Gesundheitsamt Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer
+49 (0)6641 - 977-189 |
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar
Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer
0800 - 555 4 666 |
täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr erreichbar
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radverkehrskonzept
Geht in die zweite Runde – machen Sie mit!
VOGELSBERGKREIS · Nach dem Abschluss der ersten Online-Beteiligung zum Radverkehrskonzept für den Vogelsbergkreis Anfang November 2022 hat das Planungsbüro RV-K aus Frankfurt unter Berücksichtigung der etwa 1.600 eingereichten Vorschläge einen ersten Entwurf für das zukünftige Radverkehrsnetz und entsprechende Maßnahmenvorschläge im Landkreis erarbeitet. Am 04. September startet die 2. Online-Beteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in den Entwurf des Radverkehrskonzeptes für den Vogelsbergkreis erhalten. Bis zum 08. Oktober haben diese die Möglichkeit, alle erarbeiteten Maßnahmen zu kommentieren und zu bewerten. Die Online-Beteiligung ist unter folgendem Link zu erreichen ..
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Oberflächengewässer durch Trockenheit belastet
Schutz durch Entnahmeverbot
VOGELSBERGKREIS · Wie schon im Vorjahr erlässt der Vogelsbergkreis bereits
Ende Juni ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. „Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer-Ökosysteme durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf
dieses Instrument zurückgegriffen werden“, sagt Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent. Einmal mehr macht das Entnahmeverbot auf die wichtige Thematik und die
Bedeutung der Ressource Wasser aufmerksam, ergänzt Dr. Mischak.
Ab kommenden Sonntag – nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Samstag – ist somit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten. Darunter fallen
beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und
Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000,-€uro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die
Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.
„Die Niederschläge können das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis nicht ausgleichen – und aktuell ist für die kommenden Monate nicht von einer grundsätzlichen
Besserung auszugehen“, sagt Dr. Mischak. Auch in den Vorjahren sind frühzeitig Entnahmeverbote ausgesprochen worden, die Entwicklungen in Bezug auf Trockenheit und Wasserknappheit sind
offensichtlich. Einerseits zeigen Trockenheit und Dürre sowie andererseits Starkregenereignisse, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das nun angekündigte Wasserentnahmeverbot soll dazu
beitragen, die Ökosysteme zu schützen, teilt die Untere Wasserbehörde abschließend mit.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Praktikum? Ausbildung? Einfach mal ausprobieren …
Jetzt anmelden und Firmen in der Region kennenlernen
VOGELSBERGKREIS · Berufsorientierung klingt sperrig – kann aber spannend
sein. Berufsbilder kennenlernen geht ganz einfach während der Tage der Ausbildung: Anfang Juli können Jugendliche und ihre Eltern Kontakt zu Firmen knüpfen, sie besuchen, Fragen stellen und ins
Gespräch kommen. Vielleicht kommt dabei ein Praktikum für die Sommerferien heraus, vielleicht sogar ein Ausbildungsplatz? Wer weiß?
Erster Kreisbeigeordneter und Wirtschaftsdezernent Dr. Jens Mischak motiviert zum Mitmachen: „Das ist eine einmalige Gelegenheit, innerhalb einer Woche gleich mehrere Betriebe kennenzulernen –
gerade im persönlichen Kontakt mit Azubis und Ausbildern ist das eine Riesenchance, sich über seinen Berufsweg mehr Klarheit zu verschaffen.“
Gibt es in der Nähe Unternehmen, in denen mein Kind eine Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau machen kann? Wo werden KFZ-Mechatroniker ausgebildet? Ich mag Holz – welche Holzberufe gibt
es eigentlich? Und wo kann ich die kennenlernen? Solche Fragen rund um die Berufswahl lassen sich in der Woche vom 3. bis 7. Juli leicht beantworten: Bei den Tagen der Ausbildung öffnen viele
Betriebe in der Region ihre Türen und laden Jugendliche und deren Eltern zu sich ein, um Einblicke in ihren Ausbildungsalltag zu geben. Betriebe aussuchen und sich anmelden kann man ab sofort auf
der Webseite.
Mehr als 60 Betriebe sind wieder mit dabei, weil auch sie von den Besuchen profitieren wollen: „Die Suche nach geeigneten Auszubildenden ist eine Herausforderung und wird es auch weiterhin
bleiben“, so Mischak. „Im persönlichen Kontakt lassen sich Perspektiven aufzeigen, besser und direkter kann ein Unternehmen nicht für sich werben“, führt er weiter aus. Auf der Webseite können sich Jugendliche ab sofort die Ausbildungsangebote anschauen, sich für einen, zwei oder
auch drei Betriebsbesuche entscheiden und sich direkt bei den Unternehmen anmelden. Jugendliche unter 16 Jahren müssen von den Eltern angemeldet werden.
Die Tage der Ausbildung sind offen für alle, die sich für eine duale Berufsausbildung und betriebliche Praktika interessieren. Neben Vor- und Abschlussklassen können sich auch Jugendliche
anmelden, die schon einen Schulabschluss vorweisen können. Auch Studierende, die nach neuen Wegen und Möglichkeiten suchen, haben hier die Chance, eine passende duale Berufsausbildung für sich zu
finden. Die Tage der Ausbildung werden von der Wirtschaftsförderung des Vogelsbergkreises organisiert und vom Land Hessen finanziell gefördert.
→ Im Einzelnen werden folgende Projekte gefördert | ||
„Inklusives Sport- und Kulturfest“ VdK Hessen-Thüringen
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Dr. Mischak
Kultur im ländlichen Raum langfristig sichern
VOGELSBERGKREIS · 22 Projekte werden mit Mitteln des Kulturfonds
unterstützt – Insgesamt werden 21.500,-€uro übergeben. Vom klassischen Chorprojekt über Ausstellungen bis hin zum inklusiven Sportfest – die Liste ist lang und bunt und zeigt die Vielfalt des
Vogelsbergkreises: 22 außergewöhnliche Projekte sind es nämlich, die in diesem Jahr Geld aus dem Regional-Kulturfond erhalten. Insgesamt werden 21.500,-€uro ausgeschüttet, wie Erster
Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak bei der offiziellen Übergabe der Bescheide im Sitzungssaal der Kreisverwaltung unterstreicht.
„Wir partizipieren von unserem Projekt TRAFO“, erklärt Dr. Mischak. Der Name TRAFO steht für Transformation. Mit TRAFO hat die Kulturstiftung des Bundes 2015 ein bundesweites Programm ins Leben
gerufen, das ländliche Regionen dabei unterstützt, ihre Kulturinstitutionen für neue Aufgaben zu öffnen. Das Programm will dazu beitragen, die Bedeutung der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung
und die kulturpolitischen Strukturen in den Kommunen und Landkreisen dauerhaft zu stärken. Als eine von sieben Projektregionen in Deutschland wurde der Vogelsbergkreis durch das
TRAFO-Programmbüro ausgewählt. Gemeinsam mit seinen beiden Projektpartnern - der Lauterbacher Musikschule e.V. und dem Kulturzentrum Kreuz e.V. - soll das kulturelle Leben im Vogelsberg sichtbar
gemacht, transformiert und vernetzt und nachhaltig verstetigt werden.
„Unser Ziel ist es, Kultur fit zu machen für die nächsten Jahre“, betont der Erster Kreisbeigeordnete. Dass sich schon jetzt ganz viel tut im kulturellen Bereich, zeigt sich indes bei der
Bescheidübergabe. „Wir fördern 23 Veranstaltungen in elf Städten und Gemeinden – eine sehr schöne regionale Verteilung“, betont Dr. Mischak.
→ Im Einzelnen werden folgende Projekte gefördert | ||
„Inklusives Sport- und Kulturfest“ VdK Hessen-Thüringen
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Angebot im Rahmen der Frauenwochen
Anmeldung bitte bis 01.03.2023
VOGELSBERGKREIS · Im Rahmen der Vogelsberger Frauenwochen lädt das OFFICE
NETZ Vogelsberg zum Online-Vortrag „Frauen und Rente - Wie bin ich abgesichert?“ ein. Der Vortrag dauert etwa 60 bis 90 Minuten, den Zugangslink gibt es nach Anmeldung und rechtzeitig vor der
Veranstaltung. Aufkommende Fragen werden im Rahmen des Möglichen beantwortet; persönliche Einzelfallberatungen werden jedoch nicht durchgeführt.
Referentin Sabine Vogel, Firmenserviceberaterin der Deutschen Rentenversicherung Hessen, beleuchtet in ihrem Vortrag unter anderem Themen wie Voraussetzungen und Beginn der Altersrenten sowie die
Auswirkungen von Teilzeittätigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Scheidung oder Tod des Partners auf die Rentenhöhe. Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Hessen
unterstützt Arbeitgeber, Personalverantwortliche und die Interessensvertretungen in allen ihre Beschäftigten betreffenden Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Der Vortrag richtet sich an interessierte Arbeitnehmerinnen und ist kostenfrei. Um eine verbindliche Anmeldung wird gebeten bis Mittwoch, 01.03.2023, unter Angabe der kompletten Kontaktdaten an Anette
Wettlaufer.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
„Der Ball liegt jetzt bei der Gemeinde“
Landrat Manfred Görig: Projekt lässt sich nur gemeinsam verwirklichen
ANGERSBACH · Die Botschaft an diesem Abend ist eindeutig: Eine neue Sporthalle in Angersbach kann nur gebaut werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Beim Ortstermin mit Vertretern der Kommunalpolitik, des Sports und der Schule am Donnerstagabend in der Aula der Grundschule zeichnet Landrat Manfred Görig diesen Weg gleich mehrfach auf und nennt Beispiele aus vier anderen Vogelsberg-Kommunen, in denen auf diese Art und Weise neue Sporthallen gebaut werden konnten. „Der Ball liegt jetzt bei der Gemeinde, am Ende muss die Gemeinde Wartenberg sagen, was sie will“, so der Landrat. „Wir wissen um die Notwendigkeit einer Sanierung“, sagt Görig, „gleichwohl wird der Schulsport von uns weiterhin sichergestellt. Erst in dieser Woche hat ein Ingenieurbüro erneut die Tragkonstruktion überprüft. Die Halle ist standsicher, es müssen keine Sofortmaßnahmen vorgenommen werden.“
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Auf Vordermann gebracht werden muss nicht nur die Halle in Angersbach, sondern ein Großteil der insgesamt 33 Hallen im Vogelsbergkreis – und genau das ist die Crux. Denn dafür fehlt schlichtweg das Geld. Weit über 60 Millionen wurden in den letzten Jahren in die Schulen investiert, 16 Millionen werden noch nach Grebenhain fließen, um die 30 Millionen werden zum jetzigen Zeitpunkt für Grund- und Gesamtschule Mücke veranschlagt und der Neubau des Alsfelder Krankenhaus wird 80 Millionen kosten, zählt der Landrat auf. „In dieser Güte bewegen wir uns, dazu kommt der große Sanierungsbedarf an Turnhallen aus den 70er und 80er Jahren.“ Diese Aufgabe ist deshalb nur zu leisten, wenn sie zeitlich gestreckt wird. Das bedeutet: Es wird eine Prioritätenliste erstellt, nach der peu à peu die Sanierungen vorgenommen werden. „Ich prophezeie einmal, dass eine Halle für 2000 Schüler vor der kleinen Halle hier in Angersbach an der Reihe ist, es kann also noch dauern“, so Görig. „Und dann muss man schauen, ob eine Sanierung überhaupt möglich ist nach heutigen Anforderungen.“ Muss neu gebaut werden, „dann gibt es eine kleine Halle mit 400 Quadratmetern, die wir für den Schulsport benötigen, mehr geht nicht“, macht Manfred Görig deutlich, zeigt aber zugleich eine Alternative auf: Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein und Mücke bauten ihre Sporthallen selbst – mit einem hohen Investitionszuschuss (zwischen knapp 800.000,-€uro in Freiensteinau und 1,8 Millionen in Mücke) des Kreises, der die Hallen im Gegenzug für den Schulsport nutzt. Außerdem beteiligt sich der Kreis prozentual an den Betriebskosten.
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Neue Stabsstelle beim Vogelsbergkreis
Simon Päbler ist Ansprechpartner für Vereine und Bürger
VOGELSBERGKREIS · Was wäre der Fußballverein ohne Hans, der seit 40 Jahren den Platz abstreut? Oder der Tischtennisverein ohne Anita, die die Jugendmannschaften trainiert? Der gemischte Chor ohne seinen Dirigenten? Die Landfrauen ohne ihre Vorsitzende? Das DRK ohne die Bereitschaftsführer? Noch ließe sich die diese Liste verlängern, noch gibt es sie, die Ehrenamtlichen, die voll und ganz für ihren Verein da sind. Doch: Die Zahl derer, die sich über Jahrzehnte engagieren, nimmt immer mehr ab. Es fehlt an Nachwuchs. Um die Ehrenamtlichen in der schwieriger werdenden Lage bestmöglich zu unterstützen, geht der Vogelsbergkreis daher einmal mehr neue Wege: Er hat eine Stabsstelle Ehrenamt geschaffen, deren Leiter Simon Päbler den Ehrenamtlichen fortan als wichtiger Ansprechpartner zur Verfügung steht.
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Das Ehrenamt im Vogelsberg hat viele Gesichter, so viele Menschen sind mit Herzblut bei der Sache und setzten sich in ihrem Dorf oder ihrer Stadt für das Gemeinwohl ein“,
betont Landrat Manfred Görig, der jedoch gleichzeitig einschränken muss: „Mehr und mehr bekommen wir allerdings die Auswirkungen des demografischen Wandels zu spüren, die
Altersstruktur verändert sich, uns fehlen jüngere Freiwillige, die sich engagieren.“ Zudem hätten sich zahlreiche Ältere in der Corona-Zeit aus dem aktiven Vereinsleben
zurückgezogen. Das bürgerschaftliche Engagement stehe daher vor „wegweisenden Herausforderungen“, die man gemeinsam bewältigen müsse.
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Dr. Mischak im Gespräch mit Ärzten und Apothekern
Versorgung der Bevölkerung
VOGELSBERGKREIS · Es ist längst nicht nur der Fiebersaft für Kinder, der
derzeit kaum zu kriegen ist, immer wieder kommt es auch bei anderen Medikamenten zu Lieferengpässen. Wie kann daher die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Arzneimitteln sichergestellt
werden? Genau diese Frage erörterte jetzt der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak in einer Video-Konferenz mit Vogelsberger Apothekern und mit Vertretern der
Ärzteschaft. Tenor des gut einstündigen Gesprächs: Es muss wieder eine größere Unabhängigkeit in der Produktion von Medikamenten geben, zudem soll eine gewisse Bevorratung bei den Pharmabetrieben
helfen, Engpässe wie eben jetzt abfedern zu können.
Mal fehlt das verordnete Antibiotikum, mal ist das Schmerzmittel nicht erhältlich - Apotheker und Ärzte müssen derzeit Mangel verwalten. Auch im Vogelsbergkreis. Vor Ort versucht man sich, so gut
es geht, zu helfen und zu unterstützen, wie die rund 20 Teilnehmer der Video-Konferenz dem Gesundheitsdezernenten schilderten. Die Lösung des Problems aber muss auf anderer Ebene angegangen
werden – und zwar schnell, forderten Ärzte und Apotheker: „Die Politik in Berlin muss sich erklären, wie sie das System sicherstellen will.“ Und wenn die Führung der Politik die Lage nicht
erkenne, „dann muss die Basis aufstehen“, dann müsse der Druck von unten kommen. Dr. Jens Mischak: „Wir sind an einem Punkt, an dem wir gegensteuern müssen.“ Eins ist klar: „Es ist wichtig, dass
wir zusammenrücken“, so der Gesundheitsdezernent. Insoweit sei es gut, dass man sich innerhalb der Ärzteschaft und der Vogelsberger Apotheker bereits jetzt eng abstimme, um zum Teil Alternativen
zu finden. Mischak sicherte zu, die Wünsche und Forderungen an die Bundes- und Landespolitik weiterzugeben.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Sommerpraktikum in den Ferien
VOGELSBERGKREIS · Unterstützung für Jugendliche und Betriebe. Ferien einmal ganz anders: Vogelsberger Jugendliche haben im Sommer die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen im Rahmen eines Praktikums zu sammeln. „Wir wollen die Jugendlichen, die sich gerade am Übergang Schule/Beruf befinden, in diesem Prozess unterstützen“, betont der Vogelsberger Wirtschaftsdezernent Dr. Jens Mischak in einer Pressemitteilung. Außerdem soll die Chance für Betriebe erhöht werden, in Kontakt mit Jugendlichen zu kommen, die sich für eine Berufsausbildung interessieren. „Damit unterstützen wir letztendlich die Fachkräftesicherung der regionalen Wirtschaft“, so Mischak. „Und wir machen mit unserer Aktion Sommerpraktika deutlich: Die Region Vogelsberg bietet eine Fülle attraktiver Berufseinstiegsmöglichkeiten für junge Menschen.“
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Diese Betriebspraktika in Ausbildungsbetrieben sind freiwillig und werden selbst organisiert. Den Rahmen dafür bietet die Wirtschaftsförderung des Vogelsbergkreises. Im Zentrum steht dabei eine online-Praktikumsbörse unter der Internet-Seite. Dort haben sich ausbildungsinteressierte Betriebe versammelt, die sich offen für Praktikumsanfragen von Jugendlichen zeigen. Des Weiteren ist die Seite auch zahlreichen Lehrkräften bekannt.
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Auch 2022 Manöver im Vogelsberg
Maximal 90 Übungstage, vor allem im nordwestlichen Kreisgebiet
VOGELSBERGKREIS · Das Kampfhubschrauberregiment 36 „Kurhessen“ beabsichtigt auch im nächsten Jahr im nördlichen Bereich des Vogelsbergkreises wieder Manöver abzuhalten. Dort sollen an maximal 90 Übungstagen mit 30 Soldaten, 9 Radfahrzeugen sowie 2 bis 6 Hubschraubern Übungsszenarien durchgeführt werden.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Kreiskrankenhaus ab Donnerstag für Besucher geschlossen
Schutz vor beschleunigtem Infektionsverlauf
VOGELSBERGKREIS · Ab Donnerstag, 30. Dezember, wird auch das Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld für Besucher geschlossen. Grund: Nach Einschätzung des Expertenrates der Bundesregierung ist gerade in den nächsten Wochen von einem extrem beschleunigten Infektionsverlauf auszugehen. Zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter werden daher die Besuchszeiten gestrichen.
Weiter betrieben wird das Testzentrum in Alsfeld für alle, die das Krankenhaus als Patient beziehungsweise Begleitperson betreten.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Ab Montag 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung
Zutritt nur mit Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis möglich
VOGELSBERGKREIS · Ab Montag, 29. November, gilt an allen Standorten der Vogelsberger Kreisverwaltung die 3-G-Regelung. Analog zur 3-G-Regelungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz sind Besuche in der Kreisverwaltung bis auf weiteres nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Wichtig außerdem: Im Vorfeld muss ein Termin vereinbart werden. Besucherinnen und Besucher müssen zum Termin dann die entsprechenden Nachweise in den Verwaltungsstandorten vorlegen. Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden. Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ventil). Um zusätzlich zum Infektionsschutz beizutragen, weist der Vogelsbergkreis in seiner Pressemitteilung weiter darauf hin, nach Möglichkeit Anliegen telefonisch oder per e-Mail zu klären.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Wieder Geflügelpest im Norden
Veterinäramt empfiehlt Sicherheitsmaßnahmen
VOGELSBERGKREIS · In den letzten Wochen wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Geflügelpestviren nachgewiesen. Wie im letzten Herbst wurden die Viren sowohl bei Wildvögeln als auch bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt, teilt das Vogelsberger Veterinäramt in einer Pressemitteilung mit. Während im letzten Jahr der Subtyp H5N8 das Seuchengeschehen dominierte, scheint diesen Herbst der Subtyp H5N1 im Vordergrund zu stehen. Auch in skandinavischen Ländern und sogar in Italien wurde in den vergangenen Wochen diese Geflügelpestvariante festgestellt.
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Im Zusammenhang mit dem Vogelzug besteht nach Einschätzung des Nationalen Referenzlabors für ganz Deutschland eine hohe Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die
Hausgeflügelbestände. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Ansteckungen des Hausgeflügels vor allem durch direkte, aber auch durch indirekte Kontakte mit
infizierten Wildvögeln vorkommen. Insbesondere Wasservögel können große Mengen des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAI) ausscheiden, ohne selbst zu erkranken. Dadurch
kann die Seuche über große Entfernungen verbreitet werden.
Erkrankungen oder Verendungen mehrerer Tiere pro Tag sind von den Geflügelhaltern unverzüglich dem AVVO des Vogelsbergkreises unter 06641 - 977-6800 zu melden. Untersuchungen
der Tierkörper werden dann durch das AVVO veranlasst. |
aktuelle Corona-Regeln in Hessen und Vogelsbergkreis
3-G-Regel, Hospitalisierungsinzidenz und 2-G-Option
VOGELSBERGKREIS · Ab Donnerstag, 16. September, gelten in Hessen und dem Vogelsbergkreis neue Corona-Regeln. Die Sieben-Tages-Inzidenz als Richtwert für Schutzmaßnahmen wird durch die Hospitalisierungsinzidenz ersetzt. Damit liegt der Fokus nun auf der Situation in den hessischen Krankenhäusern. Auch die Kontaktnachverfolgung ist künftig nur noch in bestimmten Bereichen erforderlich. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen gibt es ab Donnerstag ein 2G-Optionsmodell. Veranstalter und private Betreiber haben so die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht entfallen dann. Das Corona-Kabinett hat am Dienstag die neuen Regelungen verkündet. Diese treten ab Donnerstag, 16. September, in Kraft.
→ die wichtigsten Änderungen | ||
Hier im Wortlaut die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick ...
2G-Optionsmodell
Veranstaltungen (mehr als 25 Personen)
Kontaktdatenerfassung
Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten löst die 7-Tage-Inzidenz ab
Stufe 1 wird relevant, wenn
Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn
Kinder und Jugendliche
Quarantäne |
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Neue Corona-Regeln im Vogelsberg ab Freitag
Genesene und Geimpfte ausgenommen
VOGELSBERGKREIS · Im Vogelsberg nimmt das Infektionsgeschehen wieder an Fahrt auf, die Inzidenz steigt und hat mittlerweile den kritischen 35er-Wert überstiegen. Deshalb erlässt der Vogelsbergkreis eine Allgemeinverfügung mit neuen Regeln, die ab Freitag gelten – Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.
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Die Inzidenz im Vogelsbergkreis ist gestiegen. Sie hat am Dienstag erstmals wieder den kritischen Wert von 35 überschritten, sodass schärfere Regelungen greifen, um die Menschen vor dem ansteckenden Erreger Sars-CoV-2 zu schützen. Der Vogelsbergkreis erlässt dazu – basierend auf dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept – eine sogenannte Allgemeinverfügung, die ab Freitag gültig ist. Die neuen Regeln betreffen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, für den Besuch im Restaurant oder beim Friseur müssen sie nun wieder einen Negativ-Test vorlegen. Wer vollständigen Impfschutz hat beziehungsweise nachweisen kann, dass er genesen ist, ist von den Regelungen ausgenommen.
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Nach fast zweieinhalb Jahren
Erleichterte Handelsbedingungen für betroffene Tierhalter
VOGELSBERGKREIS · Am Mittwoch, 30. Juni, wird der „Blauzungen-Sperrbezirk“
im Vogelsbergkreis aufgehoben. Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die ansteckend für Rinder, Schafe und Ziegen ist. Die betroffenen Tiere erkranken im
Einzelfall mit hohem Fieber, auch Haut und Schleimhäute werden häufig angegriffen. Es kann zu Lahmheiten und Aborten kommen. Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Fälle der
Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen festgestellt wurden, mussten unter anderen auch Teile von Hessen und so auch der Vogelsbergkreis Anfang 2019 als
Sperrgebiet ausgewiesen werden.
In den vergangenen zwei Jahren kam es allerdings zu keinen Neuerkrankungen im Bereich von Hessen, außerdem konnten bei Untersuchungen der betroffenen Tierarten keine Viren der Blauzungenerkrankung im Vogelsbergkreis sowie in Hessen nachgewiesen werden. Die Europäische Kommission hat daher auf Antrag des Landes Hessen der teilweisen Aufhebung des Sperrgebietes zugestimmt, sodass der gesamte Vogelsbergkreis nun kein „Blauzungen-Sperrbezirk“ mehr ist. Für die betroffenen Tierhalter aus dem Vogelsbergkreis bedeutet dies in erster Linie, dass Rinder, Schafe und Ziegen wieder unter erleichterten Bedingungen gehandelt werden können.
Untere Naturschutzbehörde gibt Hinweise
Umgang mit dem Problem-Kraut
VOGELSBERGKREIS · Der Riesen-Bärenklau ist ein echtes Problem-Kraut. Unvorsichtiges Hantieren kann schmerzhafte Folgen haben. Mancherorts breitet er sich massiv aus und verdrängt die heimischen Pflanzen, besonders an kleinen Gewässern. Die Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises mahnt daher zur Vorsicht und gibt Hinweise zur Bekämpfung. Im Vogelsberg ist die Herkulesstaude weit verbreitet. Die Gefahr: Die Samen werden schwimmend im Wasser von Bächen und Flüssen transportiert, so dass sie sich rasch an ihren Ufern ausbreiten können.
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Der Riesen-Bärenklau, auch Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) genannt, ist eine sehr imposante Pflanze. Bis zu drei Meter wird er hoch, mit großen, tief gezähnten Blättern (50 Zentimeter und mehr) und prächtigen, schirmförmigen weißen Dolden-Blüten. Der Stängel wird sechs bis acht Zentimeter dick, trägt grobe Haare und lila Flecken – ein gutes Erkennungszeichen zur Bestimmung der Pflanze. Die Dolden sind Treffpunkte für Bienen, Schwebfliegen und Bock-Käfer. Die Herkulesstaude ist schön anzusehen, aber gefährlich: Die Pflanze enthält fototoxische Substanzen. Das heißt: Wenn unsere Haut die Pflanze berührt, dann legen diese Furanocumarine unseren natürlichen Sonnenschutz lahm. Die Folgen sind – besonders bei Sonnenschein – üble Hautreaktionen wie bei einer Verbrennung. Besonders gefährdet sind Kinder.
Die betroffene Fläche auf der Haut gründlich mit Wasser und Seife abwaschen – auch wenn man keine Beschwerden hat. Anschließend Sonnenschutzcreme auftragen. Für die nächsten zwei bis drei Tage sollte Sonneneinstrahlung so weit wie möglich gemieden werden.
Wissenswert ... |
Landrat Görig
„Wir spüren das größere Interesse an Naturerlebnissen in der Vulkanregion“
VOGELSBERGKREIS · Rechtzeitig zur Sommersaison und zur Planung von Touren im heimischen Raum liegt sie druckfrisch vor: Eine geotouristische Karte für die Vulkanregion Vogelsberg, die eine Lücke schließt, um Geoerlebnisse im näheren Umfeld zu entdecken. Was sind Geotope? Warum sind sie als Naturdenkmal ausgewiesen? Welche besonderen geologischen Formationen gibt es im Vogelsberg, die man besuchen kann? „Mit der Anerkennung als Nationaler Geopark erfahren wir gerade eine noch größere Aufmerksamkeit hessenweit und auch auf Bundesebene. Die Karte im Westentaschenformat ist daher eine praktikable Ergänzung unseres geotouristischen Angebotes“, sagt Landrat Manfred Görig bei der Vorstellung der neuen Geopark-Karte.
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30 ausgewählte Geotope mit genauen Ortsangaben enthält die Karte, allesamt Beispiele für die Formenvielfalt und die geologische Vielfältigkeit in der Vulkanregion. Nicht nur die Vulkane haben mächtige Felsformationen hinterlassen, auch die Arbeit der Menschen und die Nutzung von Rohstoffen wie dem Basalt, dem Kalk oder dem Buntsandstein ließen Naturjuwele und Industriekultur zurück. Einige Geotope davon stellt die Karte mit wenigen kurzen Informationen vor. Sie sanft zu erschließen, aber dennoch für ihren Schutz zu sorgen, ist mit ein Anliegen des Geoparks. Die Karte vervollständigt hervorragend das Tourenheft „Wanderwelt Vogelsberg“, da viele der Geotope an ausgewiesenen Extra-Touren, Radrouten oder lokalen Wanderwegen liegen. Aussichtspunkte, aufgelassene Steinbrüche, Erzförderstellen, mystische Felsen – die Orte bilden Kulissen für spannende Geschichten aus der Erdneuzeit, der Lebenskultur oder der Sagenwelt des Vogelsberges. Von Lich bis Schlitz von Birstein bis Amöneburg – über Kreisgrenzen hinweg ist das Potential an Geoerlebnissen sehr groß.
Wer noch mehr über die spannende Geo- und Kulturgeschichte erfahren will, ist herzlich willkommen in den beiden Geoinformationszentren Vulkaneum in Schotten und der Natur-Erlebnisausstellung auf dem Hoherodskopf. Weitere zehn Geostationen, verteilt auf den ganzen Vogelsberg, erläutern spezielle Themen, die die Vulkanregion ausmachen. So informiert zum Beispiel das Museum im Brauhaus in Homberg (Ohm) über die harte Arbeit der Steinrichter, die aus den umliegenden Basaltsteinbrüchen Pflastersteine für den Straßenbau herstellten. Die geologische Baumhecke in Schotten-Eichelsachsen, eine Initiative der Dorfgemeinschaft und frei zugänglich, gibt Einblicke in die Formenvielfalt unserer heimischen Gesteine, die uns sprichwörtlich „zu Füßen liegen“. Ein idealer Platz für einen Kurzausflug in die Geologie des größten Vulkangebietes Mitteleuropas. Hartmut Greb unterstreicht für den Geopark die Begeisterung für die Geotope in der Vulkanregion, die mit Farben, Formen, Erzählungen und Landmarken so prägend für den Vogelsberg sind: „Die Karte bildet nur einen kleinen Ausschnitt der Fülle an magischen Orten ab, die der Vogelsberg zu bieten hat. Sie soll Anregung sein, sich noch mehr mit unseren natürlichen Grundlagen und deren Schönheit aber auch deren Schutzbedürftigkeit auseinanderzusetzen.“
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Broschüre „Vogelsberg ORIGINAL – Regionale Entdeckungen“
Handlicher Wegweiser und Einkaufsführer für Fremde und Einheimische
VOGELSBERGKREIS · Knapp 180 Seiten wird sie haben, die neue Broschüre „Vogelsberg ORIGINAL – Regionale Entdeckungen“. Gerade befindet sie sich in der Produktion und wird schon bald Besucherinnen und Besuchern des Vogelsbergs – aber auch Einheimischen – ein praktischer und interessanter Wegweiser sein. „Die in dieser Broschüre vorgestellten Erzeugerinnen und Erzeuger heimischer Produkte zeigen, wie groß das Spektrum hier bei uns ist“, so unser Dezernent Dr. Jens Mischak, der schon einen Blick auf die Druckbögen werfen konnte. Die vorgestellten 139 Betriebe – davon bereits 79 als „Vogelsberg ORIGINAL“ ausgezeichnet – sind in den unterschiedlichsten Branchen beheimatet: landwirtschaftliche Betriebe, die hochwertige Nahrungsmittel erzeugen, genauso wie Kunsthandwerker mit reizvollen und individuellen Produkten von Kleidung über Schmuck bis hin zu Töpferware oder Designobjekten.
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Auch die Betriebsgröße variiert vom Ein-Mann-, beziehungsweise Ein-Frau-Betrieb, bis hin zu bekannten Unternehmen, deren Produkte an vielen Stellen im Lebensmittel- oder Getränkehandel zu finden sind. Wer beim Essen und Trinken, bei Dingen des täglichen Bedarfs, bei Kleidung und vielem mehr ein gutes Gefühl haben möchten, sollte regionale und saisonale Waren bevorzugen. „Damit kann man leicht unnötige Transporte vermeiden, zum Umweltschutz beitragen und die lokalen Wirtschaftskreisläufe stärken“, sagt Dr. Mischak. Dies war und ist auch die Zielsetzung des Projekts „Vogelsberg ORIGINAL“: Die Potenziale der landwirtschaftlichen Urproduktion besser nutzen, die Märkte in der Region stärken und ein reichhaltiges Angebot regionaler Produkte in der Gastronomie etablieren.
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"Gesundes Altern" mit Christine Müller-Wolf
Vortragsreihe des Familienbündnisses Vogelsberg startet
VOGELSBERGKREIS · Bereits seit 2018 ist das Vogelsberger Familienbündnis mit der Veranstaltungsreihe „Samstage für gesundes Altern“ in den Städten und Gemeinden des Vogelsbergkreises unterwegs. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Veranstaltungsformat angepasst: Als Alternative zu einer Präsenzveranstaltung bietet das Familienbündnis eine kostenlose Online-Vortragsreihe rund um das Thema „Gesundes Altern“ an. Diese startet am Dienstag, 22. Juni, um 17:30 Uhr unter der Überschrift „Medikamente sicher und sinnvoll gebrauchen“.
Was gilt für die Hochzeit, den runden Geburtstag oder die Taufe?
Regelungen für Gastronomie, DGH und privater Lokalitäten im Überblick
VOGELSBERGKREIS · Stabil niedrige Inzidenzwerte, schönes Wetter und die Landesstufe 2 im Vogelsbergkreis – die Überlegungen für verschobene Feiern, Hochzeiten, Geburtstage oder andere Familienfeste werden konkreter. Doch was ist erlaubt? Worauf muss ich bei der Veranstaltung achten? Müssen die Gäste Masken tragen, sich testen lassen und welche Regelungen gelten im Allgemeinen? In einer Pressemitteilung informiert das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zu den aktuellen Vorgaben der Hessischen Landesregierung und wie diese im Einzelnen umzusetzen sind.
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„Im Wesentlichen unterscheidet die Verordnung des Landes drei Bereiche, in denen verschiedene Regelungen für private Feierlichkeiten gelten: Erstens die Gastronomie, zweitens beispielsweise Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser, angemietete Räumlichkeiten sowie Feiern im privaten Umfeld“, skizziert Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak die Verordnungslage. Grundsätzlich gilt für Feierlichkeiten im Innenraum von Gastronomie oder beispielsweise in Bürgerhäusern eine Obergrenze von 100 Personen. Dabei sind Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 ausgenommen. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept umsetzen, Gäste eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen Negativtest vorweisen, wenn sie nicht vollständig geimpft, genesen oder jünger als sechs Jahre alt sind. Auch die Mindestabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden. Außerdem gilt eine Sitzplatzpflicht mit maximal zehn Personen am Tisch, und Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen müssen, wenn möglich elektronisch, gesammelt werden. Ebenso müssen diese Regeln in DGHs und Bürgerhäusern umgesetzt werden, wenn diese für private Feiern genutzt werden, teilt das Gesundheitsamt mit. „Auch hier besteht eine Testpflicht und es gelten die strengen Abstands- und Hygieneregeln, die in der Gastronomie anzuwenden sind“, sagt Dr. Mischak.
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Eine detaillierte Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen stellt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises hier zur Verfügung.
Gastronomie im Austausch mit dem Vogelsberger Gesundheitsamt
Video-Konferenz
VOGELSBERGKREIS · Die Außengastronomie im Vogelsbergkreis durfte am Montag wieder öffnen – was aber ist im Moment noch erlaubt? Dürfen Seminare angeboten werden? Was ist mit touristischen Übernachtungen? Wann sind Familienfeiern wieder möglich? Welcher Abstand muss eingehalten werden? Und vor allem: Wie funktioniert das im Moment mit den Testungen? Zahlreiche Fachfragen wurden am Freitagvormittag in einer Video-Konferenz erläutert, zu der Petra Schwing-Döring, die Geschäftsführerin der Region Vogelsberg Touristik, neben zahlreichen Gastronomen auch Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Jens Mischak und Vertreter des Vogelsberger Gesundheitsamtes eingeladen hatte.
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„Vor neun Tagen konnten wir die Bundesnotbremse verlassen, wenn wir mit unserer Inzidenz auch nach Pfingsten unter dem Wert von 100 bleiben, treten ab Mittwoch weitere
Lockerungen in Kraft“, kündigte Dr. Mischak an. Voraussetzung: Es darf kein erhöhtes Infektionsgeschehen auftreten. „Denn im Moment bewegen wir uns mit der Inzidenz zwischen
80 und 90, in unserem Kreis mit seinen 106.000 Einwohnern bedeuten zehn neue Corona-Fälle eben auch, dass die Inzidenz um zehn Punkte nach oben geht. Konkret heißt das: Die
Lage kann sich sehr schnell auch wieder ändern.“
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Im Vogelsbergkreis gibt es drei neue Drohnenpiloten
Mehr Sicherheit für kleine Rehe
VOGELSBERGKREIS · Mehr Sicherheit für kleine Rehe: Im Vogelsberg gibt es drei neue Drohnenpiloten, die mit Hilfe einer Wärmebildkamera Jungtiere im hohen Gras aufspüren und vor dem Mähtod bewahren können, teilt Landrat Manfred Görig mit. Der Frühsommer, wenn die Wiesen für Heu oder Silage gemäht werden, ist gefährlich für kleine Rehe. Denn in den ersten sechs Lebenswochen fehlt den Jungtieren der Fluchtinstinkt. Bei Gefahr drücken sie sich daher tief in den Grasboden hinein und warten still und bewegungslos auf die Rückkehr der Mutter. „Zum Schutz vor hungrigen Räubern ist das eine perfekte Strategie der Natur, zumal die Kitze noch keinen Eigengeruch entwickelt haben, doch vor den Messern der Mähwerke schützt diese Tarnung nicht“, so Görig.
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Des Problems angenommen hat sich vor mehr als zwei Jahren das Projekt Kitzrettung-Hilfe, das von Hans Ulrich Weidner, dem Vorsitzenden der Jägervereinigung Lauterbach, ins
Leben gerufen wurde. „Die Jungwildrettung mit Drohne und Wärmebildkamera ist derzeit die sicherste Methode, um Jungwild in den Wiesen aufzuspüren und vor dem Mähtod zu
bewahren“, zeigt sich Weidner überzeugt. Auf der
Internet-Plattform melden sich Jahr für Jahr mehr
Teilnehmer an, um sich für die Kitzrettung miteinander vernetzen zu können. Darunter Freiwillige, Landwirte, landwirtschaftliche Lohnunternehmungen, Jäger und Jagdvereine
sowie Kitzrettungs-Organisationen und auch Drohnenpiloten. Deren Zahl hat sich nun verdoppelt, so die gute Nachricht Weidners: Zu den drei „Copterpiloten“, die bereits während
der vergangenen Saison im gesamten Vogelsbergkreis erfolgreich unterwegs waren, sind dieses Jahr drei weitere dazu gekommen. So stehen der Region aktuell sechs erfahrene
Drohnenpiloten für die Jungwildrettung zur Verfügung. Angefordert werden Drohnenpiloten in der Regel von den Landwirten selbst, die die Mähtermine kennen beziehungsweise
bestimmen, oder - je nach Absprache – auch durch den Jagdpächter. "Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Piloten in Verbindung zu setzen, um sich zumindest am Telefon schon
einmal kennenzulernen und Interesse anzumelden", rät Weidner, „denn der Run auf die Piloten ist in der Hochsaison gewaltig.“ |
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Es bleibt bei Maske und Abstand
... meldet uns das Gesundheitsamt
VOGELSBERGKREIS · Es bleibt bei der Maskenpflicht, es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene, sie müssen – etwa beim Einkauf oder ab nächster Woche in der Außen-Gastronomie – genauso eine FFP2- oder eine medizinische Maske tragen wie alle anderen auch, teilt das Vogelsberger Gesundheitsamt mit. Zudem müssen auch Genesene und Geimpfte die vorgeschriebenen Abstandsregelungen einhalten.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Geflügelpest
Aufhebung der Stallpflicht im Vogelsbergkreis ab 16. Mai 2021
VOGELSBERGKREIS · Ab Sonntag, 16. Mai 2021, wird die Stallpflicht von
gehaltenen Vögeln im gesamten Vogelsbergkreis aufgehoben. Dazu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Nachdem es im Vogelsbergkreis mehrere Fälle von Geflügelpest
gegeben hatte, war die Stallpflicht angeordnet worden. Mittlerweile sind die Fallzahlen bei Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Deutschland rückläufig, im Vogelsbergkreis
wurden zudem zahlreiche Proben von Wildvögeln mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Eine präventive Stallpflicht ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Veterinäramt des Kreises rät jedoch dringend, weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln beim Betreten von Geflügelhaltungen zu beachten, um das Restrisiko zu reduzieren. Um auch in
Zukunft auf Geflügelpest vorbreitet zu sein, empfiehlt das Veterinäramt jedem, der Vögel in Gefangenschaft hält, ausreichend große Aufstallungsmöglichkeiten vorzuhalten. Das müssen nicht zwingend
geschlossene Ställe sein, sondern können auch Volieren sein, die nach oben eintragsdicht und zu den Seiten vogeldicht (Maschendraht max. 25 mm) sind.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Gesundheitsamt verschickt Genesungsnachweise
Amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt
VOGELSBERGKREIS · Post vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises bekommen in der nächsten Woche all diejenigen, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion im vergangenen halben Jahr als genesen gelten. Diese amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt, sie muss nicht angefordert werden. Der Genesungsnachweis gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Landrat Manfred Görig
Kreis zahlt mehr als 70.000,-€uro aus Mitteln der Sportförderung
VOGELSBERGKREIS · Vogelsberger Vereine können sich freuen: Mehr als
70.000,-€uro bekommen sie aus Mitteln der Sportförderung, kündigt Landrat Manfred Görig am Mittwoch in einer Pressemitteilung an. Ob die Renovierung eines Reitplatzes oder die Sanierung der
Duschen im Vereinsheim – der Vogelsbergkreis unterstützt die Vereine und übernimmt jeweils zehn Prozent der Investitionskosten.
für Wartenberg ...
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Auch weitere Vereine können sich über einen Zuschuss aus der Sportförderung freuen ...
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Quelle→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Das hessische Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen
VOGELSBERGKREIS - Das hessische Kabinett hat folgende Änderungen
beschlossen.
Diese gelten ab dem 02.11.2020
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
Die Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit
ist ab 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.
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Vernstaltungen und Feiern
Reisen
Freizeit, Kultur und Sport
Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.
Dienstleistungen
Bildungsangebote
Quarantäneanordnung
Definition Mund-Nasen-Bedeckung Quelle→ Dr. Jens Mischak |
Jetzt 66 „aktive“ Testergebnisse im Kreis
Weitere Beschränkungen ab Mittwoch
Dr. Mischak: „Wir alle müssen unsere sozialen Kontakte reduzieren“
VOGELSBERGKREIS · Die Corona-Ampel im Vogelsbergkreis ist innerhalb
kürzester Zeit von „orange“ auf „rot“ umgesprungen: Der Inzidenzwert hatte bereits am Samstag die nächste kritische Marke von 50 überschritten, sodass weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt
werden müssen. Der Vogelsbergkreis hat daher eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch in Kraft tritt.
Ab Mittwoch gilt ...
„Die Lage ist ernst, die Fallzahlen sind innerhalb kürzester Zeit rasant angestiegen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Mit verantwortlich dafür waren unter anderem Feiern im privaten
Bereich. „Wir alle müssen daher unsere sozialen Kontakte bewusst reduzieren. Alles, was nicht zwingend nötig ist, muss zurückgestellt werden.“ Der Erste Kreisbeigeordnete appelliert: „Denken Sie
an sich und an andere.“
Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft. Der Text mit allen Erläuterungen ist schon jetzt auf der Homepage des Vogelsbergkreises → hier
einzusehen.
Eine Aussetzung der Verordnung erfolgt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt. Maßgeblich für die Zahl der Inzidenzen sind die Angaben des
Robert Koch-Institutes. Diese werden regelmäßig über die allgemein zugänglichen Medien kommuniziert und sind im Übrigen auch jederzeit über die Internetseite des Robert-Koch-Institutes
(www.rki.de) abrufbar.
Nur noch neun aktive Fälle
Damit weiter 9 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Ein weiterer Corona-Patient hat die Erkrankung gut überstanden und gilt als genesen. Somit gibt es im Vogelsbergkreis derzeit nur noch neun aktive Fälle.
Im Zusammenhang mit einem bestätigten Fall vom Dienstag
Damit wieder 10 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Im Rahmen der Nachverfolgung von Kontaktpersonen gingen im Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zwei weitere positive Testergebnisse auf SARS-CoV-2 ein. Damit erhöht sich die Anzahl der aktiven Fälle auf zehn. Die beiden Personen, die im Zusammenhang mit einem bestätigten Fall vom Dienstag getestet wurden, befinden sich mit leichter Symptomatik in häuslicher Absonderung. Damit steigt die Gesamtzahlen der positiven Testungen auf das Corona-Virus im Kreisgebiet auf 177, heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises.
3 mal im südlichen und 1 mal im östlichen Kreisgebiet
Damit wieder 9 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Am Dienstag meldet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises drei neue Corona-Fälle aus dem Südkreis und einen neuen Fall aus dem östlichen Kreisgebiet. Die Erkrankten aus dem Südkreis, die in einem Zusammenhang stehen, zeigen eine leichte Symptomatik und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Der vierte Fall wurde bei einem Aufnahmescreening für einen stationären Krankenhausaufenthalt, allerdings aufgrund einer anderen Ursache, positiv getestet. Er zeigt keine COVID-19-Symptome. Eine Erkrankte meldete sich am Dienstag gesund.
Im Kreisgebiet
Derzeit immer noch 6 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises ging über das Wochenende ein weiteres positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 ein. Die Person befindet sich mit leichter Symptomatik in häuslicher Quarantäne. Weiter teilt die Behörde mit, dass sich im Lauf des Montags ein Patient als genesen gemeldet hat. Damit bleibt die Zahl der aktiven Fälle im Kreisgebiet unverändert (6).
Im nördlichen Kreisgebiet
Derzeit wieder 6 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Es gibt einen neuen Corona-Fall im nördlichen Kreisgebiet, der nach Angaben des Vogelsberger Gesundheitsamtes nur eine leichte Symptomatik zeigt. Er befindet sich in häuslicher Quarantäne.
1 Person aus Quarantäne entlassen
Derzeit wieder 5 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Nachdem ein weiterer Corona-Patient die Krankheit gut überstanden hat und genesen ist, gibt es im Vogelsbergkreis nur noch fünf aktive Fälle.
1 Person aus Quarantäne entlassen
Derzeit wieder 6 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Es geht wieder zur Schule: Die Mädchen und Jungen einer Angersbacher Grundschulklasse, die nach einem Corona-Fall in häuslicher Quarantäne bleiben mussten, können ab Mittwoch wieder am Unterricht teilnehmen. Die Ergebnisse der zweiten Testung liegen vor, sie fielen allesamt negativ aus, wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt. Unterdessen wurden am Dienstag zwei neue Corona-Fälle aus dem nördlichen Kreisteil registriert. Eine Betroffene zeigt leichte Symptome und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Bei einem Reiserückkehrer aus einem Nicht-Risikogebiet sind bislang keine Symptome aufgetreten, er befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.
1 Person aus Quarantäne entlassen
Derzeit noch 5 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Am Freitag vermeldet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises, dass keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus eingegangen sind. Eine Person hat sich bei der Behörde als gesund gemeldet – damit sinkt die Zahl der aktiven Fälle im Kreisgebiet auf fünf.
5 Personen aus Quarantäne entlassen
Derzeit 6 „positive“ Testbefunde im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Das Kollegium der Grundschule Angersbach und diejenigen Schülerinnen und Schüler, die vorsorglich bereits vom Präsenzunterricht freigestellt waren, sind getestet: Bis auf ein Ergebnis fielen alle anderen negativ aus. Das Kind, bei dem das Corona-Virus nachgewiesen wurde, hat keinerlei Symptome und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Am Montag nächster Woche wird, wie bereits berichtet, eine zweite Testung durchgeführt.
143 gelten als genesen
Derzeit 14 „aktive“ Fälle
VOGELSBERGKREIS · Die beiden Schlitzer Klassen, die aufgrund eines Corona-Verdachts vom Präsenzunterricht freigestellt waren, können am morgigen Mittwoch wieder zur Schule gehen. Sowohl der Schüler der Integrierten Gesamtschule als auch das Grundschulkind haben sich nicht mit SARS-CoV2 infiziert, mittlerweile liegen ihre Testergebnisse beim Vogelsberger Gesundheitsamt vor: Beide sind negativ. Auch an der Alsfelder Max-Eyth-Schule wird der Unterricht wieder aufgenommen. Dort waren Ende vergangener Woche ebenfalls zwei Klassen vom Unterricht befreit worden, nachdem ein Schüler positiv auf Corona getestet worden war. „Dank des verantwortungsvollen Handels dieses jungen Mannes konnte ein Ausbruch größeren Ausmaßes an der Schule verhindert werden“, betont noch einmal Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Denn: Als Reiserückkehrer hatte sich der Schüler testen lassen – obwohl er keinerlei Krankheitssymptome zeigte und nicht aus einem Risikogebiet einreiste. „So konnten unser Gesundheitsamt unverzüglich mit seiner Arbeit beginnen, wir haben keine wertvolle Zeit verloren“, unterstreicht Mischak, der sich bereits in einer Pressemitteilung am Wochenende entsprechend geäußert hatte. Nachdem die Schwester des jungen Mannes negativ getestet worden war, wurde der Präsenzunterricht in ihrer Klasse bereits wieder aufgenommen. Auch die meisten Schülerinnen und Schüler der anderen Klasse, deren negative Testergebnisse bislang vorliegen, können ab morgen wieder zur Schule gehen. Die Testungen der Lehrer ergaben ebenfalls negative Ergebnisse. Allerdings: Es gibt wieder zwei neue Corona-Fälle im Vogelsbergkreis. Zum einen wurde SARS-CoV2 bei einem Mann nachgewiesen, diese Ansteckung ist auf einen Ausbruch in einem Nachbarkreis zurückzuführen. Der Mann zeigt keinerlei Symptome, er befindet sich in häuslicher Quarantäne. Mit leichter Symptomatik in häuslicher Quarantäne befindet sich zudem eine Frau, die in der Nachmittagsbetreuung einer Grundschule tätig ist. Vorsorglich ordnete das Vogelsberger Gesundheitsamt daher für 14 Kinder ebenfalls Quarantäne an.
143 gelten als genesen
Derzeit 12 „aktive“ Fälle
VOGELSBERGKREIS · Neben dem Schüler der Alsfelder Max-Eyth-Schule haben sich fünf weitere Vogelsberger mit Corona infiziert. Betroffen sind vier Personen aus dem westlichen Kreisgebiet. Die Reiserückkehrer befinden sich mit Beschwerden in häuslicher Absonderung. Eine weitere Person aus dem westlichen Kreisteil wurde im Rahmen einer sogenannten Umgebungsuntersuchung im Nachbarlandkreis getestet. Das Ergebnis fiel positiv aus. Der Betroffene hat keine Symptome und befindet sich in häuslicher Absonderung. Auch der Schüler der Max-Eyth-Schule zeigt keine Symptome, auch er befindet sich in häuslicher Quarantäne.
143 gelten als genesen
Zahl der derzeit „aktiven“ Fälle 6
VOGELSBERGKREIS · Vier weitere Patienten haben ihre Corona-Erkrankung gut überstanden, sodass es im Moment nur noch sechs aktive Fälle im Vogelsbergkreis gibt. Seit März hat das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises insgesamt 154 Corona-Fälle registriert, 143 gelten als genesen, fünf Patienten verstarben.
Einige zeigen Symptome, einige nicht
Zahl der derzeit „aktiven“ Fälle 10
VOGELSBERGKREIS · Über das Wochenende sind beim Vogelsberger Gesundheitsamt fünf positive Corona-Ergebnisse eingegangen. Zurückzuführen sind die fünf neuen Fälle auf einen Ausbruch in einem Nachbarlandkreis. Die Betroffenen aus dem nördlichen Teil des Vogelsbergkreises befinden sich in häuslicher Quarantäne, einige zeigen leichte Symptome, einige sind symptomfrei, heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises. Damit erhöht sich die Anzahl der aktiven-Fälle auf zehn.
5 weitere Patienten genesen
Zahl der Genesenen auf jetzt 139
VOGELSBERGKREIS · Von einer „erfreulichen Entwicklung“ spricht Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak, denn im Vogelsbergkreis gibt es aktuell nur noch fünf aktive Corona-Fälle. Wie das Gesundheitsamt des Kreises am heutigen Freitag mitteilt, haben nämlich fünf weitere Patienten die Erkrankung gut überstanden. Damit erhöht sich die Zahl der genesenen Patienten auf 139. Seit März waren im Vogelsbergkreis insgesamt 149 Corona-Fälle registriert worden. Fünf Erkrankte verstarben. „Die aktuelle Lage zeigt: Es besteht kein Grund wegen des Ferienendes und des Schulstarts am Montag in Panik zu verfallen“, betont der Erste Kreisbeigeordnete. „Wir müssen eben alle achtsam sein, wir müssen uns an die Regeln halten, um das Erreichte nicht aufs Spiel zu setzen.“
Ein weiterer Patient als genesen
Zahl der Genesenen auf jetzt 134
VOGELSBERGKREIS · Im Vogelsbergkreis gibt es jetzt nur noch zehn aktive Corona-Fälle. Wie das Gesundheitsamt am Mittwoch mitteilte, gilt ein weiterer Patient als genesen. Somit erhöht sich die Zahl der Genesenen auf jetzt 134. Insgesamt wurden im Vogelsbergkreis seit März 149 Corona-Fälle registriert. Fünf Patienten verstarben.
Was ist zu tun?
Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten
VOGELSBERGKREIS · Aufgrund der neuen Verordnung zur Testpflicht von
Einreisenden aus Risikogebieten haben sich Personen, die in die Bundesrepublik einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes
Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht, nach Rückkehr testen zu lassen. Die vorzulegenden ärztlichen Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Des Weiteren ist ein
Abstrich erforderlich. Falls Reiserückkehrer erst nach Rückkehr den Abstrich machen können, wäre eine Terminierung über die 116117 möglich. Falls wider Erwarten dort eine Terminierung nicht
möglich ist, besteht alternativ die Möglichkeit, sich im Testzentrum des Gesundheitsamtes des Vogelsbergkreises testen zu lassen. → Liste der Risikogebiete
Hier sind jedoch folgende Voraussetzungen verpflichtend ...
Reiserückkehrer können während der Hotline-Betriebsstunden von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr von montags bis donnerstags, beziehungsweise freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 06641/977-189 weitere Informationen erhalten.
14:11 Uhr
Keine Neuinfektionen
Insgesamt 149 positive Testungen und weiter momentan 20 „aktive“ Fälle
VOGELSBERGKREIS · Am Donnerstag meldet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises keine veränderten Fallzahlen. Weiterhin gibt es im Kreisgebiet seit Beginn der Pandemie 149 positive Fälle. Die Zahlen der aktiven Fälle (20), der Genesenen (124) und der Verstorbenen (5) bleiben unverändert.
16:25 Uhr
Drei dieser Neuinfektionen sind Reiserückkehrer
Insgesamt 149 positive Testungen und momentan 20 „aktive“ Fälle
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt am Mittwoch mitteilt, sind vier
positive Testergebnisse bei der Behörde eingegangen. Mit einem Fall im westlichen und drei Fällen im südlichen Kreisgebiet erhöht sich die Zahl der bestätigten Infektionen auf 149. Drei dieser
Neuinfektionen wurden bei Reiserückkehrern festgestellt. Die Zahl der aktiven Fälle steigt auf 20, die Anzahl der Genesenen (124) und die der Verstorbenen (5) bleiben gleich.
17:25 Uhr
Keine neuen Corona-Infektionen
Es gibt weiterhin 145 positive Testungen und momentan 16 aktive Fälle
VOGELSBERGKREIS · Am Dienstag verzeichnet das Gesundheitsamt des
Vogelsbergkreises keine Veränderungen der Fallzahlen. Weiterhin gibt es im Kreisgebiet 145 positive Testergebnisse, 16 aktive Fälle sowie 124 Genesene und fünf Verstorbene.
15:29 Uhr
Keine neuen Corona-Infektionen übers Wochenende
Es gibt weiterhin 145 positive Testungen und momentan 16 aktive Fälle
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises teilt mit, dass am Montag drei Genesene hinzugekommen sind. Positive Testergebnisse gingen bei der Behörde nicht ein. Damit bleibt es bei 145 positiven Testungen seit Beginn der Pandemie. Die Zahl der aktiven Fälle verringert sich auf 16, die Zahl der Genesen steigt auf 124. Die Zahl der Verstorbenen 5 bleibt unverändert.
15:49 Uhr
Keine neuen Corona-Infektionen am Wochenende
Es gibt weiterhin 145 positive Testungen und momentan 19 aktive Fälle
VOGELSBERGKREIS · Weder am Samstag, noch am Sonntag gingen beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises positive Testergebnisse auf das Corona-Virus ein. Die Zahlen bleiben unverändert – es gibt weiterhin 145 positive Testungen und momentan 19 aktive Fälle. Weder die Zahl der Genesen (121), noch die Zahl der Verstorbenen (5) änderte sich im Verlauf des Wochenendes.
18:00 Uhr
Keine neuen Corona-Infektionen am Freitag
7-Tages-Inzidenz weit unter der Schwelle
VOGELSBERGKREIS · Am Freitag meldet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises keine bestätigten Neuinfektionen im Kreisgebiet. Damit bleiben alle Zahlen vor dem Wochenende erst einmal unverändert. Demnach gibt es weiterhin seit Beginn der Pandemie 145 positive Corona-Testungen und 19 aktive Fälle. Gleichbleibend ist auch die Anzahl der Genesenen von 121 und die der Verstorbenen von 5.
Nach der mehrwöchigen Pause bleibt der Vogelsbergkreis mit einer 7-Tages-Inzidenz von zehn damit weit unter der Schwelle von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen,
die das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in seinem Eskalationskonzept ausweist. Trotzdem sei es ausgesprochen wichtig, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten,
teilt das Gesundheitsamt mit. Ab 20, 35, 50 oder 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen greifen verschiedene Szenarien, die einer weiteren Ausbreitung der Pandemie
Einhalt gebieten sollen.
15:42 Uhr
Mit leichten Symptomen in häuslicher Absonderung
Drei Fälle im westlichen und ein Fall im östlichen Kreisgebiet
VOGELSBERGKREIS · Vier neue bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus vermeldet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Mittwoch. Drei Fälle im westlichen – familiäre Kontaktpersonen zu einem bereits bekannten Fall – und ein Fall im östlichen Kreisgebiet befinden sich mit leichten Symptomen in häuslicher Absonderung. Damit erhöht sich die Zahl der Fälle insgesamt auf nunmehr 144. Aktuell gibt es 18 aktive Fälle, die Zahl der Genesenen (121) und die Zahl der Verstorbenen (5) stagnieren seit Ausbruch der Pandemie.
16:44 Uhr
„Falls es weiter nach oben geht, wird es Folgen haben“
VOGELSBERGKREIS ·„Wenn ich mir die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Tagen anschaue, dann wird es Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger nochmals sehr grundsätzlich begreifen, dass wir hier keine Insel der Glückseligen sind, sondern Corona weiterhin mitten unter uns ist“, mahnt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak (CDU) aufgrund der steigenden Zahlen von Neuinfektionen auch hier im Landkreis. Knapp zehn Wochen war es ruhig geworden im Vogelsbergkreis. Keine neuen bestätigten Fälle, die Corona-Pandemie schien überall zu sein – nur nicht im Vogelsbergkreis. Lockerungen traten in Kraft und das Leben kehrte zurück in die Ortschaften und Städte im Kreisgebiet. Doch nach Wochen der Disziplin und eingehaltener Hygiene- und Abstandsregeln, zeichnet sich in den vergangenen Tagen eine „beunruhigende Entwicklung“ ab. Man dürfe im Alltag nicht nachlässiger werden, so der eindringliche Appell des Gesundheitsdezernenten. „Wir konnten zurecht stolz darauf sein, wie die Menschen im Vogelsbergkreis mit der Corona-Pandemie umgegangen sind. Allerdings zeigen uns die aktuellen Entwicklungen, dass die Gefahr nicht gebannt ist“. Auffällig sei, dass viele jüngere Menschen unter den positiv bestätigten Fällen seien, fügt er an. „Die Pandemie nun auf die leichte Schulter zu nehmen, wäre sehr fahrlässig. Das Virus kursiert weiterhin. Es birgt für uns alle viele Gefahren, denn nicht jeder Krankheitsverlauf ist harmlos.“
Ihn beunruhige vor allen Dingen, dass immer wieder Kommentare zu hören seien, dass „schon alles nicht so schlimm sei, oder man das Thema nicht mehr hören könne“, doch „der Vogelsbergkreis ist nur
so vergleichsweise gut durch diese schwierige Zeit gekommen, weil sich ein Großteil der Bevölkerung der Verantwortung gestellt hat“, sagt der Gesundheitsdezernent. „Nachlässigkeiten von heute,
sind die Fälle von morgen“, bringt es Dr. Mischak auf den Punkt. Der Vogelsberg biete viele Möglichkeiten, die Abstände einzuhalten und seine Mitbürger zu schützen, indem man sich aus dem Weg
gehe. „Unsere Region bietet beste Voraussetzungen, um gut durch die Pandemie zu kommen – das gilt es gemeinsam zu nutzen“, appelliert Dr. Mischak.
Denn sollten auch im Vogelsbergkreis die Fallzahlen wieder steigen, müssten in der Region wieder strengere Maßnahmen ergriffen werden. Das wird nicht ohne Folgen bleiben. „Lassen Sie uns
gemeinsam daran arbeiten, dass es nicht dazu kommt!“, sagt Dr. Mischak.
Aktuelle Corona-Fallzahlen
Erneut gingen beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Dienstag zwei positive Testergebnisse ein. Damit erhöht sich die Zahl der positiven Testergebnisse seit Beginn der Corona-Pandemie auf 140 Fälle. Immer wieder mussten einige dieser Fälle stationär behandelt werden. Momentan gibt es 14 aktive Fälle im Kreisgebiet. Insgesamt weist die Statistik seit Beginn der Pandemie 121 Genesene und 5 Todesfälle aus. Nach dem Ende der mehrwöchigen Phase ohne Neuinfektionen gelten bisher fünf Fälle als genesen.
17:22 Uhr
138 bestätigte Fälle im Vogelsberg seit Beginn der Pandemie
VOGELSBERGKREIS · Mit Eingang eines positiven Testergebnisses im Laufe des
Montags, steigt die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Vogelsbergkreis seit Beginn der Pandemie auf 138.
Dadurch verändert sich, wie das Gesundheitsamt in einer Pressenotiz mitteilt, auch die Anzahl der aktiven Fälle (12) im Kreisgebiet. Die Anzahl der Genesenen (5) bleibt konstant.
17:53 Uhr
137 bestätigte Fälle im Vogelsberg seit Beginn der Pandemie
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises teilt mit, dass ein weiteres positives Testergebnis auf das Corona-Virus einging: Ein Mann befindet sich in häuslicher Quarantäne. Damit steigt die Zahl der bestätigten Fälle im Vogelsbergkreis seit Beginn der Pandemie auf 137, heißt es weiter. Die Statistik weist nun 5 Genesene und 11 aktive Fälle auf.
21:02 Uhr
10 „aktive“ Fälle im Vogelsbergkreis
Bestätigte Fälle im Vogelsberg seit Beginn der Pandemie 136
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, ging ein weiteres positives Testergebnis auf das Corona-Virus ein. Damit steigt die Zahl der bestätigten Fälle im Vogelsberg seit Beginn der Pandemie auf 136. Nach der mehr als neunwöchigen Pause weist die Statistik fünf Genesene und zehn aktive Fälle auf.
11:22 Uhr
Derzeit 9 „aktive“ Fälle im Vogelsbergkreis
Zwei Frauen in häuslicher Quarantäne
VOGELSBERGKREIS · Zwei Frauen aus dem nördlichen Kreisgebiet haben sich mit dem Corona-Virus infiziert. Die eine Patientin zeigt leichte Symptome, die andere eine stärkere Symptomatik. Beide befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Gesamtzahl der Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie steigt im Vogelsbergkreis somit auf 135. Von den 14 aktuellen Fällen, die nach einer mehr als neunwöchigen Pause aufgetreten sind, gelten fünf als genesen. Somit gibt es im Kreis zurzeit neun aktive Fälle.
Derzeit 11 „aktive“ Fälle im Vogelsbergkreis
Einer in häuslicher Quarantäne, der andere wird in einer Klinik behandelt
VOGELSBERGKREIS · Im nördlichen Teil des Vogelsbergkreises gibt es zwei neue Corona-Fälle. Wie das Gesundheitsamt mitteilt, zeigt einer der Patienten nur eine leichte Symptomatik und befindet sich in häuslicher Quarantäne, der andere wird in einer Klinik behandelt.
Damit erhöht sich die Zahl der derzeit aktiven Fälle im Vogelsbergkreis auf elf. Seit Beginn der Pandemie wurden insgesamt 133 Corona-Fälle im Vogelsbergkreis registriert.
17:51 Uhr
Damit sind es 9 „aktive“
Corona-Fälle
Einen weiteren genesenen Fall
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Mittwoch mitteilt, sind keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus eingegangen.
Zudem verzeichnet die Behörde einen weiteren genesenen Fall, damit gibt es nur noch neun aktive Fälle. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden insgesamt 131 Corona-Fälle im Vogelsbergkreis registriert.
16:46 Uhr
Damit sind es 10 „aktive“
Corona-Fälle
2 Männer im süd-östlichen Kreis
VOGELSBERGKREIS · Es gibt zwei weitere Corona-Fälle im Vogelsbergkreis. Die
beiden Männer aus dem süd-östlichen Kreisbereich zeigen nur leichte Symptome und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Beide hatten Kontakt zu den zuletzt positiv Getesteten aus dem
Vogelsbergkreis.
Seit Beginn der Corona-Pandemie im Kreis im März wurden insgesamt 131 Corona-Fälle registriert, darunter sind jetzt zehn aktive.
13:45 Uhr
Damit sind es 8 „aktive“
Corona-Fälle
Im süd-östlichen Kreis
VOGELSBERGKREIS · Es gibt einen weiteren Corona-Fall im Vogelsbergkreis:
Ein Mann aus dem süd-östlichen Kreisgebiet ist positiv getestet worden. Er zeigt nur eine leichte Symptomatik und befindet sich in häuslicher Quarantäne.
Insgesamt gibt es 129 Corona-Fälle, darunter 8 aktive.
14:58 Uhr
Damit steigt die Zahl auf insgesamt 7 Positive
Im westlichen Kreis
VOGELSBERGKREIS · Im westlichen Kreisgebiet gibt es einen neuen
Corona-Fall. Die Patientin hat grippeähnliche Symptome und befindet sich in Quarantäne.
Somit gibt es im Vogelsbergkreis derzeit sieben aktive Fälle nach einer mehr als neun-wöchigen Pause. Insgesamt wurden im Kreis seit März 128 Fälle registriert.
Damit steigt die Zahl auf insgesamt 6 Positive
Im nördlichen und westlichen Kreis
VOGELSBERGKREIS · Die Quarantäne in der Gemeinschaftsunterkunft in der
Zeppelinstraße in Alsfeld wird im Laufe des heutigen Mittwochs aufgehoben. Anfang der Woche waren die Bewohner ein zweites Mal getestet worden, die Ergebnisse sind allesamt negativ, sodass keine
Absonderung mehr erforderlich ist. Unterdessen gibt es im Vogelsbergkreis zwei neue Corona-Fälle, die nicht im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsunterkunft stehen. Zum einen hat sich ein Mann im
nördlichen Kreisgebiet infiziert. Er zeigt nur eine leichte Symptomatik und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Zum anderen ist ein Mann aus dem westlichen Kreisgebiet, der beruflich in
Spanien zu tun hatte, erkrankt. Er zeigt eine mittelschwere Symptomatik und befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.
Nachdem es im Vogelsbergkreis mehr als neun Wochen keine neuen Corona-Erkrankungen gegeben hatte, sind nunmehr sechs Fälle aufgetreten.
14:41 Uhr
Zwei weitere Personen positiv getestet
Beide leben im nördlichen Kreisteil
VOGELSBERGKREIS · Bis auf ein noch ausstehendes Ergebnis liegen die Befunde der Corona-Testungen aus der Gemeinschaftsunterkunft in der Alsfelder Zeppelinstraße vor: Sie sind negativ, teilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Freitag mit. Nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts wird am Montag eine zweite Testung durchgeführt. Wenn diese Ergebnisse erneut negativ sind, kann die Quarantäne für die Bewohner der Unterkunft aufgehoben werden. Zwei weitere Personen, die direkten Kontakt zum Mitarbeiter eines Logistikunternehmens hatten, der in der vergangenen Woche positiv getestet worden war, haben sich ebenfalls mit dem SARS-CoV-2-Virus angesteckt. Beide leben im nördlichen Kreisteil. Sie zeigen so gut wie keine Symptomatik und befinden sich in häuslicher Quarantäne.
13:33 Uhr
Die Quarantäne bleibt weiterhin bestehen
In der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße
VOGELSBERGKREIS · Die ersten 30 Testungen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße in Alsfeld sind durchgeführt und ausgewertet: Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Vormittag mitteilt, sind alle Befunde negativ. Im Laufe des morgigen Freitags wird mit weiteren Ergebnissen zu rechnen sein. Die Quarantäne bleibt weiterhin bestehen, die Bewohner dürfen die Einrichtung nicht verlassen. Die Versorgung mit Lebensmitteln wird vom Vogelsbergkreis organisiert.
12:21 Uhr
Ein neuer „aktiver“ Fall im Kreis
29-jähriger Mann aus dem nördlichen Kreisgebiet
VOGELSBERGKREIS · Mehr als neun Wochen hat es keinen Corona-Fall im Vogelsbergkreis gegeben, nun wurde ein 29-jähriger Mann aus dem nördlichen Kreisgebiet positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Nach Angaben des Vogelsberger Gesundheitsdezernenten Dr. Jens Mischak arbeitet der Mann in einem Logistikunternehmen im Nachbarkreis. Als er erste Erkältungssymptome zeigte, ließ er sich im Testcenter der KV in Alsfeld abstreichen. Die Probe - eine der letzten, die in Alsfeld genommen wurde - wurde in dem Mainzer Labor getestet, das mehrere, für das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises nicht nachvollziehbare Untersuchungsergebnisse geliefert hatte.
Wie berichtet, wird in einigen Laboren offensichtlich nur eine Screening-Untersuchung durchgeführt, eine zweite Bestätigungsuntersuchung bleibt aus. Nachdem beim Vogelsberger Gesundheitsamt
insgesamt 15 falsch-positive Testergebnisse eingegangen waren, hatten Landrat Manfred Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak erklärt, dass sie künftig nur noch Ergebnisse aus Laboren
akzeptieren, die beide Untersuchungen durchführen. Dieser Forderung ist jetzt auch das Mainzer Labor nachgekommen: „Erstmals ist auf dem Befund, der bei uns eingegangen ist, darauf hingewiesen
worden, dass sowohl auf das E- Gen, als auch auf das S-Gen untersucht wurde“, erklärt Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt. „Somit wurden die Screening- und die von uns geforderte
Bestätigungsuntersuchung vorgenommen.“
Ein anderes Labor, so Reygers, das bisher auch nur auf das E-Gen untersucht hatte, untersucht jetzt auch auf beide Gene und empfiehlt bei rein positivem E-Gen-Befund eine erneute
Nachuntersuchung, wie dies der Vogelsbergkreis schon seit Ende April durchführt. „Das zeigt doch, dass sich etwas bewegt hat, nachdem wir die Problematik der falsch-positiven Testungen öffentlich
gemacht haben“, kommentiert Erster Kreisbeigeordneter Mischak das Geschehen. „Das Vorgehen der Labore bestätigt uns und bietet die Sicherheit und Verlässlichkeit, die wir immer gefordert haben.“
Quelle→ Kreisverwaltung
14:41 Uhr
Dr. Mischak
„Wichtiges Signal für den Ökolandbau im Vogelsbergkreis“
VOGELSBERGKREIS · In der Ökolandbau Modellregion Vogelsberg herrscht Freude. Einerseits über die Ausweitung der Förderung auf ganz Hessen, aber besonders über die zeitgleich von Landwirtschaftsministerin Priska Hinz verkündete Verlängerung der bisherigen Ökomodellregionen ab 2021 um fünf Jahre. „Für das Projekt Ökolandbau Modellregion Vogelsberg bedeutet das weitere fünf Jahre Planungssicherheit, Perspektive und Bestätigung für die geleistete Arbeit im Vogelsbergkreis“, kommentiert Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent Dr. Jens Mischak (CDU) die Verlängerung. Schon jetzt nehme der Vogelsbergkreis mit einem Bioanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von aktuell knapp 23 Prozent und etwa 240 Betrieben hessenweit einen Spitzenplatz ein. „Das Ziel der Landesregierung von 25 Prozent ist schon fast erreicht – daran werden wir weiter arbeiten“, versichert Dr. Mischak.
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Alle Ökomodellregionen erhalten pro Landkreis eine finanzielle Förderung für Projektmanager mit bis zu 75 Prozent der Personalkosten, bei einem Zuschuss von bis zu 50.000.-€uro pro Jahr sowie eine Sachkostenpauschale zur Umsetzung der Entwicklungskonzepte. Der Vogelsbergkreis ist seit Oktober 2018 Ökolandbau Modellregion. Der Koordinator Mario Hanisch ist auf die Kolleginnen und Kollegen in den neuen Regionen gespannt, denn die Ökomodellregionen arbeiten auch gemeinsam an hessenweiten Projekten.
Quelle→ Kreisverwaltung |
Nicht bestätigt hat sich der SARS-COV2-Verdacht
Frau hat sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert
VOGELSBERGKREIS · Nicht bestätigt hat sich der SARS-COV2-Verdacht bei einer Mitarbeiterin der Schlitzer Dieffenbachschule. Das Testergebnis liegt dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises vor: Es ist negativ, die Frau hat sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert. Zur Prophylaxe hatte das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Wochenende angeordnet, eine Lerngruppe für zwei Tage vom Präsenzunterricht freizustellen. Nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums zur Durchführung der letzten beiden Schulwochen war lediglich diese eine Gruppe betroffen, da dort das Abstandsgebot aufgehoben worden war. „Dabei handelte es sich um eine reine Sicherheitsmaßnahme, die ab dem morgigen Mittwoch nicht mehr aufrecht erhalten werden muss, da sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht bestätigt hat“, erklärt Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Kreises am Dienstag einer Pressemitteilung. Die freigestellten Schüler können ab Mittwoch wieder den Unterricht besuchen.
16:17 Uhr
Abstrichuntersuchungen auf COVID-19
Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weist bezüglich der Abstrichuntersuchungen auf COVID-19 nochmals darauf hin, dass die Testungen in den Krankenhäusern Alsfeld und Lauterbach nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes möglich ist.
Die Patienten sollen sich über die Corona-Hotline +49 (0)6641/97 71 89 beim Amt melden, dort wird über Notwendigkeit einer Testung entschieden. Wegen der nach wie vor bestehenden Pandemie bitten wir die Bürger, keinesfalls direkt in den Krankenhäusern vorzusprechen, hier besteht Betretungsverbot.
14:42 Uhr
Nach Streit zwischen Kreisspitze und Kassenärztlicher Vereinigung
Corona-Tests künftig in den Krankenhäuser des Kreises
VOGELSBERGKREIS · Corona-Testungen werden ab Montag im Kreiskrankenhaus in Alsfeld und im Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach durchgeführt. Das hat Landrat Manfred Görig (SPD) am Donnerstag bekannt gegeben, nachdem er tags zuvor angekündigt hatte, das Testcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Alsfeld nicht länger empfehlen zu können.
Die Anmeldung für eine Testung läuft über das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises unter der Telefon-Hotline +49 (0)6641/97 71 89. Das Amt stellt auch die für die Testung erforderliche Bescheinigung aus, informiert die Kreispressestelle.
14:45 Uhr
Fachreferent der KV wusste dass Mainzer Labor „je nach Verfügbarkeit nur das E-Gen nachweist“
Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter reagieren auf Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung / „Nicht nachvollziehbar“
VOGELSBERGKREIS · „Die Kassenärztliche Vereinigung weiß seit Wochen, dass es bei Corona-Testungen in einigen Laboren – unter anderem in der Einrichtung in Mainz - zu nicht nachvollziehbaren Testergebnissen gekommen ist. Auf unsere Hinweise aber hat sie bislang nicht reagiert“, erklärt der Vogelsberger Landrat Manfred Görig (SPD) und weist damit die von der KV am Mittwoch in einer Pressemitteilung geäußerten Kritik am Vogelsbergkreis entschieden zurück. Mehr noch: In einem dem Vogelsbergkreis vorliegenden Schriftverkehr vom 20. Mai – also vor fünf Wochen - zwischen einem Fachreferenten und dem stellvertretenden Vorsitzender der KV, Dr. Eckhard Stracke, erklärt der Referent, dass es Hinweise gibt, dass das Mainzer Labor „je nach Verfügbarkeit nur das E-Gen nachweist, was tatsächlich nicht ausreichend wäre“.
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„Vor diesem Hintergrund ist die schroffe, barsche und heftige Reaktion der KV auf ein von uns angesprochenes sachliches Problem überhaupt nicht nachvollziehbar“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. „Dort scheinen die Nerven blank zu liegen.“ Landrat Görig vermisst erneut eine schlüssige Erklärung, warum Abstriche weiterhin in Laboren untersucht werden, die nicht nachvollziehbare, verifizierbare Untersuchungsergebnisse liefern. „Wir können daher das KV-Testcenter in Alsfeld nicht mehr empfehlen, denn wir brauchen eindeutige Testergebnisse.“
Zum Hintergrund: Mittlerweile gibt es im Vogelsbergkreis 14 Corona-Tests in Folge, deren zunächst positives Ergebnis sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Da die Betroffenen trotz des ersten positiven Ergebnisses symptomfrei waren, hatte das Gesundheitsamt eine zweite Testung angeordnet. Alle 14 Ergebnisse erwiesen sich im zweiten Testdurchgang als negativ. Daraufhin hatten Landrat Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Mischak am Dienstag die KV öffentlich aufgefordert, das Labor zu wechseln, anderenfalls könne man das KV-Testcenter in Alsfeld nicht weiter empfehlen. Die KV warf dem Vogelsbergkreis daraufhin in einer Pressemitteilung ein „unverantwortliches Verhalten“ vor. „Der Vogelsbergkreis hat sehr verantwortlich gehandelt“, entgegnet Landrat Görig. „Wir haben die Patienten mit nicht nachvollziehbaren positiven Ergebnissen zur zweiten Testung geschickt – und zwar in einem Großteil der Fälle innerhalb von 24 Stunden, Ausnahmen gab es lediglich an den Wochenenden.“
Schon seit April hat der Vogelsbergkreis die KV mehrfach auf den Sachstand hingewiesen. Denn in einer Mail vom 23. April an das Gesundheitsamt hatte ein Labor erklärt, dass „aktuell kein Bestätigungstest“ mehr durchgeführt wird. „Zum Nachweis des Virus werden Testkits verwendet, die das N-Gen oder das E-Gen nachwiesen (je nach Verfügbarkeit).“
„Uns geht es nicht darum, Krawall zu machen, wir brauchen saubere Ergebnisse, deshalb haben wir die Problematik öffentlich gemacht“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Mischak. „Bei den Folgen unvollständiger Tests für die Betroffenen und die nachfolgenden Auswirkungen auf die ganze Region durch einen möglichen Lockdown haben wir erwartet, dass sich die KV des Problems annimmt und nicht versucht, uns in Misskredit zu bringen“, findet Landrat Manfred Görig deutliche Worte. Er kündigt an: „Wir halten an unserer Forderung fest und entscheiden uns nach der Pressemitteilung der KV vom Mittwoch für einen anderen Weg der Testung unserer Bevölkerung. Am morgigen Donnerstag werden wir bekannt geben, wo Testungen künftig durchgeführt werden können.“ Quelle→ Kreisverwaltung |
15:15 Uhr
Landrat Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak fordern
Kassenärztliche Vereinigung muss Labor wechseln
VOGELSBERGKREIS · Mittlerweile sind es im Vogelsbergkreis 14 Corona-Tests in Folge, deren zunächst positives Ergebnis sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Deshalb fordern Landrat Manfred Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf, das Untersuchungslabor zu wechseln. „Wir brauchen Sicherheit, deshalb dürfen Proben nur an die Labore gegeben werden, die nach dem sogenannten Screeningtest auch eine Bestätigungsuntersuchung auf ein zweites Gen durchführen.“
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Ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Testung auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 hatten Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak bereits in der vergangenen Woche gefordert, denn bis dahin waren zehn solcher unvollständigen Ergebnisse, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen hatten, beim Vogelsberger Gesundheitsamt eingegangen. Mittlerweile sind es 14. Die Betroffenen hatten im Testcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Alsfeld einen Abstrich nehmen lassen, das von der KV beauftragte Labor meldete jeweils ein positives Ergebnis. Der vom Vogelsberger Gesundheitsamt angeordnete zweite Test über das Eichhof-Krankenhaus Lauterbach wies hingegen negative Ergebnisse auf.
„Das Problem liegt nach wie vor in dem analytischen Vorgehen eines Mainzer Labors, welches nicht spezifisch auf mindestens zwei Covid-19-Gene zu analysieren scheint“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak am Dienstag in einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung. Anders seien die in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang und in mehreren Fällen aufgetretenen Widersprüche nicht zu erklären. „Positive Test-Ergebnisse ziehen ganz erhebliche Konsequenzen in beruflicher, betreuungs-technischer und nicht zuletzt auch finanzieller Hinsicht für die Betroffenen nach sich“, gibt Mischak zu bedenken. „Wir haben uns daher dazu entschlossen, positive Test-Ergebnisse, die über das Labor in Mainz unser Gesundheitsamt erreichen, nicht mehr als ausreichend zu akzeptieren. Es kann schließlich kein Dauerzustand sein, dass sich Betroffene doppelt testen lassen müssen.“
„Wir fordern die Kassenärztliche Vereinigung daher auf, das Labor zu wechseln beziehungsweise dafür zu sorgen, dass die Testung in der Mainzer Einrichtung zuverlässig vorgenommen wird – also mit der nötigen zweiten Bestätigungsuntersuchung“, erklärt Landrat Manfred Görig. „Wird dieser Forderung nicht nachgegangen, werden wir das Testcenter der KV in Alsfeld nicht mehr empfehlen.“ Quelle→ Kreisverwaltung |
14:16 Uhr
Vogelsbergkreis ordnet zweite Testung an
Landrat Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak fordern bundesweit einheitliches Vorgehen
VOGELSBERGKREIS · Dieser Fall hatte für Schlagzeilen im Vogelsbergkreis gesorgt: Mitte Mai war eine Schülerin positiv auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Da die junge Frau keinerlei Symptome aufwies, ordnete das Gesundheitsamt eine zweite Testung an. Das Ergebnis: negativ. Die junge Frau war nicht die einzige Vogelsbergerin, die falsch getestet wurde, insgesamt gingen zehn solcher falsch-positiven Ergebnisse aus verschiedenen Laboren ein, die lediglich eine Screening-Untersuchung durchgeführt hatten. „Das ist nicht länger hinzunehmen, unser Gesundheitsamt lässt in solchen Fällen generell eine Bestätigungsuntersuchung durchführen“, erklärt Landrat Manfred Görig am Dienstag in einer Pressemitteilung.
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Zum Hintergrund: Nicht nur in den Testcentern der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern beispielsweise auch in Krankenhäusern oder in Praxen niedergelassener Ärzte werden Abstriche entnommen, die in verschiedenen Laboren auf SARS-CoV-2 getestet werden. In einigen Einrichtungen wird lediglich eine Screening-Untersuchung (E-Gen) vorgenommen. Fällt diese positiv aus, wird das zuständige Gesundheitsamt informiert.
Zehn solcher unvollständigen Ergebnisse, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen, gingen beim Vogelsberger Gesundheitsamt ein. „Solche Nachrichten führen bei den Betroffenen zu psychosozialen und möglicherweise auch zu finanziellen Problemen“, weiß Landrat Manfred Görig. „Es kann passieren, dass die Patienten ohne wissenschaftlichen Grund für 14 Tage in häusliche Quarantäne abgesondert werden“, ergänzt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Auch Schul- und Kindergartenschließungen könnten solch falsch-positive Ergebnisse nach sich ziehen. Nicht zu vergessen die Kontaktpersonen der angeblich Infizierten, die sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben müssen – ohne jegliche Grundlage.
Das Problem ist bekannt – nicht nur im Vogelsberger Gesundheitsamt. Daher forderte Dr. Henrik Reygers bereits Mitte Mai in einem Schreiben an Sozialminister Kai Klose landesweite Standards bei der Testung auf SARS-CoV-2, um der ungenauen Vorgehensweise einiger Labore entgegenzutreten. Seit dem 2. Juni empfiehlt nun auch das Robert Koch-Institut, dass zwei Genabschnitte untersucht werden sollten. Zum positiven Nachweis seien der Screeningtest und der Bestätigungstest erforderlich. Auch die WHO-Leitlinie zur Labordiagnostik fordert positive Nachweise an mindestens zwei Stellen des SARS-CoV-2-Genoms.
Im Vogelsbergkreis werden diese Empfehlungen längst umgesetzt: „Wenn ein Labor nur den Screeningtest vornimmt und uns ein positives Ergebnis meldet, wird generell eine zweite Untersuchung in einem anderen Labor angeordnet“, erklärt Landrat Manfred Görig. „Nur so kommen wir zu verlässlichen Ergebnissen.“ Landrat Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak plädieren für ein einheitliches Vorgehen. „Es kann nicht sein, dass in anderen Landkreisen die Ergebnisse des einfachen Tests akzeptiert werden, denn das Screening reicht für eine verlässliche Aussage nicht aus. Daher brauchen wir ein bundesweit einheitliches Vorgehen: Die Bestätigungsuntersuchung auf das zweite Gen muss analog der RKI-Vorgaben verpflichtend von allen Laboren vorgenommen werden.“ Quelle→ Kreisverwaltung |
16:13 Uhr
Es bleibt bei einem „aktiven“ Fall
Seit dem 29. April ohne neue positive Testungen im Vogelsbergkreis
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises meldet auch am Dienstag keine Veränderungen der Fallzahlen. Weiterhin gibt es im Kreisgebiet insgesamt 121 positive Testungen auf das Corona-Virus. Die Zahl der Genesenen (115), der Verstorbenen (5) und die Anzahl der aktiven Fälle (1) bleiben unverändert.
Quelle→ Kreisverwaltung
17:47 Uhr
Es bleibt bei einem „aktiven“ Fall
Ein weiterer Tag ohne neue positive Testungen im Vogelsbergkreis
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt meldet am Montag keine Veränderungen der Fallzahlen. Weiterhin gibt es im Kreisgebiet insgesamt 121 positive Testungen auf das Corona-Virus. Die Zahl der Genesenen (115), der Verstorbenen (5) und die Anzahl der aktiven Fälle (1) bleiben unverändert.
Quelle→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Wenn Personalschlüssel, Hygienekonzept und Abläufe stimmen, können Kitas ab 15. Juni die Gruppengröße erweitern
VOGELSBERGKREIS · Bisher war die maximale Gruppengröße in Kindertagesstätten im Vogelsbergkreis auf 13 Plätze und zwei zusätzliche Notfallplätze begrenzt. Der eingeschränkte Regelbetrieb, den das Hessische Sozialministerium ab Juni verkündet hat, sah zwar keine Größenbeschränkungen vor, „doch wir haben die Gruppengröße reglementiert, um den Neustart zu erleichtern“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Da sich die Fallzahlen im Vogelsbergkreis seit Wochen positiv entwickeln, sei es allerdings nun an der Zeit, diese Vorgaben entfallen zu lassen.
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Der Vogelsbergkreis reagiert damit auf Vorschläge und Initiativen einiger Vogelsberger Kommunen. Diese hatten darauf hingewiesen, dass in ihren Einrichtungen genügend Personal und Raum vorhanden sei, um weitere Plätze anbieten zu können – lediglich die Begrenzung der Gruppengröße auf 13+2 stünde ihnen im Weg. Das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreisgebiet erlaubt es uns, weitere Erleichterungen für Vogelsberger Eltern auf den Weg zu bringen“, kommentiert der zuständige Dezernent die nun gelockerte Beschränkung der Gruppengröße in Kindertagesstätten kommunaler und freier Träger im Vogelsbergkreis. Die bisher geltende Regel von 13+2 Plätzen pro Gruppe gilt ab Montag, 15. Juni, nicht mehr. „Wir bieten den Kommunen, kirchlichen und freien Trägern eine flexible Lösung an: Es gibt keine Begrenzung der Regelgruppengröße mehr“, stellt Dr. Mischak klar. Sind die vorhandenen Räumlichkeiten ausreichend und verfügt der Träger über genügend Personal, können unter Einhaltung der Hygienevorgaben weitere Plätze angeboten werden.
Vielerorts haben sich die neuen Hygieneregeln mittlerweile eingespielt und wenn diese auch weiterhin eingehalten würden, stehe mehr Flexibilität für die Familien wenig im Weg. „Wenn Betreuungsschlüssel und Hygienekonzept in den Kitas passen, können die Gruppengrößen gezielt an die Anforderungen in den Städten und Kommunen angepasst werden“, stellt Dr. Mischak klar. Dafür liege die Verantwortung allerdings bekanntermaßen bei den kommunalen und freien Trägern, fügt er an.
„Viele Kinder und Eltern warten gespannt darauf, dass die Kitas ein größeres Maß an Normalität im Alltag bieten. Eine Leistung, die Erzieherinnen und Erzieher im ganzen Kreisgebiet ermöglichen“, sagt Dr. Mischak und zeigt sich dankbar für die geleistete Arbeit – und schließt auch die Menschen ein, die in der Kindertagespflege unter strengen Hygieneregeln Kinder betreuen. In den letzten Tagen hätten sich die Nachfragen von Seiten der Eltern, Kommunen und Träger gehäuft, wie mit den Vorgaben, dass nicht alle Kinder sofort aufgenommen werden könnten, umgegangen werden könne. „Es wird am Ende davon abhängen, ob die personelle, räumliche und organisatorische Situation vor Ort es erlaubt, bis zur Gruppengröße von 25 Kindern eine Belegung zu organisieren. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass die Träger mit den Leitungen vor Ort sachgerecht und vernünftig abwägen werden, ob und wie das verantwortet werden kann“, so Dr. Mischak abschließend. Quelle→ Dr. Jens Mischak |
18:03 Uhr
Es bleibt bei einem „aktiven“ Fall
Ein weiterer Tag ohne neue positive Testungen im Vogelsbergkreis
VOGELSBERGKREIS · Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus hat sich am heutigen Sonntag nicht verändert. Das teilte das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mit. Demnach bleiben die Zahlen der positiven Testungen (121), die Anzahl der Genesenen (115), die Zahl der Verstorbenen (5) und die aktiven Fälle (1) unverändert.
Quelle→ Kreisverwaltung
17:23 Uhr
Fallzahlen bleiben unverändert
Wieder ein Tag ohne neue positive Testungen im Vogelsbergkreis
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises teilt mit, dass am heutigen Samstag keine weiteren positiven Testergebnisse eingegangen sind. Damit bleiben alle Fallzahlen unverändert. Neben 121 Fällen insgesamt, gibt es 115 Genesene, fünf Verstorbene sowie einen aktiven Fall.
Quelle→ Kreisverwaltung
17:25 Uhr
Auch am Freitag hat sich nichts verändert
Ein weiterer Tag ohne neue positive Testungen im Vogelsbergkreis
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises in Lauterbach mitteilt, zeichnete sich bei den Fallzahlen keine Veränderung ab. Es gibt weiterhin 121 positive Testungen, 115 Genesene, fünf Verstorbene und einen aktiven Fall.
Quelle→ Kreisverwaltung
18:22 Uhr
Auch am Donnerstag hat sich nichts verändert
Unveränderte Fallzahlen im Vogelsberg
VOGELSBERGKREIS · Weiterhin bleiben, wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, die Fallzahlen im Kreisgebiet unverändert. Neben einem aktiven Fall weist die Statistik weiterhin 121 positive Testungen insgesamt, 115 Genesene und fünf Verstorbene aus.
Quelle→ Kreisverwaltung
17:44 Uhr
1 aktiver Fall in häuslicher Quarantäne
Unveränderte Fallzahlen im Vogelsberg
VOGELSBERGKREIS · Am Mittwoch gingen im Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises keine positiven Testergebnisse ein. Damit bleiben die Fallzahlen mit 121 Positiv-Testungen insgesamt, 115 Genesenen und 5 Verstorbenen unverändert. Weiterhin betreut das Gesundheitsamt einen aktiven Fall in häuslicher Quarantäne mit einem langwierigen Krankheitsverlauf.
Quelle→ Kreisverwaltung
18:15 Uhr
Weiterhin 1 „aktiver“ Fall
Unveränderte Fallzahlen im Vogelsberg
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Freitag mitteilt, gingen keine weiteren positiven Testergebnisse ein. Damit ändern sich die Fallzahlen im Vogelsbergkreis nicht. Es bleibt weiterhin unverändert: Auch am Freitag gibt es laut Pressemitteilung insgesamt insgesamt 121 positive Testungen, 115 Genesene, fünf Verstorbene sowie einen aktiven Fall.
Quelle→ Kreisverwaltung
18:13 Uhr
Drei Corona-Verdachtsfälle in Quarantäne
Unveränderte Fallzahlen im Vogelsberg
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises registriert im Lauf des Donnerstags keine Veränderungen der Fallzahlen. Weiterhin gibt es 121 positive Testungen auf das Corona-Virus im Kreisgebiet. Die Zahl der Genesenen (115), die Zahl der Todesfälle, die in Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehen (5), und die Anzahl der aktiven Fälle (1) sind im Vergleich zum Vortag identisch. In drei Verdachtsfällen hat das Gesundheitsamt Testungen auf Covid-19 angeordnet. Die Ergebnisse stehen noch aus. Für die drei Verdachtsfälle hat das Gesundheitsamt vorbeugende – den RKI-Vorgaben entsprechende – Quarantänemaßnahmen ergriffen.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:41 Uhr
Weiterhin nur noch 2 „aktive Fälle“
114 Genesene
VOGELSBERGKREIS · Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus hat sich am Montag nicht verändert. Somit bleibt es bei insgesamt 121 positiven Fällen, wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt. Neben 114 Genesenen weist die Statistik weiterhin 2 aktive Fälle aus. Die Zahl der Todesfälle (5) ist unverändert.
Quelle→ Kreisverwaltung
16:08 Uhr
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit
Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt
VOGELSBERGKREIS · Seit August 2018 musste das Wasserentnahmeverbot immer früher ausgesprochen werden. In vielen Wasserläufen im Vogelsbergkreis werden die abgetrockneten weißen Steine – wie hier im Bachbett der Lauter in Lauterbach – aufgrund von wenig Niederschlag immer früher sichtbar. Zum Schutz der Gewässer ist die Wasserentnahme ab Ende Mai untersagt.
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verbietet der Vogelsbergkreis – wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren – ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. „Seit Wochen und Monaten fehlt der Regen, wir haben bereits sehr niedrige Wasserstände in unseren Gewässern und eine Änderung der Situation ist im Moment nicht absehbar“, schildert Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak den Hintergrund. Auch muss das Entnahmeverbot immer früher erlassen werden: War es im Jahr 2018 noch der August, im Folgejahr der Juli, muss die Wasserentnahme aufgrund der anhaltenden Trockenheit nun schon Ende Mai verboten werden.
Durch die anhaltende Trockenheit von Mitte März bis Ende April gibt es vielerorts – vor allem an Hanglagen und in höhergelegenen Gebieten des Vogelsbergkreises – bereits Strukturschäden. Dort sind die Felder und Wiesen stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Trockenheit macht sich im Vogelsbergkreis besonders bemerkbar: „Bei uns entspringen eine Reihe von Bächen und Flüssen, deren Oberläufe zum Teil nur noch wenig Wasser führen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete in einer Pressemitteilung.
„Die bisherigen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt, deshalb besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich“, so Dr. Mischak. Mit dem jetzt erlassenen Entnahmeverbot soll eine weitere „Verschlechterung der durch die lang anhaltende Trockenheit kritischen Gewässerzustände“ vermieden werden. „Wir wollen damit unsere Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden bewahren“, unterstreicht der zuständige Dezernent. „Wir müssen unsere Lebensgrundlage Wasser, die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten, deshalb muss die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres untersagt werden.“
Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000,- €uro geahndet. |
15:05 Uhr
Immer nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Am Freitag nach Christi Himmelfahrt gingen im Lauterbacher Gesundheitsamt keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus ein. Damit bleibt die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit 121 Fällen unverändert. Auch die Zahl der 114 Genesenen und die der Verstorbenen (5) bleiben unverändert. Für das Kreisgebiet führt das Gesundheitsamt weiterhin zwei aktive Fälle.
17:03 Uhr
Immer nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Wie die Pressestelle des Vogelsbergkreises am Donnerstag mitteilt, hat sich die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus nicht verändert. Auch gingen beim Gesundheitsamt keine weiteren Gesundmeldungen ein. Damit gibt es weiterhin 114 Genesene. Zieht man die fünf Verstorbenen in Betracht, betreut das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zwei aktive Fälle, heißt es zum Abschluss.
Dr. Jens Mischak
Die Kommunalen Spitzenverbände und die Hessische Landesregierung haben sich auf folgende Punkte verständigt
HESSEN / VOGELSBERGKREIS - Seit nunmehr neun Wochen sind die Kitas in Hessen auf die Notbetreuung runtergefahren. Nun hat sich die Hessische Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt: Damit ist ab dem 2.6. überall eine eingeschränkte Regelbetreuung möglich. „Es ist mehr als nur verständlich, dass die Kinder endlich wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen wollen. Die Eltern, die in den vergangenen Wochen einiges leisten mussten, wollen ebenso wissen, wie es weitergeht. Und natürlich sind auch die Erzieherinnen und Erzieher gespannt, wie ihr Arbeitsalltag aussieht. Denn klar ist: Es wird ein anderer als davor sein. Das Virus ist noch immer da“, erklärte der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Es war uns wichtig, einen tragfähigen Weg gemeinsam mit den Kommunen zu erarbeiten und ihn so rechtzeitig vorzulegen, dass vor Ort ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Am heutigen Tag können wir festhalten: Der nächste Schritt zur Lockerung ist jetzt möglich, das haben wir uns alle gemeinsam erarbeitet. Ich danke allen Beteiligten für den engagierten und produktiven Austausch in den vergangenen Wochen“, ergänzte Klose.
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Ab dem 25. Mai gilt in Hessen eine Härtefallregelung für diejenigen Familien, für die der Wegfall des Betreuungsangebots in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Ebenso dürfen ab dem 25. Mai Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung. Auch diese Kinder werden weiter betreut. Die weiteren freien Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Betreuungskapazitäten, ggf. in Absprache mit dem Jugendamt vergeben.
Das Land legt Hygieneempfehlungen vor, damit die Träger die bestehenden Hygienepläne der Einrichtungen auf die Situation anpassen können. Derzeit gibt es rund 278.000 regulär betreute Kinder in Hessen, rund 55.000 (circa 19 Prozent) davon befinden sich aktuell in der Notbetreuung. Die Hessische Landesregierung wird den beschlossenen Rahmen zeitnah in einer Verordnung festhalten. „Bei rund 4.300 Kindertagesstätten in Hessen ist es besonders wichtig, den Kommunen den Gestaltungsspielraum zu lassen, den sie benötigen, um die Betreuungsnachfrage und Hygieneregelungen gleichermaßen zu berücksichtigen“, sagt der Sozialminister. „Unser Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die frühkindliche Bildung in Hessen wieder möglichst allen Familien zu ermöglichen. Das Virus ist jedoch noch immer aktiv, daher kommt es auch in Hessen weiterhin zu Einschränkungen des Regelbetriebs“, so Klose.
Die Landkreise wurden in den Gesprächen durch den Präsidenten des Hessischen Landkreistags, dem Fuldaer Landrat Bernd Woide, vertreten. Er begrüßte die verabredeten Lockerungen. „Mit dieser weitergehenden Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen wird ein maß- und verantwortungsvoller Weg beschritten, der einerseits den Eltern und Kindern eine Betreuungsperspektive bietet aber andererseits zugleich dem Gesundheitsschutz von Kindern und Fachkräften oberste Priorität einräumt“, so Woide. Quelle→ Dr. Jens Mischak |
15:19 Uhr
Nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Auch am heutigen Mittwoch gingen beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises keine weiteren positiven Testergebnisse ein. In der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises heißt es, damit stagniert die Gesamtzahl seit 22 Tagen bei 121 Fällen. Das Gesundheitsamt teilt mit, dass eine weitere Person sich im Laufe des Mittwochs als genesen gemeldet hat. Damit weist die Statistik 114 Genesene, fünf Verstorbene und zwei aktive Fälle aus.
16:11 Uhr
Unveränderte Corona-Zahlen im Vogelsberg
121 Gesamtfälle, 113 Genesene, 5 Verstorbene und 3 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, sind seit 28. April keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus eingegangen. Damit bleibt es am Dienstag im Kreisgebiet bei 121 Fällen. Außerdem hat sich ein weiterer Patient im Laufe des Dienstags als genesen gemeldet. Zieht man die 113 Genesenen und die 5 Verstorbenen in Betracht, bleiben im Kreisgebiet 3 aktive Fälle. „Der Erfolg, den wir im Vogelsbergkreis seit drei Wochen verbuchen, darf nicht zu Nachlässigkeit führen. Vielmehr sollte er uns allen ein Ansporn sein, auch weiterhin auf unsere Mitmenschen zu achten und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, stellt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak klar.
18:50 Uhr
Zweiter Test fällt negativ aus
Somit sind wir wieder bei 121 Coronafälle im Kreis, davon noch aktiv 4
VOGELSBERGKREIS · Im Vogelsbergkreis wurden dem Gesundheitsamt in dieser Woche zwei zunächst als positiv getestete Fälle gemeldet, die sich in einem zweiten erweiterten Testverfahren als negativ herausstellten, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak am Sonntag in einer Pressemitteilung mit. So hatte das erste Testergebnis eines Labors für eine 18-jährige Schülerin des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums eine Coronainfektion nachgewiesen. Die junge Frau wies allerdings keinerlei Symptome auf. Daher veranlasste Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises eine weitere Testung auf Covid 19. “Das zweite Ergebnis fiel negativ aus“, erläutert Dr. Mischak.
Genauso verhielt es sich in dem zweiten Fall. Zunächst war am Mittwoch ein positives Ergebnis beim Gesundheitsamt eingegangen, eine zweite Testung hingegen fiel negativ aus.
Somit gibt es im Vogelsbergkreis seit zweieinhalb Wochen keine Neuinfektionen. Derzeit sind beim Gesundheitsamt nur noch vier aktive Corona-Fälle registriert, die Gesamtzahl muss nach den neuen Testergebnissen auf 121 korrigiert werden.
Zum Hintergrund: Bei den Tests auf COVID-19 wird in den medizinischen Laboren die sogenannte PCR-Untersuchung zum direkten Nachweis des Virus bzw. der Erbsubstanz des Virus, angewendet. Diese Polymerase-Kettenreaktion (englisch polymerase chain reaction→ PCR) kann verschiedene Abschnitte der Virus-Erbsubstanz analysieren. In der ersten Stufe wird beim Coronavirus das sogenannte "E-Gen" nachgewiesen, das allerdings auch bei anderen „Betacoronaviren“ positiv ausfallen kann. Das E-Gen gilt als ein guter Screeningtest bei Coronaverdacht. Um den Verdacht zu erhärten, sollen Labore in der zweiten Stufe spezifischer auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 testen, indem sie weitere Gen-Abschnitte (z. B. das sogenannte „S-Gen“) untersuchen, die nur bei dem neuen Virus vorliegen. In dem Fall der Betroffenen aus dem Vogelsbergkreis, bei denen nun ein positives Ergebnis vorlag, war wohl lediglich eine Testung auf das E-Gen erfolgt. Daher veranlasste das Gesundheitsamt umgehend weitere spezifischere Tests - mit negativem Ergebnis! Das heißt, dass die Betroffenen und ihr Umfeld aufatmen können.
Diese Kontroll-Tests wurden übrigens aufgrund einer Empfehlung des in medizinischen Coronafragen zuständigen Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) durchgeführt. So wies das HMSI in einer e-Mail darauf hin, dass ein „…alleiniger Nachweis des E-Gens an Diagnostik nicht aus(reicht), um das Erbgut von SARS CoV-2 valide genug nachzuweisen“. Der Nachweis eines zweiten Gens zur Bestätigung müsse erfolgen.
Abschließend kündigt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak an, dass diese „unbefriedigende Situation“ am Montag mit dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beauftragten Labor geklärt werden müsse.
15:55 Uhr
Situationsbericht zur Trockenheit
Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet
VOGELSBERGKREIS · „Die beiden trockenen Sommer 2018 und 2019 wirken noch nach und auch in diesem Frühjahr fehlt erneut der Regen. Schon jetzt wächst bei unseren Landwirten im Vogelsbergkreis die Angst vor einem dritten Dürresommer in Folge.“ Das Fazit, das Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak zieht, nachdem er den „Situationsbericht zur Trockenheit in der Landwirtschaft“ zur Kenntnis genommen hat, ist ernüchternd, heißt es in der Pressemitteilung.
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Ernteeinbußen beim Getreide Bereits heute ist zu befürchten, dass es in einzelnen Regionen zu Ernteeinbußen beim Getreide kommen wird, außerdem fehlt der Regen vor allem dem Grünland. „Gerade in den höheren Lagen des Vogelsbergkreises ist kaum Futter vorhanden, die Wiesen sind durch die Trockenheit von Mitte März bis Ende April stark in Mitleidenschaft gezogen, es gibt vielerorts – vor allem in den Hanglagen – bereits Strukturschäden“, schildert Mischak als zuständiger Dezernent für Landwirtschaft die Lage. Zugleich kündigt er an, dass aufgrund der Trockenheit auch wieder ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen werden wird. Die Wasserentnahme aus Bäche, Flüssen und Seen wird – wie schon in den beiden Vorjahren – dann erneut untersagt. Als „sehr schlecht“ bezeichnet Mischak zudem die allgemeine Stimmung in der Landwirtschaft, da die Milch- und Fleischpreise derzeit fallen. „Immer mehr Betriebe wollen aufgeben. Darunter auch Milchviehbetriebe, da sie keine Perspektiven mehr sehen.“
Schon jetzt Auswirkungen beim Wintergetreide Und dann noch die Trockenheit. Schon jetzt wirkt sie sich beim Wintergetreide aus. Im Bereich Gemünden etwa haben die Bestände zunächst unter dem langen Regen gelitten, dann unter der Trockenheit. Die Böden sind extrem verkrustet. Der Roggen ist nicht genügend gewachsen, sonst steht er in dieser Zeit etwa 30 bis 40 Zentimeter höher. In der Schlitzer Gegend hingegen steht die Gerste schlecht da, sie schiebt – zwei Wochen früher als üblich – bereits Grannenspitzen.
Teilweise ein verzögertes Wachstum Bei Sommergetreide und Leguminosen ist, ebenfalls in Gemünden, die Hälfte noch gar nicht aufgegangen, die Ackerbohnen sind zu 30 Prozent vertrocknet. Beim Ackerfutter wird teilweise ein verzögertes Wachstum beobachtet, es gibt Sommerungen, die sind gut aufgelaufen, allerdings benötigen sie Wasser. „Vermutlich wird dieses Jahr vermehrt Ganzpflanzen-Silage von Roggen und Gerste gemacht, um dem Grundfuttermangel vorzubeugen“, kann sich Dr. Mischak vorstellen.
Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet Denn: Dem Gras auf den Wiesen fehlt das Wasser, Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet, in manchen Regionen sogar noch mehr. Gerade im hohen Vogelsberg ist die Entwicklung „mäßig bis schlecht“. Dort werden schon jetzt Flächen beweidet, die eigentlich für die Mahd vorgesehen waren. Auch aus Kirtorf meldet eine Landwirtin, dass die Wiesen zu trocken und zu staubig sind. Eigentlich wären ihre Tiere längst draußen auf den Weiden, jetzt treibt sie sie nur nachmittags für ein paar Stunden raus, weil nicht genügend Futter vorhanden ist.
Ein ähnliches Bild auch in Gemünden „Normalerweise kommen in der zweiten Aprilwoche die Kühe raus“, erzählt ein betroffener Landwirt, aber noch kann er nicht alle für die Weidehaltung gedachten Flächen nutzen, „weil einfach nichts da ist beziehungsweise das Gras schon wieder braun wird“. Fazit für das Grünland in den höheren Lagen des Vogelsberges: Der Winter 2019/20 war zwar gut nass und konnte viel von den beiden trockenen Sommern 2018 und 2019 kompensieren. Aber dennoch regnet es aktuell zu selten, um einen guten Bestand für die Grundfutterversorgung zu gewährleisten und den Weidegang der Milchvieh- und Mutterkuhherden in den Betrieben zu ermöglichen.
Kaum noch Vorräte vorhanden „Erschwerend kommt in dieser Situation hinzu, dass in den Futterbaubetrieben aufgrund der beiden trockenen Sommer in den Vorjahren kaum noch Vorräte vorhanden sind“, so Dr. Mischak, der abschließend dafür plädiert, sämtliche Möglichkeiten der Futternutzung und –gewinnung zu unterstützen, so sollten beispielsweise die Greeningflächen rechtzeitig freigegeben werden. |
13:32 Uhr
Landrat Görig
Der Kreis kann zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen
VOGELSBERGKREIS · „Schon Ende April hat der Vogelsbergkreis signalisiert, dass wir Kapazitäten zur Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge aus griechischen Lagern haben“, sagt Landrat Manfred Görig (SPD) und reagiert damit auf die jüngsten Pressemitteilungen der Linken und der AfD im Vogelsbergkreis.
Zunächst hatten die Linken angekündigt, einen Antrag in die nächste Kreistagssitzung einzubringen: Im Rahmen des Aktionsbündnisses „sicherer Hafen“ solle sich der Vogelsbergkreis zur Aufnahme von Menschen mit Fluchterfahrung bereit erklären. Dann hatte sich die AfD in einer Pressemitteilung gegen die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.
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„Wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns auf Kinder konzentrieren wollen, die dringend die Lager verlassen müssen. Dem Hessischen Landkreistag haben wir daher auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass wir zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen können“, betont nun Landrat Görig. „Im Sinne der Menschlichkeit bieten wir eine pragmatische Lösung an, die wir auch leisten können.“
„Minderjährige Flüchtlinge sind nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, sondern in altersgerechten Jugendwohngruppen“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak (CDU). „Diese Plätze können wir zur Verfügung stellen.“
„Im Moment haben wir eine noch nie da gewesene Problematik, die wir lösen müssen: die Corona-Pandemie. Diese Arbeit genießt seit Wochen oberste Priorität und dieser Aufgabe widmen wir uns auch voll und ganz“, sagt Landrat Görig. Dennoch verweist er darauf, dass das Virus eben auch in Flüchtlingslagern grassiert. „Da möchten wir Hilfe anbieten und unbegleitete Kinder aufnehmen.“
„Wir haben der Landeregierung unsere Bereitschaft signalisiert, die Entscheidung, ob uns minderjährige Flüchtlinge zugewiesen werden, liegt indes nicht bei uns“, erklärt Dr. Mischak.
Landrat Görig weist zudem darauf hin, dass die generelle Zuweisung von Flüchtlingen ausgesetzt war und erst seit Mai wieder anläuft. „Wir brauchen für die, die dadurch kommen, auch freie Plätze, von daher müssen Kapazitäten vorgehalten werden.“ Im Moment kommen etwa drei bis fünf Flüchtlinge pro Woche in den Vogelsbergkreis. Dafür sind die noch vorhandenen freien Betten notwendig. „So hat der Vogelsbergkreis eben auch freie Plätze in seinen Gemeinschaftsunterkünften, für die er zahlen muss. Jedoch laufen Verträge mit Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften aus und werden auch nicht verlängert. In der Summe sind dann nur noch 31 Betten frei, die wie beschrieben, ja für die Zuweisung benötigt werden“, so der Landrat.
Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak stellen abschließend klar, dass einzig und allein der Kreistag die Entscheidung trifft, dem Netzwerk „sicherer Hafen“ beizutreten oder nicht. Eine Empfehlung, den Antrag anzunehmen, werden sie auf Grund des bereits gemeldeten Vorschlags nicht aussprechen. |
12:40 Uhr
Vogelsbergkreises für den Trainingsbetrieb im Vereinssport
Aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht
VOGELSBERGKREIS · Ende vergangener Woche wurde die Nutzung öffentlicher Einrichtungen des Sportbetriebs durch die Landesregierung grundsätzlich, aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht. Vor einer Öffnung aller Sporthallen und Sportstätten in Verantwortung des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises müssen die in der „Corona“-Verordnung benannten Voraussetzungen sichergestellt sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft sind derzeit dabei, alle Dusch- und Waschräume sowie die sonstigen Gemeinschaftsräumlichkeiten zu verschließen, da diese nicht genutzt werden dürfen. Ausnahme bilden dabei selbstverständlich die Toiletten, soweit ein direkter Zugang über die Flurbereiche möglich ist.
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Hierbei ist weiterhin sicherzustellen, dass die Hausverwaltungen trotzdem alle Trinkwasserzapfstellen regelmäßig spülen können, umso einer vermehrten Keimbildung durch die eingeschränkte Nutzung vorzubeugen. Der nach der Trinkwasserverordnung erforderliche 3-tägige Spülrhythmus wird dabei eingehalten.
Geplant ist, die Sportstätten weitestgehend wieder ab Samstag dieser Woche freizugeben. Sollte an der ein oder anderen Halle noch ein Sperrhinweis vorhanden sein, folgt die Freigabe dann spätestens zu Beginn der kommenden Woche.
Unter welchen Rahmenbedingungen ein Trainingsbetrieb nach der Verordnung zugelassen ist, kann im Aushang an den Sportstätten oder auf der Internetseite des Vogelsbergkreises (Amt für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft) nachgelesen werden.
Die Bereitstellung der Hygienematerialien für die vereinssportliche Nutzung ist durch den Verein in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicherzustellen. Von den Übungsleitern sind gewissenhaft Teilnehmerlisten zu führen. Diese werden nur im Verdachtsfall vom Gesundheitsamt angefordert und dienen der schnellen Lokalisation eventuell im Umfeld Betroffener. |
08:59 Uhr
Terminvereinbarung zwingend erforderlich
Die Besucher müssen sich an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen
VOGELSBERGKREIS - Seit Montag ist die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Alle Termine müssen vorab telefonisch vereinbart werden. Die Besucher müssen sich außerdem an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen. Zudem gilt im Foyer des Hauptgebäudes (Goldhelg 20 in Lauterbach) eine Einbahnstraßen-Regelung, damit ausreichend Abstand zwischen den Besuchern gehalten werden kann. Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, alle Angelegenheiten zunächst per E-Mail, telefonisch oder postalisch an die Verwaltung zu richten. Sollte der direkte Ansprechpartner nicht bekannt sein, kann die allgemeine e-Mail-Adresse genutzt werden oder die Telefonzentrale ist unter ... 06641 - 977-0 erreichbar.
Quelle→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Beim Gesundheitsamt sind keine positiven Testergebnisse eingegangen
VOGELSBERGKREIS - Weiterhin keine neuen Corona-Fälle im Vogelsbergkreis: Auch am heutigen Samstag sind beim Gesundheitsamt keine positiven Testergebnisse eingegangen. Unverändert bleibt somit die Gesamtzahl von 121 Fällen, auch die Zahl der Genesenen (109) hat sich nicht verändert. Zieht man die fünf Verstorbenen in Betracht, bleiben im Kreisgebiet nur noch sieben aktive Fälle.
Bleiben Sie gesund
Ihr
Jens Mischak
Dr. Jens Mischak
Verdachtsfall der Schule „An der Wascherde“ hat sich nicht bestätigt
VOGELSBERGKREIS - Der Verdachtsfall im Lehrerkollegium der Schule „An der Wascherde“ hat sich nicht bestätigt. Der Unterricht kann wieder aufgenommen werden.
Bleiben Sie gesund
Ihr
Jens Mischak
Quelle→ Dr. Jens Mischak
11:20 Uhr
Friseure, Spielplätze, Musikschulen und Museen wieder geöffnet
unter besonderen Abstands- und Hygienevorkehrungen
VOGELSBERGKREIS · Wie die hessische Landesregierung nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel mitteilt, wurden verschiedene Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen.
Ab Montag, 4. Mai, können beispielsweise Friseure, Spielplätze und Musikschulen unter besonderen Abstands- und Hygienevorkehrungen wieder öffnen. „Wir begrüßen die maßvollen Lockerungen, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Allerdings gilt es weiterhin auf sich selbst und seine Mitmenschen zu achten – Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten nach wie vor“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak am Freitag mit. Gleichwohl begrüßt Dr. Mischak die Lockerungen, die vielen Unternehmern zugutekämen. „Unternehmen, die durch die Lockerung die Möglichkeit bekommen, am Montag wieder zu öffnen, können sich bei Fragen an verwaltungsstab@vogelsbergkreis.de wenden“, teilt Dr. Mischak mit. Dort würden Detailfragen zu den Hygieneregelungen in den betroffenen Einrichtungen geklärt.
17:08 Uhr
95 aus Quarantäne entlassen = 21 „aktive Fälle“
Insgesamt 121 Fälle
VOGELSBERGKREIS - Erfreuliche Nachrichten aus dem Gesundheitsamt: Eine 91-Jährige Vogelsbergerin konnte nach drei Wochen stationärer Behandlung als genesen entlassen werden. Sie war dort wegen einer Erkrankung mit CoViD-19 in Behandlung. Damit steigt die Gesamtzahl der Genesenen um 2 Personen auf 95. Außerdem wurden am Mittwoch keine durch positive Tests bestätigten Neuerkrankungen verzeichnet – die Fallzahl bleibt unverändert bei 121. Zieht man die fünf Verstorbenen in Betracht, bleiben im Kreisgebiet 21 aktive Fälle.
Quelle→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Ich hoffe, das geht gut:
VOGELSBERGKREIS - Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert: Glaubensgemeinschaften dürfen sich ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, um das Einkaufsgeschehen an den Werktagen zu entzerren, wird auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben die Geschäfte ganz geschlossen.
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Die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen soll mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden einhergehen. „Besonders die alten und kranken Menschen, die in Heimen keine Besuche mehr von ihren Ehepartnern, Kindern oder Enkeln empfangen durften, leiden sehr unter der Situation. Mit der jetzigen Regelung schützen wir die Betroffenen vor einer Infektion und gleichzeitig vor einer möglichen Vereinsamung“, sagte Klose.
Folgende Maßnahmen werden getroffen ...
Quelle→ Dr. Jens Mischak |
17:09 Uhr
Zwischen den Gemündener Ortsteilen
Hainbach, Otterbach und Rülfenrod
VOGELSBERGKREIS · Mit einem symbolischen Spatenstich ist am Dienstag der offizielle Startschuss für die Straßenbauarbeiten an der K48 zwischen den Gemündener Ortsteilen Hainbach, Otterbach und Rülfenrod erfolgt. „Auch, wenn sich unser Alltag durch die Coronakrise maßgeblich verändert hat, finden wir als Landkreis es wichtig, mit diesem Spatenstich ein Signal zu geben, dass die Investitionstätigkeiten der öffentlichen Hand weiterlaufen“, betonte Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Gemünden, mit einer Investitionssumme von 1,1 Millionen €uro, ist das größte Projekt für den Landkreis im Bereich der Kreisstraßen in diesem Jahr. Mit einer Länge von rund 3,8 Kilometern ist diese Baumaßnahme auch eine der längsten der zurückliegenden Jahre.
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Im Beisein von Ulrich Hansel, Regionaler Bevollmächtigter Mittelhessen von Hessen Mobil, Lothar Bott, Bürgermeister von Gemünden, Iris Rohrbach vom Bauamt der Gemeinde Gemünden, Tobias Schuller vom Ingenieurbüro Best, Bauleiter Ralf Koch sowie weiteren Mitarbeitern von Hessen Mobil und der ausführenden Baufirma wurde das Projekt am Dienstag vor Ort eingehend erläutert.
„Die Fahrbahn der Kreisstraße ist allgemein in keinem guten Zustand“, erläuterte Ulrich Hansel von Hessen Mobil. „Dies zeigt sich insbesondere an zahlreichen Rissen und am Substanzverlust im Bereich der Asphaltdecke. In Teilbereichen entspricht der Fahrbahnaufbau auch überhaupt nicht mehr den aktuellen verkehrlichen Anforderungen.“
Die Straßenränder an beiden Streckenabschnitten, sowohl zwischen Hainbach und Otterbach, als auch zwischen Otterbach und Rülfenrod, werden beidseitig mit Rasengittersteinen befestigt und die Fahrbahn selbst mit einer neuen Asphalttrag- und Deckschicht verstärkt. „Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten werden auf der gesamten Baustrecke direkt Leerrohre im Bankettbereich verlegt, die später vermarktet werden sollen. Damit wird die Grundlage für die künftige Breitbandversorgung der Ortsteile geschaffen“, fügte Dr. Mischak hinzu.
Die Gemeinde Gemünden verlegt im Zuge der Baumaßnahme ihre Wasserleitung zwischen Otterbach und Rülfenrod neu. „Wir sind sehr froh, dass wir diese Maßnahme gemeinsam mit dem Kreis durchführen können. Ein solches Gemeinschaftsprojekt benötigt zwar viele Absprachen, bringt aber auch zahlreiche Synergieeffekte“, sagte Bürgermeister Lothar Bott.
Aufgrund der Art und des Umfangs der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Kreisstraße unvermeidlich. Um eine Erreichbarkeit des Ortsteils Otterbach sicherzustellen, werden die Arbeiten in verschiedenen Bauabschnitten abgewickelt. Eine entsprechende Umleitung ist eingerichtet und über Elpenrod, Nieder-Gemünden nach Rülfenrod sowie in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausgeschildert. Da die Arbeiten bei Rülfenrod auch auf der L 3146 erfolgen, muss in diesem Bauabschnitt die Umleitungsstrecke über Ermenrod, Schellnhausen und Ehringshausen erweitert werden. Die Abwicklung der Arbeiten ist im Wesentlichen vom Baufortschritt, aber auch von geeigneten Witterungsbedingungen abhängig. Die Verkehrsteilnehmer werden rechtzeitig vor einer Änderung der Umleitungsstrecke nochmals gesondert informiert.
„Sofern die Arbeiten wie geplant durchgeführt werden können, steht den Verkehrsteilnehmern ab November 2020 eine erneuerte Kreisstraße zur Verfügung“, so Hansel abschließend. Quelle→ Kreisverwaltung |
Dr. Jens Mischak
Das Hessische Wirtschaftsministerium erklärt dazu:
VOGELSBERGKREIS - 728 Mio. €uro Soforthilfe ausbezahlt - Zwei Drittel der Anträge bearbeitet
Nach knapp vier Wochen konnten wir bereits gut 76.500 hessische Unternehmerinnen und Unternehmern mit mehr als 728 Millionen €uro Soforthilfe unterstützen. Vor allem am Anfang wurden sehr viele Anträge gestellt. Insgesamt sind es bisher rund 115.000 Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben.
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Zwei Drittel der Anträge sind fertig bearbeitet und die bewilligten Gelder ausgezahlt. Der große Ansturm ist zwar vorbei, aber es werden immer noch täglich Anträge eingereicht. Das zeigt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in manchen Bereichen anhalten, trotz der Lockerungen und der Möglichkeit, Geschäfte wieder zu öffnen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth.
Keine Rückzahlung bei bereits gewährter Soforthilfe „Wer sein Geschäft wieder öffnen konnte und zuvor Soforthilfe erhalten hat, muss sich nicht sorgen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ausschlaggebend für den Soforthilfe-Zuschuss war der Liquiditätsengpass zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Wichtig ist aber, dass bei der Antragsstellung der zu erwartende Liquiditätsengpass wahrheitsgemäß berechnet wurde. Natürlich ist die Soforthilfe eine Einnahme, und falls das Unternehmen im Jahr 2020 einen Gewinn macht, muss sie natürlich versteuert werden“, so die Minister. Fast die Hälfte der bereits ausgezahlten Soforthilfe in Hessen kommt Betrieben aus der Dienstleistungsbranche zu Gute. Auch aus dem Gastgewerbe gab es sehr viele Anträge für die schnelle Finanzspritze. Darüber hinaus sind es vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handel, der Baubranche, dem Gesundheitssektor, aus dem Tourismus, dem Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie der Kreativwirtschaft.
Anträge auf Soforthilfe bis Ende Mai möglich „Wir sehen, dass die Situation in der hessischen Wirtschaft sehr ernst ist. Anträge auf Soforthilfe betreffen oft vormals wirtschaftlich stabile Branchen. Umso wichtiger ist, ihnen schnell zu helfen“, so Minister Al-Wazir. Mit Blick auf die Geschäftsöffnungen sagte er: „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Geschäft wieder öffnen konnten, trotzdem auf die Soforthilfe angewiesen sind, um ihren bisher entstandenen Liquiditätsengpass auszugleichen. Auch gibt es Bereiche, die wieder öffnen konnten, in denen der Umsatz jedoch erst langsam wieder steigt. Auch diese Unternehmen können selbstverständlich noch einen Antrag stellen. Bis Ende Mai nimmt das Regierungspräsidium Kassel online Anträge entgegen. Es ist aber auch klar, dass die Betriebe positive Auswirkungen der Öffnungen auf den Liquiditätsengpass bei Antragstellung berücksichtigen müssen.“ Quelle→ Dr. Jens Mischak |
18:03 Uhr
Insgesamt 100 Fälle, 7 aus Quarantäne entlassen = 44 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS - Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, haben sich am Osterdienstag sieben Personen gesund gemeldet. Die Zahl aller positiven Testergebnisse auf CoViD-19 bleibt unverändert bei 100 Fällen. Die Zahl der Gesundeten erhöht sich auf 52. Unter Berücksichtigung der 4 Verstorbenen, bleiben im Vogelsbergkreis 44 Fälle einer Corona-Virus-Infektion aktiv.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:55 Uhr
Besondere Regeln für die Sicherheit der Mitmenschen
VOGELSBERGKREIS - Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (zav) bittet seine Kundinnen und Kunden, dass falls positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in einem Haushalt leben, die Entsorgung gemeinsam mit dem Restabfall erfolgt. Die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (zum Beispiel Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) sollten zum Schutz des Personals der Abfallentsorgung nur eingeschränkt genutzt werden.
Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Die Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne geworfen werden, der Müll muss in stabile und reißfeste Abfallsäcke verpackt werden, die sorgfältig verschlossen werden.
Sollten aufgrund der Empfehlungen Übermengen beim Restabfall anfallen, sind diese in den zav-Abfallsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen aufzubewahren und erst kurz vor der Abfuhr bereitzustellen. Auch hier gilt, bitte drei Tage vorher nichts mehr einfüllen. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:49 Uhr
Einfache Regeln für Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung
Wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak
VOGELSBERGKREIS · Ein Anruf, den vermutlich die wenigsten Menschen empfangen möchten: Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises, das mitteilt, dass man als Kontaktperson der Kategorie I zu einem bestätigten Fall gilt und somit für 14 Tage in Quarantäne muss. Dies ist jedoch eine sehr wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak: „Wenn sich die Menschen an die 14-tägige Quarantäne halten und die Hygiene- und Kontaktvorschriften beachten, kann die Pandemie verlangsamt werden.“ Auch wenn Betroffene keine Beschwerden haben sollten, sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Mitmenschen: „Man schützt dadurch sich selbst und andere.“ Weitere Schutzmaßnahmen sind: Husten- und Nies-Regeln befolgen, gute Händehygiene sowie Abstand halten. Das kann vor einer Übertragung des neuartigen Corona-Virus schützen.
Wenn Menschen positiv auf das Virus getestet wurden, sollten sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum bitten, ihnen zum Beispiel mit dem Einkauf zu helfen. Auch können gegebenenfalls ehrenamtlich Helfende in der Gemeinde Unterstützung bieten.
Direkter Kontakt ist zwar nicht erlaubt, doch Betroffene sollten mit Freunden und Familienangehörigen über Telefon, Internet oder andere Medien in Verbindung bleiben. „Sollte es die Erkrankung zulassen, können Sportübungen für Zuhause genauso wichtig für die Psychohygiene sein, wie der digitale Kontakt zu seinen Mitmenschen“, versichert Dr. Mischak.
Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weiter mitteilt, endet die Absonderungs-Maßnahme nicht automatisch, sondern erst, wenn sie auch durch die Behörde wieder aufgehoben wurde.
Quelle→ Kreisverwaltung
21:19 Uhr
Krankenhäuser im Vogelsbergkreis gut gerüstet
29 Beatmungsbetten (+ 9 Intensiv-Überwachung) im Kreis zur Verfügung
VOGELSBERGKREIS · Die Krankenhäuser der Republik rücken in dieser schweren Zeit dem Willen der Experten nach also noch ein Stück weiter zusammen. Kein Patient soll nur an dem Virus sterben, weil zwar die Krankenhäuser in unmittelbarer Umgebung alle belegt sind, die Klink im Nachbarbundesland aber noch freie Betten hat. Trotz dieser Vernetzung stellen sich vermutlich viele Menschen instinktiv die Frage, wie gut die Kliniken vor ihrer Haustür ausgerüstet sind. Nachgefragt bei den Verantwortlichen der Eichhof-Klinik in Lauterbach, des Kreiskrankenhauses Alsfeld sowie des Kreiskrankenhauses Schotten.
10:13 Uhr
Die aktuelle Corona-Lage im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Mischak erörtern täglich die aktuelle Corona-Lage im Kreis mit den Fachabteilungen. 8.30 Uhr, Sitzungssaal. Dieser Termin ist fix. Jeden Morgen. Seit gut drei Wochen. Das Thema – wie sollte es in diesen Zeiten anders sein – natürlich Corona. Eine knappe Stunde dauert dieses morgendliche Abstimmungsgespräch unter Leitung von Landrat Manfred Görig und Erstem Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, bei dem aktuelle Fragen zur Lage im Vogelsbergkreis erörtert werden.
Zunächst präsentieren mit Dr. Henrik Reygers, Dr. Dr. Rüdiger Rau und Andreas Smakal die drei Vertreter des Gesundheitsamtes die aktuellen Zahlen des Tages. Wie viele Erkrankte haben wir im Moment? Sind weitere Patienten genesen? Müssen Patienten in Kliniken behandelt werden? Hat das Land eine Verordnung geändert? Eine neue erlassen? Welche Auswirkungen hat das für den Vogelsbergkreis oder für die Städte und Gemeinden? Für diese Fragen ist Dr. Arno Wettlaufer, der Leiter des Rechtsamtes, kompetenter Ansprechpartner.
Alle Angelegenheiten, die den Rettungsdienst betreffen, werden mit Dr. Sven Holland, dem Leiter des Amtes für Gefahrenabwehr, seinem Stellvertreter Jürgen Schad und mit dem ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes, Dr. Erich Wranze-Bielefeld, abgestimmt. Corona wirkt sich auch auf die Arbeit einer Kreisverwaltung aus, Abläufe müssen angepasst oder verändert werden. Für diese hausinternen Fragen ist Ulrich Schäfer, der Leiter des Haupt- und Personalamtes, zuständig. Er leitet zugleich auch den Verwaltungsstab, der ebenfalls mehrfach in der Woche tagt. Mit von der Partie ist schließlich noch Pressesprecherin Sabine Galle-Schäfer, die den Bereich Öffentlichkeitsarbeit abdeckt.
17:33 Uhr
Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte
VOGELSBERGKREIS - Das SARS-CoV-2-Virus verbreitet sich aktuell sehr schnell. Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass mehr infizierte Menschen einer Intensivbehandlung bedürfen, die auch künstliche Beatmung einschließt. Deshalb ist es dringend geboten, die Verfügbarkeiten an Beatmungsgeräten in Hessen zu erfassen.
Am 27. März 2020 hat das Kabinett deshalb eine Erweiterung der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen, wonach bestimmte Einrichtungen verpflichtet sind, ihren Bestand an Beatmungsgeräten an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Verordnung tritt zum 1. April in Kraft.
Die zuständigen Gesundheitsämter erfassen die Meldungen der unten aufgeführten Einrichtungen und übermitteln sie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Folgende Einrichtungen unterliegen der Meldepflicht ...
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht unverzüglich nach!
Zugelassene Krankenhäuser und Privatkrankenanstalten sind von der Meldepflicht befreit, soweit sie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Angaben bereits in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen (z. B. IVENA-System). Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte!
Bitte verwenden Sie das Meldeformular und schicken es ausgefüllt in elektronischer Form an das zuständige Gesundheitsamt. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Stadt- oder Landkreis sich die Einrichtung befindet.
Quelle→ Hessische Staatskanzlei
Wir stellen hiermit wieder unsere Corona-Statistiken ein
Die Grunde hierfür ...
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahme.
Gastronomie im Austausch mit dem Vogelsberger Gesundheitsamt
Video-Konferenz
VOGELSBERGKREIS · Die Außengastronomie im Vogelsbergkreis durfte am Montag wieder öffnen – was aber ist im Moment noch erlaubt? Dürfen Seminare angeboten werden? Was ist mit touristischen Übernachtungen? Wann sind Familienfeiern wieder möglich? Welcher Abstand muss eingehalten werden? Und vor allem: Wie funktioniert das im Moment mit den Testungen? Zahlreiche Fachfragen wurden am Freitagvormittag in einer Video-Konferenz erläutert, zu der Petra Schwing-Döring, die Geschäftsführerin der Region Vogelsberg Touristik, neben zahlreichen Gastronomen auch Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Jens Mischak und Vertreter des Vogelsberger Gesundheitsamtes eingeladen hatte.
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„Vor neun Tagen konnten wir die Bundesnotbremse verlassen, wenn wir mit unserer Inzidenz auch nach Pfingsten unter dem Wert von 100 bleiben, treten ab Mittwoch weitere
Lockerungen in Kraft“, kündigte Dr. Mischak an. Voraussetzung: Es darf kein erhöhtes Infektionsgeschehen auftreten. „Denn im Moment bewegen wir uns mit der Inzidenz zwischen
80 und 90, in unserem Kreis mit seinen 106.000 Einwohnern bedeuten zehn neue Corona-Fälle eben auch, dass die Inzidenz um zehn Punkte nach oben geht. Konkret heißt das: Die
Lage kann sich sehr schnell auch wieder ändern.“
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Pressemitteilung→ Kreisverwaltung
Wir weisen auch nochmal darauf hin, die hier angegeben Fallzahlen Personen sind bei denen der umstrittene PCR-Test positiv angesprochen hat. Ein Test der nicht zugelassen ist um eine Diagnostik und nicht zugelassen ist um eine Infektion festzustellen, er kann nicht feststellen ob jemand erkrankt ist oder nicht, er zeigt nur einen Wert. Gerade bei den jetzigen vielen Reiserückkehrer die gezwungenermaßen diesen PCR-Test machen müssen, werden vermehrt Fallzahlen durch diese vielen Tests nachgewiesen, obwohl die Personen keinerlei Krankheitssymptome zeigen. Nach Angaben aus glaubhafter Quelle werden in nächsten Wochen nochmals die Tests massiv hochgefahren, um viele viele Fallzahlen zu generieren. Wir sagen auch nochmals beachten Sie bitte nicht die Zahlen errechnet auf 100.000 Einwohner (hier soll suggeriert werden, eine größere Zahl sieht schlimmer aus) sondern die %-Angaben in unseren Tabellen und sehen Sie sich die Sterbezahlen an, es herrscht in Deutschland, besonders in Hessen bis Juli eine Untersterblichkeitsquote (Quelle→ Bundesamt für Statistik). Der umstrittene PCR-Test kann lediglich sagen ob in ein Individuum ein Nukleinsäure-Abschnitt enthalten ist oder nicht, er sagt nicht aus dass ein Patient infiziert ist, ob jemand infektiös ist oder jemanden anders anstecken kann. Er kann auch falsch positiv sein, der Test hat eine Fehlerquote von 1,4% im Durchschnitt. Die meisten positiv getesteten Personen zeigen aber absolut keinerlei Krankheitssymptome. → weitere Hinweise
... iNFO's zum Virus
Corona-Impfpflicht und die Menschenrechte
Angesichts des Anstiegs der COVID-19-Fälle in Europa überlegen immer mehr EU-Mitgliedstaaten, ob sie eine Impfpflicht einführen sollen. Außerdem wird jetzt die Rolle der EU bei einem koordinierten Vorgehen diskutiert.
Als Menschenrechtsorganisation kann die Civil Liberties Union for Europe die Mitgliedstaaten daran erinnern, welche Menschenrechtserwägungen zu beachten sind, bevor ein solches System eingeführt wird, aber solange einige dieser Erwägungen nicht eindeutig missachtet werden, können wir zu einzelnen Regelungen nicht Stellung nehmen. Das liegt daran, dass wir nicht über das notwendige medizinische und epidemiologische Fachwissen verfügen, um zu beurteilen, ob die jeweilige Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist.
1. Ab wann kann man von einer Impfpflicht sprechen? Verletzt die Impfpflicht unsere Grundrechte?
Wenn die Impf-Bestimmungen vorsehen, dass eine Person, die sich nicht impfen lässt, mit negativen Folgen wie Geldstrafen, dem Verbot des Zugangs zu bestimmten öffentlichen Räumen oder dem Verlust
des Arbeitsplatzes rechnen muss, handelt es sich um eine Impfpflicht. Solche Regelungen greifen unbestreitbar in unsere Grundrechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Achtung der
Privatsphäre, oder die Religionsfreiheit ein. Aber Rechte müssen immer gegeneinander abgewogen werden. In bestimmten Fällen können Rechte eingeschränkt werden, um die Rechte anderer oder
bestimmte legitime öffentliche Interessen zu schützen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das Verbot der Folter. In unserem Fall bedeutet dies, dass es immer illegal sein wird, Menschen
physisch dazu zu zwingen, sich impfen zu lassen. Eine andere Form der Verpflichtung, wie z. B. eine Geldstrafe, könnte jedoch je nach den Umständen und der Faktenlage vertretbar sein.
2. Kann die Europäische Union eine Impfpflicht anordnen?
Die Regierungen haben der Europäischen Union die Befugnis ("Zuständigkeit") übertragen, Entscheidungen in bestimmten Politikbereichen zu treffen, die die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur
Bekämpfung der aktuellen Coronavirus-Pandemie (die keine ist) betreffen (siehe Punkt 13). Darüber hinaus kann die EU die Regierungen bei der Koordination ihrer Bemühungen zur Bekämpfung von durch
Impfung vermeidbaren Krankheiten unterstützen (und tut dies auch). Allerdings ist die EU nicht befugt, Impfungen verbindlich vorzuschreiben. Innerhalb der Europäischen Union fällt die Impfpolitik
weiterhin in die rechtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.
3. Unter welchen Umständen ist eine Impfpflicht aus der Perspektive der Grundrechte gerechtfertigt?
Um gerechtfertigt zu sein, muss die Impfpflicht zunächst ein legitimes Ziel verfolgen. Die Liste der anerkannten legitimen Ziele umfasst den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Rechte
anderer. Zweitens muss es sich um ein geeignetes Instrument handeln, um dieses Ziel zu erreichen. Drittens muss sie zur Erreichung dieses Ziels auch notwendig sein. Und viertens muss sie in einem
angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel stehen (steht sie bei der Corona-Impfung (-Gentherapie) nicht im Verhältnis durch die massiven Nebenwirkungen bis hin zum Tod).
4. Sind die jetzt in Europa diskutierten Pläne für eine COVID-19-Impfpflicht gerechtfertigt?
Die Beurteilung, ob einzelne Impfvorschriften gerechtfertigt sind, erfordert nicht nur Fachwissen im Bereich der Menschenrechte, sondern auch im Bereich der Medizin und der Epidemiologie. Als
Menschenrechtsorganisation kann die Civil Liberties Union for Europe die Mitgliedstaaten darauf hinweisen, welche Menschenrechtserwägungen beachtet werden müssen, bevor sie ein solches System
einführen, aber solange einige dieser Erwägungen nicht konkret missachtet werden, sind wir nicht in der Lage, zu einzelnen Regelungen Stellung zu nehmen. Der Grund dafür ist, dass wir nicht über
das notwendige medizinische und epidemiologische Fachwissen verfügen, um zu beurteilen, ob eine entsprechende Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist.
5. Was könnte ein legitimes Ziel für eine Impfpflicht sein?
Die Staaten haben die Pflicht, das Leben und die Gesundheit aller Mitglieder der Gesellschaft zu schützen. Daher gilt der Schutz der Bevölkerung vor den direkten und indirekten Folgen einer
Epidemie (Krankheit, Tod, Zusammenbruch des Gesundheitssystems), beispielsweise durch die Entwicklung einer Herdenimmunität, als legitimes Ziel für eine Pflichtimpfung. Dabei ist folgendes zu
beachten: Die Regierungen sind zwar verpflichtet, die Menschen vor äußeren Gefahren zu schützen, sie haben aber nicht das Recht, sie vor ihren eigenen Entscheidungen zu schützen. Zur
Veranschaulichung: Staaten können berechtigt sein, eine Impfpflicht einzuführen, um die gefährdeten Mitglieder der Gemeinschaft zu schützen, die nicht geimpft werden können, aber
Impfvorschriften, die darauf abzielen, den Einzelnen auch gegen seine eigene Entscheidung gesund zu halten, wären nicht gerechtfertigt. Zur Klarstellung: Eine Impfpflicht mit dem alleinigen Ziel,
Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, gesund zu halten, ist nicht zu rechtfertigen. Eine Impfpflicht, die darauf abzielt, die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass diese Personen in so
großer Zahl erkranken, dass sie das Gesundheitssystem funktionsunfähig machen, kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein.
6. Wann kann ein Impfmandat als angemessen betrachtet werden?
Wann immer eine Regierung eine Maßnahme einführt, die in die Grundrechte eingreift, muss sie prüfen, ob die betreffende Maßnahme angemessen ist. Das bedeutet, dass die Maßnahme geeignet sein
muss, das legitime Ziel zu erreichen. Obligatorische Impfprogramme sind geeignete Maßnahmen, wenn die Impfungen nachweislich wirksam und sicher sind (bei COVID-19 sicher nicht). Impfungen gelten
als wirksam, wenn sie die Krankheit (oder zumindest einen schweren Krankheitsverlauf) verhindern können, und als sicher, wenn der erwartete Nutzen deutlich höher ist als die damit verbundenen
Risiken (bei COVID-19-(Impfung)-Gentherapie sicher nicht). Ob eine bestimmte Impfung wirksam und sicher ist, ist eine Frage der wissenschaftlichen Erkenntnisse und kann sich im Laufe der Zeit
ändern. Beispielsweise können Impfungen gegen verschiedene Virusvarianten unterschiedlich wirksam sein, und die vorherrschende Virusvariante in einem bestimmten Gebiet kann sich ändern - wie dies
beim Coronavirus der Fall ist.
7. Wann kann eine Impfpflicht als notwendig erachtet werden?
Eine Impfpflicht kann nur dann als notwendig erachtet werden, wenn es keine weniger oder gar nicht restriktiven Maßnahmen gibt, mit denen sich das gleiche Ziel erreichen ließe. Gäbe es
beispielsweise Belege dafür, dass Informationskampagnen zu den gleichen Impfquoten führen würden wie eine Impfpflicht, dann wäre es schwierig zu begründen, dass eine Impfpflicht notwendig ist. Im
Allgemeinen müssen die Regierungen nachweisen können, dass alternative Maßnahmen, die nicht so stark in die Rechte der Menschen eingreifen, nicht funktionieren oder nicht funktioniert haben (z.B:
Antikörpernachweis, der bei uns einfach nicht mehr gilt).
8. Wann kann ein Impfstoffauftrag als verhältnismäßig angesehen werden?
Ein Eingriff ist verhältnismäßig, wenn die Bedeutung des verfolgten legitimen Ziels und die Schwere des Eingriffs in die Rechte der Menschen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Selbst wenn nachgewiesen würde, dass eine Impfpflicht der einzige Weg ist, um eine Herdenimmunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erreichen, müsste eine Regierung nachweisen, dass die Vorteile
der Herdenimmunität gegen diese bestimmte Krankheit gegenüber dem Eingriff in die Rechte der Menschen überwiegen. Wenn die betreffende Krankheit beispielsweise nur eine minimale Bedrohung für
Leben und Gesundheit darstellt (nicht bei COVID-19), wären die durch ein Impfmandat verursachten Eingriffe in die Rechte der Menschen nicht gerechtfertigt. Wenn jedoch die Krankheit das Leben
oder die (langfristige) Gesundheit vieler Menschen gefährdet, kann eine solche Maßnahme gerechtfertigt sein.
9. Ist es gerechtfertigt, Impfungen nur für Angehörige bestimmter Gruppen vorzuschreiben und nicht für alle? Ist das nicht diskriminierend?
Einige Mitgliedstaaten überlegen, ob sie nicht eine allgemeine Impfpflicht, sondern eine berufs- oder altersspezifische Impfpflicht einführen sollen (oder haben diese bereits eingeführt).
Liberties ist der Meinung, dass solche Maßnahmen unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein können. Wenn eine Regierung nachweisen kann, dass es für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
unerlässlich ist, dass eine Person geimpft ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen (etwa bei Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten), dann ist es gerechtfertigt, dies zur Bedingung für
eine Beschäftigung zu machen. Was ein altersspezifisches Impfmandat betrifft, so ist die Antwort auf die obige Frage weniger eindeutig. Wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass
ungeimpfte Angehörige einer bestimmten Altersgruppe ein deutlich höheres Risiko haben, auf der Intensivstation zu landen, als andere Mitglieder der Gesellschaft, und dass die Impfung dieser
Gruppe die reale Gefahr eines Zusammenbruchs des Gesundheitssystems abwenden könnte, ließe sich ein altersspezifisches Mandat unter Umständen rechtfertigen. Es ist jedoch nicht zu rechtfertigen,
dass Regierungen Impfungen für Angehörige einer bestimmten Altersgruppe vorschreiben, nur um die Angehörigen dieser Altersgruppe vor den Folgen ihrer eigenen Entscheidung, sich nicht impfen zu
lassen, zu schützen. (Das gilt natürlich nur für Erwachsene.)
10. Lassen die Menschenrechtsvorschriften Ausnahmen von der Impfpflicht aus religiösen Gründen zu?
Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die einschlägige Rechtsprechung deutet jedoch darauf hin, dass eine Impfpflicht keinen
Verstoß gegen Artikel 9 darstellt. Denn in früheren Urteilen wurde festgestellt, dass die Impfpflicht nicht gegen zentrale Aspekte der religiösen Überzeugungen verstößt. Nach der einschlägigen
Rechtsprechung schützt Artikel 9 nicht jede beliebige Handlung, die durch eine Religion motiviert oder beeinflusst ist, sondern nur solche, die für den Ausdruck einer Religion von zentraler
Bedeutung sind.
11. Sollte es Ausnahmen für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können?
Obligatorische Impfungen zur Erreichung der Herdenimmunität können nur dann sinnvoll sein, wenn die Impfungen so gestaltet sind, dass es genügend Menschen gibt, für die es sicher ist, geimpft zu
werden. In einem solchen Fall ist es sicherlich nicht gerechtfertigt, z. B. Geldstrafen gegen diejenigen zu verhängen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
12. Was ist, wenn jemand der Meinung ist, dass die für ihn geltende Impfpflicht unter den gegebenen Umständen nicht gerechtfertigt ist?
In jedem Mitgliedstaat gibt es unterschiedliche Verfahren für die Anfechtung von Gesetzen. Wir empfehlen den Bürgern, sich in solchen Fällen an die örtlichen Rechtsberatungsstellen zu wenden, um
sich über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren. Damit ein Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden kann, müssen zunächst alle verfügbaren
innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Sie können auch von ihrem Recht auf (friedlichen) Protest und freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, um den Behörden ihre Bedenken
mitzuteilen.
13. Was sollte die EU tun, um Menschenrechte und öffentliche Gesundheit besser zu schützen?
Was kann eine Menschenrechtsorganisation, die - wie die Civil Liberties Union for Europe - auf EU-Ebene arbeitet, tun?
Die Informationen, die die Bürger über soziale Medien erhalten, haben einen großen Einfluss auf ihre Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Leider ist die Verbreitung von Desinformationen, auch
über den Impfstoff, Teil eines profitablen Geschäftsmodells für Social-Media-Unternehmen. Die EU könnte dem Einhalt gebieten, indem sie die bereits bestehenden Vorschriften konsequent durchsetzt
und gegebenenfalls neue Gesetze ausarbeitet.
Die Auswertung der über 5.000 Quellen
3 mal am Tag werden 401 Land-& Stadtkreise ausgewertet
Diese Auswertung dauert eine Weile, wenn eine Tabelle bestätigt ist kommt sie Online, deshalb sind auch die unterschiedliche Zeitangaben möglich. Die Zahlen stammen nur von offiziellen Stellen wie den Ministerien der Länder, den Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte, sowie von RiskLayer, Coronazähler und weiteren Institutionen wie dem Robert-Koch-Institut. Für den Vogelsbergkreis stehen wir in direkter Verbindung mit dem Gesundheitsamt in Lauterbach.
Direkte Abfrage beim Robert-Koch-Institut (RKI; dessen Angaben sind in der Graphik matt dargestellt), aber auch bei Landesministerien, Städten und Landkreisen, bis 27.03. nur durch die Redaktion.
Seit 27.03. nutzen wir für die Angabe der bestätigten Infektionen sowie der Totenzahlen zusätzlich auch verlässliche Datenangaben Dritter, z.B. die Redaktionen der Berliner Morgenpost, Zeit.de,
Tagesspiegel.de, Saarbrücker Zeitung, Radio Bremen, Risklayer, CEDIM (KIT), coronavirus.jetzt, u.v.a., neben eigenen Berechnungen.
Die Statistik zu belegten Intensivbetten bzw. Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstation wird aus dem Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) entnommen.
Da es für die Zahl der Genesenen keine amtliche Meldepflicht gibt, wird der Wert hochgerechnet unter Berücksichtigung folgender Angaben:
a) Tatsächliche Genesenenmeldungen der Gesundheitsämter
b) Angaben des RKI
c) Durchschnittliche Krankheitsdauer
d) Todesfallmeldungen;
Der Wert der Aktiven Infektionen wird berechnet als Ergebnis der bestätigten Infektionen, abzüglich der Genesenen und der Todesfälle.
Aktueller Verlauf
Der aktuelle Verlauf ist uneinheitlich. In den letzten Tagen ist eine Verringerung der offiziell gemeldeten Zahlen zu sehen. Allerdings sind die Zahlen aus den Landkreisen z.T. erheblich höher. Der geringe Anstieg der Infizierten über das Wochenende könnte mit den erhöhten Meldelaufzeiten am Wochenende zu erklären sein. Eine Aussage welches Modell derzeit zutrifft kann derzeit nicht gegeben werden. Die hier verwendeten Modelle werden ständig überprüft und verbessert. In diesem Sinne haben wir immer wieder Änderungen in die Tabellen eingeführt. Für die Korrektheit der hier dargestellten Zahlen und Vorhersagen übernehmen wir keine Gewährleistung.
Verbesserungen
Neue Darstellung der Zahlen
Wir haben uns auf eine neue Auflistung geeinigt, es werden nur die aktiven Fälle groß und schwarz dargestellt, denn
dies ist das mögliche Ansteckungspotenzial. Damit die schreckensdymamik Aussage der Tabelle heraus genommen wird. Im Vergleich haben wir die Gippetoten 2017/2018 und die normalen
jährlichen Sterbezahlen miteinbezogen, bzw. immer auf das Verhältnis 100.000 Einwohner herunter gerechnet, so das man ein Verhältnis zu den ganzen Zahlen bekommt. *CoVid-19 Nachweis bezogen
(mit CoVid-19) **Die Grippewelle 2017/2018 war mit 25.100 geschätzten Toten und 182.000 Grippefälle (J10/J11) mehr wie der jährliche Durchschnitt mit geschätzten 400-1.400
Grippetoten, und es war keine Pandemie. → RKI Dokument (2015)
Auflistung / Erklärungen
Formeln in der Coronafälle-Tabelle
(Erklärungen mit Mauszeiger→ über die betreffende Angaben halten)
Intensivbetten belegt/frei³ | 21/16 |
↑ Anteil mit CoVid-19/beatmet³ | 0,00% 0/0 |
↑ je 100.000 Einw. belegt/frei | ↓0,00/15,15 |
↑ CoVid-19 Belegung/Einw. | →0,00% |
CoVid-19 Patienten stationär | →0 |
Pfeile vor den Angaben sind jeweilige Änderungen zum Vortag
↑ steigend
↓ fallend
→ gleichbleibend
¹²³ siehe Anmerkung der Redaktion *mit CoVid-19
*Alle Corona-Fälle beruhen auf Tests mit positiven Testergebnis (die Nachweisgenauigkeit liegt bei ca. 95%), Nachweis mit CoVid-19 nicht durch CoVid-19. Todesfälle nur nachgewiesene positive Testergebnisse, nicht unbedingt die Todesursache direkt, meistens durch eine Vorerkrankung verstorben - dann teilweise nur verschlimmert. Durchschnitts-Alter der Coronafälle = 50 Jahre, Durchschnitts-Alter der Todesfälle = 81 Jahre.
²Zu den Grippezahlen (Infuenza)
Die Grippewelle 2017/2018 war mit 25.100 geschätzten Toten und 182.000 Grippefälle (J10/J11) mehr wie der jährliche Durchschnitt (der bei ca. geschätzten 400-1.400 Grippetoten liegt)
und es war keine Epedemie weder eine Pandemie. Die in der Todesursachenstatistik direkt gezählten Influenzatodesfälle sind dagegen unerheblich. Das Statistische Bundesamt in Deutschland
ermittelte für die Zeit zwischen 1998 und 2007 jährlich zwischen 3 und 34 Fälle mit Virusnachweis (J10) und zwischen 63 und 330 jährlich ohne (J11). Auf diese Weise wurden in Deutschland zum
Beispiel für die Wintersaison 1995/96 etwa 30.000 zusätzliche Todesfälle und für die Wintersaison 2012/2013 die Zahl von 29.000 Fällen ermittelt. Seit der Jahrtausendwende gab es aber auch acht
Winter ohne belegbare Übersterblichkeit. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik Österreich starben zwischen 1998 und 2007 zwischen 6 und 145 Menschen an der Grippe (J10-J11). In der
Schweiz wurden zwischen 1998 und 2006 zwischen 8 und 129 Menschen direkte Grippetodesfälle gezählt (J10-J11) [1].
³Intensivbetten Angaben
Diese stammen direkt vom DIVI Intensivregister und von der Universität Konstanz, Prof. Dr. Daniel Keim.
Wir hatten immer eine Karte mit Direktzugriff auf die einzelnen Krankenhäuser, diese wurde jedoch am 03.04.2020 umgestellt so dass wir nur noch für die einzelnen Bundesländer eine Bettenübersicht
hatten. Einige Angaben werden uns jedoch per Pressemitteilung übermittelt. Seit 16.05.2020 bekommen wir wieder eine Direktübermittlung per Datei zum einlesen in unser Auswertung.
Angaben und Sterbezahlen
Wir haben uns auf eine neue Auflistung geeinigt, es werden nur die aktiven Fälle groß und schwarz dargestellt, denn dies ist das mögliche Ansteckungspotenzial. *CoVid-19 Nachweis bezogen, hier wurde durch einen PCR-Test (1.728.357 Tests/Stand 19.04.2020 145.681 laborbestätigte Coronafälle = weniger 10%) die Viruslast festgestellt. Da die gemeldeten Todeszahlen alle Toten sind wo der Virus nachgewiesen wurde, gestorben mit Corona, aber nicht die wirklichen Toten die durch Corona gestorben sind angibt ist diese Zahl auch sehr anzuzweifeln. Sie gibt leider nicht die wirklich an Virus Verstorbenen wieder. Es wurde vom RKI in einem Schreiben die Toten nicht zu obduzieren, also wurde auch nicht festgestellt ob jemand am Virus gestorben ist und nicht durch die Vorerkrankungen die dieser Patient hatte. Wir werden dies es feststellen können wenn wir die Jahresstatistik der Sterbezahlen haben, ob sich hier ein signifikanter Anstieg verzeichnen lässt, sieht im Moment bei uns in Deutschland nicht danach aus ... eher im Gegenteil.
Sterbezahlen · Anzahl der CoVid-19 Todesfälle (Stand 09.09.2020) Robert-Koch-Institut
Todesfälle in Deutschland bzw. in Hessen in den Jahren 2016-2020 bis jeweils Juli (entnommen vom Bundesamt für Statistik in Wiesbaden) [2]
Deutschland | 2020 |
(bis jeweils Juli) 554.158 |
2019 |
554.608 |
|
2018 |
576.996 |
|
2017 |
559.558 |
|
2016 |
533.177 |
|
ø |
2016-2019 556.085 |
|
pro Einw. | in % | 0,6685% |
pro Einw. | in % | mit CoV. 9.218 0,0111% |
Deutschland liegt 2020 bis Ende Juli mit -1.927 Toten niedriger als im Durchschnitt der Jahre 2016-2019. → Tabelle
Hessen | 2020 |
(bis jeweils Juli) 38.680 |
2019 |
39.043 |
|
2018 |
39.854 |
|
2017 |
39.695 |
|
2016 |
37.479 |
|
ø |
2016-2019 39.018 |
|
pro Einw. | in % | 0,6193% |
pro Einw. | in % | mit CoV. 521 0,0083% |
Hessen liegt 2020 bis Ende Juli mit -338 Toten niedriger als im Durchschnitt der Jahre 2016-2019. → Tabelle
Wo ist hier ein signifikanter Anstieg festzustellen? Ein leichter Anstieg in einigen Bundesländern ja, aber liegt immer noch unterhalb des ø-Mittel von 2016-2019.
Wir hoffen uns stehen bald die Zahlen auch für August 2020 für einen noch besseren Vergleich zur Verfügung.
Corona-Sterbezahlen sind alle Toten wo der Virus durch den umstrittenen PCR-Test nachgewiesen wurde. Gestorben nicht durch den Virus sondern mit dem Virus.
Quelle→ Bundesamt für Statistik · Wiesbaden
Anmerkung zu den Sterbezahlen: Im Autoverkehr sterben täglich 8,1 Menschen in Deutschland, also mehr Menschen im Durchschnitt wie bei CoVid-19 (seit Juli sterben 4,9 Personen täglich - nur nachgewiesen durch einen fraglichen PCR-Test). Also müssten man dann den Autoverkehr auch verbieten, es besteht hier keine Verhältnismäßigkeit mehr.
Hierzu auch Video-Erklärung welches diese Daten auch schön erklärt→ Video von Jürgen Höller
Inspiration
Wir lesen kontinuierlich Datenanalysen zu CoVid-19 aus aller Welt und versuchen, die besten Analysen und Darstellungen weiterzudenken. Besonders beachtliche Analysen und Visualisierungen weltweit aus den letzten Wochen haben wir hier, hier und hier gesammelt. Für die Darstellung der einzelnen Tabellen in der jeweiligen Auflistung einfließen lassen. Außerdem haben wir uns von Artikeln von Zeit Online, der New York Times, Funke Interaktiv und zahlreichen anderen Visualisierungen inspirieren lassen. Wobei die wichtigen Zahlen -fett- dargestellt werden.
Deshalb haben wir auch etwas andere Fallzahlen ...
Woher stammen die Zahlen?
Hier machen wir transparent, woher die Informationen in diesen Tabellen stammen. Sollten Sie Fehler finden oder bessere Echtzeit-Datenquellen kennen, schreiben Sie uns gerne eine e-Mail.
Fallzahlen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten
Die Fallzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten (401) stammen von den jeweiligen Websites der Landkreise sowie anderen offiziellen Quellen aus der Region, die diese in unregelmäßigen Abständen aktualisieren. Weiter stehen wir mit der Firma RiskLayer und dem Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology am Karlsruher Institut für Technology (KIT) in engem Austausch. Hier erfolgt eine Analyse von über 5.000 Quellen im Internet.
Fallzahlen in den deutschen Bundesländern
Wir berechnen die Fallzahlen der Bundesländer aus den Angaben der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte (401). Diese können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) abweichen. Da die Landkreise ihre Zahlen oft zunächst an die Landesbehörden übermitteln, die diese dann an das RKI melden, kann es eine zeitliche Verzögerung von einigen Tagen geben.
Angaben zu "Genesenen" (Personen mit positiven PCR-Test)
Die Angaben zu "wieder genesenen" Personen sind in Deutschland nicht meldepflichtig. Dennoch veröffentlichen einige Landkreise und kreisfreie Städte Zahlen auf ihren Webseiten. Diese werden dann für den entsprechenden Landkreis auch auf unserer Tabellen so eingetragen. Für die Gesamtzahl der "Genesenen" in Deutschland nutzen wir die Angaben aus dem Situationsbericht des RKIs, der einmal am Tag erscheint. Zwischen beiden Zahlen gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verzögerung. Wir werden dieses Problem erst lösen können, wenn die absolute Mehrheit der Landkreise die Menschen melden, die schon wieder aus der "Positiv-Test-Liste" sind. Laut der Definition des RKI, die auch die Landkreise nutzen, gilt als genesen, wer 14 Tage nach Beginn der Erkrankung (Nachweis: Positiver PCR-Test - keine Diagnose!) mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und weder eine Lungenentzündung noch Atemnot hatte, außerdem nicht im Krankenhaus war oder verstorben ist. Das RKI kann nur Fälle auswerten, bei denen all diese Angaben über das elektronische Meldesystem vorliegen.
Einschränkungen der Daten
Wie zuverlässig diese Zahlen insgesamt sind, hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise davon, wie schnell die Betroffenen zum Arzt gehen, ob das Virus erkannt wird oder eben, wie und wann es von den offiziellen Stellen weitergemeldet wird. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Infizierten unbekannt ist, da nach aktuellem Erkenntnisstand Menschen auch nur sehr milde Symptome bzw. gar keine aufweisen können, obwohl sie mit dem Virus infiziert sind. Alle Angaben sind daher als Näherungswerte anzusehen. Sie vermitteln dennoch einen signifikanten Eindruck davon, wie sich die Lage in verschiedenen Teilen Deutschlands, Europa und weltweit entwickelt.
Bemerkung des Hessischen Gesundheitsministerium ...
Bitte beachten Sie, dass ab sofort auf die Kartendarstellung mit Hinweis auf den RKI-Lagebericht verzichtet wird, um nicht zu viele zu abweichenden Zeitpunkten erstellte oder bei Detail-Einstellungen abweichende Karten in Umlauf zu bringen. Eine über die gesamte Beobachtungszeit kumulierte Inzidenz erschwert den Blick auf die Veränderung über die Zeit. Zudem nehmen die Werte, solange neue Fälle registriert werden, kontinuierlich zu, was eine ständige Anpassung der Kategorien bedeutet und dadurch der Visualisierung nicht zuträglich ist. Daher wird nun die Zahl der Meldefälle des aktuellen Tages plus der Fälle, die in den sechs davorliegenden Tagen übermittelt wurden, verwendet und auf die Bevölkerung der einzelnen Kreise bezogen. Diese näherungsweise "Wocheninzidenz" wird im RKI-Lagebericht auf Kreisebene in einer Karte dargestellt. In Ergänzung erhalten Sie mit diesem Bericht die 7-Tage- oder "Wocheninzidenz" für alle hessischen Kreise und kreisfreien Städte in Tabellenform. Die von uns berechnete Inzidenz kann aufgrund des abweichenden Auslesezeitpunkts geringfügig von der in der RKI-Karte dargestellten Inzidenz abweichen.
Richtigkeit der Daten
Für die Korrektheit der hier dargestellten Zahlen und Vorhersagen übernehmen wir keine Gewährleistung, Übertragungsfehler passieren schon einmal - werden aber beim nächsten Update sicherlich festgestellt und natürlich korrigiert. Uns wurden auch schon offizieller Seite falsche Daten geliefert. Wir stellen hier nur die offiziell gemeldeten positiven PCR-Test-Zahlen dar, ob diese Menschen wirklich erkrankt sind würde nur durch eine exakte Diagnose feststehen, diese Zahlen fehlen bei den offiziellen Angaben hier leider komplett. Je mehr getestet wird um so mehr positive Testergebnisse und falsch-positive Ergebnisse werden generiert. Untersuchungen haben ergeben, dass nur 5-10% von den positiv gemeldet getesteten Personen wirklich erkrankt sind bzw. erkrankt waren. Demnach haben oder hatten auch in Gangelt (Heinsberg-Studie) bereits 15 Prozent der Einwohner eine Infektion mit Sars-CoV-2 – das ist das Fünffache der offiziell gemeldeten Fallzahlen. Die Sterblichkeit unter den Infizierten liegt bei 0,37 Prozent – diese Todesrate ist deutlich niedriger als bisher weltweit allein aufgrund der gemeldeten Fälle geschätzt wird. Die sogenannte Fallsterblichkeit (Case Fatality Rate) liegt beispielsweise laut Weltgesundheitsorganisation WHO in Deutschland bei 2,2 bis 2,4 Prozent. Weil in diese Werte aber nur die bekannten Fälle eingehen, vermuten Wissenschaftler schon länger, dass das Coronavirus wahrscheinlich deutlich weniger tödlich ist als es diese Zahlen suggerieren. Quelle→ Heinsberg-Studie von Prof. Hendrik Streeck von der Universität Bonn
Hier nochmals 33 Fakten zu Corona ...
Arbeit von Jürgen Höller (Stand: 10.05.2020)[3]
Schließen möchte ich mit einem Zitat von Carl Friedrich von Weizsäcker, Bruder des späteren deutschen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker. Er schrieb folgenden Text in seinem Buch: Der bedrohte Friede. „Die herrschende Elite wird zu ihrem eigenen Schutz Privatarmeen unterhalten. Um ihre Herrschaft zu sichern, werden diese Eliten frühzeitig den totalen Überwachungsstaat schaffen und eine weltweite Diktatur errichten. Die ergebenen Handlanger dieses Geldadels werden korrupte Politiker sein. Die Kapitalwelt fördert einen noch nie dagewesenen Faschismus. Zum Zweck der Machterhaltung wird man die Weltbevölkerung auf ein Minimum reduzieren. Dies geschieht mittels künstlich erzeugter Krankheiten. Hierbei werden Biowaffen als solche deklariert, aber auch mittels gezielter Hungersnöte und Kriege.“Dieses Buch veröffentlichte von Weizsäcker 1994.
Quelle→ Jürgen Höller
Einzelnachweise ...
[1] Alle Angaben beruhen auf Daten des RKI
[2] Alle Angaben entnommen vom Bundesamt für Statistik in Wiesbaden
[3] Recherchiert und veröffentlicht von Jürgen Höller, er selbst eröffnete mit 19 Jahren sein erstes Unternehmen und ging fast pleite. Anschließend studierte
er die „Gesetze des Lebens“ und baute mehrere höchst erfolgreiche Firmen auf. 1991 wurde er zum „Unternehmer des Jahres“ gewählt. Er schulte über 1,8 Mio. Menschen in seinen Seminaren, darunter
auch zahlreiche Spitzensportler, Politiker und Künstler. Seine über 60 Bücher, DVDs und Audioprodukte fanden mehr als 8 Mio. Leser und Hörer (darunter die Nummer 1 Bestseller„Sprenge Deine
Grenzen“ und „Sag ja zum Erfolg“).Von der Zeitschrift „BUNTE“ wurde er zu einem der „500 wichtigsten Deutschen“ gewählt und die Zeitschrift „GQ“ kürte ihn zu einem der „25 besten Redner unserer
Zeit“. Im Jahr 2001 wollte er mit seinem Unternehmen an die Börse, geriet dabei mitten in den weltweiten Börsencrash, beging einige verhängnisvolle Fehler, durch die er (fast) alles verlor, was
ein Mensch verlieren kann. Doch 2004 startete er ein fulminantes Comeback – und heute ist er wieder der mit Abstand erfolgreichste Trainer Europas. Von der Zeitschrift „FOCUS“ wurde Jürgen Höller
in 2016 als „TOP-COACH“ geehrt. Bereits zum vierten Mal in Folge hat die Jürgen Höller Academy den Titel „Wachstumschampion” vom FOCUS in Zusammenarbeit mit Statista erhalten. Von der „FINANCIAL
TIMES“ wurde die Jürgen Höller Academy auf Platz 495 der schnellst wachsenden Unternehmen Europas 2017 gelistet. Ebenfalls in 2017 veröffentlichte die Zeitschrift ERFOLG die ‘Top 100-Trainer’,
hier wurde Jürgen Höller auf Platz 1 ermittelt.
... iNFO's zum Virus
23:00 Uhr
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind im Vogelsbergkreis insgesamt 2.280 Tests durchgeführt worden. Davon hatten 2.159 Tests ein negatives Ergebnis ergeben, 123 Personen wurden positiv getestet. Zudem sind bei insgesamt 572 Personen Absonderungsverfügungen in die 14-tägige häusliche Quarantäne ausgesprochen worden. Dieser Personenkreis beinhalte die positiv Getesteten sowie deren Familienangehörigen und enge Kontaktpersonen. (Stand 07.06.2020)
Bis jetzt keine neuen Zahlen vom Gesundheitsamt.
Bis heute wurden insgesamt 182 Personen im Vogelsbergkreis „positiv“ durch den PCR-Test getestet, davon sind leider seit beginn der Pandemie 6 Personen im Kreis positiv getestet nachweislich mit CoVid-19 gestorben, 167 sind bis heute aus der Quarantäne entlassen und derzeit sind immer noch 9 „positiv getestete“ Personen in Quarantäne. → Auswertungstabelle
25.09.2020 | +1 | k.A. | k.A. | k.A. | |
23.09.2020 | -1 | genesen | |||
+1 | k.A. | k.A. | in Quarantäne | ||
22.09.2020 | -2 | genesen | |||
21.09.2020 | -2 | genesen | |||
+3 | k.A. | k.A. | in Quarantäne | ||
18.09.2020 | -1 | genesen | |||
17.09.2020 | +2 | k.A. | k.A. | in Q./1x leichte Symptome | |
16.09.2020 | -1 | genesen | |||
15.09.2020 | -1 | genesen | |||
+4 | k.A. | 3x südl. 1x östl. VB | in Q./1x leichte Symptome | ||
14.09.2020 | -1 | genesen | |||
+1 | männlich | k.A. | in Q./leichte Symptome | ||
10.09.2020 | +1 | männlich | nordl. VB | in Q./leichte Symptome | |
09.09.2020 | -1 | genesen | |||
08.09.2020 | -1 | genesen | |||
+2 | weibl.+männl. | nördl. VB | in Q./wenig- bzw. keine S. | ||
04.09.2020 | -1 | genesen | |||
03.09.2020 | +1 | (8) | weiblich | Landenhausen | in Q./keine Symptome |
02.09.2020 | +1 | ? | weiblich | Landenhausen | in Q./stationär |
29.08.2020 | +2 | k.A. | k.A. | in Quarantäne | |
28.08.2020 |
+5 |
genesen | |||
+1 |
männlich | nördl. VB | in Q./keine Symptome | ||
27.08.2020 | 1 | (67) | männlich | westl. VB | relevante Vorerkrankung |
25.08.2020 | +2 | k.A. | k.A. | in Q./keine Symptome | |
21.08.2020 | +6 | k.A. | westl. VB 1x Alsfeld | in Q./keine Symptome | |
19.08.2020 | +4 | genesen | |||
17.08.2020 | +5 | k.A. | nördl. VB | in Quarantäne | |
14.08.2020 | +5 | genesen | |||
12.08.2020 | +1 | genesen | |||
11.08.2020 | +6 | genesen | |||
07.08.2020 | +3 | genesen | |||
05.08.2020 | +4 | k.A. | westl. 3x südl. VB | in Quarantäne | |
03.08.2020 | +3 | genesen | |||
30.07.2020 | +1 | k.A. | östl. VB | in Quarantäne | |
29.07.2020 | +4 | k.A. | östl., 3x westl. VB | in Quarantäne | |
28.07.2020 | +2 | k.A. | k.A. | in Quarantäne | |
27.07.2020 | +1 | k.A. | k.A. | in Quarantäne | |
26.07.2020 | +1 | männlich | k.A. | in Quarantäne | |
25.07.2020 | +1 | k.A. | k.A. | in Quarantäne | |
24.07.2020 | +2 |
weiblich |
nördl. VB | in Quarantäne | |
-4 | genesen | ||||
23.07.2020 | +2 | männlich | nördl. VB | Quarantäne/stationär | |
22.07.2020 | -1 | genesen | |||
20.07.2020 | +2 | männlich | süd-östl. VB | in Quarantäne | |
17.07.2020 | +1 | männlich | süd-östl. VB | in Quarantäne | |
16.07.2020 | +1 | weiblich | westl. VB | in Quarantäne | |
15.07.2020 | +2 | männlich | nördl. & westl. VB | in Quarantäne | |
10.07.2020 | +2 | männlich | nördl. VB | in Quarantäne | |
09.07.2020 | +1 | männlich | nördl. VB | in Quarantäne | |
03.07.2020 | +1 | (29) | männlich | nördl. VB | in Quarantäne |
10.06.2020 | -1 | genesen | Landkreis coronafrei | ||
20.05.2020 | -1 | genesen | |||
19.05.2020 | -1 | genesen | |||
15.05.2020 | +/- | (18) | weiblich | Lauterbach | positiv - 2. Test negativ |
13.05.2020 | -1 | genesen | |||
+/- | k.A. | Angersbach | positiv - 2. Test negativ | ||
12.05.2020 | -1 | genesen | |||
11.05.2020 | -1 | genesen | |||
05.05.2020 | -5 | genesen | |||
04.05.2020 | -6 | genesen | |||
30.04.2020 | -3 | genesen | |||
29.04.2020 | -2 | genesen | |||
28.04.2020 | +1 | k.A. | |||
27.04.2020 | -5 | genesen | |||
25.04.2020 | +1 | k.A. | in Quarantäne | ||
24.04.2020 | -5 | genesen | |||
+2 | k.A. | in Quarantäne | |||
23.04.2020 | -3 | genesen | |||
22.04.2020 | -4 | genesen | |||
+4 | k.A. | in Quarantäne | |||
21.04.2020 | -5 | genesen | |||
+3 | k.A. | in Quarantäne | |||
20.04.2020 | -10 | genesen | |||
1 | (54) | männlich | k.A. | diverse Vorerkrankungen | |
19.04.2020 | +1 | k.A. | in Quarantäne | ||
18.04.2020 | +3 | k.A. | in Quarantäne | ||
17.04.2020 | -3 | genesen | |||
+3 | ? | wurde nicht kommuniziert* | |||
16.04.2020 | -5 | genesen | |||
+1 | (55) | männlich | nord-westl. | ||
15.04.2020 | -1 | genesen | |||
+2 | k.A. | in Quarantäne | |||
13.04.2020 | -7 | genesen | |||
12.04.2020 | 1 | (70) | weiblich | nord-westl. | relevante Vorerkrankungen |
10.04.2020 | 1 | (76) | männlich | k.A. | relevante Vorerkrankungen |
-2 | genesen | ||||
+4 | k.A. | in Quarantäne | |||
09.04.2020 | -5 | genesen | |||
+5 | ? | wurde nicht kommuniziert* | |||
08.04.2020 | -3 | genesen | |||
+6 | k.A. | ||||
07.04.2020 | -3 | genesen | |||
+7 | k.A. | ||||
06.04.2020 | -10 | genesen | |||
05.04.2020 | +2 | k.A. | . | ||
04.04.2020 | -2 | genesen | |||
+3 | k.A. | stationär | |||
1 | (90) | männlich | k.A. | ||
03.04.2020 | +1 | ? | wurde nicht kommuniziert* | ||
+4 | k.A. | ||||
(14.03.2020) | 1 | (55) | männlich | Schlitz | Vorerkrankungen, (Urlaub Italien & Ischgl) |
02.04.2020 | +3 | k.A. | |||
+5 | k.A. | ||||
01.04.2020 | +3 | k.A. | |||
31.03.2020 | -3 | genesen | |||
+5 | k.A. | 1 stationär / 4 Quarantäne | |||
30.03.2020 | -2 | genesen | |||
29.03.2020 | +2 | männlich | k.A. | 1 stationär / 1 Quarantäne | |
28.03.2020 | +6 | k.A. | 1 stationär / 5 Quarantäne | ||
27.03.2020 | -1 | genesen | |||
+4 | k.A. | 4 Quarantäne | |||
26.03.2020 | -4 | genesen | |||
+3 | k.A. | 3 Quarantäne | |||
25.03.2020 | -1 | genesen | |||
+7 | k.A. | 1 stationär | |||
24.03.2020 | +1 | weiblich | k.A. | ||
23.03.2020 | +4 | k.A. | |||
22.03.2020 | +4 | k.A. | |||
21.03.2020 | +2 | weiblich | k.A. | ||
+2 | männlich | k.A. | |||
20.03.2020 | -1 | genesen | |||
+1 | weiblich | k.A. | Reiserückkehrer | ||
+1 | männlich | k.A. | Reiserückkehrer stationär | ||
19.03.2020 | +3 | weiblich | vers. | ||
+3 | männlich | vers. | |||
18.03.2020 | +1 | weiblich | östl. VB | ||
+3 | männlich | südl. VB | |||
17.03.2020 | +1 | (45) | männlich | westl. VB | |
14.03.2020 | +1 | (55) | männlich | Schlitz | |
13.03.2020 | +1 | (49) | männlich | östl. VB | |
11.03.2020 | +1 | (38) | männlich | Schlitz | |
05.03.2020 | +1 | (21) | weiblich | Schwalmtal |
Quelle→ Kreisverwaltung
*wurde nicht über die Pressestelle gemeldet → siehe Anmerkungen der Redaktion
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