Boris Rhein
Aufruf zum Mitmachen
WIESBADEN · Ministerpräsident Boris Rhein ruft zum Mitmachen bei der Landinventur auf. 2.642 Orte, so viel zählt unser schönes Land Hessen. Viele dieser Orte sind ländlich geprägt, hier lebt fast die Hälfte der Bevölkerung. Wir möchten mehr darüber erfahren, was Euer Dorf lebenswert macht! Macht mit bei der Landinventur des Thünen-Institut, Braunschweig für Regionalentwicklung und teilt uns unter ... meindorfmachtinventur mit, was Euren Heimatort besonders macht. Ministerpräsident Boris Rhein erklärt in diesem Video, wie das genau funktioniert.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Boris Rhein & Kai Klose
Zum Versorgungsgipfel
WIESBADEN · Statement von Ministerpräsident Rhein und Sozialminister Klose zum Versorgungsgipfel.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Boris Rhein & Tarek Al-Wazir
Bilanz der Regierungsarbeit in der 20. Legislaturperiode
WIESBADEN · Ministerpräsident Boris Rhein und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, haben am Montag, 8. Mai 2023, die Bilanz der Regierungsarbeit in der 20. Legislaturperiode vorgestellt. Die Landesregierung hat eine gute Basis für Hessens Zukunft geschaffen. Fünf Monate vor der Landtagswahl sind die wichtigsten Ziele im Koalitionsvertrag „Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt“ schon erreicht.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Boris Rhein
Frohe Ostern!
WIESBADEN · Ministerpräsident Rhein wünscht allen frohe Ostern: den Christinnen und Christen, die sich in diesen Tagen auf ihren Glauben besinnen, sowie allen Menschen in Hessen, von denen viele jetzt freie Tage genießen können. Sein besonderer Dank gilt denjenigen, die an den Feiertagen arbeiten, wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Energieversorgern und Verkehrsunternehmen. Frohe Ostern!
Quelle→ Hessische Landesregierung
Boris Rhein
"Hessens beste Dorfbuchhandlung – Wir tun was für die Region!"
WIESBADEN · Hessens Buchhandlungen leisten in der Region einen wichtigen Beitrag zur
kulturellen Bildung, machen niedrigschwellige Angebote für buchferne Haushalte und sind Mittler zwischen den Verlagen und Leserinnen und Lesern jeden Alters.
Um die besondere Bedeutung hessischer inhabergeführter Buchhandlungen für die ländlichen Räume sichtbar zu machen und anzuerkennen, lobt die Hessische Staatskanzlei zusammen mit dem Börsenverein
des deutschen Buchhandels – Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e.V. erstmals den Preis „Hessens beste Dorfbuchhandlung - Wir tun was für die Region!“ aus. Die Auszeichnung ist
mit einer Prämie von 10.000,-€uro dotiert. Zusätzlich wird ein zur Weitergabe bestimmter Wanderpreis sowie eine Plakette zum Verbleib in der Buchhandlung überreicht. Als besondere Würdigung wird
die Schriftstellerin Charlotte Link im Jahr 2023 eine Lesung in der ausgewählten Buchhandlung anbieten.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Boris Rhein & Alexander Lorz
Pressekonferenz vom 12. Januar 2023
WIESBADEN · Ministerpräsident Boris Rhein und Kultusminister Dr. Alexander Lorz haben im
Rahmen einer Pressekonferenz weitere Investitionen in den Bildungsstandort Hessen vorgestellt. Die Landesregierung sorgt damit in Zeiten eines ungebrochen hohen Fachkräftebedarfs in allen
Branchen für eine weitere Aufwertung des Berufs der Lehrerin und des Lehrers.
Nachdem im Landeshaushalt schon rund 4000 neue Stellen für Lehrkräfte in diesem und im nächsten Jahr geschaffen worden sind, folgt nun die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller
Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 – mit einem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024. Mit diesem Schritt sollen vor allem Wettbewerbsnachteile gegenüber angrenzenden Bundesländern
vermieden werden.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Kai Klose
Zur Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
WIESBADEN · Sozialminister Kai Klose informiert über die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kai Klose informieren über die Bund-Länder-Beratungen und die Sitzung des Corona-Kabinetts.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Corona-Schutzverordnung
WIESBADEN · Die Corona-Schutzverordnung ist nach Beschluss des Hessischen Corona-Kabinetts weiter angepasst worden. Ministerpräsident Volker Bouffier hat dies heute im Hessischen Landtag angekündigt.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen landeseigenen Corona-Schutzverordnungen
WIESBADEN · Die Landesregierung reagiert auf die aktuelle Corona-Situation und verschärft die landeseigenen Corona-Schutzverordnungen. Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose informieren über das weitere Vorgehen.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Michael Bußer
Zu neuen Corona-Regelungen ab 25.11.2021 in Hessen
WIESBADEN · Seit gestern gelten in Hessen neue Corona-Regeln: In viele Innenräume – vom Restaurant bis zum Kino – dürfen zum Beispiel nur noch Geimpfte und Genesene, am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. In Schulen wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Das wirft viele Fragen auf, die der Sprecher der Landesregierung, Michael Bußer, in diesem Video beantwortet.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Im Anschluss an die gestrigen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hat die Landesregierung am heutigen Freitag über die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Das Ergebnis stellen Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose in dieser Pressekonferenz vor.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier
Statement nach Bund-Länder-Konferenz
WIESBADEN · Per Videokonferenz haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am heutigen Donnerstag über die weiteren Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Zu den Ergebnissen gibt Ministerpräsident Volker Bouffier ein kurzes Statement ab.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik
Informationen zu Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung
WIESBADEN · Gesundheitsminister Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik, Oberarzt am Klinikum Darmstadt, informieren über die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung als neue Leitindikatoren zur Bestimmung der pandemischen Lage.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Corona-Kabinett - Systemwechsel in der Beurteilung der Pandemie
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Hessisches Corona-Kabinett - Neue Regeln ab Freitag 25.06.2021
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.
Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht ...
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen ...
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen ...
bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze ...
Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule ...
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita ...
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.) Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport ...
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen) ...
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit).
Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen ...
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel ...
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken ...
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen ...
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV ...
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen ...
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten ...
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das
Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu
zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Volker Bouffier und Kai Klose
Entsprechenden Beschlüsse
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.
Volker Bouffier und Tarek Al-Wazir
Entsprechenden Beschlüsse
WIESBADEN · Angesichts landesweit sinkender Inzidenzzahlen hat das Corona-Kabinett heute über Regelungen beraten, die in Kraft treten sollen, sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Über die entsprechenden Beschlüsse informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Volker Bouffier und Dr. Alexander Lorz
Zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Osterferien
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz informieren im Anschluss an das Corona-Kabinett am 12.04.2021 über die Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie und zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Ferien.
Volker Bouffier zum Stop der Osterruhe
Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen
WIESBADEN · Nach der Entscheidung der Kanzlerin zum Umgang mit den Ostertagen nimmt Ministerpräsident Volker Bouffier aus hessischer Sicht dazu Stellung.
Zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern
Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen
WIESBADEN · Im Nachgang zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern hat das Corona-Kabinett heute über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose erläutern die dazugehörigen Details in dieser Pressekonferenz.
Wie wird es weitergehen
Schwerpunkt: Schulen nch den Osterferien ...
WIESBADEN · Im Video erklärt Kultusminister Lorz, wie es nach den Osterferien an Hessens Schulen weitergeht und welche ersten Schritte bis dahin bereits unternommen werden.
Beschlüsse des Corona-Kabinetts vom 04.03.2021
Schwerpunkt: Beschlüsse von gestern ...
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren zu den heutigen Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vom 03.03.2021
Pressekonferenz über die Pandemie-Bekämpfung
Schwerpunkt: Impfen ...
WIESBADEN · Im Anschluss an den gemeinsamen digitalen Lenkungskreis informieren die Landesregierung und die Gesundheitsindustrie über die Schritte zur Pandemie-Bekämpfung: Schwerpunkt Impfen.
Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung
Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag
WIESBADEN · Die Landesregierung hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine verantwortbare Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag unter sorgsamer Berücksichtigung der pandemischen Lage mit nachvollziehbaren Kriterien aussehen kann. Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir stellen den Hessischen Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung vor.
Corona-Schutzimpfungen in Hessen
Kai Klose erläutern die nächsten Schritte
WIESBADEN · Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erläutern die nächsten Schritte der Corona-Schutzimpfungen für die 2. Priorisierungsgruppe in Hessen.
Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.
Besuch des Impfzentrums in Wiesbaden
Dezember oder Januar kann es losgehen
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Innenminister Peter Beuth, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wiesbadens Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben sich am Montag über den Aufbau des Impfzentrums im Wiesbadener RheinMain CongressCenter (RMCC) informiert.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Nächtliche Ausgangssperre für Hessen
Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt
WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis
05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der
Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung
mitteilte.
Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.
Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis
zum 10. Januar 2021.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Lockerungen nur an Weihnachten und Silvester
Teil-Lockdown verlängert
WIESBADEN - Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lässt nicht locker, die Hessen im Kampf gegen das Coronavirus auf die strengen Schutzmaßnahmen einzuschwören. Weihnachten und Silvester sind aber Lockerungen in Sicht. In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag, 1. Dezember, an erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 angesetzt.
Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
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Maskenpflicht ... Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern
nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines
Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.
Reisen ... Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für Verwandtenbesuche
über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen. Quelle→ Hessische Landesregierung |
Über die Gespräche der Bund-Länder-Konferenz vom 16.11.2020
Dezember und Januar wahrscheinlich weiterer Lockdown
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. November 2020.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert
WIESBADEN · Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
So viel Hygiene und Abstand wie nötig
Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen
WIESBADEN - 760.500 Schülerinnen und Schüler an 1.795 öffentlichen Schulen +++ 55.600 Erstklässlerinnen und Erstklässler, 770 neue Lehrerstellen +++ Islamunterricht jetzt in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 +++ Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien.
„Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen – dazu gehören die Ferienlernangebote für Schülerinnen und Schüler genauso wie die Aktualisierung der Hygieneregeln, die Klärung der Bewertung im Distanzunterricht sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur“, so der Kultusminister.
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In diesem Jahr steigt erstmals sowohl die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Hessen um rund 1.500 auf 760.500 als auch die der Erstklässlerinnen und Erstklässler um rund 650 auf nun 55.600. Sie werden an insgesamt 1.795 öffentlichen Schulen unterrichtet. Die Zahl der Lehrerstellen steigt noch einmal um rund 770 auf nun 55.470, von denen etwa die Hälfte für den weiteren Ganztagsausbau zur Verfügung stehen. Ein weiterer Großteil deckt die entstandenen Mehrbedarfe für den Grundunterricht und den allgemeinen Aufschlag (104/105 Prozent). Außerdem wird es 100 Stellen mehr für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geben.
Weiterer Ausbau der Studienplatzkapazitäten
Regelschulbetrieb unter Corona-Bedingungen
Schutzausrüstung ...
Freistellung gefährdeter Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vom Präsenzunterricht ...
Testmöglichkeiten für Lehrkräfte ...
Distanzunterricht und digitale Ausstattung der Schulen ...
Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien ...
Weitere bildungspolitische Schwerpunkte zum neuen Schuljahr
Start für die ersten pädagogisch selbstständigen Schulen
Nicht-konfessioneller Islamunterricht statt Religionsunterricht mit DITIB Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialstaatssekretärin Anne Janz: „Wir passen
die Verordnungen erneut der aktuellen Lage an – klare Regeln geben den Menschen Sicherheit im Alltag“
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick ...
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt ein Informationsblatt Empfehlungen (corona.hessen.de).
Die Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag. Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen erläutern die Ressortminister ...Die Maskenpflicht an Schulen soll generell im Schulalltag gelten und zwar bis zum Betreten des Klassen- oder sonstigen Unterrichtsraums. „Während des Unterrichts im engeren Sinne halten wir es aus pädagogischen und sozialen Erwägungen nicht für zielführend, dass Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen“, hob Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hervor. „Eine solche Regelung wird auch von Medizinern kritisch gesehen, wie es jüngste Äußerungen aus dem Verband der Kinder- und Jugendärzte oder vom Marburger Bund erkennen ließen.“ Selbstverständlich sei es aber jedem freigestellt, dies freiwillig zu tun. Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen – wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben – von der Maskenpflicht abweichen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden und eine Beratung durch den schulärztlichen Dienst stattgefunden haben. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteigt, liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, eine weitergehende Maskenpflicht im Einzelfall anzuordnen. Dies sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes zur Eindämmung der Pandemie jetzt schon vor. „Bevor wir aus Vorsichtsgründen eine Schule ganz schließen, wäre das Tragen einer Maske auch im Unterricht natürlich das geringere Übel“, so die Einschätzung des Kultusministers.
Umgang mit SchnupfenkindernDie in dem Info-Blatt vorgelegten Leitlinien sollen auch Sicherheit schaffen, wenn der absehbare Fall einzelner Corona-Infektionen in Schulen oder Kitas auftritt. Die Informationen sollen den Verantwortlichen helfen, damit nicht übereilt Schulen oder Kitas geschlossen werden. „Selbstverständlich müssen alle – Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Fachkräfte und sonstige Kräfte in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Heranwachsenden im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, betonte Sozialstaatssekretärin Anne Janz. „Ein Kind, das eindeutig krank ist, soll zuhause bleiben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Janz. Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle und in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant. Auf der anderen Seite gilt: Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Covid-Tests für Lehr- und Fachpersonal sowie Erzieherinnen und ErzieherDie Hessische Landesregierung ermöglicht außerdem Lehrpersonal, Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf das Corona-Virus testen zu lassen, da sich das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisieren lassen. Testungen im Abstand von 14 Tagen sind für Lehrerinnen und Lehrer bis zum Beginn der Herbstferien möglich, für Fachkräfte in der Kinderbetreuung bis zum 8. Oktober.
Regeln in Bus und BahnDie Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen ist im Laufe der letzten Wochen wieder deutlich gestiegen, und mit Beginn des neuen Schuljahres wird es noch mehr zusätzliche Fahrgäste in den Bussen und Bahnen geben. Der sonst übliche 1,50-Meter-Abstand zu anderen Personen kann im öffentlichen Nahverkehr nicht immer sicher eingehalten werden. Zu Stoßzeiten und mit Beginn des Schülerverkehrs wird dies noch schwieriger. „Umso wichtiger ist es, dass sich alle an die geltenden Regeln halten und bei der Fahrt mit Bus oder Bahn eine Alltagsmaske tragen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Der Großteil macht das vorbildlich, auch wenn das gerade bei den heißen Temperaturen kein Vergnügen ist. Wir müssen aber auch feststellen: Es gibt immer noch Menschen, die sich nicht an die Coronaregeln halten.“ Schon heute kann dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Allerdings nur dann, wenn der Fahrgast die Maske auch nach Aufforderung nicht aufzieht. „Das ändern wir jetzt. Ab sofort gilt: Wer im Bus oder in der Bahn keine Maske trägt, muss zahlen“, so der Minister. „Wir müssen alles dafür tun, um Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen. Deswegen gibt es die Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass der öffentliche Nahverkehr nicht nur ein klimafreundliches Verkehrsmittel ist und bleibt, sondern er ist unverzichtbar, wenn wir nicht im Dauerstau enden wollen. Um seine Funktion erfüllen zu können, ist er aber auf Akzeptanz angewiesen. Wir wollen nicht, dass jemand aus Angst vor Ansteckung lieber mit dem Auto fährt, als sich in die Bahn zu setzen.“ Quelle→ Hessische Landesregierung |
Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus
Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens
WIESBADEN · Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen,
Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Ein
vorübergehender Rückgang der Temperaturen und lokale, geringe Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn haben zu keiner Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Weite Teile Hessens sind
seit Wochen ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Der gesamte Juli brachte für Hessen nur rund 1/3 der durchschnittlichen Niederschläge. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung
verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.
Das Ministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen
Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht
wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits
bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.
Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle
Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten
nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die
Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie auf unser
Homepage.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Ab 1. August: Darf wieder uneingeschrängt trainiert werden
Die Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebes sind aufgehoben
WiESBADEN · Am Donnerstag hat Peter Beuth, der Hessische Minister des Innern und für Sport, bekannt gegeben, dass die bisherigen Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebes aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 1. August 2020 in Hessen aufgehoben werden. Somit sind Trainingseinheiten sowie -spiele wieder uneingeschränkt möglich. Die bisher praktizierten Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus im Rahmen eines Hygienekonzeptes außerhalb des Platzes bleiben weiterhin bestehen.
„Wir freuen uns, dass wir von unserem Innenminister Peter Beuth nun grünes Licht für die Ausübung unseres geliebten Sports erhalten haben. Somit steht einer geregelten Vorbereitung der kommenden
Saison nichts mehr im Wege. Bei aller Euphorie sollte uns jedoch bewusst sein, dass die Gefahr der Verbreitung des Coronavirus noch nicht gebannt ist und wir außerhalb des Platzes die
installierten Hygienemaßnahmen weiterhin verantwortungsbewusst durchführen müssen“, erklärte Stefan Reuß, Präsident des Hessischen Fußball-Verbandes. Reuß weiter: „Wir hatten besonders in den
letzten Tagen zahlreiche Anfragen zu diesem Thema der Testspiele im Rahmen einer Saisonvorbereitung. Stets waren unsere Vereine auf der Suche nach praktikablen Lösungen und verhielten sich
vorbildlich im Sinne der Hygienemaßnahmen und behördlichen Vorschriften. Für dieses geduldige Handeln möchte ich mich bei unseren hessischen Fußballvereinen sehr herzlich bedanken.“ Damit steht
dem Saisonstart Anfang September nichts mehr im Wege.
Ministerpräsident Volker Bouffier
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos und für Besuche in Krankenhäusern,
Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.
→ weiter lesen | ||
Infektionsraten sind entscheidendes Kriterium
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab dem 6. Juli ...
Für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen gelten folgende Regelungen ab dem 15. Juli ...
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Beherbergungsverbot für Personen aus bestimmten Gebieten
Erhöhtes Infektionsrisiko
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Wir wollen weitere Ansteckungsgefahren verhindern“ Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. Neu ist: Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag keine Personen aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.
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Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.
Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot ...
Beherbergungsverbot
Ausnahmen Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:32 Uhr
Wieder mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen
Veranstaltungen mit 250 Personen möglich
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab Montag, dem 22. Juni, in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. „Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag in Wiesbaden, als er gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose die neuen Corona-Lockerungen vorstellte.
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Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni 2020 gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden. Es bestehen aber weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen sowie die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen. Besucherinnen und Besucher sollten sich vor ihrem Besuch in den Einrichtungen anmelden, da sie registriert werden müssen. Die Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Veranstaltungen von Seniorinnen und Senioren können unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden. Gemeinsames Singen ist weiterhin nicht erlaubt.
In Läden, Geschäften, Supermärkten, Möbelhäusern wird die Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche pro Kunde von 20 Quadratmeter auf zehn Quadratmeter abgesenkt. Es darf sich künftig also ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Damit können wieder mehr Personen gleichzeitig in die Geschäfte eingelassen werden. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen. Die bisherige Möglichkeit, dass Geschäfte auch an Sonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, entfällt.
Eine Lockerung gibt es auch für Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste, die bislang bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen mussten. Diese Obergrenze steigt nun auf 250. Voraussetzung ist aber wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein Hygienekonzept. Alle Regelungen gelten laut Landesregierung bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
16:23 Uhr
Ministerpräsident Volker Bouffier:
„Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen ...
„Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz.
„Wir haben uns daher entschieden, noch vor den Sommerferien einen zweiwöchigen Probelauf mit Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Grundschulen zu starten. Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gelten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Auf der anderen Seite könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus weiter lernen wird. Ziel ist es, nach den Sommerferien ab dem 17. August wieder den Normalbetrieb in den Schulen aufzunehmen, sofern das Pandemiegeschehen es zulässt.“
Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, weshalb man heute alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert habe. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen. Und Eltern mit jungen Kindern können Familie und Beruf wieder besser vereinbaren“, hielt der Minister abschließend fest.
Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen ...
Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest.
Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung außerdem beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen. „Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Eltern waren durch das Coronavirus und die dadurch notwendigen Einschränkungen in den zurückliegenden Wochen besonders gefordert, viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Allen Familien danken wir, dass sie diese schwierige Zeit so gut bewältigt und dazu beigetragen haben, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu bekämpfen“, so Sozialminister Kai Klose. „Es freut mich, dass wir wie bei der Wiederaufnahme des sogenannten eingeschränkten Regelbetriebs auch diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen gehen, in deren Verantwortung die Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, denn das Land betreibt keine Kitas. Dieser Schritt ist für die frühkindliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.“ Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Land bereits eingeräumt habe, führten dazu, dass Kitas schon derzeit viele Kinder zusätzlich aufnehmen konnten. Freie Plätze konnten im Einvernehmen zwischen Kita-Träger und Jugendamt vergeben werden. Mit dem 6. Juli falle nun das Betretungsverbot und damit für die Kitas auch die Notbetreuungsliste weg. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit für die Träger, den Regelbetrieb in ihren Kitas vorzubereiten.
Seit dem 16. März bestand in Hessen ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Ausnahmen bestanden für Angehörige bestimmter Funktionsberufe, aber auch berufstätige Alleinerziehende sowie aus Gründen des Kindeswohls. Es wurden familiäre Betreuungsgemeinschaften zugelassen und seit dem 25. Mai die Betreuung in der Kindertagespflege wieder umfänglich ermöglicht. Seit dem 2. Juni besteht in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Regelbetrieb“.
„Ab dem 6. Juli stehen die Kitas grundsätzlich wieder allen Kindern offen, soweit genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Wir begrüßen, dass die zunehmend strittigen Regelungen zu Notbetreuung und Betretungsverbot in wenigen Wochen auslaufen. Das ist der richtige Weg," sagte Dr. Thomas Stöhr, der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Städte im Hessischen Städtetag bewerten die ab 6. Juli 2020 angedachte Außerkraftsetzung der Corona-Beschränkungen in Tageseinrichtungen für Kinder positiv. Diese entspricht ebenso der Zielrichtung der Jugenddezernate des Hessischen Städtetages wie die zuvor ergangene Verordnung. Wir konnten aufgrund der bisherigen Regelungen vor Ort schrittweise schon in den Regelbetrieb übergehen“, so Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister von Kassel. „Während der Ferien werden viele Gebietskörperschaften Ferienbetreuungen und Ferienspiele anbieten. Spätestens zum Start des Kindergartenjahres sind wir dann - lässt dies die medizinische und virologische Lage zu - perspektivisch wieder im Normalbetrieb, auf den sich Kinder, Tageseinrichtungen sowie Eltern freuen.“
Auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), steht hinter den neuen Regelungen: „Wir begrüßen, dass das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Hessen es zulässt, nun einen weiteren großen Schritt in Richtung Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung zu gehen. Damit geben wir Eltern und Kindern für die kommenden Wochen eine gute Perspektive. Wichtig ist aber auch, dass wir weiterhin mit geeigneten Hygienemaßnahmen den Gesundheitsschutz in den Betreuungseinrichtungen großschreiben."
In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli folgende Regelungen ...
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen ...
„Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens können unsere Frei- und Hallenbäder ab der kommenden Woche unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen. Viele Frei- und Hallenbäder in Hessen sind seit Wochen im Standby-Modus und haben bereits individuelle Hygiene- und Abstandskonzepte erarbeitet, so dass die Öffnung ohne Vorlaufzeit möglich sein wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir viel Freude, auch wenn der Besuch unserer Badeanstalten in diesem Sommer nicht das unbeschwerte Vergnügen sein wird, wie wir es kennen“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth.
Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes ... Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist. Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden. Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung). „Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth.
Weitere Anpassungen ... Künftig ist in Hessen auch in Bahnhöfen sowie auf Flughäfen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „In Bussen, Bahnen, Taxen, Schiffen und Verkehrsflugzeugen des öffentlichen Personenverkehrs war die Mund-Nasen-Bedeckung auch bisher schon vorgeschrieben", informierte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Da der Verkehr wieder zunimmt, ist es folgerichtig, auch die zugehörigen öffentlichen Gebäude einzubeziehen. Denn wo Menschen in Bewegung sind und es mitunter eilig haben, lässt sich der Mindestabstand nicht immer einhalten. Ein Mund-Nasen-Schutz senkt das Infektionsrisiko.“ Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten muss der Veranstalter künftig die Daten der Teilnehmenden erfassen, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen.
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:11 Uhr
Hessische Landesregierung
Pressekonferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose haben mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände über neue Regelungen zur Corona-Virus-Pandemie in Hessen informiert.
Hessische Landesregierung
Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgestellt
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Hessischer Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben die Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesetellt. „Mit 12 Milliarden Euro führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“
16:22 Uhr
Und damit auch die Kontaktbeschränkungen
Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen
WIESBADEN - Einige von Euch haben uns gefragt, wie lange die derzeitigen Kontaktbeschränkungen und Verordnungen in Hessen gelten. Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen gelten alle unsere Verordnungen - und damit auch die Kontaktbeschränkungen - bis zum 5. Juli 2020. Einzige Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, diese gilt bis zum 15. Juni 2020.
Quelle→ Hessische Landesregierung
Diese betreffen Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder, Kindergärten
Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Wie bereits in der vergangenen Woche von Sozialminister Kai Klose angekündigt, kommt es ab dem 2. Juni zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der Hessischen Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind.
Weitere Anpassungen ...
Anpassungen in Justizvollzugsanstalten ... Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.
Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt. Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie hier.
Die Anpassungen mit Terminen im Überblick ...
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb Ab 02.06.
Gastronomie: Wegfall 5-Quadratmeter-Regelung Ab 28.05.
Hotel: Öffnung Sauna und Pools für Übernachtungsgäste Ab 28.05.
Schwimmbäder: Öffnung für Vereine und Schwimmkurse Ab 01.06.
Behindertenwerkstätten: weitergehende Öffnung Ab 02.06.
Jugendhilfeeinrichtungen: Besuch wieder möglich Ab 02.06.
Krankenhäuser: Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus verpflichtend Ab 28.05.
Alle anderen bestehenden Verordnungen (inkl. Kontaktbeschränkungen) sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Quelle→ Hessische Landesregierung |
11:55 Uhr
... mit einem eigenen Modell
Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung vor
WIESBADEN - „Gerecht, einfach und verständlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Einfach, da sie für Bürger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verständlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese für die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Flächen-Faktor-Verfahren möglich – und er ist auch für andere Länder ein möglicher Weg. Ich habe daher meine Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. „Die notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400,- €uro Grundsteuer im Jahr je Grundstück rechtfertigen keinen überhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verständlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gewährleistet.“
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Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen strebt deshalb – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Dies ermöglicht die Ende 2019 erfolgte Grundgesetzänderung.
„Wir knüpfen mit den jetzt vorgelegten Eckpunkten an das Flächenmodell an, das bereits 2010 von Hessen und anderen Ländern als Vorschlag erarbeitet worden war. Ergänzend nehmen wir nun die Lage als Kriterium hinzu, denn neben den Flächengrößen spielt auch die Lage eine Rolle dabei, in welchem Umfang die Grundstücksnutzer von kommunaler Infrastruktur profitieren können. Mit einem einfachen Faktorverfahren wird das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“
Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führt es zu gleichen Ergebnissen wie das Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in stärkerem Maße ab, führt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.
„Auf ein Grundstück in einer guten Lage entfällt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer mäßigen Lage. Das ist gerecht. Durch den Bezug zum Durchschnittsbodenwert der jeweiligen Gemeinde findet eine angemessene Differenzierung sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen statt. Das Abstellen auf den Zonenwert stellt dabei sicher, dass auch innerhalb sehr heterogener Stadtteile eine die tatsächlichen Verhältnisse abbildende Differenzierung auch bei der Grundsteuer gelingt“, sagte Boddenberg. „Wir schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus. Wenn die Unterschiede der Bodenwerte in Metropolen wie Frankfurt exorbitant ausfallen, dämpft unser Faktor dies für Zwecke der Grundsteuer. Auch dies ist gerecht, denn ein Vielfaches beim Bodenwert bedeutet nicht, dass die kommunale Infrastruktur im gleichen Ausmaß besser ist.“
„Jedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht“, betonte Boddenberg.
„Unser Modell ist zudem verständlich und einfach zu handhaben. Es kommt mit drei einfachen Angaben in der Steuererklärung aus: Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘, Gebäudefläche ‚Nicht-Wohnen‘. Einfacher geht es wohl kaum. Beim Bundesmodell sind bis zu neun Angaben fällig“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Wir können ansonsten auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen. Die Zonenwerte für die Faktorberechnung können in Hessen automatisch per IT zugespielt werden. Das erleichtert die Neubewertung ungemein, schließlich geht es um die Aktualisierung der Daten zu Millionen von Grundstücken.“
Hessen möchte in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zu erheben, als für die übrigen Grundstücke. Ergänzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die Möglichkeit vorsehen, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen, wobei eine Höchstgrenze gelten soll.
Wie die anderen Länder voraussichtlich auch, wird Hessen die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. Die Grundsteuer A gilt als „Gewerbesteuer der Land- und Forstwirte“ und ist heute wie künftig ertragswertorientiert ausgestaltet. Dies spricht für eine bundeseinheitliche Regelung.
Abschließend sagte Finanzminister Michael Boddenberg: „Das Hessen-Modell ist gerecht, verständlich und einfach. Die Lage eines Grundstücks entscheidet mit über die Höhe der Grundsteuer. Aufwand und Nutzen dieser grundlegenden Neuordnung stehen im richtigen Verhältnis. Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer dies auch so sehen.“
Hessen wartet nun die Rückmeldungen der anderen Bundesländer zu den vorgelegten Eckpunkten ab und hofft auf weitere Mitstreiter. Anschließend wird das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:49 Uhr
Mund-Nasen-Bedeckung
In Einrichtungen und öffentlichen Personenverkehr
WIESBADEN - Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie · Stand: 09.05.2020
In Verkaufsstätten des Groß- und Einzelhandels und in bestimmten Dienstleistungsbetrieben, auf Ladenstraßen, in Spielhallen und Spielbanken sowie in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
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Im öffentlichen Personenverkehr kann der Mindestabstand von 1,5 m nicht immer eingehalten werden, in Bussen, Bahnen, Taxen, etc., Schiffen und Luftfahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs müssen daher für die Dauer des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Bedeckungspflicht gilt auch für Küchenpersonal und Servicekräfte während sie ihre Tätigkeit ausüben. Es kann jede Bedeckung vor Mund und Nase verwendet werden, die geeignet ist, eine Ausbreitung des SARS-CoV-2 zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
Darüber hinaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, dringend empfohlen.
Beispiele für geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen ...
Ausnahmen von der Bedeckungspflicht gelten für ...
Keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen sind beispielsweise Visiere und Motorradhelme.
In Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen gilt ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Dienstleistende sowie Kundinnen und Kunden. Die oben genannten Ausnahmen gelten entsprechend. Kundinnen und Kunden dürfen die Bedeckung abnehmen, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Quelle→ Hessische Landesregierung |
09:45 Uhr
Volker Bouffier verkündet die neuen Regelungen in Hessen
Lockerungen der Corona-Beschränkungen
WIESBADEN - Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose hat Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Regelungen in Hessen zur Corona-Virus-Pandemie erläutert.
Quelle→ Hessische Landesregierung
17:17 Uhr
Alles unter bestimmten Auflagen
Hier eine kurze Zusammenfassung
WIESBADEN - verkündeten Beschlüsse der Hessischen Landesregierung:
Alles unter den bestimmten Auflagen.
Hier die Details ...
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1. Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen. Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.
2. Schulen Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.Der Stufenplan für die Schulen sieht vor ...
3. Hochschulen Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai 2020 im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.
4. Kindertagesbetreuung Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.
5. Dienstleistung und Handel Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.
6. Gastronomie und Tourismus Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden. Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet.
Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.
7. Sport und Freizeit Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.
8. Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.
9. Spielhallen, Casinos und Wettbüros Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen. Alle Verordnungen gelten bis zum 5. Juni 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
15:54 Uhr
Hessischer Fahrplan zur stufenweisen Lockerung
„Ein entscheidender Faktor ist die Bereitschaft der Bevölkerung“
WIESBADEN · Das neue Coronavirus SARS-Cov-2 ist seit Wochen das alles bestimmende Thema. Ein Patentrezept für den Umgang mit dem Virus gibt es nicht, ebenso wenig gibt es bisher einen Impfstoff oder ein wirksames Medikament. „Um Menschenleben zu retten, hat die ganze Welt eine Vollbremsung eingeleitet. Auch wir haben das getan und so wichtige Zeit gewonnen, die wir intensiv zur Vorbereitung genutzt haben“, erklärt der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, in seiner Regierungserklärung heute, in der er zunächst über die aktuelle Situation in Hessen und die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus berichtete.
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Dann stellte er den hessischen Fahrplan zur stufenweisen Lockerung der verordneten Beschränkungen vor. Er dankte allen Hessinnen und Hessen für ihre große Solidarität: „Ein entscheidender Faktor ist die Bereitschaft der Bevölkerung, mitzuhelfen und auch strapaziöse Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um das Virus einzudämmen. Deshalb ist das unser gemeinsamer Erfolg!“
Ergriffene Maßnahmen und gemeinsame Erfolge In Hessen wurden bis dato über 8.500 Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert. Mehr als 370 Menschen sind an COVID-19 verstorben. Knapp 200 Menschen müssen zur Stunde künstlich beatmet werden. Dass die Situation bisher nicht schlimmer ausgefallen ist, ist den umfassenden Beschränkungen zu verdanken. Zur Situation in Hessen sagte Klose: „Auch in Hessen waren wir aufgrund der exponentiell steigenden Infektionskurve gezwungen, das komplette soziale und ökonomische Leben innerhalb weniger Tage zum Erliegen zu bringen. Auch in Hessen wurden die drastischsten Grundrechtseinschränkungen seit Bestehen des Landes verordnet. Keinen dieser Schritte sind wir leichtfertig gegangen. Jeder war Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und den möglichen ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen.“
In Hessen gelten seit dem 23. März 2020 Kontaktverbote. Kitas, Schulen, Geschäfte wurden geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen mussten Besuche eingeschränkt, Kliniken und Praxen neu organisiert werden. „Wir haben innerhalb der bestehenden Krankenhaus-Versorgungsgebiete Netzwerke geschaffen, bei denen jeweils ein Maximalversorger alle anderen Kliniken koordiniert. So stellen wir sicher, dass die am schwersten Erkrankten in den leistungsfähigsten Häusern von den erfahrensten Ärzten und Pflegern versorgt werden konnten. Auch das in Rekordzeit und nur möglich durch die Bereitschaft aller hessischen Kliniken, in dieser Struktur unseres Planungsstabs stationäre Versorgung mitzuwirken. Diese Struktur ist ja auch nicht zufällig zur Blaupause für das Papier des Bundesgesundheitsministers geworden“, sagte Klose. Er unterstrich zudem die entscheidende Rolle geschulten Pflegepersonals: „Deshalb will ich hier auch die Bezahlung der Pflegekräfte erwähnen: Sie verdienen mehr Anerkennung, gerade in diesen Zeiten. Deshalb diskutieren wir Länder derzeit mit dem Bund intensiv über den Pflegebonus.“
Minister Klose verdeutlichte, dass sich durch die ergriffenen Maßnahmen die Ausbreitungsgeschwindigkeit deutlich verlangsamt hat: „Unser Gesundheitssystem hält den Folgen des Virus stand, weil unser Hammerschlag der Kontaktverbote relativ früh erfolgt ist und unsere Werkzeuge greifen.“ Er appellierte an die Besonnenheit aller Hessinnen und Hessen, Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin zu beachten.
Hessischer Fahrplan für die stufenweise Lockerung Kai Klose teilte in seiner Regierungserklärung auch einen hessischen Fahrplan über bevorstehende Maßnahmen in verschiedenen Bereichen mit, die unter der Voraussetzung möglich seien, dass die Zahl der Infizierten nicht mehr exponentiell ansteigt.
Leben mit dem Virus Menschen überall auf der Welt müssen sich auf ein Leben mit dem Virus einstellen: Maskenpflicht, Hygieneregeln und Abstandsgebote werden zu Alltagsbegleitern. „Wir müssen uns ständig einen möglichst guten Überblick über die Entwicklung verschaffen: Eine grundlegende Voraussetzung dafür sind mehr Tests. Denn wenn wir lockern, werden sich auch wieder mehr Menschen infizieren“, erklärte der Minister. Das vorrangige Ziel sei es vor allem, dort mehr zu testen, wo ein Infektionsausbruch schnell dramatische Folgen haben kann: In Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen. Durch repräsentative Tests will Hessen dazu beitragen, einen besseren Kenntnisstand über die Infektionen von Kindern zu bekommen, da mit SARS-CoV-2 infizierte Kinder häufig keine Symptome zeigen, aber dennoch ansteckend sind.
Klose verwies in diesem Kontext auf einen Erfolg „Made in Hessen“: „Das von der Universitätsklinik Frankfurt und dem Blutspendedienst entwickelte Verfahren („FACT“) erlaubt uns, eine große Anzahl von Personen gleichzeitig zu testen. Mehr Tests führen auch dazu, dass mehr Kontaktpersonen von Erkrankten identifiziert und nachverfolgt werden müssen. Dafür kündigte Klose eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes an, da die Gesundheitsämter bei diesem Prozess eine Schlüsselrolle spielen. Kai Klose: „Sobald dann zuverlässige Antikörpertests zur Verfügung stehen, müssen wir durch repräsentative Testungen ermitteln, wie stark das Virus tatsächlich in der Bevölkerung verbreitet war oder ist. Die Blutuntersuchung auf Antikörper ermöglicht, den Anteil von Personen mit durchge¬machter SARS-CoV-2-Infektion zu bestimmen, der wahrscheinlich mindestens für eine gewisse Zeit immun ist.“
Schlussworte und Dank Am Ende seiner Regierungserklärung verlieh der hessische Minister für Soziales und Integration seiner Hoffnung Ausdruck, dass es in Hessen dank der gemeinsam erzielten Erfolge zunehmend hin zu allgemeinen Regeln von Abstand und Hygiene kommen kann. Und er bat um weitere Unterstützung aller Hessinnen und Hessen: „Wir haben diese Aufgabe bis hierhin so gut gelöst, weil alle in der Krise zusammenhalten: Davon müssen wir uns möglichst viel bewahren. Hessen hält zusammen, wir sind solidarisch mit denen, die das Virus am meisten bedroht und wir schützen einander durch Abstandhalten und Hygiene. Das ist eine große gemeinschaftliche Leistung, die mich mit Stolz erfüllt. Lassen Sie uns so weitermachen – gemeinsam gegen das Virus!“ Quelle→ Hessische Landesregierung |
13:45 Uhr
Warten der hessischen Schülerinnen und Schüler hat ein Ende
Schulbetrieb ab dem 18. Mai an weiteren Schulformen
WIESBADEN - Das Warten hat für einen Großteil der hessischen Schülerinnen und Schüler ein Ende: Ab dem 18. Mai soll es in eingeschränktem Umfang wieder Präsenzunterricht geben, und zwar in den 4. Jahrgangsstufen an Grundschulen, in der Sekundarstufe I (also den weiterführenden Schulen), der Einführungsphase der Sekundarstufe II, in Intensivklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine duale Ausbildung absolvieren. „Mit unserem Plan für einen zweiten, weitreichenden Schritt halten wir an dem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung der Schulen fest und arbeiten uns sukzessive von den älteren zu den jüngeren Schülerinnen und Schülern vor“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden.
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Bei ihrer Entscheidung orientiere sich die Landesregierung an den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Unterricht für die 4. Klassen sowie den Erfahrungen aus den schriftlichen Abiturprüfungen, so der Minister. „Ich freue mich, heute ein weiteres Etappenziel auf dem langen Weg zurück zur schulischen Normalität ins Auge fassen zu können. Damit entlasten wir nicht nur die insgesamt 520.000 von dieser Maßnahme betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch zahlreiche Eltern, die ihre Kinder zum Teil seit Wochen zuhause betreuen und gleichzeitig ihrer eigenen Beschäftigung nachgehen müssen.“
Bereits bei der Bekanntgabe der teilweisen Schulöffnung für die Abschlussklassen hatte Lorz betont, wie wichtig es sei, die Hygienevorschriften der Gesundheitsbehörden und die notwenigen Abstandsregeln einzuhalten. „Diese Vorgaben gelten unverändert fort, gerade weil sich ab dem 18. Mai deutlich mehr Personen auf dem Schulgelände, im Eingangsbereich und auf den Gängen aufhalten werden, als es jetzt der Fall ist.“ Die Einhaltung werde vor allem bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern nicht immer leicht sein. „Ich bin mir aber sicher, dass unsere Schulen hierauf gut vorbereitet sein werden.“
Weiterer Schritt für den 2. Juni geplant Zum 2. Juni sollen die Jahrgangsstufen 1-3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an den Grundschulen den Schulbetrieb in eingeschränktem Umfang ebenso wiederaufnehmen dürfen wie die restlichen vollschulischen Formen der beruflichen Schulen. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.
Der Plan des Kultusministeriums stehe unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin. Nachdem auch das Kabinett in Wiesbaden zugestimmt habe, sollen die Schulen am Donnerstag offiziell über die weiteren Schritte informiert werden.
Bei denjenigen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht wieder zurück in die Schule dürfen, bat der Minister um Verständnis für die Entscheidung. „Wir müssen die Infektionsgefahren weiter sorgfältig im Blick behalten. Zur Eindämmung der Pandemie ist es deshalb besonders an den Grundschulen zwingend erforderlich, die Schülerinnen und Schüler nicht auf einmal, sondern in zwei Schritten wieder in die Schule zu lassen.“ Damit gebe man den Schulleitungen zugleich die nötige Zeit, um Konzepte zur Organisation der Kleingruppen, zur Raumverteilung, zur Einsatzplanung der Lehrkräfte und zur Umsetzung des Hygieneplans zu entwickeln.
„Auch wenn wir die Schulen jetzt nach und nach wieder öffnen, ist eines klar: Unterricht, genau so wie er auf dem Stundenplan steht, wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Der Schulbetrieb wird in diesem Schuljahr neben dem Präsenzunterricht ebenso immer wieder von unterrichtsunterstützenden Lernsituationen zuhause geprägt sein müssen“, so Lorz abschließend. Quelle→ Hessische Landesregierung |
19:01 Uhr
Die Hessische Landesregierung beschließt
Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.
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„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die Normalität schafft, hilft niemandem. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.
Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln ...
Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier.
Hinweis ... Sämtliche Verordnungen werden fortlaufend auf Webseite der Landesregierung eingestellt und aktualisiert |
Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern belegt
WIESBADEN · Ab morgen gilt auch bei uns: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Denn ab dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar halten sich die Allermeisten von Euch an die notwendigen Einschränkungen und das zeigt: Hessen hält zusammen! Aber es gibt immer noch Unbelehrbare: „Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen“, so Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth.
16:33 Uhr
Michael Ruhl informiert ...
WIESBADEN · Ab Montag, 30.03.2020, können die Soforthilfen des Landes Hessen
beim
Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. Für eine zügige, digitale Beantragung empfehle ich folgende Unterlagen vorzubereiten und schon einzuscannen ...
Gut vorbereitet geht’s schneller !
15:28 Uhr
Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen
WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.
Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung
Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.
Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀
Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei
13:48 Uhr
Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen
WIESBADEN · „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.
Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Erstaufnahme
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Liegenschaften in Darmstadt und in Bad Arolsen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren. „Wie bei allen derzeit ergriffenen Maßnahmen ist unser Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Um auf jede weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und in den Einrichtungen der Erstaufnahme ausreichende räumliche Kapazitäten vorzuhalten, um positiv getestete Personen isolieren zu können, reaktivieren wir zwei Einrichtungen für Asylsuchende in der Erstaufnahme, erläutert der Minister.
14:38 Uhr
Rückfragen zu den Regeln
WIESBADEN · Uns erreichen viele Rückfragen zu den Regeln, nach denen soziale Kontakte in der Corona-Krise zu reduzieren sind. Deshalb wollen wir noch einmal die hessische Verordnung erläutern. In Hessen gilt derzeit KEINE Ausgangssperre. Es ist also nicht verboten, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Dennoch müssen die Kontakte zu anderen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Die Verordnung gibt vor, dass Sie sich max. zu zweit draußen aufhalten dürfen, auch wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen machen sollten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Ihr Zuhause mit Ihrer Familie verlassen oder mit Ihren Mitbewohnern, mit denen Sie ohnehin zusammenleben. Beispiel: Eltern und Kinder dürfen selbstverständlich gemeinsam unterwegs sein. Treffen Sie dann auf andere Personen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen – etwa wenn es die Berufstätigkeit erfordert oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Für diese Situationen gelten spezielle Hygienevorschriften. Werden die Regelungen konsequent eingehalten, haben wir gemeinsam eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!
16:58 Uhr
Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus
WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.
Verordnung für Reiserückkehrer
Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen
Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen. weitere Informationen auf den Seiten des Sozialministeriums
Wie schütze ich mich?
Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:
Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.
Was bleibt geöffnet, was muss schließen?
Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020
gelten besondere Vorgaben.
weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen
Weitere Fragen
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.
Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden
„Die Situation ist ausgesprochen ernst“
WIESBADEN - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt.
Persönliche Kontakte reduzieren
Die beschlossenen Maßnahmen setzen auf die in Hessen bereits bestehenden Regelungen auf, mit dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
„Die Situation ist ausgesprochen ernst. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben. Deshalb haben wir uns auf ein weitergehendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verständigt, ohne die Menschen völlig zu isolieren“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden.
Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen noch am Sonntagabend in einer Sonderkabinettsitzung beschlossen:
Verschärfung des Kontaktverbots
Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Ausnahmen von der Regelung
Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.
Schließungen von Betrieben
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
18:15 Uhr
„Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:
Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Landesabitur soll durchgeführt werden
Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.
Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung
Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.
Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet
Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.
Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.
Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt
Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.
Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne
Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.
Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen
Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.
Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten
Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.
Finanzämter für Besucher geschlossen
Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 - 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.
Digitaler Servicepoint für Anfragen
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.
Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 - 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.
Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.
Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben
Dazu zählen entsprechend der Änderungsverordnung vom 14. März 2020
1. Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilauf- bahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. No- vember 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrneh- men,
2. Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ja- nuar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdiens- tes nach § 2 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- dienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),
4. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsan- wältinnen und Amtsanwälte der Justiz,
5. Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,
6. Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungs- dienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),
7. Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514),
8. Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessi- schen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,
9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes,
10. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medi- zinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,
b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Alten- pflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),
c) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
d) Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
e) Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
f) Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010
(GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),
g) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinder- krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,
h) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,
i) Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),
j) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),
k) Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsaus- bildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachange- stellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),
l) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-techni- sche Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
m) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,
n) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizi- nisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,
o) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergeset- zes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
p) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
q) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfle- geberufegesetzes,
r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflege- berufegesetzes,
s) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeu- tisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
t) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassis- tentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. De- zember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,
u) Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
v) Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Be- rufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizini- schen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).
11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren nach § 6 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903), tätig sind. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge 1, 2, 4 und 5 außer Betracht.“
Die hessische Landesregierung warnt
Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe
WARTENBERG - Die hessische Landesregierung warnt: Nachdem in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden war, bittet das HMUKLV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern. Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe.
Da Hessen als ornithologisches Risikogebiet gilt, sollten Nutztiere außerdem nicht von Wasser trinken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. „Bei vermehrten Todesfällen oder schlechtem Zustand der eigenen Hühner, Gänsen oder Puten müssen Untersuchungen durchgeführt werden“, erklärt nun Ministerin Priska Hinz. Zusätzlich bittet sie die heimische Jägerschaft um Mithilfe: Damit sich die Vogelgrippe nicht weiter ausbreitet, sollten erlegte Wildvögel dem Landeslabor in Gießen zur Untersuchung auf Geflügelpest überlassen werden.“
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In Hessen wurden vom Landeslabor im letzten Jahr 1.200 Untersuchungen auf Geflügelpest, davon 712 bei Wildvögeln durchgeführt und bislang keine Fälle festgestellt. Zusätzlich findet derzeit ein verstärktes Monitoring von Wildvögeln durch die Vogelschutzwarte Frankfurt statt.
Generell gilt: Wer mehrere verendete Wildvögel findet, sollte unverzüglich das Veterinäramt vor Ort informieren, damit die Tiere untersucht werden und gegebenenfalls schnell entsprechende Maßnahmen angeordnet werden können. Der letzte große Ausbruch der Vogelgrippe in Hessen war im Winter 2016/2017. Dabei handelte es sich laut Friedrich- Loeffler- Institut um den schwersten registrierten Ausbruch in der Geschichte der Bundesrepublik.
Derzeit wandern viele Wasser – und Möwenvögel aus nordöstlicher Richtung nach Hessen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Die Übertragung des nun nachgewiesenen Virus H5N8 auf den Menschen gilt als sehr gering, dennoch empfiehlt das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten vorsorglich, dass Menschen, die unmittelbar Kontakt zu infizierten Tieren hatten, zehn Tage lang auf Krankheitssymptome achten sollen. Hintergrund der Empfehlung ist, dass es in der Vergangenheit Todesfälle nach einer Infektion mit dem eng verwandten Subtyp A/H5N6 gegeben hatte.
Bericht→ Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.
Nächtliche Ausgangssperre für Hessen
Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt
WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis
05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der
Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung
mitteilte.
Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.
Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis
zum 10. Januar 2021.
Quelle→ Hessische Landesregierung
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