurden ermittelt. Sechs von ihnen stammen aus Hessen, die übrigen aus anderen Bundesländern. Nur eine weitere Kontaktperson stammt aus dem Landkreis Gießen. „Alle Kontaktpersonen sind isoliert, werden untersucht und sind in Betreuung der jeweiligen Gesundheitsämter“, erklärte Gesundheitsdezernent Stock. Isoliert und in Betreuung des Gesundheitsamtes Gießen ist auch ein Mitbewohner der jungen Frau. Dieser ist nach derzeitigem Stand nicht infiziert.
Die Frau zeige weiter nur leichte Krankheitsanzeichen auf und werde engmaschig betreut, sagte Dr. Bremer. Sie ist Studierende, hat aber in der betreffenden Zeit keine Hochschuleinrichtungen besucht, da sie an einer Abschlussarbeit schreibt. Zudem sind Semesterferien. „Das Gesundheitsamt ist gut aufgestellt, um der Situation zu begegnen“, sagte Landrätin Schneider. Der Landkreis stehe in ständigem Kontakt mit dem Land Hessen, arbeitet mit den niedergelassenen Ärzten, dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie den Krankenhäusern zusammen. Gemeinsam mit diesen Beteiligten sowie dem Rettungsdienst gibt es seit kurzem eine enge Abstimmung in der Koordinierungsrunde Influenza.
Derzeit gebe es keine Veranlassung, Einrichtungen zu schließen. Die Veranstalter der an diesem Wochenende stattfindenden Messe BauExpo in Gießen sind durch das Gesundheitsamt für die Situation sensibilisiert worden, insbesondere auf Hinweise für Handhygiene und die Empfehlung, auf das Händeschütteln zu verzichten. „Die BauExpo ist eine regionale Messe. Mittelhessen ist kein Risikogebiet nach der Definition des Robert Koch-Instituts. Die aktuell vorliegende Coronavirus-Erkrankung hat ihren Ursprung außerhalb Hessens und die Infektionskette ist bekannt“, sagte Landrätin Schneider. „Wir sollten aufmerksam sein, aber immer angemessen und dem Einzelfall entsprechend handeln.“
Am heutigen Samstagabend wurde eine weitere Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Hessen bestätigt. Es handelt sich dabei um einen 1992 geborenen Mann aus dem Landkreis Gießen, der derzeit milde Krankheitszeichen zeigt. Er ist der Mitbewohner der Erkrankten, deren Infektion am späten Freitagabend bestätigt wurde. Er befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne und wird engmaschig vom Gesundheitsamt betreut, sein gesundheitlicher Zustand wird regelmäßig kontrolliert. Ebenso wie bei der bereits Erkrankten kann die Infektionskette nach NRW zurückverfolgt werden. Nach derzeitigem Stand sind die Kontaktpersonen beider Fälle identisch.
Quelle→ Pressemitteilung
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HESSEN +1 1
folgender Infizierungsfall ist vom Gesundheitsamt Gießen bestätigt worden ...
KREIS GIESSEN + 1 1
+ 1 weiblich (24) häusliche Isolation inkl. gesamte Familie - Ansteckung in Heinsberg
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