07.10.2024 bis 13.10.2024
Information über Manöver der Bundeswehr
Das Kampfhubschrauberregiment 36, stationiert in der Georg-Friedrich-Kaserne auf dem Heeresflugplatz Fritzlar in Fritzlar, beabsichtigt mit 150 Soldaten, 35 bis 40 Radfahrzeugen, 10
Kampffahrzeuge und 3 Hubschraubern eine Truppenübung durchzuführen.
Ein Teil dieses Manövers wird u.a. im Vogelsbergkreis in den Bereichen der Großgemeinden Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden (Felda), Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lauterbach, Lautertal,
Mücke, Romrod, Schlitz, Schwalmtal und Wartenberg durchgeführt.
Ein Schwerpunkt der Übungshandlungen liegt in der Gemarkung Maulbach (Stadt Homberg/Ohm) im Bereich der neuen Auffahrt zur BAB 49.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Härtebereich in Wartenberg
Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?
WARTENBERG · Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser in Wartenberg von hervorragender Qualität ist.
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Was ist Wasserhärte?
Ortsteil Landenhausen
Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Aurelius Verlag
Keine Trickbetrüger
WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr planen wir eine Informationsbroschüre zu
erstellen.
Aus diesem Grund wird sich in den nächsten Tagen eventuell der Aurelius Verlag aus Kirtorf bei Firmen in der Gemeinde Wartenberg melden, um nach einer Beauftragung für eine Anzeige zu werben. Der
Aurelius Verlag ist von der Gemeindeverwaltung beauftragt worden, die Informationsbroschüre zu erstellen. Somit handelt es sich hierbei um keine Trickbetrüger.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Möglichkeit der Nachnutzung
Von Teilen des Angersbacher Kläranlagengeländes
WARTENBERG · Eine Abordnung der politischen Gremien aus Wartenberg hatte kürzlich die
Gelegenheit, die frühere Wisselser Teichkläranlage in Künzell zu besichtigen. Diese wurde nach Aufgabe des Betriebszweckes dem Naturschutzbund überlassen und zu einem Biotop umgestaltet. Unter
fachkundiger Anleitung von Dr. Alfred Peschl (Nabu-Ortsgruppe Petersberg) und Volker Strauch (Vorsitzender des NABU-Kreisverbandes Fulda) informierten sich die Wartenberger Gremienmitglieder
sowohl über die neue Nutzungsform als auch die damit verbundene ökologische Aufwertung der Fläche. Die ursprünglichen drei Teiche wurden bis zum Jahr 2008 als biologische Kläranlage für Wissels
und einige Künzeller Ortsteile verwendet. Im Jahr 2012 wurde das rund 10.000 Quadratmeter große Grundstück in Vereinbarung mit der Gemeinde Künzell und dem Landkreis Fulda an den Kreisverband des
Naturschutzbundes übergeben.
Den Ortstermin hatte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Nachnutzung des Angersbacher Teichkläranlagengeländes organisiert: „Es geht darum, frühzeitig Ideen
für eine mögliche Nachnutzung der Teilflächen der heutigen Teichkläranlage zu entwickeln, die nach dem Anschluss an die Lauterbacher Kläranlage nicht mehr für den eigentlichen Betriebszweck
benötigt werden“, so der Wartenberger Bürgermeister. Dabei ist die Entwicklung eines Biotops eine mögliche Nachnutzung des Geländes der Teichkläranlage, eine weitere ist die Installation einer
Photovoltaikanlage, um den zum Pumpen benötigten Strom weitgehend selbst zu produzieren.
Dass der Umbau von einem Betriebsgelände hin zu einem Biotop gelingen kann, lässt sich in Wissels sehr gut beobachten. Aus den früheren drei Teichen sind nun zwei geworden und neben Inseln ist zudem ein Wasser-Land-Übergangsbereich entstanden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Buslinie „VB-28“ und „VB-26“
Grundschule Wartenberg
WARTENBERG · Um den Kapazitätsproblemen entgegen zu wirken, wurde für die
Schülerbeförderung vom OT Landenhausen an die Grundschule Wartenberg durch die VGO die Haltestellen „Landenhausen, Friedhof“ sowie „Landenhausen, Feuerwehr“ in die Buslinie „VB-28“ mit
aufgenommen.
Es stehen somit nun zwei Buslinien („VB-28“ und „VB-26“) für die Schülerbeförderung an die Grundschule Wartenberg zur Verfügung. Es wird empfohlen, dass die Grundschüler der Grundschule
Wartenberg die Buslinie „VB-28“ und die Schüler an die Schulen in Lauterbach die Buslinie „VB-26“ nutzen.
Für die Grundschüler bestehen ab dem 26.08.2024 folgende Verbindungen zur 1. Unterrichtsstunde:
VB-28 (Neu)
07:16 Uhr - „Landenhausen, Friedhof“
07:18 Uhr - „Landenhausen, Feuerwehr“
07:25 Uhr - Ankunft „Angersbach, Schule“
Die Schulen in Lauterbach werden durch die Buslinie „VB-28“ nicht angefahren.
VB-26 (keine Veränderung)
07:19 Uhr - „Landenhausen, Friedhof“
07:20 Uhr - „Landenhausen, Feuerwehr“
07:29 Uhr - Ankunft „Angersbach, Schule“
Die neue Haltestelle „Friedhof“ im OT Landenhausen ist fertiggestellt und befindet sich ab sofort wieder in der Straße „Steinweg“.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
01.07.2024 bis 03.07.2024
Information über Manöver der Bundeswehr
Das Landeskommando Hessen beabsichtigt vom 01.07.2024 bis 03.07.2024 in den Bereichen der Großgemeinden Alsfeld, Freiensteinau, Grebenau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schotten, Schwalmtal, Schlitz und Wartenberg zwei Manöver mit jeweils 50 Soldaten und 6 Rad-Kfz die Abschlussübung Einzelschützen "VOGELSBERG SÜD" und „VOGELSBERG NORD“ durchzuführen. Die Verwendung von Übungsmunition sowie Nachtmärsche sind im Übungszeitraum vorgesehen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
110 Personen in der Anwendung der AEDs geschult
Termin verpasst? Kein Problem !
WARTENBERG · Wir freuen uns mitzuteilen, dass wir in der Gemeinde Wartenberg vier neue AEDs (Automatisierte Externe Defibrillatoren) erfolgreich installiert haben. Ein riesiges Dankeschön an alle Spender, ehrenamtlichen Helfer und die Gemeinde, die dieses lebensrettende Projekt verwirklicht haben.
Mittlerweile haben wir 110 Personen in der Anwendung der AEDs geschult. Dank ihrer Bereitschaft, sich in Erster Hilfe weiterzubilden, können wir die Sicherheit in der Gemeinde weiter verbessern.
Ein großes Lob dafür!
Gemeinsam machen wir Wartenberg sicherer. 💪
Termin verpasst? Kein Problem!
Weitere Termine zur Einweisung werden wir anbieten.
Bericht→ DRK Lauterbach
Zur Europawahl am 09. Juni 2024
Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben
WARTENBERG · Am 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind somit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
→ mehr erfahren | ||
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch
Briefwahl ausüben.
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Stundenlohn über dem Mindestlohn
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg sucht zum Betrieb des Freibades Landenhausen weitere
Aushilfskräfte als Badeaufsicht (w/m/d) in den Sommermonaten.
Du hast Lust und Zeit, als Badeaufsicht im Freischwimmbad Landenhausen zu unterstützen? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir suchen Dich, um insbesondere an den Wochenenden und in den
Ferienwochen das vorhandene Betriebspersonal zusätzlich zu unterstützen und in den Randzeiten zu ergänzen. Es winkt ein Stundenlohn über dem Mindestlohn.
Für die Tätigkeit als Badeaufsicht ist das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber erforderlich. Wir bieten Dir Unterstützung, das Abzeichen kurzfristig zu erwerben.
Du bist interessiert?
Dann freuen wir uns auf Deine aussagefähige Kurzbewerbung.
Bitte reiche uns Deine Unterlagen in Kopie oder als Scan ein, da Deine Unterlagen nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
Gerne kannst Du uns die Bewerbung auch per e-Mail übermitteln:
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Sie hängen ...
Jeweils zwei neue Defibrillatoren in
Angersbach und Landenhausen
WARTENBERG · Das Projekt des DRK Ortsvereins Lauterbach in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wartenberg wurde im letzten
Jahr begonnen und konnte Dank vieler Spenden zügig umgesetzt werden. In Kürze folgt noch eine auffällige Beschilderung sowie Einweisungsveranstaltungen für alle Interessierten. Die Geräte dürfen
bzw. sollten ab sofort und unbedingt im Falle eines Herz Kreislauf Stillstands von allen Menschen geholt und benutzt werden.
Standorte Angersbach ...
- Bauhof der Gemeinde Wartenberg
- Kindergarten
Standorte Landenhausen ...
- Feuerwehrgerätehaus
- Dreschhalle (Schnepfenhain, Ecke Steinweg)
Wichtig
Der Notruf 112 für schnelle und professionelle Hilfe MUSS umgehend beim auffinden einer nicht ansprechbaren Person gewählt werden. Nach dem Gebrauch bitte die angegebene Telefonnummer auf den
Geräten anrufen, sodass schnell Ersatz organisiert werden kann. Sobald die Termine für Einweisungsveranstaltungen geplant sind, geben wir Bescheid. Wir hoffen, dass die Geräte frei von
mutwilliger Beschädigung bleiben, eine breite Kenntnis in der Öffentlichkeit erfahren, viele Menschen damit umgehen können und trotzdem niemand diese brauchen wird!
Quelle→ Benjamin Greb
Dr. Olaf Dahlmann
Trassenverlauf der geplanten Stromtrasse steht fest
WARTENBERG · In den vergangenen Wochen erfolgte eine rege Diskussion bzgl. des möglichen Trassenverlaufs der beiden geplanten Stromtrassen DC 41 und DC 42. Die Gemeindevertretung hatte am 25.01.24 in einer Sondersitzung die gemeindliche Stellungnahme an die Bundesnetzagentur erörtert und beschlossen. Der nun ausgearbeitete Trassenverlauf führt nicht durch die Gemeinde Wartenberg, sondern durch Großenlüder. Seit heute steht der voraussichtliche Trassenverlauf fest und ist auch öffentlich einsehbar auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Zur Hessischen Landtag am 08. Okt 2023
Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis
WARTENBERG · Die Wahl zum Hessischen Landtag findet am Sonntag, 08.10.2023 statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag die Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis durchgeführt. Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen ...
→ mehr erfahren | ||
Eine Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gelbes Band
Hier darf geerntet werden
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat insgesamt 80 gemeindliche Obstbäume mit
gelben Bändern gekennzeichnet. An den mit gelbem Band markierten Obstbäumen darf von allen geerntet werden, ohne bei der Gemeinde vorher nachzufragen und kostenlos.
Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Obstbäume mit gelbem Band abgeerntet werden und die Bäume nicht beschädigt werden. Weiter ist zu beachten, dass Sie nicht alle gemeindlichen Obstbäume mit
einem Fahrzeug erreichen können bzw. nicht alle Feldwege bzw. Streuobstwiesen mit einem Fahrzeug befahren werden dürfen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
André Weiß zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt
Tim Herber als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung
Nachdem der Gemeindevertreter Herr André Weiß vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2023 zum ehrenamtlichen
Beigeordneten ernannt wurde und auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet hat, stelle ich fest, dass Herr Weiß nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit den §§ 37 und 65 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen bei der
Kommunalwahl im März 2021, Herr Ulrich Möller und Herr Florian Höll, haben auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem
Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen, Herr Tim Herber, Goethestraße 5, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Herber hat die Wahl
angenommen.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab,
Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens
jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der
Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22. Juni 2023
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
„Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung
beschlossen. Ziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahl, der maximal zulässigen Gebäudehöhe und der Baugrenzen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden
Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
wurden.
→ weiter lesen | ||
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) einschließlich Begründung, dem Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, dem Artenschutzrechtlichen Ausgleichskonzept, den Nachweisen
(N-A-Modell) zur Absicherung der Oberflächenentwässerung der Bundesstraße B 254, und den umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit
vom
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie
zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
In der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023
Wie manche Personen mit unseren Werten umgehen
ANGERSBACH · Wir wurden von Mitbürgern auf die Vermüllung des Spielplatzes „Am
Schwimmbad“ im Ortsteil Angersbach in der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023 aufmerksam gemacht. Berge von Sonnblumenkernen, Chipstüten, Zigaretten inkl. Zigarettenschachteln, Popcorn,
Getränkeverpackungen, Getränkeflaschen und sonstiger Müll wurden rund um die Sitzgruppe einfach auf den Fußboden geworfen. Zwei Meter weiter steht ein Abfalleimer. Nicht genug, die eigentlich
„unverwüstlichen“ Bänke wurden angeschmort. Sollen unsere Kinder auf dem Spielplatz inmitten des Mülls spielen und sind wir zufrieden, dass mit Eigentum der Allgemeinheit so umgegangen wird? Wir
denken: „Nein, das wollen wir nicht!“
Uns ist bewusst, dass Sie, die diese Mitteilung lesen, nicht die Verursacher sind, aber wir wollten aufzeigen, wie manche Personen mit unseren Werten umgehen.
Fotos & Bericht→ Gemeinde Wartenberg
„Über Nacht“ ist aus dem „REWE“-Markt in Angersbach
Ein „nahkauf“ geworden
ANGERSBACH · Maykel Samun, der schon einen „nahkauf“ in Großenlüder betreibt, übernahm den seitherigen „REWE“-Markt von Antoni Mirakai. Dieser hatte während des Umbaus seines Marktes in der Umgehungsstraße in Lauterbach das verwaiste Objekt in Angersbach als Übergangsstandort wieder zum Leben erweckt. Mit dem „nahkauf“, einer Tochterlinie von „REWE“, bleibt eine Einkaufsmöglichkeit in Angersbach bestehen. Im Gegensatz zu „REWE“, das auf Franchise basiert, sind „nahkauf“-Märkte komplett eigenständig. Es gibt einen Warenbelieferungsvertrag des gesamten Sortiments mit „REWE“ und auch in anderen Bereichen Unterstützung vom Konzern. Bei der Eröffnung stand für die Kinder eine Hüpfburg zur Verfügung, das Drehen am Glücksrad bescherte kleine Geschenke, zudem waren die Gäste zu einem Glas Sekt oder Saft eingeladen.
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Maykel Samun ist 36 Jahre alt, verheiratet und hat mit seiner Frau Seyde die dreijährigen Zwillinge Liya und Leon. Im Gespräch sagt er: „Seit 2015 betreibe ich den, nahkauf`in
Großenlüder. Am 2. Juni habe ich den aktuellen, REWE`-Markt in Angersbach übernommen, der zu einem „,nahkauf“ umfirmiert wird. Ich freue mich auf diese neue Herausforderung.
Mein Team und ich möchten ein kundenorientiertes und familiäres Einkaufserlebnis anbieten. Gastfreundlichkeit und Loyalität stehen für uns an erster Stelle“. Er betont, er
wolle durch „regionale Produkte unsere nahe gelegenen Lieferanten, aber auch die Region unterstützen“. Zusammen mit dem Partner „REWE“ schaffe „nahkauf“ Synergien, die ein
breites Sortiment in hoher Qualität zu günstigen Preisen biete. |
Bericht→ Gernot Schobert Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Samstag 10:00 Uhr
Der Badspaß geht am 03.06.2023, um 10:00 Uhr los
Auch der Kiosk ist wieder am Start
WARTENBERG · Badespaß pur bietet das Freischwimmbad der Gemeinde Wartenberg im
Ortsteil Landenhausen. Für die Freude am/im Nassen stehen ein Schwimmerbecken mit Sprungblöcken, ein Nichtschwimmerbecken sowie ein Kinderplanschbecken zur Verfügung. Für die Kleinsten unserer
Badegäste halten wir ein umfangreiches Sortiment an Badespaßartikeln und ein Klettergerüst bereit. Unser Freibad ist ein familienfreundliches Bad, das für Klein und Groß, Jung und Alt etwas zu
bieten hat. Das Freibad wird geheizt, somit steht Besuchern stets eine angenehme Wassertemperatur zur Verfügung.
Unser Kiosk hat einiges an Erfrischungen für den kleinen und großen Hunger zu bieten.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wir bitten um Sachspenden
Für die Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der
Lauterbacher Straße eingerichtet. Die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da die Zahl der Flüchtlinge stetig steigt, wurde auch die
zweite Haushälfte mit weiteren Familien belegt.
Grundsätzlich sollen die Personen möglichst nur kurze Zeit in den Notunterkünften verbleiben. Daher ist und bleibt die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgaben. Wenn Sie
Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie uns Ihr Wohnungsangebot bitte schnellstmöglich.
Benötigt werden für die Erweiterung der Notunterkunft folgende Gegenstände (gerne auch aus Wohnungsauflösungen) ...
Bitte melden Sie die Gegenstände mit Foto und Ihren Kontaktdaten direkt per e-Mail mit oder telefonisch unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-26 |
Vielen Dank
Ihre Gemeinde Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
"Aufklärung über Verfehlungen des Bürgermeisters"
Bernd Wahl (WAL) war unter Protest von allen Ämtern zurückgetreten ...
WARTENBERG · Aus Sicht der Wartenberger Liste (WAL) ergeben sich zwei wichtige Forderungen aus den jüngsten Verwerfungen in der Wartenberger Lokalpolitik, erklärt die Fraktionsvorsitzende Gabriele Füg: "Wir brauchen Aufklärung über die dem Bürgermeister vorgeworfenen Verfehlungen und müssen gleichzeitig zurückkehren zur Sachpolitik, denn vor Wartenberg stehen wichtige Entscheidungen und Investitionen, da können wir uns keine Hängepartie, womöglich über Monate oder gar Jahre, leisten."
→ weiter lesen | ||
In der Frage, wie das Dilemma aufgearbeitet werden soll und der Gemeindevorstand wieder arbeitsfähig werden könne, seien in erster Linie Freie Wähler und SPD gefragt. "Die
müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen. Wir haben immer wieder auf Schwächen und Versäumnisse hingewiesen und wurden dafür kritisiert, nun ist es an ihnen, einen Ausweg aus der
verfahrenen Situation zu finden", so Gabriele Füg (WAL) weiter. |
Pressemitteilung→ WAL
Bernd Wahl hat sein Amt niedergelegt
Barbara Luck rückt nach
Der 1. Beigeordnete Bernd Wahl, FWGW hat sein Amt im Gemeindevorstand als 1. Beigeordneter zum 01.05.2023 niedergelegt. Er scheidet somit aus dem Gemeindevorstand aus. Die wahlberechtigten Unterzeichner des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Wartenberger Liste (WAL), der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Bündnis 90/Die Grünen Wartenberg (Grüne) für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten haben am 15.05.2023 gem. § 55 Abs. 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Reihenfolge des Wahlvorschlages geändert. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des vorgenannten geänderten Wahlvorschlages Herr André Weiß, FWGW als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nachrückt. Zugleich rückt die auf Position 1 des geänderten Wahlvorschlages geführte bisherige Beigeordnete Barbara Luck, SPD an die Stelle der 1. Beigeordneten nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Wahlberechtigte für die Wahl der
Beigeordneten sind die Gemeindevertreter/innen der Gemeinde Wartenberg. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Landenhäuser Straße 11,
36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 17.05.2023
gez. Gabriele Oestreich-Renker
Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg hat uns informiert, dass es im Entsorgungsgebiet schön öfters zu Behinderungen bei der Abfuhr der Müllgefäßen gekommen ist. Die Entsorgungsfahrzeuge
konnten Teilbereiche im Entsorgungsgebiet nicht abfahren, da parkende Autos die Durchfahrt bzw. die Leerung der Müllgefäße unmöglich machten. Wir bitten Sie daher auf diesem Wege die Abfuhr der
Müllgefäße nicht durch parkende Autos auf den Straßen zu behindern und Ihre Fahrzeuge auf Ihren Grundstücken zu parken. Gleiches gilt auch im Winterdienst für die Räumung der Straßen von Eis und
Schnee.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zur gesetzlichen Regelung
Zum Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich
WARTENBERG · In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Buslinien mit Radtransport – Saisonstart 2023
Streckenführung über Wartenberg
WARTENBERG · Vom 1. Mai bis 29. Oktober 2023 bringt Sie der Vogelsberger Vulkan-Express jeden Samstag, Sonn- und Feiertag auch wieder von Wartenberg bequem zu vielen Ausflugszielen der Region ... Folgende Haltestellen in Wartenberg werden angefahren:
Die neue Broschüre mit allen Vulkan-Fahrplänen und zahlreichen Freizeit- und Tourentipps ist kostenlos im Rathaus erhältlich. Radgruppen ab 4 Personen, Personengruppen ab 8 Personen sowie
Personen mit Pedelecs müssen ihre Fahrt mit dem Vulkan-Express bei der VGO im Vorfeld anmelden. Große Gruppen ab 10 Personen müssen ihre Fahrt mindestens eine Woche im Voraus anmelden. Auch für
Einzelpersonen oder kleinere Gruppen ist die Anmeldung ratsam, wenn auch nicht zwingend erforderlich.
Anmeldeschluss bei der VGO ist jeweils freitags um 13:00 Uhr bzw. am letzten Werktag vor Feiertagen um 13:00 Uhr.
VGO Alsfeld unter ... +49 (0)6631 - 96 33-33
VGO Friedberg unter ... +49 (0)6031 - 71 75-0
Quelle→ VGO
Von gemeindlichen Grundstücken
In der Gemarkung Angersbach vor der Wartebach
ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt, in der Gemarkung Angersbach aus den folgenden Grundstücken Teilflächen zu verpachten. Bei den Grundstücken handelt es sich um Extensivgrünland (auf Nachhaltigkeit angelegte Nutzung):
Flur 10 Nr. 123 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 124 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 125 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 126 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 127 - Vor der Wartebach
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg. Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 27. April 2023 bei der Gemeinde
melden. Auskünfte bei Cathrin Friedel unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-11 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Aus der Einsatzabteilung verabschiedet
Die Kameraden wurden mit großem Respekt und Anerkennung gewürdigt
ANGERSBACH · Bei der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg-Angersbach war Samstag, der
15.04.2023, ein besonderer Tag. An diesem Samstagabend wurden insgesamt 222 aktive Dienstjahre aus der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg-Angersbach in die Ehren- und
Altersabteilung verabschiedet. Eine tolle und beachtliche Leistung, welche von den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung mit großem Respekt und Anerkennung gewürdigt wurde.
Romana Greb wurde nach 40 Jahren, Wolfgang Greb, Martin Schmidt und Stefan Schmidt jeweils nach 43 Jahren und Reiner Wiegand nach beachtlichen 53 Jahren aktive Dienstzeit bei der Freiwilligen
Feuerwehr Wartenberg-Angersbach aus dem Einsatzdienst verabschiedet. Alle Fünf wurden durch die Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung mit den Einsatzfahrzeugen zuhause abgeholt. Bevor
sie das letzte Mal als aktives Mitglied der Einsatzabteilung im Feuerwehrfahrzeug Platz nehmen durften, bekamen sie von Wehrführer Wolfgang Schweiger als Dank und Anerkennung den Heiligen Sankt
Florian, der Schutzpatron der Feuerwehr, überreicht. Nachdem alle zuhause abgeholt wurden, ging es zum gemütlichen Teil des Abends ins Feuerwehrhaus. Wehrführer Wolfgang Schweiger hatte zu Beginn
für jeden der Fünf noch eine kleine Chronik vorbereitet und berichtete über die wichtigsten Stationen im Feuerwehrdienst. Jeder hat in seiner Funktion und als aktives Mitglied die Freiwillige
Feuerwehr Wartenberg-Angersbach mitgestaltet und geprägt. Als Erinnerung an die aktive Zeit erhielt jeder noch seinen "alten" Einsatzhelm, an diesen sicherlich viele Erinnerungen an besondere
Einsätze und Übungen verbundenen sind.
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg-Angersbach freuen sich, dass durch den Übergang in die Ehren- und Altersabteilung weiter der Kontakt und die Treue zur Feuerwehr gehalten
wird. Vielen Dank für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr und die Bereitschaft an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich Hilfe zu leisten.
Bericht & Fotos→ Feuerwehr Angersbach
Verbranntes Essen in der Mikrowelle
Feuerwehreinsatz beider Feuerwehren
ANGERSBACH · Die Feuerwehren aus Angersbach und Landenhausen rückten aus, als sie ankamen stellte sich heraus, dass in der Mikrowelle Essen verbrannt war. Ein Trupp unter Atemschutz erkundete die Lage in der Wohnung. Die Feuerwehr aus Landenhausen konnte gleich wieder abrücken, so verblieben noch acht Angersbacher Einsatzkräfte der Feuerwehr übrig, die etwas später ebenfalls abrücken konnte. Zum Glück wurde niemand verletzt. Neben der Feuerwehr waren auch der Rettungsdienst sowie eine Streife der Lauterbacher Polizei vor Ort.
Quelle→ Feuerwehr Wartenberg
Und die Arbeit dahinter
Neuestes Projekt eine „Analemmatische Bodensonnenuhr“
ANGERSBACH · Die Fördergemeinschaft zur Rettung der Burgruine Wartenberg gibt einen Einblick in ihre Aufgaben und Vorhaben in den nächsten Monaten. "Wenn man sehen will, was die Fördergemeinschaft im vergangenen Jahr geleistet hat", so Wolfgang Bönsel, Vorsitzender der Fördergemeinschaft zur Rettung der Burgruine, "muss man ja nur mal über die Burg gehen. Die Anlage zeigt sich in nahezu perfektem Zustand. Das Gras ist geschnitten, die Bäume gestutzt, das Mauerwerk ist im tadellosen Zustand." Dementsprechend viel Lob gab es auf der vergangenen Jahreshauptversammlung.
→ mehr erfahren | ||
"Dank der regelmäßigen Arbeitseinsätze der fleißigen Helfer, ist alles top im Schuss. Geholfen haben der Rudolf Brunner, der Fritz Lachnitt, der Stefan Maskos, der Erhard
Preisendörfer und der Peter Schmidt", so Bönsel und bedankte sich für den ehrenamtlichen Einsatz. "Es ist immer wieder schön, wenn man mit den Besuchern unserer Ruine in
Gespräch kommt. Die Leute sind voll des Lobes, ja teilweise richtig begeistert über das schöne Plätzchen, das hier gehegt und gepflegt wird. Da kann die Fördergemeinschaft
stolz sein, dass sie das schon über einige Jahrzehnte so schafft. Wir werden nicht nur gelobt, auch trudeln immer wieder Spenden ein."
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Pressemitteilung→ Fördergemeinschaft
Rektorin Nicole Weber bei der Vorstellung nach 2 Jahren Pause
Zwölf Vorleserinnen und Vorleser in der Aula der Grundschule
ANGERSBACH · Die Grundschule Wartenberg beteiligt sich schon viele Jahre am bundesweiten Vorlesetag, der seit 2004 als eine gemeinsame Initiative von der Zeitschrift "Die Zeit", der "Stiftung Lesen" und der "Deutsche Bahn Stiftung" ins Leben gerufen wurde und jeweils im November stattfindet. Die Corona-Pandemie hatte dazu geführt, dass zwei Jahre ausgesetzt wurde und der Termin nun erst im Februar durchgeführt werden konnte. Auf diesem Wege möchte die Schule das Thema "Lesen" für die Schüler ganz bewusst in den Mittelpunkt rücken, Interesse am Lesen wecken und vielleicht auch den einen oder anderen Buchtipp geben.
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"Durch Lesen in andere Welten eintauchen, Lesen eröffnet neue Welten", betonte Rektorin Nicole Weber bei der Vorstellung der zwölf Vorleserinnen und Vorleser in der Aula. Ihre
berufliche Spanne war sehr unterschiedlich ausgewählt, aber auch ehemalige Lehrkräfte der Schule waren erneut beteiligt und freuten sich über ihre zeitlich begrenzte Rückkehr.
Auch ein Schulpraktikant des AvH Lauterbach, Marcel Greb von der Feuerwehr in Angersbach, und Buchhändlerin Gerlinde Becker aus Lauterbach beteiligten sich. Sie alle stellten
sich den Schülern kurz vor und beleuchteten ihr Interesse am eigenen Lesen. Das Organisationsteam mit Claudia Schwichtenberg, Claudia Krummeich und Isabelle Benczek hatte die
Klassen aufgeteilt, in jeder Jahrgangsstufe gab es drei Gruppen. Dadurch war gewährleistet, dass nur Kleingruppen zuhörten und Ruhe und Spannung vorherrschte.
Die Vorleser und ihre ausgewählten Bücher ... |
Quelle→ VRM
Der Termin rückt näher: Samstag 17. Juni 2023
Abfrage Teilnehmerzahl
WARTENBERG · Für die Fahrt am dritten Wochenende im Juni zum Volksfest nach
Wartenberg/Oberbayern (bereits im
Veranstaltungskalender der Gemeinde angekündigt) ist zwischenzeitlich ein Reisebus sowie die Übernachtung mit Frühstück im Hotel Gasthof Reiter Bräu in Wartenberg/Oberbayern geblockt.
Die Kosten für die Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Frühstück belaufen sich auf aktuell 94,-€uro. Für die Busfahrt werden die Kosten (in Abhängigkeit der Gesamtpersonenzahl) bei ca. 40,-€uro
pro Person liegen.
Der Termin rückt näher und inzwischen ist folgender Ablauf geplant.
Samstag, 17.06.2023 (Hinfahrt)
08:00 Uhr Abfahrt Angersbach (Rathaus), danach Landenhausen (Pizzeria GAP)
Zwischenstopp zum Frühstücken
15:00 Uhr Ankunft in Wartenberg/Oberbayern und Check-In im Hotel
Freie Zeiteinteilung – Besuch des Volksfestes (kurzer Fußweg vom Hotel)
Übernachtung im Hotel Gasthof Reiter Bräu
Sonntag, 18.06.2023 (Rückfahrt)
Frühstück im Hotel Reiter Bräu
13:00 Uhr Abfahrt in Wartenberg/Oberbayern (Hotel Reiter Bräu)
Kurzer Zwischenstopp
19:30 Uhr Ankunft in Wartenberg/Hessen (Landenhausen, Angersbach)
Sie sind herzlich dazu eingeladen, mit uns das zünftige Volksfest in Oberbayern zu besuchen und mit einem Reisebus (Premium-Ausstattung) die Fahrt zu genießen. Damit eine konkrete Reservierung
erfolgen kann, bitten wir Sie uns bis einschließlich Montag, den 27. Februar 2023, ein
kurzes Feedback der Gemeindeverwaltung geben.
Herzlichen Dank
Gemeindeverwaltung Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht
WARTENBERG · In der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung habe ich den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht. Der Haushaltsplan der Gemeinde Wartenberg schließt mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von 177.210,-€uro ab. Trotz eines erneut defizitären Haushaltes halten wir auch 2023 an den bisherigen Hebesätzen der Grund- und der Gewerbesteuer fest. Es bleibt damit bei der bisher bekannten Festsetzung von 332 % bei der Grundsteuer A, 365 % bei der Grundsteuer B sowie 357 % bei der Gewerbesteuer. Erstmals hat der Haushalt der Gemeinde Wartenberg ein Volumen von fast 10 Mio.€uro (Erträge im ordentlichen Ergebnis 9.402.480,-€uro, Aufwendungen 9.579.690,-€uro.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Kaminbrand in der Rudloser Straße
Im Anschluss Kamin mit Wärmebildkamera auf Glutnester abgesucht
ANGERSBACH · Die Freiwillige Feuerwehr Wartenberg wurde zu einem Kaminbrand nach Angersbach alarmiert. Wie der Wartenberger Gemeindebrandinspektor Marc Dittert erklärte, wurden Lüftungsmaßnahmen vorgenommen und der Kamin im Anschluss mit einer Wärmebildkamera auf Glutnester abgesucht. An der Einsatzstelle wurde daraufhin der Kamin in Zusammenarbeit der beiden Wartenberger Ortsteilfeuerwehren und dem Bezirksschornsteinfegermeister der Kamin gereinigt. Diese Arbeiten mussten unter Atemschutz erfolgen, da das Haus verraucht war und die CO-Warner angeschlagen hatten. Während und nach der Kaminreinigung wurden alle relevanten Bereiche im Haus kontrolliert. Eine 82-jährige Bewohnerin wurde mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung direkt vor Ort behandelt. Insgesamt waren 38 Einsatzkräfte aus Wartenberg und Lauterbach im Einsatz. Zur Brandursache konnten noch keine Angaben gemacht werden. Die Rudloser Straße musste jedoch 2 1/2 Stunden für die Dauer des Einsatzes gesperrt werden. Ein Dankeschön geht zu den Kameraden aus Lauterbach, die die Wartenberger Feuerwehren mit ihrer Teleskobhubrettungsbühne unterstützt haben. Weitere Kräfte, Bezirksschornsteinfegermeister, Polizei und Rettungsdienst.
Quelle→ Feuerwehr Wartenberg
Feuerschein und Rauchentwicklung in der Lauterbacher Straße
Beim Eintreffen von Rauch geschweige Feuer nichts zu sehen
ANGERSBACH · Es wurden die Feuerwehren um 17:40 Uhr durch die Leitstelle des Vogelsbergkreises mit dem Alarmstichwort "F2 - Feuerschein / Rauchentwicklung" in die Lauterbacher Straße im Ortsteil Angersbach alarmiert. Anwohner hatten in einer Feuerschale etwas verbrannt. Ein Nachbar hatte von seinem Standort aus vermutet, dass die Scheune brennen würde und den Notruf abgesetzt. An der Einsatzstelle stellte sich heraus, dass es sich um ein Feuer in einer Feuerschale handelte und diese beim Eintreffen der Feuerwehr schon fast erloschen war. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen. Zur Unterstützung wurden bei diesem Alarmstichwort auch die Kameradinnen und Kameraden aus Landenhausen alarmiert. Vor Ort waren die Feuerwehren Wartenbergs, der Kreisbrandinspektor Dr. Sven Holland, eine Streife der Lauterbacher Polizei sowie vorsorglich der Rettungsdienst.
Quelle→ Feuerwehr Wartenberg
Wohnungsgeberbestätigung
Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters
WARTENBERG · Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte
Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages
reicht nicht aus.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann.
Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug.
Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters.
Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen zum→ Download zur Verfügung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
Auch für Rettungswagen oder Feuerwehr kein durchgekommen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie auf diesem Wege für eine Problematik sensibilisieren. Jedes Jahr werden immer wieder Winterdienstfahrzeuge beim Räum- und Streudienst durch auf Straßen parkende Fahrzeuge
behindert, wodurch es zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt. Durch die parkenden Fahrzeuge können teilweise die Straßen nicht geräumt oder nur teilweise geräumt werden. Hinzu
kommt, dass auch Müllfahrzeuge durch die parkenden Fahrzeuge, gerade im Winter, behindert werden und nur unter erschwerten Bedingungen die Hausmülltonnen erreichen können.
Daher bitten wir, dass Fahrzeuge nicht in Anliegerstraßen und in Wendehammern abgestellt werden, sondern auf Privatgrundstücken.
Bitte achten Sie zukünftig beim Abstellen Ihres Fahrzeuges darauf, dass eine ausreichende Durchfahrtbreite verbleibt. Dies erleichtert nicht nur den Winterdienst, sondern ermöglicht auch der
Feuerwehr und dem Rettungsdienst im Notfall die Durchfahrt. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie vielleicht einmal dringend Hilfe benötigen könnten.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Baggerleistungen schneller, einfacher durchführen
In Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat kürzlich einen Mobilbagger für den
gemeindlichen Bauhof beschafft. Der neue Bagger ersetzt einen inzwischen 12 Jahre alten Baggerlader, der erfolgreich seine Dienste am Bauhof verrichtet hat. Aufgrund nun anstehender größerer
Reparaturen wurde sich, unter Einbezug der gemeindlichen Gremien, für eine kurzfristige Ersatzbeschaffung entschieden. Nach einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung entschied sich die
Gemeinde für einen Vorführbagger der Marke Takeuchi, den die Fa. Leinweber Landtechnik aus Neuhof kurzfristig liefern konnte. „Mit dem nun beschafften Bagger lassen sich die bisher durch den
Bauhof ausgeführten Baggerleistungen schneller, einfacher und mit weniger Personalaufwand durchführen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Marco Stein, Leiter des gemeindlichen Bauhofes,
ergänzt: „Ein Teil der Erdarbeiten, die bisher vergeben oder für die Fremdgeräte angemietet wurden, können mit dem angebotenen Bagger nun in Eigenleistung erbracht werden.“ Ein weiterer großer
Vorteil des beschafften Baggers liege darin, dass durch ein entsprechend technisches System zwischen den notwendigen Anbauteilen schnell und unkompliziert gewechselt werden kann, ohne dass eine
zweite Person zur Anbringung von Schlauchanschlüssen benötigt wird.
Mit dem neuen Bagger ist der Bauhof auch in Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet und jederzeit einsatzbereit.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wichtige Hinweise
Zum Winterdienst in der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die Räum- und Streupflicht im Winterdienst ergibt sich aus der
Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, sowie den Straßenreinigungsgesetzen bzw. Straßengesetzen der Länder. In den einzelnen Ortssatzungen ist die konkrete praktische Durchführung des
Winterdienstes geregelt.
Die Verpflichtung zur Räumung des Schnees ergibt sich aus der Straßenreinigungspflicht und besteht bei einer entsprechenden Schneelage auf allen Straßen und Verkehrsflächen in der Gemeinde. Die
Straßen werden nach Dringlichkeit geräumt, d.h. auch die nachgeordneten Straßen werden geräumt, allerdings später (nachrangig).
Eine Streupflicht auf einer Fahrbahn besteht nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Auf Nebenstraßen oder auf Straßen ohne besondere Gefahrenpunkte besteht keine Streupflicht.
→ weiter lesen | ||
Genau dies wurde auch durch ein Urteil des BGH bestätigt:
↓ Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wartenberg
WINTERDIENST
§ 10
|
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeinde Wartenberg
Für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die
Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.
Wartenberg, den 05.12.2022
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auch in diesem Jahr haben sich Menschen aus unserem Dorf gerne bereit erklärt ihre Fenster für die Vorweihnachtszeit zu schmücken. „Sound of Christmas“ heißt die Aktion, die Mitglieder unserer Jugendgruppe (CUK) planen. Zur Einstimmung werden sie an den drei Freitagen im Dezember vor dem Haus des adventlichen Fensters (am 02.12., 09.12. und 16.12.2022) weihnachtliche Lieder singen.
Datum |
Name |
Straße |
30.11. |
Susanne Wienold |
Lauterbacher Straße 36 |
01.12. |
Karin Kraft |
Kreuzweg 10 |
02.12. Singen |
Sandra Bandhauer |
Steinäckerweg 21 |
03.12. |
Gisela Schäfer |
Schulstraße 33 |
04.12. 2. Advent |
Ines Neszi |
Stangenweg 4 |
05.12. |
Ute Dickel |
Gräßteweg 28 |
06.12. |
Regina Sternstein |
Goethestraße 21 |
07.12. |
Heike Rhode |
Bürgermeister-Roth-Straße 24 |
08.12. |
Judith Meffert |
Großleite 9 |
09.12. Singen |
Natalia Bayer-Brodt |
Großleite 10 |
10.12. |
Ev. Gemeindehaus |
An der Kirche |
11.12. 3. Advent |
Anne Wienold |
Auf dem Weiher 22 |
12.12. |
Petra Herber |
Lauterbach Straße 17 |
13.12. |
Doris Bönsel |
Adalbert-Stifter-Straße 15 |
14.12. |
Doris Ehm |
Adalbert-Stifter-Straße 24 |
15.12 |
Linda Kalbfleisch |
Adalbert-Stifter-Straße 31 |
16.12. Singen |
Kindertagesstätte |
Schillerstraße 1 |
17.12. |
Ivonne Dahlmann |
In den Fetzwiesen 3 |
18.12. 4. Advent |
Party-Service Schad |
Am Kirchberg |
19.12. |
Kerstin Hoier |
Gartenstraße 5 |
20.12. |
Gisela Hilbrig |
Kantstraße 13 |
21.12. |
Anita Schmidt |
Am Rück 31 |
22.12. |
Brigitte Dörr |
Hainigweg 5 |
23.12. |
Annemarie Wahl |
Rudloser Straße 9 |
24.12. |
Tina und Leni Koller |
Rudloser Straße 82 |
Zur Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz in gewachsener Umgebung fördert die Gemeinde Wartenberg die Sanierung von Altbauten nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
1. Allgemeines
a) Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude wird nur nach Ziffer 2 a) und 2 b) unbeschadet der Ziffer 2 d) der
Förderrichtlinie gewährt. Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf
Gewinnerzielung gerichtet sind. Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit
aufgenommen sind.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung
stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet unter Anwendung dieser Richtlinien der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.
2. Förderfähige Maßnahmen
a) Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
b) Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassaden-verkleidungen, z. B. Schindeln, die
Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
c) Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).
Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen
Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.
d) Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen
vorliegen.
3. Höhe der Förderung, förderungsfähige Gesamtkosten
a) Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme (Ziffer 2.).
Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:
nach Ziffer 2. a) auf 5.000,-€uro
nach Ziffer 2. b) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. c) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. d) auf 5.000,-€uro
b) Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur Kostengrenze nach Ziffer 3. a).
c) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen wie z. B. KfW und Denkmalschutz erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme
unschädlich ist.
d) Die Ausschöpfung der Höchstbeträge nach Ziffer 3. a) ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen nach Ziffer 2. innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.
4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden nach Ziffer 1. a) sind und Maßnahmen nach Ziffer 2. dieser Richtlinien durchführen wollen.
b) Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden.
5. Auszahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises unter Beifügung entsprechender Rechnungsbelege mit Nachweis
der Zahlung.
b) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der sich aus dem Verwendungsnachweis unter Berücksichtigung der Förderkriterien ergebende Zuschuss auf mindestens 500,-€uro beläuft.
6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.
Wartenberg, den 07.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Gemeinde Wartenberg fördert den Bau und Kauf von Familienheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen für Familien mit Kindern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Allgemeines
a) Die Förderung wird ausschließlich für den Bau von selbst genutzten Eigenheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen, nicht jedoch für Mietwohnobjekte, im Bereich der Gemeinde Wartenberg
gewährt. Weiterhin wird auch der Kauf eines
Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900 gefördert.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung
stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien der Gemeindevorstand.
2. Förderfähige Vorhaben
Gefördert wird:
a) Die Errichtung eines eigen genutzten Familienheimes.
Die Schaffung einer Einliegerwohnung auf dem gleichen Grundstück ist zulässig, diese wird jedoch nicht zusätzlich gefördert.
b) Der Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung.
c) Der Kauf eines Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900.
3. Höhe der Förderung
a) Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zählenden Kinder (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG). Dies gilt auch für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren ab
Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden.
Die Förderung beträgt für Familien (Ehegatten oder auch Alleinerziehende) je Kind 1.000,00 € bis zur Höchstgrenze von 4.000,00 €.
b) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.
4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind alle Bauherren, die Eigentümer eines Wohnbaugrundstückes in Wartenberg sind und dieses entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes oder auch nach Maßgabe
des § 34 bzw. § 35 BauGB bebauen und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinien erfüllen.
b) Antragsberechtigt sind alle Käufer, die ein bereits bestehendes Familienheim / Wohnhaus in der Gemeinde Wartenberg erwerben und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinie
erfüllen.
c) Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahme / des Kaufes erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Formular zu verwenden.
d) Für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, ist ein separater formloser Antrag zu stellen.
5. Auszahlung / Rückzahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Bezugsfertigkeit des Familienheimes bzw. nach Einzug.
b) Wird das Familienheim nicht mindestens 5 Jahre selbst genutzt, ist die Fördersumme an die Gemeinde zurückzuzahlen. Ausnahmen kann der Gemeindevorstand im Einzelfall zulassen, wenn durch die
weitere Nutzung des Objektes ebenfalls die Förderkriterien erfüllt werden.
c) Eine Rückzahlungsverpflichtung der kompletten Fördersumme bzw. ein Bewilligungshindernis ist auch gegeben, wenn auch nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Wartenberg
in Anspruch nimmt. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeindevorstand Ausnahmen zulassen.
d) Die Rückzahlungsverpflichtung ist durch eine Grundschuldbestellung dinglich zu sichern.
6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.
Wartenberg, den 07.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2023 - Stichtag 01. November 2022
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der
Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2023 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2022 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag
nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2023 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...
+49 (0)6641 - 9698-19 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Mittwoch 20:00 Uhr
Donnerstag 19:00 Uhr
Freitag 10:00 Uhr
Samstag 20:00 Uhr
Kirmeswoche
Auch in diesem Jahr freuen wir uns auf eine grandiose Kirmes mit euch
ANGERSBACH · Den Auftakt werden wir, wie in jedem Jahr, mit dem „Antrinken“ feiern. Hierzu freuen wir uns über Alle, die am Mittwoch, den 19.10.22 ab 20:00 Uhr im Wartenberg Oval erscheinen, um mit uns gemeinsam in die Kirmeswoche zu starten.
Zur Feier des 50. Jubiläums der Gemeinde Wartenberg laden wir euch herzlich zu einem „Gemeindeabend“ ab 19:00 Uhr ins Wartenberg Oval ein, um unsere Gemeinschaft gebührend zu feiern. Für eine
grandiose Stimmung wird die Band „MaddaBrasKa“ sorgen, die mit ihrer ausgefallenen Blasmusik das Publikum zum Tanzen bringt. Mit dem Motto „Blasmusik zum Ausrasten“ begeistern die neun Männer aus
Fulda mit einer genialen Show. Anschließend wird DJ Moe, der bereits letztes Jahr für reichlich Spaß und Atmosphäre sorgte, seine Musik auflegen, um den ersten Tag krönend abzuschließen.
Anlässlich des feierlichen Ereignisses wird es an diesem Abend freien Eintritt geben.
Wie gewohnt geht es am Freitagmorgen nach einer kurzen Nacht mit dem traditionellen Frühschoppen ab 10:00 Uhr weiter. Die „1. Original Walleröder Dicke Backe Kapell“ wird uns hierbei wieder mit
ihrer Darbietung ordentlich einheizen. Hier ist für jeden etwas dabei - von Blasmusik über Schlager, bis hin zu den aktuellsten Stimmungsliedern. Ganz nach dem Motto,,Schee moss geh, bann mer off
dee Kermes geh“ wird hier zusammen gefeiert.
Auch in diesem Jahr wird das Catering durch das Team von T-Born finest BBQ übernommen. Neben Burgern und Grillspezialitäten wie Steaks und Würstchen, wird es am Freitag ein Oktoberfest-Spezial
geben, bei dem unter Anderem bayrische Weißwürste, Schweinshaxe auf Sauerkraut und Germknödel aufgetischt werden. Ob für den großen oder kleinen Hunger - am Freitag, sowie auch am Donnerstagabend
und Samstagabend, bietet das Team von T-Born etwas für jeden Geschmack.
Erstmals in diesem Jahr dürfen wir Wein der Geniesserzeit ausschenken. Egal ob rot, weiß oder rose, von trocken, halbtrocken bis lieblich ist für Jeden etwas dabei. Denn wie sagt man so
schön:,,Kein Wein ist auch keine Lösung.‘‘
Am Samstagabend, den 22.10.2022 ab 20:00 Uhr, laden wir alle ein, die sich nicht nur auf fetzige Musik freuen, sondern auch mit reichlich Pyrotechnik was fürs Auge haben wollen. „Disco N´ Drums“
wird uns hierbei das erste Mal einen unvergesslichen Kirmes-Abschluss bieten. Die Newcomer bieten alles, was das Herz begehrt - von aktuellen Charts bis hin zu Party-Klassikern, die durch das
rockige Schlagzeug besonders zum Ausdruck gebracht werden.
Ohne die große Hilfe vieler Beteiligter wäre eine solche Veranstaltung nicht möglich. Wir möchten allen Helfern, Sponsoren und Unterstützern im Voraus herzlich danken!
Wir freuen uns auf Euch! Denn „Bamm iss dee Kermes? ONS!“
Quelle→ KCA
In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“
Sachdienliche Hinweise erbeten
ANGERSBACH · In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“ haben sich vermutlich Quad- oder Motocrossfahrer „ausgetobt“ und ordentliche Flurschäden verursacht. Wer Hinweise zu diesem Sachverhalt geben kann, der meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ... +49 (0)6641-9698-0 oder per e-Mail. Vielen Dank.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Sporthalle kann wieder von der SG Landenhausen genutzt werden
Ukrainische Kriegsflüchtlinge sind umgezogen
WARTENBERG · Nach rund sieben Monaten hat die Gemeinde Wartenberg die Turnhalle in Landenhausen als Notunterkunft für geflüchtete Menschen geschlossen. Die Notunterkunft befindet sich bereits seit vergangener Woche in einem von der Gemeinde angemieteten Objekt im Ortsteil Angersbach. Notwendige Rückbauarbeiten und eine vollständige Grundreinigung der beiden Turnhallengebäude sind bereits erfolgt. Mit dem Umzug nach Angersbach kann die Landenhäuser Turnhalle wieder zu sportlichen und kulturellen Zwecken genutzt werden. „Ich danke der SG Landenhausen für den Einsatz in den vergangenen Monaten und den Verzicht auf die Halle“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Er wisse um die erfolgten Einschränkungen für den Verein und ist froh, dass mit der nun gefundenen Lösung die Zeit sportlicher Behelfslösungen und eines eingeschränkten Vereinslebens beendet sei.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Im Auftrag der Gemeinde
Informationsbroschüre der Gemeinde Wartenberg für 2023
WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr 2023 wird der Aurelius Verlag aus Kirtorf die
Informationsbroschüre für die Gemeinde Wartenberg erstellen. Hierzu wird ab der KW 39 ein Mitarbeiter des Aurelius Verlag sich bei unseren Gewerbetreibenden melden und diese um eine
Anzeigenschalung bitten.
Wir möchten Sie nur darüber informieren, dass der Aurelius Verlag wirklich im Auftrag der Gemeinde Wartenberg tätig ist. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen versucht wurde im „Namen der
Gemeinde Wartenberg“ Betriebe mit dubiosen Anzeigen zu betrügen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Handgefertigte Figur in Angersbach entwendet
Die Polizei bittet um Hinweise ...
ANGERSBACH · Eine vor der Eingangstür eines Einfamilienhauses im Angersbacher Hainigweg stehende Steinfigur wurde durch unbekannte Täter zwischen Freitag (16.09.2022) und Dienstag (20.09.2022) entwendet. Die Figur ist ca. 30 Kilogramm schwer, sie wurde handgefertigt und hat einen Wert von etwa 400,-€uro.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeistation Lauterbach unter ...
+49 (0)6641 - 971-0 |
oder jede andere Polizeidienststelle bzw. an die Onlinewache.
Quelle→ Polizeipräsidium Osthessen
Gemeindevertretung beschließt
Kauf des (Kulturdenkmal) Bahnhofgebäudes
ANGERSBACH · Im Rahmen ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Gemeindevertretung den Kauf des Bahnhofgebäudes im Ortsteil Angersbach beschlossen. Die Immobilie, die sich aufgrund einer so genannten Fiskalerbschaft aktuell im Besitz des Landes Hessen befindet, ist ein Kulturdenkmal und für die Gemeinde von historischer Bedeutung. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Dahlmann den gemeindlichen Gremien den Kauf der sanierungsbedürftigen Immobilie vorgeschlagen und dafür grundsätzliche Zustimmung erhalten. Aufgrund der dann eingetretenen Fiskalerbschaft verzögerte sich das Kaufvorhaben jedoch zunächst.
→ mehr erfahren | ||
Gegenüber dem für die Vermarktung zuständigen hessischen Landesbetrieb Bau und Immobilien bekundete der Bürgermeister vor einigen Wochen ein öffentliches Interesse, so dass die Gemeinde Wartenberg die Immobilie bevorrechtigt erwerben kann. Die Gemeinde Wartenberg erwirbt die Immobilie zu einem Kaufpreis von 16.000,- €uro. Entsprechende Finanzmittel waren in der Haushaltsplanung 2022 für den Erwerb der Immobilie bereits berücksichtigt. In Kürze wird der Kaufvertrag für das insgesamt 936 m² große Grundstück einschließlich des Gebäudes unterzeichnet. „Wir werden in einem ersten Schritt die Immobilie baulich sichern, denn der Zahn der Zeit nagt zum Teil doch erheblich am Gebäude“, führt Bürgermeister Dahlmann aus. Mittelfristig ist dann durch die Gremien zu konkretisieren, wie das Gebäude künftig genutzt werden wird. „Ich habe den Gremien mehrere, aber auch sehr unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Diese reichen von der Schaffung von Vereinsräumlichkeiten oder Wohnraum bis hin zu Angeboten für mobiles und flexibles Arbeiten an gemeinschaftlich genutzten Orten, so genanntes Coworking“, so der Bürgermeister weiter. Bis das Gebäude saniert ist und wieder Leben innerhalb der historischen Mauern stattfindet, wird es noch einige Zeit dauern. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Entnahme von Frischwasser
Für die Garten und die Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pools)
WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von
Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung Rücksprache mit der Gemeinde (Wassermeister) zu halten ist. Der
Wassermeister kann dadurch verhindern, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen
kommen.
Auch die Gartenbewässerung ist aktuell auf das Minimum zu reduzieren. Die Bewässerung von Rasenflächen mit Frischwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz sollte aktuell nicht
erfolgen.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Beachtung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Eine große Liebe hält mit ein wenig Glück ewig
Christa Wahl von der evangelisches KiTa Angersbach geht in Ruhestand
ANGERSBACH · Eine große Liebe hält mit ein wenig Glück ewig – bei Christa Wahl war das so: Im Alter von 16 Jahren startete sie ihre Ausbildung zur Kinderpflegerin, fast ein halbes Jahrhundert blieb sie danach nicht nur ihrem Beruf als Erzieherin treu, sondern auch ihrer Einrichtung, der Evangelischen KiTa in Angersbach. Nach 47 und einem Berufsjahr geht die leidenschaftliche Kindergärtnerin in den Ruhestand – dankbar und glücklich darüber, dass sie ihren Lieblingsberuf so lange ausüben konnte. „Ich wusste schon früh, dass ich was mit Kindern machen möchte“, erinnert sich die 63-Jährige, die sich damals auch ein wenig gegen ihre Eltern durchsetzen musste: „Sie wollten, dass ich Zahnarzthelferin werde – aber was hätte ich denn beim Zahnarzt gesollt?“, fragt sie lachend, während sie zum Gespräch auf einem kleinen Stühlchen in der KiTa sitzt. Den Sozialraum darf sie schon seit Tagen nicht mehr betreten – es könne mit ihrem baldigen Abschied zusammenhängen, mutmaßt sie.
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„Kinder sind einfach meins“
Schon als Jugendliche habe sie Kinder betreut und dann in einem Praktikum in den Beruf geschnuppert. „Kinder sind einfach meins“, bringt sie es auf den Punkt: Egal wo sie sei, sie finde immer sofort einen Draht zu den Kleinen, die sie in vielerlei Hinsicht faszinierend findet: „Wie Kinder lernen, wie schnell sie Gelerntes umsetzen, das ist so erstaunlich und schön zu sehen“, sagt Wahl, die mehr als zwanzig Jahre nach ihrer Ausbildung zur Kinderpflegerin ihre Weiterbildung zur Erzieherin draufsetzte. Ein neuer Ausbildungsgang an der Lauterbacher Vogelsbergschule ermöglichte dies in Teilzeit und Wahl griff – unterstützt von ihrem Arbeitgeber und der Familie – zu. Mit diesem Abschluss errang die damals Vierzigjährige nicht nur die Fachhochschulreife, sondern auch noch einmal einen anderen Blick auf den Beruf und die Menschen, denen sie begegnet. „Diese Weiterbildung hat mir unheimlich viel gebracht – für meine persönliche Entwicklung, aber auch im Umgang mit den Familien. Gerade im Alltag in der Kita und in Gesprächen hat mir das Erlernte sehr geholfen und mir mehr Selbstbewusstsein gegeben“, so Wahl, deren Hauptaugenmerk stets ihren kleinen Schutzbefohlenen galt. „Kinder sind herzlich und unverstellt“, sagt sie.
Viele Entwicklungen miterlebt |
Quelle→ KiTa Angersbach
Dr. Olaf Dahlmann
Eine gelungene Veranstaltung
WARTENBERG · Ein tolles Schulfest an der Grundschule Wartenberg, mit viel Programm und tollen Ständen über unterschiedliche Schulprojekte. Unsere Schule feierte heute ihr 50jähriges Jubiläum. Ich habe gratuliert und werde über die jeweiligen Klassenlehrer der Schülerschaft ein Gratis-Eis spendieren. In meinem Grußwort habe ich den Verlust der Hauptschule und Förderstufe bedauert und kritisiert.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl.
S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
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§ 1
(1) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein
Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 15,00 € pro Stunde der Tätigkeit / Sitzung / Veranstaltung der Gemeindevertretung,
des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin
oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, sofern sie nicht von diesem Gremium Verdienstausfall erhalten.
§ 2
§ 4
§ 5
§ 7
§ 8
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
Erster Einsatz als Standesbeamter
WARTENBERG · Heute hatte ich als Standesbeamter meine erste Trauung. Bei perfekten Wetterbedingungen auf der Burgruine stand dem Eheglück nichts im Wege.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung
WARTENBERG · Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreiseszum Stichtag 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine
Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben
würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet.
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Amt für Bodenmanagement Fulda
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zu dem Jahresabschluss 2020 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2022 folgenden Beschluss gefasst ...
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird
für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2020 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der
Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 24.03.2022 bis Dienstag, dem 05.04.2022 während der Dienststunden der
Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 21.03.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ehrenamtliche gesucht
Für die Hilfe in der Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Turnhalle Landenhausen eingerichtet. Ein Sportbetrieb ist damit bis auf Weiteres leider nicht möglich. Neben der eigentlichen Halle dient der Gaststättenraum der SG Landenhausen als Speise- und Aufenthaltsbereich. Vermutlich werden ab der kommenden Woche aus der Ukraine geflüchtete Personen in der Halle untergebracht. Aktuell können bis max. 22 Personen in Landenhausen vorübergehend untergebracht werden. Die Unterbringung und Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Wie können Sie helfen?
Zudem werden vermutlich auch Sach- bzw. Kleiderspenden benötigt. Da aber der konkrete Bedarf derzeit noch nicht absehbar ist, wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zielgerichtet dazu aufrufen, wenn klar ist, welche Dinge tatsächlich benötigt werden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen
Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden
Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung
Zweckverband Gruppenklärwerk
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen ...
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§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt
im Finanzhaushalt
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2022 wird auf insgesamt 547.000 € festgesetzt. Sie ist wie folgt aufzubringen:
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung erhält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Regierungspräsidium Kassel hat keine Einwände gegen den Haushalt 2022. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24/02/2022 bis 08/03/2022 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg gez. Matthias Kübel - Verbandsvorsteher - |
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu
machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.
Wartenberg, den 10.01.2022
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Wohnbauplatz im „Helmsgründchen“ Ortsteil Angersbach
Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg veräußert folgenden gemeindlichen Wohnbauplatz
im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach ...
Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung der Straße) sind die
tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,- €uro/qm betragen.
Bauwillige haben die Möglichkeit, sich für die Bauparzelle zu bewerben. Bewerbungen sind schriftlich unter Verwendung eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde einzureichen. Eventuell erforderliche
Nachweise sind zeitgleich abzugeben. Die Regelungen hinsichtlich der Vergabe der Plätze sowie die von den Käufern zu übernehmenden Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung etc.) können
aus den nachstehend abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Wartenberg entnommen werden.
Letzter Abgabetermin für die Bewerbungen ist der 31. Januar 2022.
→ mehr erfahren | ||||||
Es wird darauf hingewiesen, dass aus einem eingereichten Bewerbungsbogen kein Anspruch auf das Baugrundstück abgeleitet werden kann. Der Bewerbungsbogen wird den Interessenten auf Anforderung zugeschickt oder kann auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Ansprechpartner im Rathaus für die Vergabe von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken ist Herr Martin Ortwein, Telefon ...
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeindeverwaltung Wartenberg
Stellt dieses Gerät zum kostenlosen Verleih zur Verfügung
WARTENBERG · Ein professionelles Strommessgerät der ovag Energie AG steht in der
Gemeindeverwaltung Wartenberg zum kostenlosen Verleih zur Verfügung.
Die ovag Energie AG hat den Städten und Gemeinden in ihrem Versorgungsgebiet neue, moderne Stromverbrauchs-Messgeräte als kostenfreie Dauerleihgabe übergeben. Für uns als Gemeinde, die sehr auf
die effiziente Verwendung der Energie achtet und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alles daran setzt, Energie einzusparen, war es selbstverständlich, sich an diesem Projekt zu
beteiligen.
Ein solches Gerät, mit dem man die Stromfresser im Haushalt ermitteln kann. steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung. Die Benutzung der
neuen Energiemessgeräte ist kinderleicht: Stromkabel des zu überprüfenden Haushaltsgerätes an das Strommessgerät anschließen, dessen Stecker in die Steckdose geben. Auf Anhieb zeigt das Display
die aktuelle Leistung des angeschlossenen Gerätes an. Den Verbrauch ermittelt man durch Multiplikation mit der Betriebsdauer, also wie lange das Gerät in Betrieb ist. Über ein einfaches Menü,
blinkt dieser Wert im Handumdrehen auf. Somit können die Benutzer erfahren, ob ihre elektrischen Haushaltshelfer vorbildlicher Natur sind oder eigentlich entsorgt gehören. Informationen zum Thema
Energiesparen können Sie bei der OVAG Energie AG (www.ovag-energie.de) erfahren.
Wir möchten Sie als Bürger unserer Gemeinde mit dem Verleih des Messgerätes zum Energiesparen sensibilisieren, Ihnen das Energiesparen erleichtern. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde spart
nicht nur Geld in der Haushaltskasse sondern bewahrt außerdem die Natur vor unnötigem Treibhausgas.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Elterninitiative „Wir Sind Viele“ hatte dazu aufgerufen
Rund 200 geimpfte & ungeimpfte Menschen trafen sich am vergangenen Samstag in Wartenberg für ein Fotoshooting
WARTENBERG · Die Elterninitiative „Wir Sind Viele“ lud mit ihrem Aufruf „Hände weg von unseren Kindern! Nein zur CoVid-19-Kinderimpfung!“ kurzfristig zu einem Fototermin am vergangen Samstag nach Wartenberg. Die Organisatoren waren von der Resonanz überwältigt, rund 200 geimpfte, sowie ungeimpfte Bürger folgten der spontanen Einladung. Darunter waren viele Eltern mit ihren Kindern, Großeltern, aber auch kinderlose Unterstützer. Eine gute und friedliche Stimmung begleitete die gesamte Aktion in Angersbach. „Wir Sind Viele“ setzt sich größtenteils aus tief besorgten Eltern und Großeltern zusammen. Besonders an diesem Zusammenschluss erscheint, dass sich Geimpfte und Ungeimpfte gemeinsam engagieren. Die Veranstalter kritisieren, dass Kinder „in unzulässiger Weise beeinflusst und unter massiven Druck gesetzt werden“, damit sie einer Impfung zustimmten. Der Impfstoff ist „neuartig und experimentell“, nicht durch Langzeitstudien verifiziert und Risiken seien weitaus höher einzuschätzen als der Nutzen. „Jugendliche und junge Erwachsene lassen sich oft nur impfen, weil sie keinen anderen Weg sehen, weiter am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Dies wollen wir verhindern.
Eine der Sprecherinnen der Initiative verlangt, die Resolution des Europarats vom 27. Januar 2021 anzuwenden. Darin heißt es: „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen wenn er dies nicht selbst möchte.“ „Wir erleben derzeit gerade das Gegenteil von dieser Resolution in unserem Land“. „Eltern und Kindern eine Stimme zu geben und sie zu stärken, die sich allein gelassen und unter Druck gesetzt fühlen, damit das Wohl des Kindes bei einer Entscheidungsfindung immer an allererster Stelle steht.“ so die Elterninitiative. Wir sehen unsere Initiative als Hilfe- und Weckruf an die Gesellschaft“.
Kinder scheinen bei der Verbreitung des Coronavirus nicht die Hauptrolle zu spielen und der Krankheitsverlauf gestaltet sich häufig milde. Andere Risikopunkte wie Übergewicht und Vorerkrankungen
sowie ein marodes Gesundheitssystem mit Abbau der Intensivbetten in den letzten Jahren sollten nicht vergessen werden. Die Mehrheit der verantwortungsvollen Eltern möchte daher sicherlich selbst
über die Impfungen ihres Kindes entscheiden ob dafür oder dagegen. Auch mit Blick auf die dunklen Zeiten unseres Landes sollte bezüglich Zwangsimpfungen sowie Behandlungen gründlich nachgedacht
werden.
Die Elterninitiative plant weitere Aktionen und ist unter wir-sind-viele.info erreichbar.
Bericht→ Wartenberg iNFO
täglich
Wartenberger Vereine, die bürgerliche Gemeinde und die evangelische Kirchengemeinde suchten nach Möglichkeiten trotzdem die gewohnte schöne vorweihnachtliche Stimmung in einem „coronatauglichen“
Rahmen in unsere Orte zu bringen. Daher ist die Idee entstanden in Angersbach mit geschmückten Fenstern zum Adventsspaziergang einzuladen. Dazu werden 24 Fenster von Bürgern liebevoll geschmückt.
Alle tragen gleich aussehende Zahlen. Wir hoffen, dass diese kleinen Aktivitäten vielen Menschen Freude bereiten wird.
Vielen Dank für die Mithilfe, damit dieses Projekt gelingt.
Geschmückte Fenster laden zum Adventsspaziergang durch Angersbach ein
...
Datum |
Name |
Straße mit Hausnummer |
1. Advent |
Susanne Wienold |
Lauterbacher Straße 1 |
1.12. |
Ute Dickel |
Gräßteweg 28 |
2.12. |
Anita Schmidt |
Am Rück 31 |
3.12. |
Heidi Möller |
Am Sonnberg 3 |
4.12. |
Heike Rohde |
Bürgermeister-Roth-Straße 24 |
2. Advent |
Regina Sternstein |
Goethestraße 21 |
6.12. |
Ev. Gemeindehaus |
Pfarrgasse 17-19 |
7.12. |
Ines Neszi |
Stangenweg 9 |
8.12. |
Doris Ehm |
Adalbert-Stifter-Weg 24 |
9.12. |
Christel Weinold |
Rudloser Straße 69 |
10.12. |
Kindertagesstätte |
In den Fetzwiesen 24 |
11.12. |
Leni Koller |
Rudloser Straße 82 |
3. Advent |
Petra Herber |
Lauterbacher Straße 17 |
13.12. |
Ulrike Rey |
Kirchgasse 3 |
14.12. |
Annemarie Wahl |
Rudloser Straße 9 |
15.12. |
Ingrid Renker |
Pfarrgasse 23 |
16.12. |
Trachtengruppe Angersbach |
Schulstraße 5 |
17.12. |
Monika Kalbfleisch |
Adalbert-Stifter-Weg 32 |
18.12. |
Sabine Möller |
Albert-Schweizer-Straße 13 |
4. Advent |
Karin Kraft |
Kreuzweg 10 |
20.12. |
Uli Uhlich |
Gräßteweg 23 |
21.12. |
Gisela Hilbrig |
Kantstraße 13 |
22.12. |
Kerstin Hoier |
Gartenstraße 5 |
23.12. |
Brigitte Dörr |
Hainigweg 5 |
Heiligabend |
MPS Grundschule Wartenberg |
Schillerstraße 1 |
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2022 - Stichtag 15. November 2021
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der
Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2022 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 15. November 2021 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag
nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2022 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...
+49 (0)6641 - 9698-19 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Im September die jährliche Überprüfung
Bezüglich überhängender Äste in den öffentlichen Straßenraum
WARTENBERG · Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Wartenberg im September die jährliche Überprüfung bezüglich überhängender Äste von Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum durchführen. Es werden die Behinderung der Straßenbeleuchtung, des Fußgänger- und Straßenverkehrs sowie verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch überhängende Äste und Sträucher überprüft. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits auf diesem Wege auf überhängenden Bewuchs bei Ihren Grundstücken zu achten und einen nötigen Rückschnitt vorzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Einsicht und Ihre Unterstützung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern
Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinnernester selbst entfernen
WARTENBERG · Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der
Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das
Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch
Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig.
Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Verkehrsbeschränkungen am 22./23.07.2021 erforderlich
Fahrbahnsanierung zwischen Lauterbach und Angersbach
ANGERSBACH · Auf der Bundesstraße 254 zwischen Lauterbach und Angersbach sowie in der Ortsdurchfahrt von Angersbach sind punktuelle Fahrbahnsanierungen vorgesehen. Art und Umfang der Arbeiten ermöglichen die Durchführung im Rahmen einer halbseitigen Fahrbahnsperrung mit verkehrsabhängiger Ampelregelung. Dennoch muss temporär mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Sofern die Sanierungsmaßnahme planmäßig verläuft und es nicht zu witterungsbedingten Verzögerungen kommt, sollen die Arbeiten als Tagesbaustellen aller Voraussicht nach am Donnerstag, den 22.07.2021 und Freitag, den 23.07.2021 ausgeführt werden.
Hessen Mobil, das Straßen- und Verkehrsmanagement des Landes Hessen, bittet die Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Verkehrsbeschränkungen.
Ausschuss „Umwelt, Digitalisierung und Bauen“
Astrid Stocklöw wird Vorsitzende
WARTENBERG · In der ersten Sitzung des neugebildeten Ausschusses wurden die Gemeindevertreterin der Grünen, Astrid Stocklöw, als Vorsitzende und Thomas Dörr von den Freien Wählern als ihr Stellvertreter jeweils einstimmig gewählt. In diesem Ausschuss werden Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Zukunft neben der Wirtschaftlichkeit auch Maßstäbe für die Beurteilung der zukünftigen Projekte sein. "Auch bei uns gibt es Wald- und Insektensterben. Diese Problematik ist nicht mehr zu verleugnen. Unser Lebensraum ist gefährdet. Das müssen wir endlich einsehen und gegensteuern. Dazu haben wir jetzt die Gelegenheit", so die Ausschussvorsitzende Astrid Stocklöw.
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Der erste Antrag der Fraktion der Grünen – "Wartenberg wird Klimaschutzkommune" – wurde ebenfalls in der ersten Sitzung intensiv diskutiert. "Mithilfe eines Fachbüros soll eine Bestandsaufnahme durchgeführt und die Ausgangs-CO2-Bilanz ermittelt werden. Anschließend sollen konkrete Maßnahmen nach objektiven Maßstäben je Anlage ermittelt und in einem Aktionsplan festgelegt werden", so der Fraktionsvorsitzende Hubert Reinhardt. Dies kann z.B. durch den Einbau von Wärmeschutzfenstern, Dämmung oder durch die Erzeugung von Warmwasser mit Sonnenkollektoren zur Verringerung des Energieverbrauches geschehen. Daneben kann auch durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen der Anteil der regenerativen Energien erhöht werden und langfristig können durch den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom die Kosten für den Strombezug erheblich reduziert werden. "Die Bereitstellung von erhöhten Fördersätzen durch die Hessische Landesregierung" bietet laut der Vorsitzenden Astrid Stocklöw "die Möglichkeit, diese für Energiesparmaßen zu verwenden und langfristig die Energiekosten der Gemeinde zu senken". |
Night of Light 2021
Wartenberg Oval
ANGERSBACH · Das Wartenberg Oval ganz in rot. Vielen Dank an Eifert Eventtechnik und sein Team. Wieder eine tolle Lichtinstallation, die auf die Nöte und Sorgen der Veranstaltungsbranche hinweist.
Night of Light - Das flammende Signal steht seit 2020 für alle betroffenen Event- und Kulturschaffenden. Mit der Night of Light erneut ein Zeichen der Solidarität gesetzt. Das Ziel der Protestaktion: Perspektiven erhalten.
Dienstag 20:00 Uhr
Ein Jahr Night of Light: Gemeinsam #AlleLichtMachen
Am 22. Juni 2021 ist es so weit – das Bündnis AlarmstufeRot ruft zur zweiten Night of Light auf.
Das flammende Signal steht seit 2020 für alle Betroffenen der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. An der bundesweiten – aber auch grenzüberschreitenden – Protestaktion beteiligen sich tausende
Menschen, Akteure, Betriebe und Institutionen.
Deutschland befindet sich im fortgeschrittenen zweiten Pandemiejahr und die gesamte Kultur- und Veranstaltungswirtschaft im ununterbrochenen Lockdown. Seit 15 Monaten heißt es: Berufsverbot.
Damit erbringen die Event- und Kulturschaffenden das größtmögliche wirtschaftliche Opfer. Und obwohl sich Fortschritte in Richtung Pandemie abzeichnen, werden große Wirtschafts-, Sozial- und
Kulturveranstaltungen noch lange Zeit nicht durchführbar sein, da sie einen langen Vorlauf haben und der Neustart in keiner Weise politisch geregelt ist. Das Bündnis #AlarmstufeRot ruft daher zur
Night of Light 2021 auf.
Für alle betroffenen Event- und Kulturschaffenden wird am 22. Juni 2021 mit der Night of Light erneut ein Zeichen der Solidarität gesetzt. Das Ziel der Protestaktion: Perspektiven erhalten! Ob
für Kunst, Kultur oder Messen, Soloselbstständige oder bessere Überbrückungshilfen – das Licht steht ebenfalls für eine größere Wertschätzung gegenüber der gesamten Branche.
Hundekotbeutel in die umliegenden Gärten geworfen
Sachdienliche Hinweise erbeten
ANGERSBACH · In den letzten vier Wochen wurden benutzte Hundekotbeutel vermutlich aus dem Abfalleimer am ehemaligen Feuerlöschteich am Spielplatz (Am Schwimmbad) im Ortsteil Angersbach entnommen und in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nun bereits mehrfach vorgekommen, was ein Ärgernis für die dortigen Anwohner ist. Sollte jemand Hinweise zum o. g. Sachverhalt geben können, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung unter ...
oder per e-Mail an die Gemeinde.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ein Blitzschlag in der Nacht hat den Strom ausgemacht
In Angersbach am westlichen Ortsrand
ANGERSBACH · Zu einem Stromausfall am Ortsrand Angersbachs kam es in der Nacht auf Montag zwischen 1 Uhr und 4 Uhr, ein Blitzeinschlag. Laut Auskunft des OVAG-Pressesprechers Andreas Matlé sei davon eine "maximal zweistellige Anzahl von Kunden" betroffen gewesen. Als Ursache wird ein Blitzeinschlag angenommen. "In dieser Nacht gab es mehrere kurzzeitige Stromausfälle wegen Gewitter", so der Pressesprecher des Energieversorgers. Monteure der OVAG seien in der Nacht vor Ort gewesen, um dieses Stromnetz am Rande des Versorgungsgebietes wieder in Betrieb zu nehmen. Betroffen war hier auch ein Teil der Rudloser Straße.
Quelle→ OVAG
Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“
Bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr melden
ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt ein Garten- und Freizeitgrundstück mit einer Gartenhütte in der Gemarkung Angersbach zu verpachten. Das Grundstück befindet sich auf der Fläche Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg.
Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr bei der Gemeinde Wartenberg unter ...
bei Frau Friedel melden.
Konstituierenden Sitzungen
Gemeindevertretung & Ortsbeirat Landenhausen
WARTENBERG · Im Rahmen der konstituierenden Sitzungen des Ortsbeirats Landenhausen am 20. April 2021 und der Gemeindevertretung am 22. April 2021 haben sich die gemeindlichen Gremien wie folgt konstituiert ...
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Der Kreis unterstützt Kommunen bei Insektenschutzprojekten
Biodiversitätsstrategie in Hessen
VOGELSBERGKREIS · Deutschland kann rund 30.000 heimische Insektenarten
verzeichnen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Nicht nur als Bestäuber der Obstbäume und vieler Blütenpflanzen leisten sie einen unbezahlbaren Beitrag für die
Lebensmittelproduktion und für das Fortbestehen wertvoller Biotope. Sie sind Teil der Nahrungskette und sichern das Überleben zahlreicher Vogel-, Reptilien-, oder Amphibienarten.
„Insektenvielfalt und heimische Artenvielfalt sind damit untrennbar verbunden.
Einige Kommunen des Vogelsbergkreises bemühen sich bereits seit Jahren, den Insektenschutz umzusetzen. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des
Vogelsbergkreises erstmalig ein kreisübergreifendes Insektenschutzprojekt ausgerufen, an dem 13 Städte und Gemeinden als Projektpartner teilnehmen. Alsfeld, Feldatal, Gemünden (Felda),
Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Schwalmtal und Wartenberg beteiligen sich an den Maßnahmen. Das Projekt wird gefördert durch das
Regierungspräsidium Gießen aus Mitteln zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Hessen.
Im Fokus steht heimisches Saatgut – in zweifachem Sinne: Anstelle von Zier- und Kulturpflanzen lassen sich die typischen Blütenpflanzen der Mähwiesen und Magerweiden in Blühstreifen ansäen. Für
das Projekt wurde ausschließlich Saatgut heimischer Arten ausgewählt. Doch Pflanzenart ist nicht gleich Pflanzenart. Beispielsweise hat sich ein Bestand Margeriten einer Vogelsberger Wiese, der
dort seit vielen Generationen überdauert, genetisch an seinen Lebensraum angepasst. Verwendet man entsprechend Saatgut gebietsheimischer Arten – zum Beispiel Margeriten aus dem hessischen
Bergland – spricht man von sogenanntem „Regio-Saatgut“.
Insgesamt wurde Regio-Saatgut mit heimischen Arten für 35.000 Quadratmeter Blühfläche angeschafft. Allein 10.000 Quadratmeter werden auf verschiedenen Wegen als Samentütchen an Privatpersonen
verteilt, um Hausgärten und viele andere private Grünfläche zum blühenden Insektenbuffet zu machen. Das übrige Saatgut wird zur Ansaat auf kommunalen, innerörtlichen Grünflächen verwendet.
Flächen, die ohnehin schon da sind, sogenannte „Eh-Da“-Flächen, können auf diesem Weg für Natur und Artenvielfalt aufgewertet werden.
Blühflächen sind nur eine von vielen möglichen Varianten, die heimische Insektenvielfalt zu fördern. Eine kurze Zusammenstellung, wie an jedem Haus, jeder Wohnung und jedem Garten mehr für die
Insektenvielfalt getan werden kann, hat der Vogelsbergkreis in einer Broschüre zusammengestellt, die nicht nur auf der Website des Kreises, sondern auch in den Partnerkommunen als Print- oder
Online-Variante erhältlich ist.
Auch bei der Gemeinde Wartenberg stehen ab sofort die Samentütchen kostenlos für Bürgerinnen und Bürger zur Abholung (solange der Vorrat reicht) im Rathaus zur Verfügung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Unsere Prognose anhand der Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2016 und der antretenden Kandidaten für die Gemeindewahl 2021, hier nun eine Auswertung für 2021 ...
Hainbuchenhecke angezündet
Zeuge löschte Feuer auf dem Vorplatz des Wartenberg-Ovals
ANGERSBACH · Am Montag zündeten unbekannte Täter in der Zeit zwischen 16:15 Uhr und 16:30 Uhr eine Hainbuchenhecke auf dem Vorplatz des Wartenberg Oval im Stangenweg an. Noch bevor ein Feuer sich ausbreiten konnte, wurde dies, von einem durch die Rauchentwicklung aufmerksam geworden Zeugen, gelöscht. Es entstand glücklicherweise nur ein geringer Schaden. Die Feuerwehr Angersbach und die Polizei waren vor Ort.
Quelle→ Feuerwehr Angersbach
an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet
Ausgenommen sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April
VOGELSBERGKREIS - Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hatte bereits vor einer Woche die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Gießen, zudem der Vogelsbergkreis gehört, an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Nun präzisiert es die Zeiten und Branchen und informiert darüber in einer Pressemeldung. Dies betrifft Beschäftigte in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg. Ziel ist in diesem Fall, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Im Blickpunkt“ auf der Startseite veröffentlicht.
Wer volljährig ist, darf bis einschließlich 19. April im Rahmen einer Ausnahmebewilligung zu sonntäglichen Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr mit Verkaufstätigkeiten und Kundenbedienung beschäftigt werden. Dies beinhaltet auch die dafür erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Zeitlich ausgenommen von dieser Regelung sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April. Die Branchen sind dabei vielfältig ...
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Vom Lebensmitteleinzel- und Futtermittelhandel, Wochenmarkt, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhaus, Feinkostgeschäft, Geschäft des Lebensmittelhandwerks, Getränkemarkt über Bank oder Sparkasse, Abhol- und Lieferdienst, Apotheke, Drogerie, Sanitätshaus, Optiker und Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalon, Tankstelle plus dazugehörendem Shop, Reinigung, Kiosk, Tabak- und E-Zigarettenladen, Zeitungsverkauf und weiter vom Blumenladen, Tierbedarfsmarkt, Bau-und Gartenbaumarkt, Großhandel bis hin zum Online-Handel.
Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen gesetzlichen und behördlichen Ausnahmen und Abweichungen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot reichten in der derzeitigen Situation nicht aus, um die im dringenden öffentlichen Interesse zu erledigenden Arbeiten ausführen zu können. Daher habe diese Ausnahmebewilligung erteilt werden müssen. Quelle→ RP Gießen |
Dr. Jens Mischak
Aktuelle Informationen für Unternehmen
LAUTERBACH - Hier ein paar aktuelle Informationen für Unternehmen im Hinblick auf die Corona-Soforthilfe: Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
Die Anträge auf Corona-Soforthilfen können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.
Bei dringenden Fragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise unter wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de
Hilfen für Unternehmen
Vogelsberger Wirtschaftsförderung informiert auf ihrer Internetseite
VOGELSBERGKREIS - „Für Unternehmer und Selbstständige stellt die Corona-Krise eine besondere Herausforderung dar: In manchen Branchen fallen die Einnahmen komplett weg, während die laufenden Kosten weiterhin bestritten werden müssen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und Wirtschaftsdezernent Dr. Jens Mischak und verweist in diesem Zusammenhang auf ein Angebot der Wirtschaftsförderung des Vogelsbergkreises: Auf der ihrer Internetseite hat die Fachabteilung eine Übersicht über die verschiedenen Hilfsmaßnahmen zusammengestellt.
„Es ist eine schwierige Situation“, sagt Mischak. Eine Reihe von Maßnahmen des Bundes beispielsweise sei bereits angekündigt, die gesetzlichen Regelungen müssten allerdings in dieser Woche noch von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat beschlossen werden.
“Wir haben die gesetzlichen Regelungen im Blick, unsere Seite www.vogelsberg.de wird ständig aktualisiert, unsere Liste kann sich im Grunde täglich ändern.“
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Gleichwohl möchten sich Unternehmer und Selbstständige schon jetzt über Unterstützungsangebote informieren. Diesem Wunsch ist die Wirtschaftsförderung nachgekommen und hat eine Übersicht ins Netz gestellt. Auf der Internetseite finden sich unter anderem Informationen zum Kurzarbeitergeld, zu Sonderprogrammen der KFW oder zum geplanten Notfall-Fonds mit Hilfen für kleine Unternehmen.
Für eine Beratung stehen selbstverständlich auch die Mitarbeiter der Abteilung der Wirtschaftsförderung beim Vogelsbergkreis unter der Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise per e-Mail unter zur Verfügung. Bericht→ Pressestelle |
Unser besonderes Hilfsangebot
... für Bedürftige und die ältere Generation
WARTENBERG · Angersbach Aktiv und die Hilfsgemeinschaft Landenhausen bieten in den Zeiten
von Corona einen Einkaufs-Service in Wartenberg an. Wir sind für Sie da! In dieser schweren Zeit müssen wir einfach zusammenhalten!
Gerne kaufen wir auch kurzfristig für Sie ein, holen Medikamente oder was Sie für den täglichen Bedarf unbedingt brauchen. Darüber hinaus konnten wir Uwe Reuber in Herbstein gewinnen, Ihren individuellen wöchentlichen Einkauf uns zentral anzuliefern.
Bestellen Sie zentral bei Angersbach Aktiv, der Hilfsgemeinschaft oder über das Rathaus. Geben Sie an einer der genannten Stellen bitte jeweils Ihren Einkaufszettel ab, versehen mit Ihrem Name und Ihrer Anschrift. Wir führen die aufgelaufenen Bestellungen dann zusammen und senden diese gebündelt an den EDEKA Herbstein. → weitere iNFO's
Wir stellen Ihnen dann über Ehrenamtliche den Einkauf direkt zu
und nehmen den zu entrichtenden Betrag auch gleich entgegen.
Bleiben Sie aber bitte zu Hause!
Wer Bedarf hat, meldet sich bitte bei ...
bei Heike Leitsch (für Angersbach) unter ...
+49 (0)6641 - 911 03 31 |
bei Marion Schindler (für Landenhausen) unter ...
+49 (0)6648 - 31 16 |
oder, sie können aber auch direkt per e-Mail bei EDEKA Uwe
Reuber (bitte nicht telefonisch!)
mit dem Stichwort: „Einkaufs-Service Wartenberg“ bestellen.
Wir bitten insbesondere jüngere Menschen aus beiden Ortsteilen um Unterstützung, denn die Mehrzahl der Vereinsmitglieder besteht vorwiegend aus Risikogruppen, die in diesen Zeiten unsere Unterstützung benötigen. Angersbach Aktiv und die Hilfsgemeinschaft Landenhausen führen bis auf Weiteres keine Besuche und Betreuungen mehr durch, bis sich die Lage gebessert hat.
Eltern wurden schriftlich informiert
Sie sollte Ende August oder Anfang September nachgeholt werden
WARTENBERG - Wie die Dekanin des evangelischen Dekanates Vogelsberg, Dr. Dorette Seibert, auf Anfrage mitteilte, sind die geplanten Konfirmationen abgesagt. Sie sollten Ende August oder Anfang September nachgeholt werden. Auch die am 26. April in Wartenberg vorgesehene Konformation abgesagt. Die Eltern wurden schriftlich informiert.
Pressemitteilung→ Ev. Kirchengemeinde Wartenberg
Einer der wenigen Orte, an die man noch gehen kann
Wart ihr heute in der Natur und habt frische Luft geschnappt?
WARTENBERG - Heute ist internationaler Tag des Waldes. Gerade in Zeiten des Coronavirus und Sozial Distanzierung einer der wenigen Orte, an die man noch gehen kann, um das Immunsystem zu stärken und sich einer geringen Ansteckungsgefahr auszusetzen. Wart ihr heute draußen in der Natur und habt alleine frische Luft geschnappt?
Bericht→ Wartenberg iNFO
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Tag des Waldes unter schwierigen Vorzeichen Wiederaufbau der Wälder durch Wildbestände und Corona Virus erschwert Der Internationalen Tag des Waldes am 21. März erinnert uns an die Bedeutung des Waldes als Lebensgrundlage der Menschen. Der Wald stabilisiert das Klima, entzieht der Atmosphäre Kohlendioxyd und produziert Sauerstoff. Er reguliert den Wasserkreislauf und erhält die Artenvielfalt. Er bietet uns Hochwasserschutz, ein schönes Landschaftsbild, Erholungsraum. Den Menschen, die vom Wald leben, bietet er Arbeit Einkommen und den natürlich nachwachsenden Rohstoff Holz für eine große Vielfalt von Verwendungsmöglichkeiten. Der Wald ist durch den Klimawandel bedroht. Stürme, Trockenheit und massenhafter Schädlingsbefall haben in den vergangenen Jahren gezeigt, wie verletzlich das Ökosystem Wald ist. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe des Waldeigentümer und der Gesellschaft, den Wald zu erhalten und anpassungsfähig für die Veränderung des Klimas zu machen.
Corona Virus erschwert Aufräumarbeiten und Wiederbewaldung Die Wiederbewaldung wird nun durch die notwendig gewordenen Beschränkungen zur Eindämmung des Corona Virus zusätzlich erschwert. Denn das Bepflanzen der riesigen Kahlflächen mit jungen Baumsetzlingen wird zu einem sehr großen Teil von Saisonarbeitskräften aus europäischen Nachbarländern durchgeführt. Etliche dieser Arbeiter kommen wegen der Reisebeschränkungen jetzt nicht mehr nach Deutschland. Zahlreiche Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland waren und gearbeitet haben, sind verständlicherweise kurzfristig zu ihren Familien in ihr Heimatland abgereist. Auch etliche Pflanzaktionen mit Bürgern wurden wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona Virus abgesagt. In vielen Baumschulen werden Pflanzenbestellungen von den Forstbetrieben storniert. Die zur Auslieferung vorgesehenen Pflanzen können nicht in die Wälder gebracht werden. Auch die Aufräumarbeiten in den Wäldern nach den stürmischen Tagen im März und der bevorstehende Frühjahrsbefall mit Borkenkäfern in den Fichtenwäldern kommen wegen fehlender Waldarbeiter und Maschinenführer aus dem Ausland ins Stocken. Für die Waldeigentümer und Förster auch in Hessen ist das ein weiterer herber Rückschlag.
Wildbestände von Rehen und Hirschen müssen angepasst werden Für das Aufwachsen der bereits gepflanzten Setzlinge und natürlich aufkeimender Baumsamen in den zerzausten Wäldern ist es besonders wichtig, die Bestände von Rehen und Hirschen (Rotwild) anzupassen. Für den Aufbau anpassungsfähiger Wälder ist eine Mischung möglichst vieler Baumarten wichtig. Rehe und Hirsche beißen gerne junge Triebe und Knospen der Bäumchen ab und hindern sie so am Wachstum. Ein gewisser Anteil verbissener Bäume ist immer tolerierbar. Doch die bundesweiten statistischen Erhebungen des Wildverbisses bescheinigen Hessen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern traurige Spitzenwerte. Die Jäger sind aufgefordert, jetzt den Wiederaufbau der Wälder zu unterstützen, indem sie so früh wie möglich den Abschuss erfüllen. Dort wo sich nachweislich überhöhte Wildbestände eingestellt haben, müssen die Abschusszahlen jetzt drastisch angehoben werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Jagd sollten daher vereinfacht und angepasst werden.
Kontakt→ Christian Raupach, 0172 - 7803829 |
Sebastian Eichenauer und Tim Krüger
coachen die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf in der Saison 2020/2021
WARTENBERG - „Nachdem uns Boris Loch mitgeteilt hatte, dass er ab der Saison 2020/21 nicht mehr als Trainer bei der FSG fungieren möchte, mussten wir aktiv werden und unseren Trainerposten der ersten Mannschaft neu besetzen“, erklärt der Verein in einer Pressemitteilung und verkündet ...
„Wir freuen uns, dass wir mit Sebastian Eichenauer einen Spielertrainer für die FSG Wartenberg/Bad Salzschlirf gewinnen können. Sebastian spielt aktuell für den SV Müs und ist gebürtig aus Landenhausen. Diese Tatsache erfreut uns besonders, denn mit ihm gewinnen wir wieder einen einheimischen Trainer für uns“. Eichenauer werde zusammen mit dem langjährigen Trainer der zweiten FSG-Mannschaft, Tim Krüger, im Team die Geschicke beider Mannschaften lenken.
Bericht→ FSG
Betreten des Waldes jetzt lebensgefährlich
Sturmtief „Sabine“ hat in der Nacht vom 9. auf den 10. Februar in den Wäldern Bäume entwurzelt und umgerissen. Förster, Waldarbeiter und Waldeigentümer im ganzen Land räumen derzeit Wege und Straßen frei und verschaffen sich einen Überblick über das Schadensausmaß
WARTENBERG - Der Hessische Waldbesitzerverband warnt die Bevölkerung davor, in den nächsten Tagen den Wald zu betreten. Viele Wege sind durch umgestürzte Bäume unpassierbar. Die Bäume liegen kreuz und quer übereinander und stehen unter Spannung. Unter umgestürzten Bäumen durchzukriechen oder darüber zu klettern ist lebensgefährlich, weil sich die Spannungen jederzeit lösen können und die tonnenschweren Stämme dann wie ein Katapult unvorhersehbar in eine Richtung schnellen. Vom Sturm angeschobene, aber stehen gebliebene Bäume können jederzeit ohne Vorwarnung umstürzen.
Waldarbeiter und Maschinenführer haben alle Hände voll zu tun, umgestürzte Bäume zu entasten und von den Wegen zu ziehen. Erst wenn die Wege wieder frei sind, können sie in den Waldbeständen nachzuschauen, ob großflächige Schäden durch Windbruch entstanden sind. Das wird erfahrungsgemäß einige Tage dauern.
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Waldkindergärten sollten in den nächsten Tagen dem Wald fern bleiben und erst dann wieder zu ihren gewohnten Plätzen gehen, wenn der zuständige Förster es freigibt.
Der Aufenthalt in der Nähe von Baumfällarbeiten und Holzerntemaschinen ist lebensgefährlich. Deshalb ist das Betreten von Waldflächen, in denen Holz eingeschlagen wird, gesetzlich verboten. Generell gilt das ganze Jahr über: Wenn Waldwege durch Schilder und Flatterband wegen Holzfällarbeiten gesperrt sind, heisst das für jeden Waldbesucher: „Umkehren! Betreten ab hier verboten!“
Der Hessische Waldbesitzerverband fordert die Bevölkerung auf, diese Gefahren sehr ernst zu nehmen. Bis zum nächsten Wochenende heisst das: Spazierengehen, joggen, Mountainbiken nur außerhalb des Waldes.
Bericht→ Hessischer Waldbesitzerverband |
Die hessische Landesregierung warnt
Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe
WARTENBERG - Die hessische Landesregierung warnt: Nachdem in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden war, bittet das HMUKLV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern. Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe.
Da Hessen als ornithologisches Risikogebiet gilt, sollten Nutztiere außerdem nicht von Wasser trinken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. „Bei vermehrten Todesfällen oder schlechtem Zustand der eigenen Hühner, Gänsen oder Puten müssen Untersuchungen durchgeführt werden“, erklärt nun Ministerin Priska Hinz. Zusätzlich bittet sie die heimische Jägerschaft um Mithilfe: Damit sich die Vogelgrippe nicht weiter ausbreitet, sollten erlegte Wildvögel dem Landeslabor in Gießen zur Untersuchung auf Geflügelpest überlassen werden.“
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In Hessen wurden vom Landeslabor im letzten Jahr 1.200 Untersuchungen auf Geflügelpest, davon 712 bei Wildvögeln durchgeführt und bislang keine Fälle festgestellt. Zusätzlich findet derzeit ein verstärktes Monitoring von Wildvögeln durch die Vogelschutzwarte Frankfurt statt.
Generell gilt: Wer mehrere verendete Wildvögel findet, sollte unverzüglich das Veterinäramt vor Ort informieren, damit die Tiere untersucht werden und gegebenenfalls schnell entsprechende Maßnahmen angeordnet werden können. Der letzte große Ausbruch der Vogelgrippe in Hessen war im Winter 2016/2017. Dabei handelte es sich laut Friedrich- Loeffler- Institut um den schwersten registrierten Ausbruch in der Geschichte der Bundesrepublik.
Derzeit wandern viele Wasser – und Möwenvögel aus nordöstlicher Richtung nach Hessen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Die Übertragung des nun nachgewiesenen Virus H5N8 auf den Menschen gilt als sehr gering, dennoch empfiehlt das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten vorsorglich, dass Menschen, die unmittelbar Kontakt zu infizierten Tieren hatten, zehn Tage lang auf Krankheitssymptome achten sollen. Hintergrund der Empfehlung ist, dass es in der Vergangenheit Todesfälle nach einer Infektion mit dem eng verwandten Subtyp A/H5N6 gegeben hatte.
Bericht→ Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Eine leichtverletzte Person
Der Pkw ist dafür ein Totalschaden
ANGERSBACH - Gestern Nachmittag, gegen 16:15 Uhr, befuhr ein 45-jähriger Pkw-Fahrer aus Lauterbach mit seinem türkisen Opel Corsa in Angersbach die Mühlstraße in Richtung Rudloser Straße. Ein 56-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Landkreis Main Spessart befuhr die Rudloser Straße in Richtung Rudlos, so Patrick Bug, Pressesprecher des Polizeipräsidium Osthessen.
Als der Pkw-Fahrer nach rechts in die Rudloser Straße einbog, stieß er mit der linken Fahrzeugfront gegen den hinteren linken Radlauf des Volvo-Lkw mit Spezialaufbau. Bei diesem Zusammenstoß erlitt die Beifahrerin des Pkw-Fahrers leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen war zum Glück nicht erforderlich. Bei beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von rund 1.600,- €uro, wobei der Opel Corsa ein Totalschaden ist, schätzt die Polizei.
Am Unfallort war eine Streifenbesatzung von der Polizeistation Lauterbach.
Seniorenticket - Landesweit gültig
für 365,- €uro ein Jahr lang Bus und Bahn fahren
FRIEDBERG - Am 1. Januar 2020 ist für den öffentlichen Personennahverkehr in ganz Hessen das Seniorenticket eingeführt worden. Das Ticket kostet 365 Euro und gilt für ein Jahr. Mit ihm können Senioren für nur einen Euro am Tag ein Jahr lang Bus und Bahn fahren – kostengünstig und umweltfreundlich. Bislang hält sich die Nachfrage nach dem Seniorenticket abseits der städtischen Ballungszentren in Grenzen. Das kann auch daran liegen, dass das neue Angebot noch zu wenig bekannt ist. Bereits in der Vergangenheit sind auf den „Kreisseiten“ in regelmäßigen Abständen Beiträge zu Themen des Öffentlichen Personennahverkehrs erschienen.
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Das Seniorenticket Hessen ist landesweit in allen Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) und des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gültig. Nicht benutzt werden kann es in Fernverkehrszügen wie IC, EC und ICE. Es berechtigt zu Fahrten in ganz Hessen und in Mainz. Auch wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzende Bundesländer wie Worms, Weinheim oder Warburg können angefahren werden. Der frühestmögliche Gültigkeitstermin ist der erste Tag des Monats, in dem jemand 65 Jahre alt wird. Wer also seinen 65. Geburtstag beispielsweise am 15. Februar feiert, kann das Ticket bereits zum 1. Februar bestellen. Als personengebundene Fahrkarte darf es nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Die neue Jahreskarte gilt montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss (also 5 Uhr des Folgetags), an Wochenenden und Feiertagen in Hessen sogar ganztägig. Auch während der zehn Tage, an denen der Hessentag stattfindet, gibt es keine zeitliche Beschränkung. Wer bereits vor 9 Uhr mobil sein will, hat die Möglichkeit, das Seniorenticket Komfort zu erwerben, das ohne zeitliche Beschränkung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gilt und 625 Euro kostet. Das Komfort-Ticket beinhaltet weitere Zusatzleistungen. So kann man in Zügen erster Klasse fahren und ab 19 Uhr einen Erwachsenen sowie beliebig viele Kinder bis 15 Jahre kostenlos mitnehmen. An Wochenenden und Feiertagen gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig.
Das Seniorenticket gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte gespeichert wird. Auf dieser Chipkarte sind neben den Ticketdaten Vor- und Nachnamen der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers in nicht sichtbarer Form, Geburtsmonat und -jahr sowie Geschlecht hinterlegt. Seniorentickets kann man entweder an ausgewählten Vertriebsstellen kaufen oder über den RMV-Ticketshop bestellen. (Die Bestellscheine gibt es an allen RMV-Vertriebsstellen und zum Herunterladen in Internet unter www.rmv.de.) In jedem Fall wird ein amtlicher Altersnachweis, zum Beispiel ein Personalausweis, benötigt. Beim Erwerb im Abonnement besteht die Möglichkeit, das Seniorenticket in Raten zu bezahlen. Bericht→ Verkehrsgesellschaft Oberhessen |
Gemeinde Wartenberg traditionell
Personen, die sich langjährig ehrenamtlich engagiert haben
WARTENBERG - Im Rahmen der Dezember-Sitzung der Gemeindevertretung ehrt die Gemeinde Wartenberg traditionell Personen, die sich langjährig ehrenamtlich in der Gemeinde Wartenberg engagiert haben. Die Ehrungen nahmen der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Bernd Wahl, und Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann gemeinsam vor.
So wurde der Wappenkelch an Jürgen Weber vom Reit- und Fahrverein Landenhausen verliehen. Herr Weber ist seit 1994 auf unterschiedlichen Positionen ehrenamtlich im Verein aktiv. So bekleidete er die Position des Beisitzers, war Sportwart und ist nach Übernahme der Position des 2. Vorsitzenden seit 2006 bis heute 1. Vorsitzender des Reit- und Fahrvereins Landenhausen.
Die Ehrenmedaille in Gold erhielt Dieter Schwing für seine mehr als zwanzigjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeindevertreter und Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Im Rahmen der Mandatsausübung hat Dieter Schwing hervorragende Verdienste um das öffentliche Wohl und das Ansehen der Gemeinde Wartenberg erworben.
Holger Lachmann von der SG Landenhausen erhielt für seine Verdienste im Verein die Ehrenmedaille in Silber. Seit 2002 ist Herr Lachmann Mitglied der SG Landenhausen und seit jeher in der Tischtennis-Abteilung sowie als Linienrichter bei jedem Heim- und Auswärtsspiel für die Fußballer tätig.
Bericht→ Pressestelle Gemeinde
Voraussichtlich um 11 bis 13 Prozent
Einstimmig, mit acht Enthaltungen, wurde der Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Abfallgebührensatzung des ZAV verabschiedet
VOGELSBERGKREIS - Auf der letzten Sitzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, wurde einstimmig hier die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlene Verabschiedung des Jahresabschlusses 2018 sowie die Entlastung des Vorstandes beschlossen.
Rainer-Hans Vollmöller, Verbandsvorsteher des ZAV betonte, dass dieser Beschluss im neuen Jahr "möglicherweise eine Gebührenanpassung", also eine Erhöhung für die Bürger bedeute. Allerdings könne die Höhe der Gebühren derzeit "aufgrund der fehlenden endgültigen Datenbasis" noch nicht genau festgelegt werden, dürfte aber voraussichtlich zwischen 11 und 13 Prozent liegen.
Bericht→ ZAV
Kerstin und Michael Gütgemann
Stellen zum 1. April wieder besetzt?
WARTENBERG - Es sind Vakanzen entstanden mit dem Weggang des Pfarrerehepaars Volker und Jutta Weinmann und dem Tod von Pfarrer Martin Bandel im Dekanat. „Es gibt sowohl für Wartenberg als auch für Herbstein Bewerber“, so aus der Pressestelle des evangelischen Dekanats Vogelsberg. „Derzeit wird alles geprüft. Wir möchten die Stellen bis zum 1. April wieder besetzen.“
In Wartenberg gibt es deshalb am Sonntag, 5. Januar 2020 um 10:10 Uhr in der ev. Kirche Angersbach bereits einen Vorstellungsgottesdienst. „Das ist quasi ein Bewerbungsgottesdienst. „Wir freuen uns darüber, dass die Ausschreibung erfolgreich war und hoffen auf eine baldige Besetzung der vakanten Pfarrstellen“, so Marion Schindler vom Kirchenvorstand in Landenhausen.
Bericht→ Redaktion
Kurze Information
Besetzung der vakanten Pfarrstellen
WARTENBERG - Der Kirchenvorstand gibt eine kurze Information bezüglich der ausgeschriebenen Pfarrstellen Angersbach/Landenhausen. Es hat sich ein Pfarrehepaar aus Nordhessen beworben, die kurzfristig zu einer Vorstellung eingeladen werden. Wenn dieses Gespräch erfolgreich ist, wird aller Voraussicht ein Vorstellungsgottesdienst am 5. Januar 2020 stattfinden. Darüber und über die weitere Vorgehensweise werden Sie dann über Aushang / Wartenberger Nachrichten / Heimatglocken informiert.
Wir freuen uns darüber, dass die Ausschreibung erfolgreich war und hoffen auf eine
baldige Besetzung der vakanten Pfarrstellen!
Bericht→ Marion Schindler
Die Messe Wartenberg im bisherigen Format gibt es nicht mehr
Das neue Format heißt „Aktionstage Wartenberg“
WARTENBERG - Wie uns der Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann mitteilte, wird es die Messe Wartenberg im bisherigen Format nicht mehr geben. Stattdessen finden an einem neuen Termin am 29. und 30. August 2020 im und rund um das Wartenberg Oval und in einem neuen Format die „Aktionstage Wartenberg“ zum Thema „Vorsorge – gesund und sorgenfrei ins Alter“ statt.
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Im Fokus stehen „Sicherheit, Finanzen, Versicherungen, Altersvorsorge, Gesundheit/Fitness, Bildung/Weiterbildung, altersgerechte Assistenzsysteme“ sowie die Themen „Alter & Technik, gesund & mobil im Alter“ und „barrierefreies Wohnen“. Die „Aktionstage Wartenberg“ werden am Samstag, 29. August, von 12:00 bis 18:30 Uhr und am Sonntag, 30. August, von 11:00 bis 18:00 Uhr statt finden. Hier findet am Sonntag, 30. August wie gehabt in Wartenberg auch ein verkaufsoffener Sonntag statt.
Eine kulinarische „Street-Food-Meile“ wird im Außenbereich des Ovals die „Aktionstage Wartenberg“ abrunden. Food-Trucks und Essensstände bieten den Besuchern von Samstag 12:00 bis 22:00 Uhr und von Sonntag 11:00 bis 19:00 Uhr ein großes Angebot an kulinarischen Leckereien, so der Bürgermeister.
Weitere Informationen hierzu bzw. Aussteller, die bei den „Aktionstagen Wartenberg“ mit dabei sein möchten, mögen sich im Rathaus melden. Bericht→ Redaktion |
Was ist in den Fetzwiesen los?
Halteverbotsschilder in Hülle und Fülle
ANGERSBACH - Diese Frage beschäftigt doch einige Anwohner in den Fetzwiesen in Angersbach. Wir haben da mal nachgefragt ... Es ist eine kurzfristige Sache, hier wird ein Rohrbruch beseitigt. Also wird hier in den nächsten Tagen gebuddelt, die Gemeinde versichert die schnellstmögliche Beseitigung des Rohrbruches und bittet um Verständnis wenn hier die nächsten Tage Lärm durch die Bauarbeiten entsteht.
Bericht→ Redaktion
Werner Scheffler beendet Fußballjahr
Klassenleiter der A-, B- und C-Liga Lauterbach/Hünfeld,
hat alle Spiele abgesetzt, die in diesem Jahr noch hätten stattfinden sollen.
LAUTERBACH - Werner Scheffler, "Ich war am Sonntag in Roßbach am Platz und habe gesehen, wie die Spieler gerutscht sind. Das ergibt dieses Jahr keinen Sinn mehr", erklärt Scheffler seine Entscheidung.
Quelle→ TorGranate
Debakel für den Rasdorfer SC
Rasdorfer mit 10:2 abgeschossen
WARTENBERG - Einen furiosen Auswärtssieg feierte die Reserve von der FSG. Am Ende hatte man die Zweitvertretung von Rasdorfer SC mit 10:2 abgeschossen. Ausgangslage? Vorab klar zugunsten von FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II. Und nach den 90 Minuten? Hat sich die Sichtweise bekräftigt. Das erste Tor des Spiels ging an den Gast. Allerdings gelang dies nur mithilfe von Rasdorfer SC II, denn Unglücksrabe Max Deisenroth beförderte den Ball ins eigene Netz (11.). Aus der Ruhe ließ sich Rasdorfer SC II nicht bringen.
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Marco Hauser erzielte wenig später den Ausgleich (16.). Mark Petruschke brachte das Heimteam per Doppelschlag ins Hintertreffen, als er in der 18. und 21. Minute vollstreckte. Für ruhige Verhältnisse sorgte Markus Moeller, als er das 4:1 für die FSG besorgte (24.). Christoph Edmund Sondergeld war es, der in der 30. Minute den Ball im Tor des Teams von Tim Krüger unterbrachte. FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II drehte auf, Julian Barth (37.), Moritz Moeller (41.) und Viktor Martens (45.) markierten innerhalb weniger Minuten die Tore zum 7:2 und ließen Rasdorfer dabei ziemlich alt aussehen. In Durchgang eins war Rasdorfer SC II komplett von der Rolle und schaute zur Pause auf einen wahrhaft deprimierenden Rückstand. FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II konnte mit dem ersten Durchgang sehr zufrieden sein. Trotzdem gab es Veränderungen bei der FSG. Michael Wahl ersetzte Andreas Wahl, der nun schon vorzeitig Feierabend machte. Für Rasdorfer war es ein Tag zum Vergessen. Petruschke (51.), Michael Wahl (58.) und Martens (89.) machten das Unheil perfekt. Das einseitige Toreschießen endete schließlich mit dem Schlusspfiff von Martin Hanke. Die FSG ließ dabei keine Gelegenheit aus, Rasdorfer SC II vorzuführen, und nahm einen zweistelligen Sieg mit nach Hause.
Nach der klaren Pleite gegen FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II steht Rasdorfer SC II mit dem Rücken zur Wand. Mit erschreckenden 61 Gegentoren stellt der Sportclub die schlechteste Abwehr der Liga. Seit fünf Spielen wartet die Elf von Coach Marius Ebert schon auf einen dreifachen Punktgewinn. Das Schlusslicht kassiert weiterhin fleißig Niederlagen, deren Zahl sich mittlerweile auf zehn summiert. Ansonsten stehen noch zwei Siege und zwei Unentschieden in der Bilanz.
Die drei ergatterten Zähler geben den Aufstiegshoffnungen von FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II weitere Nahrung. Die FSG ist seit drei Spielen unbezwungen. Die Defensivleistung von Rasdorf lässt weiter zu wünschen übrig. Auch bei der klaren Niederlage gegen FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II offenbarte Rasdorfer SC II eklatante Mängel und stellt somit weiter die schlechteste Abwehr der Liga. Kommende Woche tritt Rasdorfer SC II bei DJK 1. FC Nüsttal II an (Sonntag, 12:15 Uhr), parallel genießt FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf II Heimrecht gegen TSV Ilbeshausen II. Bericht→ Redaktion |
Im Hinspiel wurde kein Sieger ermittelt
Auch die Hintermannschaft der FSG ist gewarnt
WARTENBERG - Am kommenden Sonntag um 14:45 Uhr trifft die SG Praforst auf die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf. Letzte Woche gewann die SG Praforst gegen SG Schlitzerland II mit 1:0. Somit belegt die SG Praforst mit 27 Punkten den fünften Tabellenplatz. Auch die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf dürfte dieses Spiel mit breiter Brust bestreiten, wurde doch der VfL Lauterbach zuletzt mit 5:0 abgefertigt. Im Hinspiel wurde kein Sieger ermittelt. Die Mannschaften hatten sich remis mit 1:1 getrennt.
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Sieben Zähler aus den letzten fünf Begegnungen stellen eine vernünftige Ausbeute für die SG Praforst dar. Fünfmal ging das Heimteam bislang komplett leer aus. Hingegen wurde achtmal aus den Begegnungen der Saison der maximale Ertrag mitgenommen. Hinzu kommen drei Punkteteilungen.
Die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf führt mit 20 Punkten die zweite Tabellenhälfte an. Zuletzt lief es recht ordentlich für den Gast – sieben Zähler aus den letzten fünf Partien lautet der Ertrag. Die Mannschaft von Boris Loch wartet mit einer Bilanz von insgesamt fünf Erfolgen, fünf Unentschieden sowie fünf Pleiten auf.
Die Hintermannschaft der FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf ist gewarnt, im Schnitt trifft die Offensivabteilung der SG Praforst mehr als zweimal pro Spiel ins Schwarze. Die SG Praforst oder die FSG? Wer am Ende als Sieger dasteht, ist aufgrund des ähnlichen Leistungsvermögens kaum vorhersagbar. Bericht→ Redaktion |
die FSG überannte den VfL
Lauterbach deklassiert
LAUTERBACH - Für das erste Tor sorgte Boris Loch. In der 22. Minute traf der Spieler der FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf ins Schwarze. Nach nur 29 Minuten verließ Björn Eike Braumüller vom VfL Lauterbach das Feld, Luke Eidmann kam in die Partie. Zur Pause reklamierte die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf eine knappe Führung für sich. Die erste erfolgreiche Aktion nach dem Seitenwechsel gelang Loch, der in der 53. Minute zum 2:0 für den Gast traf. Dennis Kowalski erhöhte vom Elfmeterpunkt für die Elf von Trainer Boris Loch auf 3:0 (63.). Loch zeichnete mit seinem Treffer aus der 73. Minute dafür verantwortlich, dass keine Zweifel mehr am Sieg der FSG aufkamen. Matthias Stroka gelang in den Schlussminuten noch ein weiterer Treffer für die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf (85.). Die FSG überrannte den VfL Lauterbach förmlich mit fünf Toren und fährt so mit einem verdienten Sieg in der Tasche nach Hause.
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Vollstreckerqualitäten demonstrierte der VfL Lauterbach bislang noch nicht. Der Angriff der Heimmannschaft ist mit elf Treffern der erfolgloseste der KL A3 Lauterbach/Hünfeld. Die Abstiegssorgen der Mannschaft von Trainer Thomas Rockel sind nach der klaren Niederlage größer geworden.
Die drei Punkte brachten die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf in der Tabelle voran. Die FSG liegt nun auf Rang acht. Nach der klaren Niederlage gegen die FSG ist der VfL weiter das defensivschwächste Team der KL A3 Lauterbach/Hünfeld. Weiter geht es für den VfL Lauterbach am kommenden Sonntag daheim gegen die Zweitvertretung von FSG Vogelsberg. Für die FSG Wartenberg / Bad Salzschlirf steht am gleichen Tag ein Duell mit der SG Praforst an. Bericht→ Redaktion |
Bei der Jahreshauptversammlung
Thomas Dörr im Amt bestätigt
WARTENBERG - Bei der Jahreshauptversammlung der Freien Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW) wurde Vorsitzender Thomas Dörr bei den Vorstandswahlen im Amt bestätigt. Der Vorsitzende erläuterte in seinem Bericht aus der Gremienarbeit die Hauptthemen der Kommunalpolitik und benannte unter anderem die Erneuerung der Kläranlage Angersbach, die Erweiterung und Renovierung der Friedhofshalle und die Erschließung des Neubaugebietes in Angersbach „Helmsgründchen“. Die Nachfrage nach Bauplätzen sei in beiden Ortsteilen vorhanden, es gelte, neue Baugebiete zu schaffen und die Lücken in der Innerortslage zu schließen. Außerdem informierte er über die Entwicklung in der Schulkinderbetreuung an der Mittelpunktschule sowie die Rathaussanierung.
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Ottmar Wahl legte den Kassenbericht vor und erläuterte die moderaten Einnahmen und Ausgaben. Seit der letzten Versammlung sind bei der FWGW zwei Zugänge und fünf Abgänge (zwei durch Austritt, drei sind verstorben) zu verzeichnen. Die erforderlichen Neuwahlen ergaben folgendes Ergebnis: Vorsitzender bleibt Thomas Dörr, Kassenwart Ottmar Wahl, Schriftführer Bernd Wahl. Als neuer 2. Vorsitzender wurde Jörg Kircher gewählt, der Florian Höll ablöst, der aus Arbeitsgründen nicht mehr kandidierte. Als Kassenprüfer wurden Carolin Keller und Jürgen Wahl gewählt.
Auf der Agenda standen auch das Thema Ortsumgehung Lauterbach-Wartenberg B254n und die Aufforderung von Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, erneut über das Projekt abzustimmen: „Die FWGW sieht keine Notwendigkeit für einen Antrag auf erneute Abstimmung durch die Gemeindevertretung, da sich im Hinblick auf die Beschlusslage vom 23. August 2018 und das laufende Planfeststellungsverfahren keine substanziell neuen Erkenntnisse ergeben haben“, so erklärt Vorsitzender Dörr. Nach mehrheitlicher Meinung in der Fraktion könne es nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, im Zeitalter des Klimawandels und im Hinblick auf die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung ein derart umfangreiches Straßenprojekt zu befürworten. Pressemitteilung→ Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg |
Der Verein bleibt bis Ende des Schuljahres erhalten
Pressemitteilung
WARTENBERG - Bei einer Mitgliederversammlung des Fördervereins „Schulmäuse“ zur Schulkindbetreuung in Wartenberg, habe die Verabschiedung einer neuen Vereinssatzung im Vordergrund gestanden, die die Bildung eines Teamvorstandes ermögliche. Dies teilte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann mit. Die Abstimmung über die neue Satzung und die sich daran anschließenden Vorstandswahlen hätten ergeben, dass das bisherige Vorstandsmitglied Alexandra Möller-Moll sowie die beiden qua Amt im Vorstand verankerten Personen der Schulleiterin und des Bürgermeisters den Verein bis Ende des Schuljahres und damit bis zum Start des „Pakts in den Nachmittag“ führen. Die Gemeindevertretung hat erst in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Gemeinde beim „Pakt für den Nachmittag“ Kooperationspartner der Mittelpunktschule Angersbach wird. Dem bisherigen Vorstand dankte Dahlmann ausdrücklich für sein unermüdliches Engagement.
Bericht→ Förderverein
Gemeindevertretung will ehemaligen Gasthof "zum Löwen" für 60.000,- €uro kaufen
Dann wird der Gasthof abgrissen
ANGERSBACH - Die Wartenberger Gemeindevertretung hat in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, das zentral im Ortsteil Angersbach gelegene und unter Denkmalschutz stehende Objekt in der Lauterbacher Straße 2 (Gasthof „Zum Löwen“) für einen Kaufpreis von 60.000,- €uro zu erwerben. Die Immobilie auf dem insgesamt 1.020 qm großen Grundstück wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Nachlassverfahrens vermarktet.
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Die Gemeinde Wartenberg erwirbt das Gebäude, um das zentral gelegene Grundstück zunächst für die Gemeinde zu sichern und eine Flächenbevorratung vorzunehmen. „Wir tun gut daran, uns diese Fläche zu sichern und eine weitere Entwicklung an dieser Stelle nach unseren Vorstellungen voranzutreiben“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung sind auch die nächsten Schritte definiert worden. Nach dem Kauf der Immobilie soll diese abgerissen werden, Kosten nochmals ca. 60.000,- €uro für Abriss und Sicherung der Fläche.
„Wir haben im Vorfeld eine Bauvoranfrage beim Kreisbauamt gestellt mit dem Ziel, den gesamten Gebäudekomplex abzureißen“, schildert der Bürgermeister. Die Bauvoranfrage ist nach einem Ortstermin im Juli diesen Jahres unter Beteiligung des Kreisbauamtes, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Gemeindeverwaltung positiv beschieden worden. Gegen den Abriss des gesamten Gebäudekomplexes bestehen in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege keine grundsätzlichen Bedenken.
Da der Kaufvertrag vom Nachlassgericht nachgenehmigt werden muss, wird der formale Kauf noch durchaus mehrere Monate in Anspruch. Die Gemeindevertretung hat mit dem gestrigen Beschluss zum Kauf auch Haushaltsmittel für den Abriss bewilligt. So werden je nach Dauer des Nachlassverfahrens im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2020, spätestens aber im Haushalt 2021, finanzielle Mittel dafür vorgesehen. Quelle→ Pressestelle Gemeinde |
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