Ansprechpartner
In dringenden Fällen oder falls Sie nicht ins Rathaus der Gemeindeverwaltung kommen können, haben Sie die Möglichkeit sich telefonisch ans Rathaus zu wenden, oder taucht außerhalb der Öffnungszeiten ein Problem auf und Sie brauchen die Verwaltung, dann erreichen Sie die Verwaltung unter ...
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag* |
07:30 - 12:00 13:00 - 16:30 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 12:00 13:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch* |
07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag* |
07:30 - 12:00 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
07:30 - 13:00 Uhr |
*
|
nur mit Terminvereinbarung |
→
Mit der Corona-Pandemie wurden die Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung Wartenberg eingeführt. Die Bearbeitung der Bürgeranliegen ohne große Wartezeiten sind bei vielen Bürgerinnen und Bürger auf große Zustimmung gestoßen. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen zum Teil bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus ebenfalls reduziert werden. Auch der Bestell- und Abholservice hat sich bewährt und wird sehr gut angenommen.
Mit den nun einhergehenden Lockerungen gelten ab dem 19. April 2022 folgende Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Nur mit Terminvereinbarung:
Montag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung – längere Wartezeiten sind ggfls. möglich:
Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
↓ HiNWEiS ...
→ was erledige ich wo ...
Bestell- und Abholservice: Benötigen Sie einen Wartenberger Einkaufsgutschein, eine Meldebescheinigung, etc.? Dann bestellen Sie dies doch einfach vorab per Telefon oder per e-Mail und holen Sie es dann ohne große Wartezeiten einfach ab.
↓ KARTE
In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen
Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden
Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung
Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.
+49 (0)1515 - 26 30 834 |
Am 06.10.2024 wurde im Ortsteil Angersbach, Nähe Spielplatz Am Schwimmbad ein Ehering mit Inschrift Heinrich 10.06.62 gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
07.10.2024 bis 13.10.2024
Information über Manöver der Bundeswehr
Das Kampfhubschrauberregiment 36, stationiert in der Georg-Friedrich-Kaserne auf dem Heeresflugplatz Fritzlar in Fritzlar, beabsichtigt mit 150 Soldaten, 35 bis 40 Radfahrzeugen, 10
Kampffahrzeuge und 3 Hubschraubern eine Truppenübung durchzuführen.
Ein Teil dieses Manövers wird u.a. im Vogelsbergkreis in den Bereichen der Großgemeinden Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden (Felda), Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lauterbach, Lautertal,
Mücke, Romrod, Schlitz, Schwalmtal und Wartenberg durchgeführt.
Ein Schwerpunkt der Übungshandlungen liegt in der Gemarkung Maulbach (Stadt Homberg/Ohm) im Bereich der neuen Auffahrt zur BAB 49.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Härtebereich in Wartenberg
Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?
WARTENBERG · Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser in Wartenberg von hervorragender Qualität ist.
→ weiter lesen | ||
Was ist Wasserhärte?
Ortsteil Landenhausen
Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Aurelius Verlag
Keine Trickbetrüger
WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr planen wir eine Informationsbroschüre zu
erstellen.
Aus diesem Grund wird sich in den nächsten Tagen eventuell der Aurelius Verlag aus Kirtorf bei Firmen in der Gemeinde Wartenberg melden, um nach einer Beauftragung für eine Anzeige zu werben. Der
Aurelius Verlag ist von der Gemeindeverwaltung beauftragt worden, die Informationsbroschüre zu erstellen. Somit handelt es sich hierbei um keine Trickbetrüger.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Möglichkeit der Nachnutzung
Von Teilen des Angersbacher Kläranlagengeländes
WARTENBERG · Eine Abordnung der politischen Gremien aus Wartenberg hatte kürzlich die
Gelegenheit, die frühere Wisselser Teichkläranlage in Künzell zu besichtigen. Diese wurde nach Aufgabe des Betriebszweckes dem Naturschutzbund überlassen und zu einem Biotop umgestaltet. Unter
fachkundiger Anleitung von Dr. Alfred Peschl (Nabu-Ortsgruppe Petersberg) und Volker Strauch (Vorsitzender des NABU-Kreisverbandes Fulda) informierten sich die Wartenberger Gremienmitglieder
sowohl über die neue Nutzungsform als auch die damit verbundene ökologische Aufwertung der Fläche. Die ursprünglichen drei Teiche wurden bis zum Jahr 2008 als biologische Kläranlage für Wissels
und einige Künzeller Ortsteile verwendet. Im Jahr 2012 wurde das rund 10.000 Quadratmeter große Grundstück in Vereinbarung mit der Gemeinde Künzell und dem Landkreis Fulda an den Kreisverband des
Naturschutzbundes übergeben.
Den Ortstermin hatte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Nachnutzung des Angersbacher Teichkläranlagengeländes organisiert: „Es geht darum, frühzeitig Ideen
für eine mögliche Nachnutzung der Teilflächen der heutigen Teichkläranlage zu entwickeln, die nach dem Anschluss an die Lauterbacher Kläranlage nicht mehr für den eigentlichen Betriebszweck
benötigt werden“, so der Wartenberger Bürgermeister. Dabei ist die Entwicklung eines Biotops eine mögliche Nachnutzung des Geländes der Teichkläranlage, eine weitere ist die Installation einer
Photovoltaikanlage, um den zum Pumpen benötigten Strom weitgehend selbst zu produzieren.
Dass der Umbau von einem Betriebsgelände hin zu einem Biotop gelingen kann, lässt sich in Wissels sehr gut beobachten. Aus den früheren drei Teichen sind nun zwei geworden und neben Inseln ist zudem ein Wasser-Land-Übergangsbereich entstanden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Am 11.09.2024 wurde im Ortsteil Landenhausen, Salzschlirfer Straße Höhe Einmündung Berliner Straße ein AirPod Case gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Buslinie „VB-28“ und „VB-26“
Grundschule Wartenberg
WARTENBERG · Um den Kapazitätsproblemen entgegen zu wirken, wurde für die
Schülerbeförderung vom OT Landenhausen an die Grundschule Wartenberg durch die VGO die Haltestellen „Landenhausen, Friedhof“ sowie „Landenhausen, Feuerwehr“ in die Buslinie „VB-28“ mit
aufgenommen.
Es stehen somit nun zwei Buslinien („VB-28“ und „VB-26“) für die Schülerbeförderung an die Grundschule Wartenberg zur Verfügung. Es wird empfohlen, dass die Grundschüler der Grundschule
Wartenberg die Buslinie „VB-28“ und die Schüler an die Schulen in Lauterbach die Buslinie „VB-26“ nutzen.
Für die Grundschüler bestehen ab dem 26.08.2024 folgende Verbindungen zur 1. Unterrichtsstunde:
VB-28 (Neu)
07:16 Uhr - „Landenhausen, Friedhof“
07:18 Uhr - „Landenhausen, Feuerwehr“
07:25 Uhr - Ankunft „Angersbach, Schule“
Die Schulen in Lauterbach werden durch die Buslinie „VB-28“ nicht angefahren.
VB-26 (keine Veränderung)
07:19 Uhr - „Landenhausen, Friedhof“
07:20 Uhr - „Landenhausen, Feuerwehr“
07:29 Uhr - Ankunft „Angersbach, Schule“
Die neue Haltestelle „Friedhof“ im OT Landenhausen ist fertiggestellt und befindet sich ab sofort wieder in der Straße „Steinweg“.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Ab Montag die neuen Öffnungszeiten
LANDENHAUSEN · Die Sommerferien neigen sich dem Ende, der Sommer wird aber noch
bleiben:
Ab Montag, den 26.08.2024, gelten für das Freibad Landenhausen folgende neue Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 13:00 bis 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 bis 20:00 Uhr
Aufgrund der verbesserten Personalsituation öffnen wir auch montags (vor den Sommerferien war das Bad montags geschlossen).
An dieser Stelle danke ich allen Badeaufsichten herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz zur Sicherheit unserer Badegäste.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Am Montag, dem 19.08.2024, wurde vor dem Rathaus ein beiger Hut gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
In der KW 28 wurde im Ortsteil Angersbach, Im Tiegel, Nähe Physio-Point eine Sonnenbrille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Neue Öffnungszeiten für das Freischwimmbad
Sommerferien 2024
WARTENBERG · Aus personellen und arbeitsrechtlichen Gründen mussten wir leider die
Öffnungszeiten für das Freischwimmbad im Ortsteil Landenhausen für die Badesaison 2024 einschränken. Während der Woche war der Besuch des Freibades somit lediglich ab 14:00 - 20:00 Uhr und 13:00
- 19:00 Uhr (während der Sommerferien) möglich.
Nach einigen Anstrengungen ist es uns nun doch noch gelungen einen Dienstplan für die Sommerferien (15.07. bis 23.08.2024) aufzustellen, der die Öffnung des Freibades von montags bis sonntags von
10:00 - 20:00 Uhr (wie bisher) möglich macht.
Die aufsichtsführenden Damen Sophia Dietz, Kerstin Wohnig und Katharina Hillenbrand haben sich entsprechend engagiert, einen Dienstplan ausgearbeitet und werden die Hauptzeiten der Aufsicht
übernehmen. Weiterhin kann das Damenteam nach aller Voraussicht ab Mitte Juli und ab Anfang August dann noch durch 2 männliche Kollegen unterstützt werden.
Der Gemeindevorstand hat den geänderten Öffnungszeiten für die Sommerferien einstimmig zugestimmt.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am ersten Juliwochenende wurde ein blaues Jugendfahrrad an der Ecke zur Grundschule, In den Fetzwiesen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Neue Fahrradabstellmöglichkeit
Eigenleistung des Bauhofes
WARTENBERG ·Aus der Bevölkerung kam im vergangenen Jahr der Vorschlag, Fahrradständer
für E-Bikes etc. zu installieren, da keine geeigneten Abstellmöglichkeiten mehr vorhanden waren. Hierzu hatte sich der Bauhof Gedanken gemacht und entschieden, den Platz vor der ursprünglichen
Eingangstreppe entsprechend herzurichten.
Eine alte Hecke wurde entfernt, der Abstellbereich entsprechend eingefasst und gepflastert sowie die Wand mit neuer Farbe versehen. Weiterhin wurde über die komplette Länge ein Rohr installiert,
woran die Fahrräder gesichert werden können. Insgesamt ist durch die Eigenleistung des Bauhofes ein zweckmäßiger und schöner Abstellplatz entstanden, wo die Fahrräder gesichert werden können, der
zudem noch äußerst kostengünstig ist.
Vielen Dank an das Team vom Bauhof
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
01.07.2024 bis 03.07.2024
Information über Manöver der Bundeswehr
Das Landeskommando Hessen beabsichtigt vom 01.07.2024 bis 03.07.2024 in den Bereichen der Großgemeinden Alsfeld, Freiensteinau, Grebenau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schotten, Schwalmtal, Schlitz und Wartenberg zwei Manöver mit jeweils 50 Soldaten und 6 Rad-Kfz die Abschlussübung Einzelschützen "VOGELSBERG SÜD" und „VOGELSBERG NORD“ durchzuführen. Die Verwendung von Übungsmunition sowie Nachtmärsche sind im Übungszeitraum vorgesehen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Donnerstag, dem 20.06.2024, wurde in der Nähe Steinäckerweg, Reinickendorfer Straße ein Schlüssel mit Hundeanhänger gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Auch in 2024 in den Sommerferien
Vorgesehen ist bisher ein Kurs
LANDENHAUSEN · Auch in 2024 sollen wieder
Schwimmkurse in den Sommerferien stattfinden. Vorgesehen ist bisher ein Kurs, der vom 29.07. bis 31.07. vom 04.08. bis 07.08. und vom 10.08. bis 14.08. stattfinden soll (so die vorläufige
Planung).
Anmeldungen zu den Schwimmkursen ...
den Bademeisterin Sophia Dietz unter ...
+49 (0)6648 - 26 44 |
bzw. Michael Zier aus dem Rathaus unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-18 |
Zur Europawahl am 09. Juni 2024
Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben
WARTENBERG · Am 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind somit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
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Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch
Briefwahl ausüben.
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Desinfektionsmaßnahme
Überschreitung einiger Grenzwerte
LANDENHAUSEN · Im Rahmen von turnusmäßigen Trinkwasserkontrollen ist im Trinkwasser
des Versorgungsgebietes Landenhausen eine Überschreitung einiger Grenzwerte, der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte festgestellt worden. Zur Wiederherstellung der
Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Maßnahmen, u.a. eine Chlorung des Trinkwassers durch. Durch eine Chlorung soll sichergestellt werden, dass
der Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird. Die Dosierung richtet sich nach der Trinkwasserverordnung und ist nicht gesundheitsschädlich, jedoch kann es
einen eigenen Geruch aufweisen.
Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser allerdings ungeeignet.
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden Sie hiervon informiert. Bei Rückfragen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Wartenberg wenden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Sanierungen wurden realisiert
z.B. Stromeinsparmaßnahmen
LANDENHAUSEN · Bad Salzschlirf und Wartenberg arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich interkommunal in der Abwasserbeseitigung zusammen. Die Kläranlage in Bad Salzschlirf, die auch die Abwässer des Wartenberger Ortsteils Landenhausen reinigt, wurde klimafit gemacht. Zahlreiche Stromeinsparmaßnahmen und Sanierungen wurden zuletzt realisiert.
→ mehr erfahren | ||
Hauptaugenmerk des Zweckverbandes lag in den vergangenen Jahren in der energieeffizienten Erneuerung der Betriebsanlage. Mithilfe des Landesprogramms der Klimaschutzkommunen,
dessen Mitglied der Verband seit Oktober 2020 ist, konnte das Bestandsbelüftungssystem der beiden Belebungsbecken als Hauptstromverbraucher energieeffizient erneuert werden.
Das Projekt wurde in zwei jährlichen Schritten, nämlich in 2022 und 2023 umgesetzt. Bereits jetzt lässt sich für das Jahr 2022 eine knapp 19 %ige Reduzierung des
Stromverbrauchs vermelden. Statt 309.000 kWh im Bezugsjahr 2021 wurden bereits im Folgejahr nur noch rund 250.000 kWh Strom verbraucht, wobei die Belüftung erst im zweiten
halben Jahr erneuert wurde. Durch die Umrüstung auch der zweiten Stufe wird mit einem Gesamtverbrauch der Anlage in 2023 von 202.000 kWh Strom gerechnet. Dies entspricht dann
bereits einem Rückgang um 34 %. Der weiterhin bezogene Strom verfügt im Übrigen über ein Ökostromlabel. |
Quelle & Fotos→ Gemeinde Wartenberg
Am Donnerstag, dem 29.02.2024, wurde in der Nähe des Bahnhofs Angersbach ein Autoschlüssel der Marke Opel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Thomas Schindler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 und vom 15.03.2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Weiterhin war Herr Schindler vom 20.09.2000 bis 31.03.2006
Gemeindevertreter und vom 01.04.2006 bis 31.03.2021 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
Außerdem war Herr Schindler von 2006 bis 2017 stellvertretender Schiedsmann und von 2017 bis 2022 Schiedsmann für Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2024
Am 14.01.2024 wurde im Wald bei den Windkraftanlagen im Bereich des Steinberges eine E-Bike-Steuerung (Bosch Smartsystem, LED-Remote) gefunden. Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Samstag, dem 04.11.2023 wurde im Ortsteil Landenhausen, in einer Friedhofshecke eine Holzkiste mit Messer gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Donnerstag, dem 19.10.2023 wurde in Angersbach eine Damen-Armbanduhr der Marke „Fossil“ gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Dienstag, dem 01.10.2023 wurde in der Mittelstraße Ortsteil Landenhausen eine Brille (Gemeinschaftsraum) gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zur Hessischen Landtag am 08. Okt 2023
Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis
WARTENBERG · Die Wahl zum Hessischen Landtag findet am Sonntag, 08.10.2023 statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag die Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis durchgeführt. Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen ...
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Eine Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Donnerstag, dem 21.09.2023 wurde auf dem Spielplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund inkl. Autoschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Am Dienstag, dem 15.08.2023 wurde am Söderberg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Dienstag, dem 22.08.2023 wurde auf dem Bahnsteig in Wartenberg im Ortsteil Angersbach ein Armband gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
Herrn Harald Ladner
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Juli 2023
Gelbes Band
Hier darf geerntet werden
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat insgesamt 80 gemeindliche Obstbäume mit
gelben Bändern gekennzeichnet. An den mit gelbem Band markierten Obstbäumen darf von allen geerntet werden, ohne bei der Gemeinde vorher nachzufragen und kostenlos.
Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Obstbäume mit gelbem Band abgeerntet werden und die Bäume nicht beschädigt werden. Weiter ist zu beachten, dass Sie nicht alle gemeindlichen Obstbäume mit
einem Fahrzeug erreichen können bzw. nicht alle Feldwege bzw. Streuobstwiesen mit einem Fahrzeug befahren werden dürfen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Freitag, dem 30.06.2023 wurde auf der Mauer vor der Mühlstraße 10 im Ortsteil Angersbach eine Handtasche gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
André Weiß zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt
Tim Herber als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung
Nachdem der Gemeindevertreter Herr André Weiß vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2023 zum ehrenamtlichen
Beigeordneten ernannt wurde und auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet hat, stelle ich fest, dass Herr Weiß nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit den §§ 37 und 65 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen bei der
Kommunalwahl im März 2021, Herr Ulrich Möller und Herr Florian Höll, haben auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem
Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen, Herr Tim Herber, Goethestraße 5, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Herber hat die Wahl
angenommen.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab,
Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens
jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der
Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22. Juni 2023
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
„Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung
beschlossen. Ziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahl, der maximal zulässigen Gebäudehöhe und der Baugrenzen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden
Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
wurden.
→ weiter lesen | ||
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) einschließlich Begründung, dem Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, dem Artenschutzrechtlichen Ausgleichskonzept, den Nachweisen
(N-A-Modell) zur Absicherung der Oberflächenentwässerung der Bundesstraße B 254, und den umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit
vom
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie
zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
In der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023
Wie manche Personen mit unseren Werten umgehen
ANGERSBACH · Wir wurden von Mitbürgern auf die Vermüllung des Spielplatzes „Am
Schwimmbad“ im Ortsteil Angersbach in der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023 aufmerksam gemacht. Berge von Sonnblumenkernen, Chipstüten, Zigaretten inkl. Zigarettenschachteln, Popcorn,
Getränkeverpackungen, Getränkeflaschen und sonstiger Müll wurden rund um die Sitzgruppe einfach auf den Fußboden geworfen. Zwei Meter weiter steht ein Abfalleimer. Nicht genug, die eigentlich
„unverwüstlichen“ Bänke wurden angeschmort. Sollen unsere Kinder auf dem Spielplatz inmitten des Mülls spielen und sind wir zufrieden, dass mit Eigentum der Allgemeinheit so umgegangen wird? Wir
denken: „Nein, das wollen wir nicht!“
Uns ist bewusst, dass Sie, die diese Mitteilung lesen, nicht die Verursacher sind, aber wir wollten aufzeigen, wie manche Personen mit unseren Werten umgehen.
Fotos & Bericht→ Gemeinde Wartenberg
„Über Nacht“ ist aus dem „REWE“-Markt in Angersbach
Ein „nahkauf“ geworden
ANGERSBACH · Maykel Samun, der schon einen „nahkauf“ in Großenlüder betreibt, übernahm den seitherigen „REWE“-Markt von Antoni Mirakai. Dieser hatte während des Umbaus seines Marktes in der Umgehungsstraße in Lauterbach das verwaiste Objekt in Angersbach als Übergangsstandort wieder zum Leben erweckt. Mit dem „nahkauf“, einer Tochterlinie von „REWE“, bleibt eine Einkaufsmöglichkeit in Angersbach bestehen. Im Gegensatz zu „REWE“, das auf Franchise basiert, sind „nahkauf“-Märkte komplett eigenständig. Es gibt einen Warenbelieferungsvertrag des gesamten Sortiments mit „REWE“ und auch in anderen Bereichen Unterstützung vom Konzern. Bei der Eröffnung stand für die Kinder eine Hüpfburg zur Verfügung, das Drehen am Glücksrad bescherte kleine Geschenke, zudem waren die Gäste zu einem Glas Sekt oder Saft eingeladen.
→ mehr erfahren | ||
Maykel Samun ist 36 Jahre alt, verheiratet und hat mit seiner Frau Seyde die dreijährigen Zwillinge Liya und Leon. Im Gespräch sagt er: „Seit 2015 betreibe ich den, nahkauf`in
Großenlüder. Am 2. Juni habe ich den aktuellen, REWE`-Markt in Angersbach übernommen, der zu einem „,nahkauf“ umfirmiert wird. Ich freue mich auf diese neue Herausforderung.
Mein Team und ich möchten ein kundenorientiertes und familiäres Einkaufserlebnis anbieten. Gastfreundlichkeit und Loyalität stehen für uns an erster Stelle“. Er betont, er
wolle durch „regionale Produkte unsere nahe gelegenen Lieferanten, aber auch die Region unterstützen“. Zusammen mit dem Partner „REWE“ schaffe „nahkauf“ Synergien, die ein
breites Sortiment in hoher Qualität zu günstigen Preisen biete. |
Bericht→ Gernot Schobert Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Sonntag, dem 04.06.2023 wurde auf dem Gehweg vor der Kirchgasse 1 im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Samstag 10:00 Uhr
Der Badspaß geht am 03.06.2023, um 10:00 Uhr los
Auch der Kiosk ist wieder am Start
WARTENBERG · Badespaß pur bietet das Freischwimmbad der Gemeinde Wartenberg im
Ortsteil Landenhausen. Für die Freude am/im Nassen stehen ein Schwimmerbecken mit Sprungblöcken, ein Nichtschwimmerbecken sowie ein Kinderplanschbecken zur Verfügung. Für die Kleinsten unserer
Badegäste halten wir ein umfangreiches Sortiment an Badespaßartikeln und ein Klettergerüst bereit. Unser Freibad ist ein familienfreundliches Bad, das für Klein und Groß, Jung und Alt etwas zu
bieten hat. Das Freibad wird geheizt, somit steht Besuchern stets eine angenehme Wassertemperatur zur Verfügung.
Unser Kiosk hat einiges an Erfrischungen für den kleinen und großen Hunger zu bieten.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wir bitten um Sachspenden
Für die Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der
Lauterbacher Straße eingerichtet. Die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da die Zahl der Flüchtlinge stetig steigt, wurde auch die
zweite Haushälfte mit weiteren Familien belegt.
Grundsätzlich sollen die Personen möglichst nur kurze Zeit in den Notunterkünften verbleiben. Daher ist und bleibt die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgaben. Wenn Sie
Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie uns Ihr Wohnungsangebot bitte schnellstmöglich.
Benötigt werden für die Erweiterung der Notunterkunft folgende Gegenstände (gerne auch aus Wohnungsauflösungen) ...
Bitte melden Sie die Gegenstände mit Foto und Ihren Kontaktdaten direkt per e-Mail mit oder telefonisch unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-26 |
Vielen Dank
Ihre Gemeinde Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Samstag 20.05.2023 wurde eine schwarze Armbanduhr, in der Lauterbacher Straße, beim Eiscafe gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Freitag, den 19.05.2023 wurde am Friedhof in Landenhausen ein Schlüssel sowie ein Messer gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Bernd Wahl hat sein Amt niedergelegt
Barbara Luck rückt nach
Der 1. Beigeordnete Bernd Wahl, FWGW hat sein Amt im Gemeindevorstand als 1. Beigeordneter zum 01.05.2023 niedergelegt. Er scheidet somit aus dem Gemeindevorstand aus. Die wahlberechtigten Unterzeichner des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Wartenberger Liste (WAL), der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Bündnis 90/Die Grünen Wartenberg (Grüne) für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten haben am 15.05.2023 gem. § 55 Abs. 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Reihenfolge des Wahlvorschlages geändert. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des vorgenannten geänderten Wahlvorschlages Herr André Weiß, FWGW als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nachrückt. Zugleich rückt die auf Position 1 des geänderten Wahlvorschlages geführte bisherige Beigeordnete Barbara Luck, SPD an die Stelle der 1. Beigeordneten nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Wahlberechtigte für die Wahl der
Beigeordneten sind die Gemeindevertreter/innen der Gemeinde Wartenberg. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Landenhäuser Straße 11,
36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 17.05.2023
gez. Gabriele Oestreich-Renker
Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.
Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt
haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung.
Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend
hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.
Als Grundsatz gilt ...
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.
Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte ...
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen.
Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen
solche anderen Geräte allerdings benutzen.
Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also
Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt
Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot,
allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags
auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen
An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.
Nachtruhe
Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.
Fahrzeuge
Verboten ist ...
Tiere
Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in
landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.
Allgemeine Ausnahmen
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen.
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg hat uns informiert, dass es im Entsorgungsgebiet schön öfters zu Behinderungen bei der Abfuhr der Müllgefäßen gekommen ist. Die Entsorgungsfahrzeuge
konnten Teilbereiche im Entsorgungsgebiet nicht abfahren, da parkende Autos die Durchfahrt bzw. die Leerung der Müllgefäße unmöglich machten. Wir bitten Sie daher auf diesem Wege die Abfuhr der
Müllgefäße nicht durch parkende Autos auf den Straßen zu behindern und Ihre Fahrzeuge auf Ihren Grundstücken zu parken. Gleiches gilt auch im Winterdienst für die Räumung der Straßen von Eis und
Schnee.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zur gesetzlichen Regelung
Zum Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich
WARTENBERG · In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auf dem Spielplatz „Veilsheckenweg“ im Ortsteil Angersbach ist am Mittwoch, 10.05.2023 ein braunes Hundehalsband gefunden worden. Am Halsband befinden sich eine Hundesteuermarke der Gemeinde Wartenberg (alt) und eine Marke über eine in 2018 durchgeführt Tollwutimpfung. Über die alte Steuermarke konnte der Besitzer leider nicht identifiziert werden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Von gemeindlichen Grundstücken
In der Gemarkung Angersbach vor der Wartebach
ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt, in der Gemarkung Angersbach aus den folgenden Grundstücken Teilflächen zu verpachten. Bei den Grundstücken handelt es sich um Extensivgrünland (auf Nachhaltigkeit angelegte Nutzung):
Flur 10 Nr. 123 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 124 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 125 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 126 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 127 - Vor der Wartebach
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg. Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 27. April 2023 bei der Gemeinde
melden. Auskünfte bei Cathrin Friedel unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-11 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Samstag, dem 08.04.2023 wurde am Schredderplatz (Alter Weg) im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Samstag, dem 18.03.2023 wurde auf dem Steinberg im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Bitte adressieren Sie zukünftig alle Briefe und Sendungen
An folgende Anschrift: Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg
ANGERSBACH · Im Rahmen der Schließung der Postfiliale bei der Bäckerei Lind in der Lauterbacher Straße 24 im Ortsteil Angersbach hat die Deutsche Post AG der Gemeinde ihr Postfach zum 27.03.2023 gekündigt. Ab 28.03.2023 befindet sich die neue Postfiliale im Geschäft HIPPO Promotion GmbH, Alter Weg 11 im Ortsteil Angersbach. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Gernot Ludwig Pietsch
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2023
Am Dienstag, dem 21.02.2023 wurde an der Burgruine Wartenberg im Ortsteil Angersbach ein Kopfhörer gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Sonntag, dem 12.02.2023 wurde im Garten der Schmittgasse 25 im Ortsteil Landenhausen eine Skibrille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Donnerstag, dem 09.02.2023 wurde an der Haltestelle (Rathaus) in der Landenhäuser Straße im Ortsteil Angersbach ein RMV-eTicket gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Der Termin rückt näher: Samstag 17. Juni 2023
Abfrage Teilnehmerzahl
WARTENBERG · Für die Fahrt am dritten Wochenende im Juni zum Volksfest nach
Wartenberg/Oberbayern (bereits im
Veranstaltungskalender der Gemeinde angekündigt) ist zwischenzeitlich ein Reisebus sowie die Übernachtung mit Frühstück im Hotel Gasthof Reiter Bräu in Wartenberg/Oberbayern geblockt.
Die Kosten für die Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Frühstück belaufen sich auf aktuell 94,-€uro. Für die Busfahrt werden die Kosten (in Abhängigkeit der Gesamtpersonenzahl) bei ca. 40,-€uro
pro Person liegen.
Der Termin rückt näher und inzwischen ist folgender Ablauf geplant.
Samstag, 17.06.2023 (Hinfahrt)
08:00 Uhr Abfahrt Angersbach (Rathaus), danach Landenhausen (Pizzeria GAP)
Zwischenstopp zum Frühstücken
15:00 Uhr Ankunft in Wartenberg/Oberbayern und Check-In im Hotel
Freie Zeiteinteilung – Besuch des Volksfestes (kurzer Fußweg vom Hotel)
Übernachtung im Hotel Gasthof Reiter Bräu
Sonntag, 18.06.2023 (Rückfahrt)
Frühstück im Hotel Reiter Bräu
13:00 Uhr Abfahrt in Wartenberg/Oberbayern (Hotel Reiter Bräu)
Kurzer Zwischenstopp
19:30 Uhr Ankunft in Wartenberg/Hessen (Landenhausen, Angersbach)
Sie sind herzlich dazu eingeladen, mit uns das zünftige Volksfest in Oberbayern zu besuchen und mit einem Reisebus (Premium-Ausstattung) die Fahrt zu genießen. Damit eine konkrete Reservierung
erfolgen kann, bitten wir Sie uns bis einschließlich Montag, den 27. Februar 2023, ein
kurzes Feedback der Gemeindeverwaltung geben.
Herzlichen Dank
Gemeindeverwaltung Wartenberg
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Sonntag, dem 05.02.2023 wurde in einem Gebüsch ca. 500 m vom Bahnhof im Ortsteil Angersbach eine Geldkassette gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Wohnungsgeberbestätigung
Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters
WARTENBERG · Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte
Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages
reicht nicht aus.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann.
Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug.
Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters.
Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen zum→ Download zur Verfügung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Baggerleistungen schneller, einfacher durchführen
In Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat kürzlich einen Mobilbagger für den
gemeindlichen Bauhof beschafft. Der neue Bagger ersetzt einen inzwischen 12 Jahre alten Baggerlader, der erfolgreich seine Dienste am Bauhof verrichtet hat. Aufgrund nun anstehender größerer
Reparaturen wurde sich, unter Einbezug der gemeindlichen Gremien, für eine kurzfristige Ersatzbeschaffung entschieden. Nach einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung entschied sich die
Gemeinde für einen Vorführbagger der Marke Takeuchi, den die Fa. Leinweber Landtechnik aus Neuhof kurzfristig liefern konnte. „Mit dem nun beschafften Bagger lassen sich die bisher durch den
Bauhof ausgeführten Baggerleistungen schneller, einfacher und mit weniger Personalaufwand durchführen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Marco Stein, Leiter des gemeindlichen Bauhofes,
ergänzt: „Ein Teil der Erdarbeiten, die bisher vergeben oder für die Fremdgeräte angemietet wurden, können mit dem angebotenen Bagger nun in Eigenleistung erbracht werden.“ Ein weiterer großer
Vorteil des beschafften Baggers liege darin, dass durch ein entsprechend technisches System zwischen den notwendigen Anbauteilen schnell und unkompliziert gewechselt werden kann, ohne dass eine
zweite Person zur Anbringung von Schlauchanschlüssen benötigt wird.
Mit dem neuen Bagger ist der Bauhof auch in Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet und jederzeit einsatzbereit.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wichtige Hinweise
Zum Winterdienst in der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die Räum- und Streupflicht im Winterdienst ergibt sich aus der
Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, sowie den Straßenreinigungsgesetzen bzw. Straßengesetzen der Länder. In den einzelnen Ortssatzungen ist die konkrete praktische Durchführung des
Winterdienstes geregelt.
Die Verpflichtung zur Räumung des Schnees ergibt sich aus der Straßenreinigungspflicht und besteht bei einer entsprechenden Schneelage auf allen Straßen und Verkehrsflächen in der Gemeinde. Die
Straßen werden nach Dringlichkeit geräumt, d.h. auch die nachgeordneten Straßen werden geräumt, allerdings später (nachrangig).
Eine Streupflicht auf einer Fahrbahn besteht nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Auf Nebenstraßen oder auf Straßen ohne besondere Gefahrenpunkte besteht keine Streupflicht.
→ weiter lesen | ||
Genau dies wurde auch durch ein Urteil des BGH bestätigt:
↓ Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wartenberg
WINTERDIENST
§ 10
|
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Nachtragshaushaltssatzung
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht
WARTENBERG · Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,
2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von
612.500,-€uro
(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,
3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.280.000,-€uro
(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,
4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, in Höhe von
500.000,-€uro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar
2023 während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach),
36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wartenberg, den 02.01.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Samstag, dem 31.12.2022 wurde im Volkertswiesenweg / Ecke Gräßteweg im Ortsteil Angersbach eine Hundemarke gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Für die Freiwillige Feuerwehr Wartenberg Landenhausen
Über den Versicherungsschutz KRISTALL kostenfrei erhalten
LANDENHAUSEN · Die Gemeinde Wartenberg hat durch Herrn Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann am 07.12.2022 eine Wärmebildkamera im Wert von 1.600,-€uro kostenfrei durch Herrn Walter Ritz (Vertreter für die Sparkasse Oberhessen) und Herrn Andreas Haas - Direktionsbeauftragter der SparkassenVersicherung in Empfang nehmen können. Neben Bürgermeister Dr. Dahlmann bedanken sich Wehrführer Swen Schröter und stellv. Wehrführer Frank Rodemer für die neue Wärmebildkamera und freuen sich über die neue Feuerwehrausrüstung, die nun bei der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg-Landenhausen zum Einsatz kommen wird.
→ mehr erfahren | ||
Die SV SparkassenVersicherung / SV Kommunal fördert seit vielen Jahren die Feuerwehren. Dabei haben Feuerwehr und Versicherer Schutz und Rettung von Menschenleben im Blick, aber natürlich auch die Gebäuderettung und die Verhütung von Schäden. Jubiläumsprämien, Zuschüsse zu Brandschutzkoffern und vor allem innovative Feuerwehrausrüstung fallen unter die Förderungen der letzten Jahre. Da viele Einsatzabteilungen der Feuerwehren noch nicht über eine Wärmebildkamera verfügen, können bei der SV SparkassenVersicherung versicherte Kommunen über den Versicherungsschutz KRISTALL diese kostenfrei erhalten. Hiermit soll die Einsatzfähigkeit der Wehren gestärkt und der kommunale Haushalt entlastet werden.
Brandbekämpfung bei Gebäudebränden
Die SV SparkassenVersicherung plant bis 2023 mehr als 800 versicherte Kommunen mit einer kostenlosen Wärmebildkamera auszustatten - sie investiert damit circa 1,3 Millionen €uro in diese Maßnahme der Feuerwehrförderung. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeinde Wartenberg
Für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die
Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.
Wartenberg, den 05.12.2022
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert, dass alle Sammelplätze und Kompostanlagen für die Annahme von Grüngut im ZAV-Gebiet vor der diesjährigen Winterpause letztmals am Samstag, dem 03. Dezember 2022 geöffnet sind. Dies gilt nicht für die Grünabfallsammelstelle am Entsorgungszentrum Vogelsberg in Schwalmtal-Brauerschwend. Diese ist bis einschließlich 03.12.2021 geöffnet.
Lauterbach, den 11.11.2022
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Der Vorstand
i.A. Dr. Fuchs
- Geschäftsführer -
Zur Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz in gewachsener Umgebung fördert die Gemeinde Wartenberg die Sanierung von Altbauten nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
1. Allgemeines
a) Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude wird nur nach Ziffer 2 a) und 2 b) unbeschadet der Ziffer 2 d) der
Förderrichtlinie gewährt. Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf
Gewinnerzielung gerichtet sind. Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit
aufgenommen sind.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung
stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet unter Anwendung dieser Richtlinien der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.
2. Förderfähige Maßnahmen
a) Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
b) Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassaden-verkleidungen, z. B. Schindeln, die
Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
c) Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).
Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen
Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.
d) Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen
vorliegen.
3. Höhe der Förderung, förderungsfähige Gesamtkosten
a) Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme (Ziffer 2.).
Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:
nach Ziffer 2. a) auf 5.000,-€uro
nach Ziffer 2. b) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. c) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. d) auf 5.000,-€uro
b) Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur Kostengrenze nach Ziffer 3. a).
c) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen wie z. B. KfW und Denkmalschutz erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme
unschädlich ist.
d) Die Ausschöpfung der Höchstbeträge nach Ziffer 3. a) ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen nach Ziffer 2. innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.
4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden nach Ziffer 1. a) sind und Maßnahmen nach Ziffer 2. dieser Richtlinien durchführen wollen.
b) Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden.
5. Auszahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises unter Beifügung entsprechender Rechnungsbelege mit Nachweis
der Zahlung.
b) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der sich aus dem Verwendungsnachweis unter Berücksichtigung der Förderkriterien ergebende Zuschuss auf mindestens 500,-€uro beläuft.
6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.
Wartenberg, den 07.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Gemeinde Wartenberg fördert den Bau und Kauf von Familienheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen für Familien mit Kindern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Allgemeines
a) Die Förderung wird ausschließlich für den Bau von selbst genutzten Eigenheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen, nicht jedoch für Mietwohnobjekte, im Bereich der Gemeinde Wartenberg
gewährt. Weiterhin wird auch der Kauf eines
Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900 gefördert.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung
stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien der Gemeindevorstand.
2. Förderfähige Vorhaben
Gefördert wird:
a) Die Errichtung eines eigen genutzten Familienheimes.
Die Schaffung einer Einliegerwohnung auf dem gleichen Grundstück ist zulässig, diese wird jedoch nicht zusätzlich gefördert.
b) Der Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung.
c) Der Kauf eines Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900.
3. Höhe der Förderung
a) Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zählenden Kinder (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG). Dies gilt auch für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren ab
Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden.
Die Förderung beträgt für Familien (Ehegatten oder auch Alleinerziehende) je Kind 1.000,00 € bis zur Höchstgrenze von 4.000,00 €.
b) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.
4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind alle Bauherren, die Eigentümer eines Wohnbaugrundstückes in Wartenberg sind und dieses entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes oder auch nach Maßgabe
des § 34 bzw. § 35 BauGB bebauen und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinien erfüllen.
b) Antragsberechtigt sind alle Käufer, die ein bereits bestehendes Familienheim / Wohnhaus in der Gemeinde Wartenberg erwerben und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinie
erfüllen.
c) Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahme / des Kaufes erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Formular zu verwenden.
d) Für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, ist ein separater formloser Antrag zu stellen.
5. Auszahlung / Rückzahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Bezugsfertigkeit des Familienheimes bzw. nach Einzug.
b) Wird das Familienheim nicht mindestens 5 Jahre selbst genutzt, ist die Fördersumme an die Gemeinde zurückzuzahlen. Ausnahmen kann der Gemeindevorstand im Einzelfall zulassen, wenn durch die
weitere Nutzung des Objektes ebenfalls die Förderkriterien erfüllt werden.
c) Eine Rückzahlungsverpflichtung der kompletten Fördersumme bzw. ein Bewilligungshindernis ist auch gegeben, wenn auch nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Wartenberg
in Anspruch nimmt. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeindevorstand Ausnahmen zulassen.
d) Die Rückzahlungsverpflichtung ist durch eine Grundschuldbestellung dinglich zu sichern.
6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.
Wartenberg, den 07.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2023 - Stichtag 01. November 2022
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der
Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2023 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2022 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag
nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2023 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...
+49 (0)6641 - 9698-19 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Aus anderen Staaten als der Ukraine
Kalenderwoche 44 / ab 31.10.2022
LANDENHAUSEN · Der Vogelsbergkreis hat der Gemeinde Wartenberg mitgeteilt, dass das Kreisjugendheim Landenhausen ab der KW 44 mit Geflüchteten aus anderen Staaten als der Ukraine belegt wird. Voraussichtlich wird es bereits zu einer Vollbelegung kommen. Der Vogelsbergkreis teilt ergänzend mit, dass diese Entscheidung dem Vogelsbergkreis nicht leichtgefallen ist, doch momentan müsse man sich gemeinsam dieser Situation stellen und alle Kapazitäten ausschöpfen. Der Vogelsbergkreis arbeitet mit Hochdruck daran, eine zusätzliche Notunterkunft zu errichten und weitere Gemeinschaftsunterkünfte zu genieren, um nicht auf Dauer kommunale oder kreiseigene Einrichtungen und Gebäude umfunktionieren zu müssen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Im Rahmen der Kirmes in Angersbach vom 20.10.-22.10.2022 sind folgende Fundgegenstände im Wartenberg Oval liegengeblieben ...
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Freitag, dem 21.10.2022 wurde am Hainigweg, Höhe Hausnummer 18 und 18a eine Kette gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Dienstag, dem 18.10.2022 wurde auf dem Parkplatz vor dem Rathaus im Ortsteil Angersbach ein Fahrradschloss gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Dienstag 11.10.2022 wurde am Spielplatz Veilsheckenweg, ein Bund mit zwei Schlüsseln gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“
Sachdienliche Hinweise erbeten
ANGERSBACH · In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“ haben sich vermutlich Quad- oder Motocrossfahrer „ausgetobt“ und ordentliche Flurschäden verursacht. Wer Hinweise zu diesem Sachverhalt geben kann, der meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ... +49 (0)6641-9698-0 oder per e-Mail. Vielen Dank.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Donnerstag, dem 29.09.2022 wurde an der Ecke Saarstraße / Am Schwimmbad im Ortsteil Angersbach ein Hörgerät gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Sporthalle kann wieder von der SG Landenhausen genutzt werden
Ukrainische Kriegsflüchtlinge sind umgezogen
WARTENBERG · Nach rund sieben Monaten hat die Gemeinde Wartenberg die Turnhalle in Landenhausen als Notunterkunft für geflüchtete Menschen geschlossen. Die Notunterkunft befindet sich bereits seit vergangener Woche in einem von der Gemeinde angemieteten Objekt im Ortsteil Angersbach. Notwendige Rückbauarbeiten und eine vollständige Grundreinigung der beiden Turnhallengebäude sind bereits erfolgt. Mit dem Umzug nach Angersbach kann die Landenhäuser Turnhalle wieder zu sportlichen und kulturellen Zwecken genutzt werden. „Ich danke der SG Landenhausen für den Einsatz in den vergangenen Monaten und den Verzicht auf die Halle“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Er wisse um die erfolgten Einschränkungen für den Verein und ist froh, dass mit der nun gefundenen Lösung die Zeit sportlicher Behelfslösungen und eines eingeschränkten Vereinslebens beendet sei.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Dienstag, dem 23.08.2022 wurde auf dem Parkplatz der Balzer GmbH im Ortsteil Angersbach ein Autoschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Donnerstag, dem 22.09.2022 wurde im Borngartenweg im Ortsteil Angersbach eine weiße Jacke liegen gelassen.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Im Auftrag der Gemeinde
Informationsbroschüre der Gemeinde Wartenberg für 2023
WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr 2023 wird der Aurelius Verlag aus Kirtorf die
Informationsbroschüre für die Gemeinde Wartenberg erstellen. Hierzu wird ab der KW 39 ein Mitarbeiter des Aurelius Verlag sich bei unseren Gewerbetreibenden melden und diese um eine
Anzeigenschalung bitten.
Wir möchten Sie nur darüber informieren, dass der Aurelius Verlag wirklich im Auftrag der Gemeinde Wartenberg tätig ist. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen versucht wurde im „Namen der
Gemeinde Wartenberg“ Betriebe mit dubiosen Anzeigen zu betrügen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Am Montag, dem 12.09.2022 wurde an der Landenhäuser Straße auf Höhe vom Getränkemarkt im Ortsteil Angersbach ein Fahrrad mit einer Jacke gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Donnerstag, dem 11.08.2022 wurde im „Krombergsweg“ zwischen den Straßen „Großleite“ und „Hohlenbach“ im Ortsteil Angersbach eine Sonnenbrille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Gemeindevertretung beschließt
Kauf des (Kulturdenkmal) Bahnhofgebäudes
ANGERSBACH · Im Rahmen ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Gemeindevertretung den Kauf des Bahnhofgebäudes im Ortsteil Angersbach beschlossen. Die Immobilie, die sich aufgrund einer so genannten Fiskalerbschaft aktuell im Besitz des Landes Hessen befindet, ist ein Kulturdenkmal und für die Gemeinde von historischer Bedeutung. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Dahlmann den gemeindlichen Gremien den Kauf der sanierungsbedürftigen Immobilie vorgeschlagen und dafür grundsätzliche Zustimmung erhalten. Aufgrund der dann eingetretenen Fiskalerbschaft verzögerte sich das Kaufvorhaben jedoch zunächst.
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Gegenüber dem für die Vermarktung zuständigen hessischen Landesbetrieb Bau und Immobilien bekundete der Bürgermeister vor einigen Wochen ein öffentliches Interesse, so dass die Gemeinde Wartenberg die Immobilie bevorrechtigt erwerben kann. Die Gemeinde Wartenberg erwirbt die Immobilie zu einem Kaufpreis von 16.000,- €uro. Entsprechende Finanzmittel waren in der Haushaltsplanung 2022 für den Erwerb der Immobilie bereits berücksichtigt. In Kürze wird der Kaufvertrag für das insgesamt 936 m² große Grundstück einschließlich des Gebäudes unterzeichnet. „Wir werden in einem ersten Schritt die Immobilie baulich sichern, denn der Zahn der Zeit nagt zum Teil doch erheblich am Gebäude“, führt Bürgermeister Dahlmann aus. Mittelfristig ist dann durch die Gremien zu konkretisieren, wie das Gebäude künftig genutzt werden wird. „Ich habe den Gremien mehrere, aber auch sehr unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Diese reichen von der Schaffung von Vereinsräumlichkeiten oder Wohnraum bis hin zu Angeboten für mobiles und flexibles Arbeiten an gemeinschaftlich genutzten Orten, so genanntes Coworking“, so der Bürgermeister weiter. Bis das Gebäude saniert ist und wieder Leben innerhalb der historischen Mauern stattfindet, wird es noch einige Zeit dauern. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Montag, dem 25.07.2022 wurde auf dem Kinderspielplatz im Ortsteil Angersbach ein Teddybär gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Samstag, dem 23.07.2022 wurde an der B254 oberhalb vom Eichhorn Baumarkt im Ortsteil Angersbach ein Handy gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Sonntag, dem 10.07.2022 wurde auf der Insel vor der Goethestraße 6 im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Entnahme von Frischwasser
Für die Garten und die Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pools)
WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von
Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung Rücksprache mit der Gemeinde (Wassermeister) zu halten ist. Der
Wassermeister kann dadurch verhindern, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen
kommen.
Auch die Gartenbewässerung ist aktuell auf das Minimum zu reduzieren. Die Bewässerung von Rasenflächen mit Frischwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz sollte aktuell nicht
erfolgen.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Beachtung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020
LANDENHAUSEN / BAD SALZSCHLIRF · Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020
(GVBI. ΙS. 318), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg in ihrer Sitzung am 10.05.2022 den von der Revision des
Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat.
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2020 wird festgestellt.
2. Der Zweckverbandsvorstand wird entlastet.
Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum Stichtag 31.12.2020 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit
vom 02.06.2022 bis 16.06.2022 im Rathaus Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, im Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme
aus.
Bad Salzschlirf, 01.06.2022
gez.
Matthias Kübel
- Verbandsvorsteher -
Am 25.05.2022 wurde auf den Burgruine Wartenberg ein Fahrradschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl.
S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
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§ 1
(1) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein
Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 15,00 € pro Stunde der Tätigkeit / Sitzung / Veranstaltung der Gemeindevertretung,
des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin
oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, sofern sie nicht von diesem Gremium Verdienstausfall erhalten.
§ 2
§ 4
§ 5
§ 7
§ 8
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Donnerstag, dem 19.05.2022 wurde im Steinäckerweg im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Mittwoch, dem 18.05.2022 wurde in einer Umkleidekabine der Sporthalle der Mittelpunktschule Angersbach im Ortsteil Angersbach ein Ring gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Donnerstag, dem 05.05.2022 wurde bei der Sparkasse im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung
WARTENBERG · Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreiseszum Stichtag 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine
Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben
würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet.
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Amt für Bodenmanagement Fulda
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am 07.04.2022 wurde am Lärchenberg, nähe Kreuz, eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
Herrn Heinrich Eidmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972
Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993
Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2022
Zu dem Jahresabschluss 2020 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2022 folgenden Beschluss gefasst ...
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird
für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2020 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der
Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 24.03.2022 bis Dienstag, dem 05.04.2022 während der Dienststunden der
Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 21.03.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ehrenamtliche gesucht
Für die Hilfe in der Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Turnhalle Landenhausen eingerichtet. Ein Sportbetrieb ist damit bis auf Weiteres leider nicht möglich. Neben der eigentlichen Halle dient der Gaststättenraum der SG Landenhausen als Speise- und Aufenthaltsbereich. Vermutlich werden ab der kommenden Woche aus der Ukraine geflüchtete Personen in der Halle untergebracht. Aktuell können bis max. 22 Personen in Landenhausen vorübergehend untergebracht werden. Die Unterbringung und Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Wie können Sie helfen?
Zudem werden vermutlich auch Sach- bzw. Kleiderspenden benötigt. Da aber der konkrete Bedarf derzeit noch nicht absehbar ist, wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zielgerichtet dazu aufrufen, wenn klar ist, welche Dinge tatsächlich benötigt werden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen
Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden
Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung
Zweckverband Gruppenklärwerk
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen ...
→ einblenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt
im Finanzhaushalt
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2022 wird auf insgesamt 547.000 € festgesetzt. Sie ist wie folgt aufzubringen:
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung erhält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Regierungspräsidium Kassel hat keine Einwände gegen den Haushalt 2022. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24/02/2022 bis 08/03/2022 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg gez. Matthias Kübel - Verbandsvorsteher - |
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Anna Schwagerus
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2022
Am Mittwoch, dem 26.01.2022 wurde im Kreuzungsbereich Albert-Schweitzer-Straße/Am Rück in Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ergaben sich wesentliche Änderungen bei Zu- und Umzügen.
Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann. Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug. Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters. Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen hier→ Wohnungsgeberbestätigung / Selbsterklärung zur Verfügung.
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu
machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.
Wartenberg, den 10.01.2022
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Wohnbauplatz im „Helmsgründchen“ Ortsteil Angersbach
Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg veräußert folgenden gemeindlichen Wohnbauplatz
im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach ...
Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung der Straße) sind die
tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,- €uro/qm betragen.
Bauwillige haben die Möglichkeit, sich für die Bauparzelle zu bewerben. Bewerbungen sind schriftlich unter Verwendung eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde einzureichen. Eventuell erforderliche
Nachweise sind zeitgleich abzugeben. Die Regelungen hinsichtlich der Vergabe der Plätze sowie die von den Käufern zu übernehmenden Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung etc.) können
aus den nachstehend abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Wartenberg entnommen werden.
Letzter Abgabetermin für die Bewerbungen ist der 31. Januar 2022.
→ mehr erfahren | ||||||
Es wird darauf hingewiesen, dass aus einem eingereichten Bewerbungsbogen kein Anspruch auf das Baugrundstück abgeleitet werden kann. Der Bewerbungsbogen wird den Interessenten auf Anforderung zugeschickt oder kann auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Ansprechpartner im Rathaus für die Vergabe von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken ist Herr Martin Ortwein, Telefon ...
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeindeverwaltung Wartenberg
Stellt dieses Gerät zum kostenlosen Verleih zur Verfügung
WARTENBERG · Ein professionelles Strommessgerät der ovag Energie AG steht in der
Gemeindeverwaltung Wartenberg zum kostenlosen Verleih zur Verfügung.
Die ovag Energie AG hat den Städten und Gemeinden in ihrem Versorgungsgebiet neue, moderne Stromverbrauchs-Messgeräte als kostenfreie Dauerleihgabe übergeben. Für uns als Gemeinde, die sehr auf
die effiziente Verwendung der Energie achtet und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alles daran setzt, Energie einzusparen, war es selbstverständlich, sich an diesem Projekt zu
beteiligen.
Ein solches Gerät, mit dem man die Stromfresser im Haushalt ermitteln kann. steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung. Die Benutzung der
neuen Energiemessgeräte ist kinderleicht: Stromkabel des zu überprüfenden Haushaltsgerätes an das Strommessgerät anschließen, dessen Stecker in die Steckdose geben. Auf Anhieb zeigt das Display
die aktuelle Leistung des angeschlossenen Gerätes an. Den Verbrauch ermittelt man durch Multiplikation mit der Betriebsdauer, also wie lange das Gerät in Betrieb ist. Über ein einfaches Menü,
blinkt dieser Wert im Handumdrehen auf. Somit können die Benutzer erfahren, ob ihre elektrischen Haushaltshelfer vorbildlicher Natur sind oder eigentlich entsorgt gehören. Informationen zum Thema
Energiesparen können Sie bei der OVAG Energie AG (www.ovag-energie.de) erfahren.
Wir möchten Sie als Bürger unserer Gemeinde mit dem Verleih des Messgerätes zum Energiesparen sensibilisieren, Ihnen das Energiesparen erleichtern. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde spart
nicht nur Geld in der Haushaltskasse sondern bewahrt außerdem die Natur vor unnötigem Treibhausgas.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wartenberg Oval
Kostenlose Schnelltests im neuen Corona-Testzentrum im Vogelsberg
WARTENBERG · Startschuss für ein neues Corona-Testzentrum im Vogelsberg: Im Wartenberg-Oval im Ortsteil Angersbach öffnen am 21. Dezember 2021 die Tore für ein zusätzliches Testzentrum für Antigen-Schnelltests. Betreiber ist Christopher Marth von Marth Immobilien und Marketing.
Für alle Personengruppen besteht hier die Möglichkeit für kostenlose Schnelltests
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10 bis 16 Uhr, donnerstags ist das Zentrum geschlossen. Termine können vorab
online reserviert werden. Zum Test zugelassen sind nur Personen ohne Corona-Symptome. Interessenten sollten sich spätestens 5 Minuten vor ihrem Termin an der
Drive-in-Teststelle einfinden, sie können während des Tests im Auto sitzen bleiben. Medizinisch geschultes Personal führt die Antigen-Schnelltests durch. Die Testergebnisse liegen innerhalb von
15 Minuten inklusive EU-Zertifikat für die Corona-Warn-App vor. Das Testzentrum ist sowohl an die offizielle Corona-Warn-App als auch an die Luca-App angeschlossen.
Alle getesteten Personen erhalten die Ergebnisse direkt per e-Mail auf ihr Smartphone. Ebenso ist ein Ausdruck möglich. Parkmöglichkeiten sind an der Veranstaltungshalle Wartenberg Oval ausreichend vorhanden. Die Mitarbeiter des Testzentrums kümmern sich um einen schnellen sowie reibungslosen Ablauf und sind darum bemüht, die Anzahl der persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Testzentrum befindet sich am Stangenweg 26 im Wartenberg-Oval. Die Antigen-Schnelltests sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Wer Interesse hat, im Corona-Testzentrum mitzuarbeiten, kann sich gerne per e-Mail melden. Gesucht werden Voll- und Teilzeitkräfte.
Auch für das Jahr 2022
Wie immer ... kostenlos an jeden Haushalt verteilt
WARTENBERG · Wie in jedem Jahr hat die Gemeinde Wartenberg die gemeindliche Informationsbroschüre herausgegeben. Die Informationsbroschüre wird zwischen den Jahren kostenlos an alle Haushalte in Angersbach und Landenhausen verteilt. Auf diesem Wege möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gewerbetreibenden bedanken, die maßgeblich für das Gelingen der Informationsbroschüre, durch Schalten einer Anzeige, beigtragen haben. Vielen Dank.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Winterfeste Wasserleitungen
Vorbeugen ist besser
WARTENBERG · In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen müssen jetzt Armaturen und Wasserleitungen vor Kälte geschützt werden. Denn sind die Leitungen erst einmal eingefroren, ist es aus mit dem kostbaren Nass. Nicht nur, dass in Bad und Küche kein einziger Tropfen mehr aus dem Wasserhahn rinnt, es kommt noch schlimmer: Gerissene Rohrleitungen, defekte Armaturen und geplatzte Wasserzähler richten beim Auftauen unter Umständen große Schäden an. Die notwendigen Reparaturen werden oft richtig teuer.
Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen. In der kalten Jahreszeit sollten Außentüren und Fenster von Kellerräumen geschlossen sein. Beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen lassen zu viel Kälte in Räume mit Wasserleitungen. Wasserzähler und freiliegende Rohre in frostgefährdeten Räumen lassen sich mit einem Styropormantel, Holzwolle oder Säcken dämmen. Im Winter ungenutzte Leitungen sollten abgesperrt und bis zum Absperrventil entleert werden. Ist ein Rohr eingefroren, darf es keinesfalls selbst aufgetaut werden. Hier sind Fachleute erforderlich, deshalb immer einen Fachinstallateur benachrichtigen.
Bei eingefrorenen Wasserzählern hilft die Gemeinde unter ...
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Bundesfamilienministerium
für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen
WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Freitag, dem 12.11.2021 wurde an der Bushaltestelle beim Wartenberg Oval im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Sonntag, dem 07.11.2021 wurde auf einer Wiese oberhalb des Sonnbergs im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Die Freibadsaison ist vorbei
Ab Montag, den 13.09.2021 ist unser Freibad geschlossen
WARTENBERG · Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am 26. September 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...
Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24
Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5
Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil
Angersbach zusammen.
→ einblenden | ||
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Dr. Olaf Dahlmann |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ab Montag ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet
Geschlossen ab Montag 13.09.2021
WARTENBERG · Ab Montag, den 06.09.2021 ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00
Uhr geöffnet. Die Badesaison 2021 endet mit Sonntag, den 12.09.2021. Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen.
Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Im September die jährliche Überprüfung
Bezüglich überhängender Äste in den öffentlichen Straßenraum
WARTENBERG · Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Wartenberg im September die jährliche Überprüfung bezüglich überhängender Äste von Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum durchführen. Es werden die Behinderung der Straßenbeleuchtung, des Fußgänger- und Straßenverkehrs sowie verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch überhängende Äste und Sträucher überprüft. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits auf diesem Wege auf überhängenden Bewuchs bei Ihren Grundstücken zu achten und einen nötigen Rückschnitt vorzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Einsicht und Ihre Unterstützung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern
Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinnernester selbst entfernen
WARTENBERG · Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der
Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das
Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch
Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig.
Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Hundekotbeutel in die umliegenden Gärten geworfen
Sachdienliche Hinweise erbeten
ANGERSBACH · In den letzten vier Wochen wurden benutzte Hundekotbeutel vermutlich aus dem Abfalleimer am ehemaligen Feuerlöschteich am Spielplatz (Am Schwimmbad) im Ortsteil Angersbach entnommen und in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nun bereits mehrfach vorgekommen, was ein Ärgernis für die dortigen Anwohner ist. Sollte jemand Hinweise zum o. g. Sachverhalt geben können, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung unter ...
oder per e-Mail an die Gemeinde.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Angersbach vom 28.05.2021 liegt ab Mittwoch, den 16.06.2021, zwei Wochen lang im Rathaus, Landenhäuser Straße 11 (Zimmer 1), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während der Dienststunden aus. Pandemiebedingt ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.
In der Genossenschaftsversammlung wurde unter anderem beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft nicht erfolgt.
Wartenberg, den 11.06.2021
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Jagdvorstand -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Mittwoch, dem 02.06.2021 wurde auf einem Feldweg Richtung Angersbach in der Nähe des Ablagerungsplatzes für Feldsteine beim Eisenbacher Weg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel mit
Schlüsselband gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Dienstag, den 01.06.2021 wurde an der Bushaltestelle Rathaus im Ortsteil Angersbach ein eTicket Hessen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Gartenbewässerung und Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pool)
Vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz die Gemeinde (Wassermeister) informieren
WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung die Gemeinde (Wassermeister) zu informieren ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindert, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen. Im Interesse aller Bürger bitten wir um Beachtung.
→ mehr erfahren | ||
In der Gemeinde Wartenberg besteht weiterhin die Möglichkeit, Gebühren bei der Gartenbewässerung zu sparen. Grundsätzliche sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden. Bei der Frischwasserentnahmen aus dem Leitungsnetz der Gemeinde für die Bewässerung des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht. Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Den Antrag finden sie unter: www.gemeinde-wartenberg.de/buergerservice/formulare.html. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs eingebaut. Ein entsprechender Zählerplatz nach DIN ist vorab einzurichten. Der Zähler ist geeicht und wird bei der Jahresablesung berücksichtigt. Für den Gartenzähler ist die jeweils gültige Grundgebühr fällig, zurzeit 19,90 €uro (1,55 €uro pro angefangen Monat zuzüglich 7 % Umsatzsteuer).
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
„Veilsheckenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Veilsheckenweg“ sowie die Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauprojektes.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und bewertet werden. Die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur
Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und
Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus vier Teilplänen, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
31.05.2021 – 25.06.2021 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen
Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die ausgelegten Unterlagen können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvergabe ist notwendig.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg in der Sparte Bauen & Wohnen unter der Rubrik Aktuelle
Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben
können.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.
Am Mittwoch, dem 19.05.2021 wurde auf dem Aldi Parkplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Der Kreis unterstützt Kommunen bei Insektenschutzprojekten
Biodiversitätsstrategie in Hessen
VOGELSBERGKREIS · Deutschland kann rund 30.000 heimische Insektenarten
verzeichnen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Nicht nur als Bestäuber der Obstbäume und vieler Blütenpflanzen leisten sie einen unbezahlbaren Beitrag für die
Lebensmittelproduktion und für das Fortbestehen wertvoller Biotope. Sie sind Teil der Nahrungskette und sichern das Überleben zahlreicher Vogel-, Reptilien-, oder Amphibienarten.
„Insektenvielfalt und heimische Artenvielfalt sind damit untrennbar verbunden.
Einige Kommunen des Vogelsbergkreises bemühen sich bereits seit Jahren, den Insektenschutz umzusetzen. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des
Vogelsbergkreises erstmalig ein kreisübergreifendes Insektenschutzprojekt ausgerufen, an dem 13 Städte und Gemeinden als Projektpartner teilnehmen. Alsfeld, Feldatal, Gemünden (Felda),
Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Schwalmtal und Wartenberg beteiligen sich an den Maßnahmen. Das Projekt wird gefördert durch das
Regierungspräsidium Gießen aus Mitteln zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Hessen.
Im Fokus steht heimisches Saatgut – in zweifachem Sinne: Anstelle von Zier- und Kulturpflanzen lassen sich die typischen Blütenpflanzen der Mähwiesen und Magerweiden in Blühstreifen ansäen. Für
das Projekt wurde ausschließlich Saatgut heimischer Arten ausgewählt. Doch Pflanzenart ist nicht gleich Pflanzenart. Beispielsweise hat sich ein Bestand Margeriten einer Vogelsberger Wiese, der
dort seit vielen Generationen überdauert, genetisch an seinen Lebensraum angepasst. Verwendet man entsprechend Saatgut gebietsheimischer Arten – zum Beispiel Margeriten aus dem hessischen
Bergland – spricht man von sogenanntem „Regio-Saatgut“.
Insgesamt wurde Regio-Saatgut mit heimischen Arten für 35.000 Quadratmeter Blühfläche angeschafft. Allein 10.000 Quadratmeter werden auf verschiedenen Wegen als Samentütchen an Privatpersonen
verteilt, um Hausgärten und viele andere private Grünfläche zum blühenden Insektenbuffet zu machen. Das übrige Saatgut wird zur Ansaat auf kommunalen, innerörtlichen Grünflächen verwendet.
Flächen, die ohnehin schon da sind, sogenannte „Eh-Da“-Flächen, können auf diesem Weg für Natur und Artenvielfalt aufgewertet werden.
Blühflächen sind nur eine von vielen möglichen Varianten, die heimische Insektenvielfalt zu fördern. Eine kurze Zusammenstellung, wie an jedem Haus, jeder Wohnung und jedem Garten mehr für die
Insektenvielfalt getan werden kann, hat der Vogelsbergkreis in einer Broschüre zusammengestellt, die nicht nur auf der Website des Kreises, sondern auch in den Partnerkommunen als Print- oder
Online-Variante erhältlich ist.
Auch bei der Gemeinde Wartenberg stehen ab sofort die Samentütchen kostenlos für Bürgerinnen und Bürger zur Abholung (solange der Vorrat reicht) im Rathaus zur Verfügung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Freitag, dem 09.04.2021 wurde auf dem Friedhof im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Montag, dem 05.04.2021 wurde vor dem Hainigweg 3 im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am 17.03.2021 wurde in der Gemarkung „Auf den neuen Äckern“ im Ortsteil Angersbach,
am Ende des asphaltierten Feldweges Richtung Rudlos eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Montag, dem 08.03.2021 wurde im Veilsheckenweg im Ortsteil Angersbach in der Nähe des Spielplatzes ein Longboard gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
auf diese Weise wende ich mich heute an Sie, um Ihnen Zuversicht für die nächsten Wochen zuzusprechen, dass wir diese große Herausforderung zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus gemeinsam bewältigen werden. Was wir derzeit erleben, ist eine nie dagewesene Herausforderung: Sie schränkt uns an vielen Stellen des öffentlichen und des individuellen Lebens erheblich ein.
→ mehr erfahren | ||
Ich bitte Sie um Verständnis und vor allem um Unterstützung der getroffenen Maßnahmen, die durch die Landes- und Kreisbehörden oder durch uns als Gemeinde erlassen wurden. Wir unterstützen diese Entscheidungen in vollem Umfang, da sie dazu dienen, Ihre und unsere Gesundheit zu schützen.
Es ist uns bewusst, dass mit diesen drastischen Maßnahmen in Ihre Lebensplanung und Lebensqualität massiv eingegriffen wird. Aber es geht hier um Vorsorge, nicht um eigene Befindlichkeiten, es geht um das Gemeinwohl.
Wir können Sie nur bitten und an Sie appellieren, mit einer selbst auferlegten Disziplin und mit uns gemeinsam zu einer Verlangsamung der Ausbreitung beizutragen. Wir haben eine Pandemie, die sich weiter ausbreitet. Wir alle müssen davon ausgehen, dass es je nach Personengruppen zu unterschiedlichen Krankheitsverläufen kommen kann. Dieser weiteren Verbreitung gilt es durch eine Vermeidung von sozialen Kontakten entgegenzuwirken.
Ziel ist es, unserem gut aufgestellten Gesundheitssystem einen zeitlichen Vorsprung zu geben, um alle Betroffenen optimal zu versorgen. Daher muss der Verlauf verlangsamt werden und dazu bedarf es der bisher getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen. Nur so kann sich die Ansteckungswelle verzögern und denjenigen, die ärztliche und stationäre Hilfen benötigen, schnellstmöglich geholfen werden!
Aus diesem Grund sind scheinbar einfache und in der Regel selbstverständliche Dinge wie Händewaschen, Abstand halten, Verzicht auf Veranstaltungen, Vergnügungen und Partys in dieser Zeit absolut einzuhalten. Das gilt nicht nur für uns selbst, sondern vor allem für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Vor allem sie müssen geschützt werden.
Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, haben Sie Verständnis für Entscheidungen und Maßnahmen, die auch in Zukunft in unsere Lebensqualität eingreifen. Es kann nur für alle von Vorteil sein, insbesondere für Ihre eigene Gesundheit.
Ihr Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann |
Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?
Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser von hervorragender Qualität ist.
Was ist Wasserhärte?
Die Härte eines Wassers ist ein Maß für den Gehalt an Calcium- und Magnesiumsalzen (Härtebilder) im Wasser. Je mehr Härtebilder im Wasser enthalten sind, umso härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol Calcium und Magnesium pro Liter angegeben (mmol/l). Die ältere, aber immer noch gebräuchliche Angabe ist Grad deutscher Härte °dH. Eine weitere Angabe der Härte, die aus dem Waschmittelgesetz stammt, ist die Angabe des Härtebereichs. Aus dem § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes ergibt sich die Pflicht der Trinkwasserversorgungsbetriebe den Härtebereich den Verbrauchern in wirksamer Weise mitzuteilen.
Für das Wartenberger Trinkwasser gelten für die Härte folgende Angaben ...
Ortsteil Angersbach
Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,75 mmol/l
Gesamthärte = 4,2 °dH
Härtebereich 1 (weich)
Ortsteil Landenhausen
Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,69 mmol/l
Gesamthärte = 3,8°dH
Härtebereich 1 (weich)
Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Bundesfamilienministerium
für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen
WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2022 - Stichtag 15. November 2021
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der
Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2022 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 15. November 2021 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag
nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2022 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...
+49 (0)6641 - 9698-19 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Hinweise zur Wahl
Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt wählen
→ mehr erfahren | |
Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15.00 Uhr beantragt werden. Die Antragsstellung und Abholung der Unterlagen kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, was dringend zu empfehlen ist. Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen am Wahltag erfolgt im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 (Tel. 0151/52630834). Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates
gehindert.
Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25,
Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 06.09.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“
Bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr melden
ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt ein Garten- und Freizeitgrundstück mit einer Gartenhütte in der Gemarkung Angersbach zu verpachten. Das Grundstück befindet sich auf der Fläche Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg.
Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr bei der Gemeinde Wartenberg unter ...
bei Frau Friedel melden.
Vorläufiges Endergebnis
Stimmen zum Kreistag
Stimmenverteilung
Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag
Quelle→ Votemanager
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss. |
- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder. |
Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Ausschuss Soziales, Kultur und Sport. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Artikel II
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.
Artikel III
Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 23.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die
Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...
Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in den Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Folgende in den Ortsbeirat Landenhausen gewählte Bewerber haben am 15.04.2021 auf ihr Mandat verzichtet ...
Sie scheiden damit aus dem Ortsbeirat aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt ...
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Lukas Kaufmann, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg (Rang 2)
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Florian Höll, Mittelstraße 15, 36367 Wartenberg (Rang 3)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 15.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
„Am Kolnacker“
Ortsteil Landenhausen
WARTENBERG · In der 16. Kalenderwoche 2021 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der
Straße „Am Kolnacker“ im Ortsteil Landenhausen. Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, werden noch die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Die direkt betroffenen
Anlieger wurden über den Umfang der Maßnahme bereits informiert. Die Anlieger werden gebeten keine Fahrzeuge im Straßenbereich zu parken. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken wird mit
abschnittsweisen Einschränkungen weitestgehend möglich sein. Mit Verkehrsbehinderungen in der Baustelle und deren Umgebung ist zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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§ 1
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
im außerordentlichen Ergebnis
im Finanzhaushalt
und dem Gesamtbetrag der
festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.495.000 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).
Wartenberg, den 26. Februar 2021
(Dienstsiegel)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: „Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 1. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (1.495.000 €) mit einem anteiligen Betrag in Höhe von 1.265.000 € (in Worten: Eine Million zweihundertfünfundsechzigtausend Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO. Der darüberhinausgehende Ansatz (230.000 €) bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da im Haushaltsjahr 2023, zu dessen Lasten er veranschlagt ist, keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, 2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 15. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 während der Dienststunden* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache unter der Nummer 06641/9698-0 möglich.
Wartenberg, den 09.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Vorläufiges Endergebnis
Stimmen zur Gemeindevertretung
Stimmenverteilung
gewählte Kandidaten
Mandate der Personenwahl
für Landenhausen
Stimmen zum Ortsbeirat
Stimmenverteilung
gewählte Kandidaten
Mandate der Personenwahl
Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte 1.077
Wähler/innen 231 21,45 %
Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte 1.011
Wähler/innen 204 20,18 %
Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte 1.110
Wähler/innen 240 21,62 %
Quelle→ Votemanager
Vorläufiges Endergebnis
Stimmen zum Kreistag
Stimmenverteilung
Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag
Quelle→ Votemanager
Sonntag 08:00-18:00 Uhr
Wahl zur ...
Gemeindevertretung / Ortsbeirat Landenhausen
Am heutigen Sonntag, dem 14. März 2021 finden in Wartenberg Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Vogelsbergkreis neu gewählt.
Laut Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg werden
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Pandemie im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen
Rahmen zur Durchführung der Wahlen
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der
Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der
Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
→ weiter lesen | ||
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung (Tel. 06641/9698-0 oder e-Mail) empfohlen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist während des Aufenthaltes im
Rathaus zu tragen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen. Gerne können gegebenenfalls eigene Schreibstifte zur Stimmabgabe mitgebracht
werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 12. März 2021, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer
plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 13. März
2021, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11
im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden. Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Bis Ende des zweiten Quartals 2021
Für das zweite Halbjahr 2021 derzeit keine verbindlichen Aussagen
WARTENBERG · Aufgrund einiger konkreter Anfragen hat der Wartenberger Gemeindevorstand den Beschluss gefasst, private Feierlichkeiten im Wartenberg Oval bis Ende des zweiten Quartals 2021 auszusetzen. Für das zweite Halbjahr 2021 können derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen beziehungsweise Zusagen gemacht werden, eine Vermietung ist immer abhängig von der dann gültigen Verordnungslage.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Ortsteil Angersbach
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des
Krombergweges.
→ mehr erfahren | ||
Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Ortsteil Angersbach, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5, von jedermann zu
den Dienstzeiten eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt das Betreten des Rathauses nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln.
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Allgemeine Informationen
Zu den Wahlen
→ Briefwahl /Wählen mit
Wahlschein
→ Wahlsystem
→ Termine
und Fristen
→ Vordrucke für Parteien
und Wählergruppen
→ Veröffentlichungen / Bekanntmachungen
→ Wahlergebnisse
↓ Mit dem folgenden Link können Sie den Wahlschein online beantragen ...
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Freia Bachmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.05.1987 bis 30.06.2004 Mitarbeiterin des gemeindlichen Kindergartens im Ortsteil Landenhausen.
Vom 01.07.1997 bis zum 30.06.2004 übernahm Frau Bachmann die Leitung des Kindergartens.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Dezember 2020
Auch für das Jahr 2021
wie immer ... kostenlos an jeden Haushalt verteilt
WARTENBERG · Wie in jedem Jahr hat die Gemeinde Wartenberg die gemeindliche Informationsbroschüre herausgegeben. Die Informationsbroschüre wird zwischen den Jahren kostenlos an alle Haushalte in Angersbach und Landenhausen verteilt. Auf diesem Wege möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gewerbetreibenden bedanken, die maßgeblich für das Gelingen der Informationsbroschüre, durch Schalten einer Anzeige, beigtragen haben. Vielen Dank.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Bauhof - von blau zu gelb
Jedem Bauhofmitarbeiter stehen nun drei Sätze Kleidung zur Verfügung
WARTENBERG · Seit Kurzem sind alle Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Wartenberg einheitlich mit neuer Arbeitskleidung ausgestattet. Bislang trugen die Mitarbeiter so genannte „Blaumänner“. Für die Arbeiten in kommunalen Bereichen und auf den öffentlichen Verkehrsflächen war es bisher ausreichend, zusätzlich dazu eine Warnweste zu tragen. In der Pressemitteilung der Gemeinde Wartenberg heißt es, die Umstellung der Arbeitskleidung erfolgte maßgeblich aus zwei Gründen: Zum einen stand bei einigen der Mitarbeiter aufgrund der täglichen Nutzung ohnehin eine Neubeschaffung von verschiedenen Kleidungsstücken an.
Zum anderen hat die Europäische Union eine ab 2023 verbindlich umzusetzende Neuregelung verabschiedet: Diese konkretisiert die bisherigen Regelungen zur Beschaffenheit persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) und schreibt zusätzlich vor, dass die Arbeitskleidung regelmäßig darauf geprüft werden muss, ob sie noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das heißt, nach jedem
Tragen beziehungsweise Waschvorgang sind die Kleidungsstücke auf ihre Materialbeschaffenheit zu überprüfen und diese Prüfungen auch entsprechend zu dokumentieren. Die nun beschaffte Mietkleidung
ist einheitlich gestaltet, jeder Mitarbeiter hat jedoch individuelle Kleidung, die entsprechend über Barcodes und einen Chip personalisiert ist. So stehen jedem Bauhofmitarbeiter nun drei Sätze
Kleidung zur Verfügung. Während ein Exemplar getragen wird und ein Satz vor Ort der Reserve dient, befindet sich ein Satz der Kleidung stets in der Wäscherei. Der wöchentliche Austausch der
Kleidung erfolgt an festgelegten Terminen, die in eine Standardtour des Dienstleisters eingebunden sind, um die CO2-Belastung durch die Abholung so gering wie möglich zu halten. Gewaschen,
geprüft und im Zweifelsfall repariert wird die Kleidung in Eisenach.
Der Gemeindevorstand hatte bereits im Frühjahr beschlossen, für den gemeindlichen Bauhof von Kauf- auf Berufsmietkleidung umzusteigen. Mehrere Fachunternehmen für Berufsmietkleidung wurden
aufgefordert, Musterkleidung bereitzustellen und ein Angebot für die Kleidermiete inklusive Reinigungs-, Reparaturservice sowie Dokumentation zu unterbreiten. Drei Unternehmen hatten sich hierzu
bereit erklärt und Kleidung zum Probetragen zur Verfügung gestellt. Die Firmen hatten jeweils zwei bis drei Mitarbeiter über einen Zeitraum von rund drei Wochen mit Musterkleidung versehen.
Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg
Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 2" in Landenhausen
2 Wohnungen neu zu vermieten
LANDENHAUSEN · Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 2" in Landenhausen sind zwei Wohnungen neu zu vermieten. Im Erdgeschoss eine Wohnung mit 61 m² Wohnfläche. 2 Zimmer, Küche, Bad, 1 Abstellraum im Treppenhaus, 1 Kellerraum. Pkw-Abstellplatz ist vorhanden. Eine grundhafte Renovierung der Wohnung wurde durchgeführt. Die Wohnung kann ab 01.12.2020 angemietet werden. Die Miete beträgt kalt monatlich 256,20€uro zuzügl. Nebenkosten ca. 100,-€uro
Ab 01.01.2021 kann die Neuvermietung der Obergeschoss-Wohnung erfolgen. Die Wohnung hat eine Größe von 54 m², die sich auf 2 Zimmer, 1 Küche 1, Bad/WC, 1 Abstellraum verteilen. Zur Wohnung gehören ebenfalls ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz. Kaltmiete monatlich 226,80€uro zuzügl. Nebenkosten ca. 100,-€uro. Beide Wohnungen sind mit Zentralheizung ausgestattet, die Warmwasserversorgung erfolgt über Elektroboiler.
Angaben zum Energieausweis für das Gebäude Am Mühlgraben 2 und 4.
Der Energieverbrauchsausweis ist aus dem Jahr 2008 und zum Juni 2018 abgelaufen. Die Außenfassade des Gebäudes wird zurzeit saniert, ein neuer Ausweis wird nach Sanierungsende neu ausgestellt.
Energieverbrauchskennwert des Gebäudes 82 kWh(m²/a)Baujahr des Gebäudes vor 1900, Baujahr der Anlagentechnik 1992, Energieträger Heizölentspricht umgerechnet der Energieeffizienzklasse C.
Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Frau Sonja Heiß unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-19 |
bewerben bzw. nähere Informationen hierzu erhalten.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
In Corona-Zeiten
Briefwahl
Bei der Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies stellt gerade bei dieser Wahl unter Coronabedingungen insbesondre für Wählerinnen und Wähler, die einer Risikogruppe angehören oder wegen der Pandemie den Gang in das Wahllokal scheuen, eine gute und sinnvolle Alternative zur Wahl im Wahllokal dar.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 30. Oktober 2020, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen
Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 31. Oktober 2020, von 11.00 Uhr bis 12:00
Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt
werden.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 1. November 2020, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingegangen ist. Dabei ist die
Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der
persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte abholen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können. Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
... zu Corona-Zeiten
Briefwahl, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Für rund 3.200 stimmberechtigte Wartenbergerinnen und Wartenberger steht am 1. November 2020 die Direktwahl zum Bürgermeister an. Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Corona-Regeln im Wahllokal
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder
Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die
einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die
Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.
Welche Regeln muss ich beachten?
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Es besteht eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten die Wahlräume nicht ohne entsprechende/n Schutzmaske/Gesichtsschutz betreten werden. Vor dem
Betreten und beim Verlassen des Wahllokals sind jeweils die Hände zu desinfizieren. Alle Wähler sollten nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Es werden aber auch desinfizierte
Schreibstifte zur Verfügung stehen.
Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Vereinzelt kann es am Wahltag gegebenenfalls zu Schlangenbildung vor den Wahllokalen
kommen. Es wird dabei um Geduld gebeten und nochmals darauf hingewiesen, dass die Abstandsregel von 1,5 Meter unbedingt einzuhalten ist.
Alternative: Briefwahl
Wer das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen kann oder möchte, kann bereits vorab seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab dem 21. September 2020, im
Rathaus aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
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Wartenberg, den 10.09.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Mittwoch 19:30 Uhr
Einladung gem. § 8 a der Hess. Gemeindeordnung
zu einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 9. September 2020, 19:30 Uhr
im großen Saal des Wartenberg Oval, Stangenweg 26, Ortsteil Angersbach
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 20.08.2020
HINWEISE
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Samstag 15:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,
die Bauarbeiten bezüglich der Erweiterung der Friedhofshalle im Ortsteil Angersbach sind abgeschlossen und die Friedhofshalle steht für Trauerfeiern wieder zur Verfügung.
Die Einweihung der Friedhofshalle findet am 5. September 2020, um 15:00 Uhr statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese jedoch nur im Rahmen der Mandatsträger zusammen mit den Vertretern der Baufirmen, den Architekten
sowie kirchlichen Vertretern statt. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist jedoch die Friedhofshalle am 5. September 2020, von 16:30 bis 18:00 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Die Gemeinde veräußert fünf gemeindliche Wohnbauplätze
Im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach
Im Einzelnen sind dies folgende Grundstücke ...
→ mehr erfahren | ||
Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung
der Straße) sind die tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,-€uro/qm betragen.
→ Bebauungsplan Nr. 16
Angersbach für das Baugebiet "Helmsgründchen" |
Sonntag um 20:00 Uhr
Freibad Landenhausen
Geschlossen ab Montag 31.08.2020
WARTENBERG · Die Badesaison 2020 endet am 30.08.2020. Ab Montag, den 31.08.2020 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Vom 31.08.2020 bis
19.09.2020
Umleitung mit Einbahnstraßenregelung
ANGERSBACH · In der Zeit vom 31.08.2020 bis 19.09.2020 ist die Rudloser Straße wegen Bauarbeiten halbseitig gesperrt. Die Verkehrsführung erfolgt im unteren Bereich in Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr von Rudlos kommend wird innerörtlich umgeleitet.
Zum Tode des ehemaligen 1. Beigeordneten und Ehrengemeindevertreters
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.11.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben
eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Möller vom 22.10.1972 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter, vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 1. Beigeordneter und vom 01.04.2001 bis
31.03.2006 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Herr Möller war von 1974 bis 1997 Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf - Wartenberg, davon die
letzten vier Jahre als Vorsitzender. Außerdem war Herr Möller vom 05.09.1978 bis zu seinem Tode Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichts Wartenberg II. Im Jahr 2002 übernahm Herr Möller bis zu seinem
Tode das Amt des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im August 2020
Zwischen Landenhausen und Bad Salzschlirf
Müll wiedereinmal nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt
WARTENBERG · Hier aktuell am Weg zwischen Landenhausen und Bad Salzschlirf. Immer wieder wird Müll nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt, sondern in Feld und Wald illegal abgelagert. Wir weisen darauf hin, dass die Beseitigung dieser illegalen Müllablagerungen kosten verursacht. Diese Kosten gehen zu Lasten des Steuerzahlers.
Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 12.08.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Familienkasse Hessen
Unterstützung für Eltern in der Corona-Zeit (Notfall-KiZ)
WARTENBERG · Mittlerweile hat sich durch das Starke-Familien-Gesetz einiges des Kinderzuschlages (KiZ) geändert und mit Beginn der Corona-Pandemie wurde der KiZ befristet zum Notfall-KiZ. Viele Eltern sind momentan von Einkommenseinbußen betroffen und damit haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Viele Eltern sind momentan von Einkommenseinbußen betroffen und damit haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Empfänger des KiZ haben gleichzeitig auch Anrecht auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören z. B. Schulmaterialien, Kostenübernahme für Klassenfahrten und im Bedarfsfall Lernförderung. Nähere Informationen können betroffene Eltern in diesem Informationsblatt erfahren.
Ab 10. August
2020
Nach Beendigung dieser Arbeiten wird mit der Erschließung begonnen
WARTENBERG · In der 33. KW 2020 werden voraussichtlich die Bauarbeiten im Neubaugebiet „Helmsgründchen“ beginnen. Zunächst wird die Baustraße im gesamten Ausbaubereich hergestellt. Nach Beendigung dieser Arbeiten wird mit der Erschließung des Baugebiets begonnen. Ablaufbedingt wird es zwischen diesen beiden Gewerken zu einer kurzen Bauruhe kommen.
"Wir hätten ein Plätzchen für Sie frei"
Baugebiet "Helmsgründchen" im Ortsteil Angersbach
WARTENBERG · Derzeit wird das Baugebiet "Helmsgründchen" im Ortsteil Angersbach
erschlossen und die Vermarktung der Baugrundstücke läuft an. Das neue Baugebiet umfasst 15 Wohnbaugrundstücke und 6 Grundstücke im Mischgebiet. Die Größe der Bauparzellen bewegen sich zwischen
528 qm und 850 qm im Wohnbaugebiet und zwischen 966 qm und 1.333 qm im Mischgebiet. 5 Wohnbaugrundstücke und 4 Mischgebietsflächen befinden sich nach Abschluss eines Baulandumlegungsverfahrens im
Eigentum der Gemeinde Wartenberg. Für den Verkauf der Wohnbaugrundstücke werden zurzeit gerade entsprechende Verfahrenskriterien erarbeitet.
Die Erschließungsarbeiten für den Kanal- und Wasserleitungsbau sowie der Baustraße beginnen diese Woche. Sollte die Witterung im kommenden Herbst und Frühjahr ähnlich sein, wie in der letzten
Periode, gehen wir davon aus, dass die Bauwilligen mit dem Hausbau im Frühsommer 2021 beginnen können.
Wenden Sie sich bei Interesse einfach an das Rathaus.
Ansprechpartner Martin Ortwein
Einbau und Erfassung eines Zwischenzählers
Für die Absetzung der Gartenbewässerung bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr
Grundsätzlich sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden. Bei der Frischwasserentnahme aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Wartenberg für die Bewässerung
des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler / Zwischenzähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug
gebracht.
Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen
Bauhofs eingebaut. Der Zähler ist für die Dauer von 6 Jahren geeicht. Nach erfolgtem Einbau wird der Zähler im Abrechnungsprogramm des Steueramtes erfasst und bei der Jahresablesung
berücksichtigt.
Weitere Information zur Antragstellung und Installation erteilt ...
Personalangelegenheiten
Neuen Ausbildungsjahres ist bei der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ist bei der Gemeinde Wartenberg eine neue Auszubildende in ihr Berufsleben gestartet. Zum 1. August 2020 konnte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann Frau Leonie Henkel für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten begrüßen. Mit Frau Henkel hat die Gemeinde Wartenberg eine „Einheimische“ eingestellt. Die aus Landenhausen stammende Auszubildende hat an der Vogelsbergschule in Lauterbach erfolgreich ihr Fachabitur abgelegt. Frau Henkel setzte sich gegenüber den weiteren 36 Bewerbern im Rahmen des Auswahlverfahrens durch und überzeugte mit ihren schulischen Leistungen. Auch am durchgeführten Probearbeitstag hinterließ Frau Henkel einen positiven Eindruck. Als angehende Verwaltungsfachangestellte wird Frau Henkel in den nächsten drei Jahren die Mitarbeiter des Rathauses in allen anfallenden Arbeiten unterstützen. Neben allen Praxiseindrücken in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten der Kommunalverwaltung wird das theoretische Wissen in der Berufsschule sowie durch dienstbegleitende Unterweisungen und verschiedene Lehrgänge beim Hessischen Verwaltungsschulverband vermittelt.
Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“ in der Gemarkung Angersbach (2640)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367
Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wartenberg, den 20. Juli 2020
Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle
Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeinde angemeldet werden
WARTENBERG · Pflanzliche Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in den vergangenen Monaten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht durchgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg war nicht möglich, da „unnötige“ Feuerwehreinsätze vermieden werden sollten. Aufgrund der aktuell niedrigen Infektionslage ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort (21.07.2020) wieder möglich. Die Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter 06641-9698-0 angemeldet werden. Diese Anmeldungen werden jedoch unter Berücksichtigung der Trockenheit bzw. dem Ausruf von Waldbrandstufen entgegengenommen.
Am Sonntag, dem 19.07.2020 wurde eine Uhr auf dem Spielplatz, Am Schwimmbad, im Ortsteil Angersbach gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Wahltags und des Tags der Stichwahl sowie Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Wartenberg am 1. November 2020
→ mehr erfahren | ||
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 24. August 2020 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg,
Zimmer 1, einzureichen.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter
https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber - eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort
heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift", das von dem Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung
gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle benötigten Formblätter bei dem Wahlleiter in Papierform angefordert werden.
(Dienstsiegel)
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg
Manfred Boß Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.
Umlegung in der ...
Gemeinde: Wartenberg
Gemarkung: Angersbach (2640)
Flur: 19
Verfahrensgebiet: „Helmsgründchen“
Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt
gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet
„Helmsgründchen“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Wartenberg, den 07. Juli 2020
Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Eröffnung am 04.07.2020 10:00 Uhr
Öffnung des Schwimmbades unter Auflagen und eines Hygienekonzeptes
WARTENBERG · In den vergangenen Wochen wurde das Freibad Landenhausen seitens der Gemeinde trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie technisch soweit vorbereitet, dass ein Badebetrieb in der Saison 2020 grundsätzlich möglich ist. Nach der Verordnungslage des Landes Hessen ist seit dem 15.06.2020 eine Öffnung der Schwimmbäder unter Auflagen und der Erstellung eines Hygienekonzeptes, das dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden muss, möglich. Die Auflagen sind aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung umsetzbar, wenngleich aber erhebliche Einschränkungen für den Badebetrieb bestehen. So wird ein gewohnter Badebetrieb nicht möglich sein. Dennoch rechtfertigen die Einschränkungen für die Saison 2020 aus Sicht des Bürgermeisters nicht die Schließung des Bades, so dass eine Öffnung zum ersten Ferienwochenende am 04.07.2020 zunächst für den Zeitraum der Sommerferien favorisiert wird.
→ mehr erfahren | ||
Die wesentlichsten Änderungen bzw. Einschränkungen beim Betrieb des Schwimmbades im Sommer 2020 sind ...
Da zahlreiche umliegende Bäder in der Saison 2020 nicht öffnen, bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf den Besucherstrom haben wird. Grundsätzlich wird in Bezug auf
die Beachtung der Hygienemaßnahmen auch an die Vernunft der Badegäste appelliert. Das nachfolgende Registrierungsformular kann gerne ausgedruckt und beim Schwimmbadbesuch
schon vorausgefüllt mitgebracht werden. Weiterhin finden Sie den Registrierungszettel auch direkt im Eingangsbereich des Freibades, wo die Möglichkeit zum Ausfüllen gegeben
sein wird.
Registrierungsformular für den Besuch des Freibades im Ortsteil Landenhausen Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2020
Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB)
Es hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises zum Stichtag 01.01.2020 neue Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine
Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben
würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2020 kostenfrei im Internet.
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Amt für Bodenmanagement Fulda
Im Versorgungsgebiet der OVAG
Fahrzeug mit Kamera auf dem Dach
VOGELSBERGKREIS/WARTENBERG · Im Versorgungsgebiet der OVAG wird in den nächsten Wochen ein Fahrzeug mit Kamera auf dem Dach auffallen, das durch die Straßen fährt und Panoramabilder und Laserscans aufnimmt. In Auftrag gegeben hat das die ovag Netz GmbH, der Verteilnetzbetreiber im Netz der OVAG, die Aufnahmen macht die Firma Cyclomedia aus Wetzlar. Deren Kamera-PKWs sind von Mitte Mai bis Ende August im Wetteraukreis und im Vogelsbergkreis unterwegs, außerdem in einigen Kommunen im Landkreis Gießen und im Main-Kinzig-Kreis, soweit diese direkt oder indirekt von der ovag Netz GmbH versorgt werden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Sonntag den 14.06.2020 wurde ein schwarz/grauer Rucksack an der Burgruine in Angersbach gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am 09.06.2020 wurde ein Ohrring am Wochenmarkt in Landenhausen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Grafik→ Jan Krieger
Eigentlich hätte die Freibad-Saison bereits begonnen
Hoffnung auf den Sprung in das kühle Nass
WARTENBERG · Eine endgültige Entscheidung ist zum Freibad der Gemeinde Wartenberg, noch nicht gefallen. Zwar werden die Becken nun erst einmal mit Wasser gefüllt, doch das müsse so oder so geschehen, da man neue Technik eingebaut habe und die gelte es zu testen. Ansonsten warte man erst einmal auf die Bestimmungen der Landesregierung ab und gleiche die dann mit empfohlenen Pandemieplänen für Schwimmbäder ab. Wenn mit allen Vorschriften eine realistische Öffnung für Wartenberg möglich sei, dann würde auch hier das Freibad eröffnen. „Wir wollen gerne öffnen, aber es muss praktikabel sein und auch für die Besucher soll es Spaß machen ins Bad zu kommen“, erklärt Michael Zier.
Am 18.05.2020 wurde auf dem Feldweg zur „Weißen Brücke“ in der Gemarkung Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am 16.05.2020 wurde in Angersbach am Spielplatz ein Schlüssel gefunden.
Der Fundgegenstand kann vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher,
WARTENBERG - Leider müssen wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass in die Grünabfallsammelbehälter (grüne Gitterboxen) auf beiden Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch Plastikmüll, Verpackungsmaterial und Ähnliches geworfen wird. Obwohl alle Grünabfallsammelbehälter mit den Schildern „pflanzliche Abfälle“ gekennzeichnet sind, werden trotzdem andere Abfälle hineingeworfen. Dadurch können die pflanzlichen Abfälle nicht der Kompostierung zugeführt, sondern müssen durch die Gemeinde Wartenberg teuer entsorgt werden.
Wir bitten Sie, nur pflanzliche Abfälle in die Grünabfallsammelbehälter zu werfen und andere Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen und auch nicht neben die Grünabfallsammelbehälter zu stellen. Helfen Sie uns dabei unnötige Kosten zu vermeiden und entsorgen Sie bitte Ihre Abfälle in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallsammelbehältern.
Vielen Dank
Ihre Friedhofsverwaltung
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Gemeindeverwaltung Wartenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg
WARTENBERG · Da die Kfz-Zulassungsstelle – Außenstelle Wartenberg zum 17.04.2020 geschlossen wurde, fällt für Sie eine Serviceleistung im Wartenberger Rathaus weg. Wir werden deshalb für Sie unsere Öffnungs- bzw. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung ausweiten. Wir sind für Sie wieder mittwochs von 07:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag Nachmittag bereits ab 13:00 Uhr für Sie da.
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt jedoch zunächst weiterhin die Regelung, dass Ihre Anliegen nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Sie können einen Termin per Telefon oder per e-Mail vereinbaren.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist und auch nicht erfolgt.
Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im April 2020
Bedingungen nicht mehr umsetzbar ...
Somit ist die Kfz-Zulassungsstelle im Rathaus dauerhaft geschlossen
WARTENBERG · Damit sind fortan keine An-, Um- oder Abmeldungen von Autos im Wartenberger Rathaus mehr möglich. Zulassungen und die Prägung von Kennzeichen erfolgen künftig nur noch bei den Hauptstellen in Lauterbach und Alsfeld sowie den bekannten Außenstellen.
„Ich habe am Donnerstag den auch vom Landkreis unterschrieben Aufhebungsvertrag aus der Kreisverwaltung erhalten“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. „Damit trennen wir uns nun leider dauerhaft von der Kfz-Zulassung. Ich habe immer für den Erhalt der Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle im Wartenberger Rathaus gekämpft. Doch die vom Landkreis geforderten Bedingungen waren für uns so nicht mehr umsetzbar und damit nicht haltbar. Ich danke allen Kunden für die Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen sowie meinen Mitarbeitern für den stets kundenorientierten und tagtäglichen Service.“
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Seit dem Jahr 2001 befand sich die Außenstelle der Kfz-Zulassungsbehörde des Landrates des Vogelsbergkreises im Rathaus der Gemeinde Wartenberg. Doch in den vergangenen Jahren war das Serviceangebot immer wieder Gegenstand intensiver und kritischer Erörterung in den Haushaltsberatungen einzelner Fraktionen und auch in den Haushaltssitzungen der gemeindlichen Gremien. Grund hierfür war, dass die Hälfte der im Bereich der Kfz-Zulassung erhobenen Gebühren an den Vogelsbergkreis abgeführt werden musste. Damit konnten die im Rathaus durch die Kfz-Zulassung entstandenen Personalkosten jedoch nicht umfänglich gedeckt werden. Nur die Einnahmen aus der gleichzeitig betriebenen Schilderprägung verhinderten einen dauerhaft defizitären Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle.
Zuletzt wurde die Diskussion über den Weiterbetrieb der Wartenberger Zulassungsstelle intensiviert durch die Forderung des Landkreises, die bereits im Jahr 2015 reduzierten Öffnungszeiten in Wartenberg wieder auszuweiten. Der Gemeindevorstand widersprach einer Einflussmöglichkeit des Landkreises auf die Öffnungszeiten des Wartenberger Rathauses und sah für das Vorgehen des Landkreises auch keine rechtliche Grundlage. Im direkten Vergleich zur Hauptstelle, aber auch den anderen Außenstellen, hatte Wartenberg bis zuletzt mit die umfangreichsten Öffnungszeiten und wurde überwiegend von nicht in Wartenberg wohnenden Personen sowie in erheblichem Umfang auch von Autohäusern und Zulassungsdiensten aus dem Landkreis Fulda und dem gesamten Vogelsberg genutzt. Insgesamt rund 3.400 Zulassungsvorgänge im Jahr 2019, davon 1.875 Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen inkl. Kurzzeitkennzeichen, 1.235 Außerbetriebsetzungen und 290 sonstigen Zulassungsvorgänge (technische Änderungen, Ersatzdokumente, etc.) zeigen, wie beliebt doch die Zulassungsstelle in Wartenberg bis zuletzt war.
Der nun von beiden Seiten unterschriebene Aufhebungsvertrag setzt einen Schlussstrich unter einen langwierigen Diskussionsprozess mit dem Vogelsbergkreis. Während der coronabedingten Rathausschließung hatte die Wartenberger Außenstelle bis zuletzt in dringenden Fällen für Wartenberger Bürger oder ortsansässige Unternehmen und Betriebe weiterhin eine Kfz-Zulassung ermöglicht. Bericht→ Pressestelle Gemeinde |
Ankündigung
Für die 1949 errichtete 110-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerken Petersberg und Lauterbach ist ein Neubau in bestehender Trasse erforderlich.
Im Zuge des Neubaus ist vorgesehen, den Leitungsabschnitt in Petersberg als Erdkabel aus Petersberg heraus bis zum Mast 11 an der BAB 7, südlich des Ratsplatzes Rauschenberg zu verlängern. Die bestehende Freileitung in diesem Bereich wird abgebaut. Die Ortslage Gläserzell soll einschließlich der Kreuzung des Fuldatals ebenfalls verkabelt werden. Im weiteren Verlauf soll die Freileitung in der bereits bestehenden Trasse neu gebaut werden. Im Genehmigungsverfahren sind auch die artenschutzrechtlichen Bedingungen zu klären. Dazu sind im Bereich der Trasse Untersuchungen vor Ort vorgesehen, bei denen die Vorkommen diverser Artengruppen kartiert werden. Im Zeitraum März bis August 2020 werden daher mehrfach Biologen im Trassenabschnitt zwischen Fulda und Lauterbach vor Ort sein. Derzeit werden gekennzeichnete schwarze Folien in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Trassenkorridors ausgelegt, die in der Reptilien-Aktivitätszeit kontrolliert werden. Voraussichtlich ab April werden sogenannte Tubes (rechteckige Holzkästen von etwa 40 cm Länge) in Sträuchern und Bäumen aufgehängt, die auf Besatz durch Haselmäuse überprüft werden.
Die von Avacon beauftragten Biologen sind aufgefordert, Einschränkungen der landwirtschaftlichen oder sonstigen Nutzung auf den Grundstücken zu vermeiden. Wir bitten Grundstückseigentümer, Anwohner und Bürger, die für die Untersuchungen notwendigen Gegenstände vor Ort zu belassen. Nach Abschluss der Untersuchungen werden alle Materialien selbstverständlich restlos aus dem Gelände entfernt.
Bei Fragen, Mitteilungen oder Hinweisen zu den Kartierungen, bitten wir um Benachrichtigung an die ...
Avacon Netz GmbH
Herrn Wolfgang Dee
Watenstedter Weg 75
38229 Salzgitter
+49 (0)5341 - 221-333 61 |
Für den gemeindlichen Bauhof
Neue Ausstattung
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat ihren Fahrzeugpark im Bauhof ergänzt und modernisiert. Bereits Anfang des Jahres nahmen Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Bauhofleiter Marco Stein einen Ford Transit Connect entgegen. Das Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen ist vielseitig einsetzbar und hat den Praxistext in den vergangenen drei Monaten bestens bestanden. Das zusätzliche Fahrzeug ermöglicht mehr Effektivität bei den Arbeitseinsätzen, so der Bürgermeister.
→ mehr erfahren | ||
Das Fahrzeug sollte eine Größe aufweisen, die dem benötigten Einsatzzweck entspricht, sich funktional einrichten lässt und noch ein Restvolumen für den Transport von
Materialen, wie z.B. Wasserzähler oder Reparaturartikel bereithält. In dem Fahrzeug ist Werkzeug für kleinere handwerklichen Tätigkeiten sowie alle erforderlichen
Gerätschaften für den schnellen Einsatz bei Wasserrohrbrüchen deponiert. Außerdem werden mit dem neuen PKW Fahrten für kleinere Reparaturen bzw. „Handwerkerfahrten“ in
gemeindliche Mietgebäude, zum Wartenberg Oval, in die Kindergärten, ins Rathaus sowie zum Wasserzählerwechsel getätigt.
Darüber hinaus wird das Fahrzeug aber auch von allen gemeindlichen Mitarbeitern für die Anreise zu Weiterbildungsveranstaltungen genutzt. „Hier zeigt sich die Vielseitigkeit des Autos“, so Bauhofleiter Marco Stein. „Früher hatten die Mitarbeiter hierzu ihren privaten PKW genutzt, das entfällt nun.“ Die Beschaffung des zusätzlichen Bauhoffahrzeuges war im Haushalt 2019 vorgesehen, rund 21.000,-€uro wurden nun investiert.
Anfang März musste zudem kurzfristig Ersatz für den gemeindlichen Winterdienst beschafft werden: Der inzwischen 17 Jahre alte Heckanbaustreuer befand sich trotz regelmäßiger Wartung durch den jahrelangen Einsatz von Streusalz in einem Zustand, der nun eine Neubeschaffung erforderlich machte. Jegliche Reparaturkosten hätten den Restwert des Streuers überstiegen. Die Investitionskosten lagen hier bei rund 6.000,-€uro.
Insgesamt investierte die Gemeinde Wartenberg mit den beiden Neubeschaffungen einen Gesamtbetrag von rund 27.000,-€uro. Besonders freut es Dahlmann, dass beide Beschaffungen über regionale Unternehmen abgewickelt werden konnten. Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg |
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters
Herrn Karl Völler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie
Die für Mittwoch geplante Bürgerversammlung wird abgesagt
WARTENBERG · In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird die für Mittwoch, den 18. März 2020 geplante Bürgerversammlung abgesagt und auf einen noch nicht näher bestimmten Termin verschoben.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie haben wir uns zu diesem Schritt entschieden. Die Gefahr einer Virusübertragung bei großen Menschenansammlungen, insbesondere in geschlossenen Räumen, kann nicht sicher beurteilt werden.
Große Veranstaltungen können aber dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten.
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am 07.03.2020 wurde in der Landenhäuser Straße vor Haus-Nr. 2-4 ein USB-Stick gefunden.
Der Fundgegenstand kann vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Klaus Schäfer
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2020
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
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Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Joachim Schrimpf
F. d. R.: - Bürgermeister - |
Während den Faschingsveranstaltungen vom 24.01.-26.01.2020 im Wartenberg Oval sind folgende Gegenstände liegengeblieben:
Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 15.01.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Ehemaliger Gasthof „Zum Löwen“
Der Kaufvertrag müsse allerdings vom Nachlassgericht entsprechend nachgenehmigt werden
ANGERSBACH - In Bezug auf den Kauf des früheren Gasthof Löwen im Wartenberger Ortsteil Angersbach geht die Gemeinde die nächsten Schritte. „Ich habe den Kaufvertrag diese Woche unterschrieben“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Der Kaufvertrag müsse allerdings vom Nachlassgericht entsprechend nachgenehmigt werden, so dass der formale Kauf noch durchaus mehrere Monate dauern würde. Die Immobilie wurde in den letzten eineinhalb Jahren im Rahmen eines Nachlassverfahrens vermarktet.
„Wir haben entsprechende Mittel in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden 2021 das Gebäude abreißen“, so der Bürgermeister weiter. Gegen den Abriss des gesamten Gebäudekomplexes bestünden in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege keine grundsätzlichen Bedenken. Eine entsprechende Bauvoranfrage beim Kreisbauamt sei nach einem Ortstermin im Sommer 2019 unter Beteiligung des Kreisbauamtes, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Gemeindeverwaltung positiv beschieden.
Die Gemeinde Wartenberg würde das Gebäude erwerben um das zentral gelegene Grundstück zunächst für die Gemeinde Wartenberg zu sichern und eine Flächenbevorratung vorzunehmen. Die Wartenberger Gemeindevertretung hatte Ende Oktober 2019 beschlossen, das zentral im Ortsteil Angersbach gelegene und unter Denkmalschutz stehende Objekt in der Lauterbacher Straße 2 (Gasthof „Zum Löwen“/Ahlwirts) zu erwerben und anschließend abzureißen.
Bericht→ Pressestelle Gemeinde
Widerspruchsrecht Meldedaten
Gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Parteien, Wählergruppen u.a.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als Download für Sie bereit.
Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.
Wartenberg, den 20.01.2020
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
- Bürgermeister -
60. Hessentag vom 05. Juni bis 14. Juni 2020 in Bad Vilbel
Anmeldung zum Hessentagsfestzug am 14. Juni 2020
Am 14. Juni 2020 findet der Hessentagsfestumzug anlässlich des 60. Hessentages statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Wir bringen Hessen auf die Bühne“ steht. Sollte bei Vereinen Interesse an der Teilnahme am Hessentagsfestzug bestehen, bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung Wartenberg, damit wir die Anmeldeunterlagen zusenden können. Das Kontingent des Vogelsbergkreises wurde von der Hessischen Staatskanzlei auf 5 Gruppen festgelegt. Die Auswahl liegt in Zuständigkeit des Vogelsbergkreises und wird nach Datumseingang der Anmeldung vorgenommen. Anmeldeschluss bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg ist der 15.01.2020 und zu spät eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
„Die Sternsinger kommen!“
hieß es auch in diesem Jahr wieder im Rathaus der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG - Mit dem Kreidezeichen “20*C+M+B+20“ haben die Kinder in den Gewändern der Heiligen Drei Könige den Segen „Christus segne dieses Haus“ gebracht und sammelten für Not leidende Kinder in aller Welt.
Bürgermeister Dr. Dahlmann freute sich über den Besuch und bedankte sich mit einer Spende.
Bericht→ Pressestelle Gemeinde
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
einblenden | |
Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F.d.R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
+49 (0)6641 - 96 98-19 |
oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.
Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung
Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I
Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 10.10.2019
(Siegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,
die Gemeinde Wartenberg ist auf Ihre Mithilfe angewiesen.
In der Vergangenheit kommt es immer öfters zu illegalen Müllentsorgungen im Gemeindegebiet.
In den letzten Wochen wurden Rigips-Platten im Bereich am „Rinkberg“ im Ortsteil Angersbach, Fremdmüll (Salatreste, etc.) in den öffentlichen Mülleimern sowie eine große Menge an Tomaten inkl. Verpackungsmaterial am Waldrand im Bereich „In den Steinichten Gärten“ im Ortsteil Angersbach aufgefunden.
Illegale Müllentsorgungen, wo kein Verursacher ermittelt werden kann, müssen durch den Bauhof der Gemeinde Wartenberg beseitigt / entsorgt werden.
Die Kosten für die Entsorgung muss dann natürlich die Gemeinde Wartenberg, und somit die Allgemeinheit, tragen.
Wir bitten deshalb um Ihre Mithilfe. Wenn Sie irgendwelche Beobachtungen gemacht haben, teilen Sie diese bitte dem Team aus dem Rathaus mit. Nur dann können Verursacher ermittelt und rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Helfen Sie uns, dass unser Gemeindegebiet sauber bleibt und nicht durch illegale Müllentsorgungen verschandelt wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihr Team aus dem Rathaus
Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 23.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
In der Hausarztpraxis Wartenberg ist eine Männerweste liegen geblieben.
Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Berufsausbildung zur/m
Verwaltungsfachangestellte/n
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg stellt zum 01.08.2020 eine/einen Auszubildende/n (w/m/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten ein.
Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.950 Einwohner in zwei Ortsteilen. Sitz der Verwaltung ist im Ortsteil Angersbach.
Das Aufgabenspektrum der Gemeindeverwaltung deckt dabei alle klassischen Leistungen einer Kommunalverwaltung ab (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Bauabteilung, Gemeindekasse, Steueramt u.v.m.).
Zudem befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wartenberg eine Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.
Wir bieten eine interessante und vielseitige Ausbildung in einem kleinen Team mit derzeit 11 Angestellten im Rathaus.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Vogelsbergschule in Lauterbach und der Seminarabteilung des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Fulda absolviert.
Unsere Erwartungen an die Bewerber ...
Interessiert Sie das Ausbildungsangebot, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis),
gerne auch als e-Mail in PDF.Dateiformat bis zum 03. November 2019 an ...
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform nur in Kopie ohne Bewerbungsmappen ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
weitere iNFO's ...
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist seit dem 09.09.2019 geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Das Waschgeschirr in allen Ehren
gewohntermaßen auszuleeren,
war früher üblich in Stadt und Land,
weil Umweltschutz noch unbekannt.
(frei nach Wilhelm Busch)
Schon des Öfteren haben wir darauf hingewiesen, es gerät aber immer wieder in Vergessenheit. Straßensinkkästen sind weder Abfallbehälter für Speisereste noch Einleitestellen für Putzwasser. Speisereste in den Reinigungseimern der Straßensinkkästen sind nicht nur ein hygienisches Problem sondern sie ziehen erfahrungsgemäß auch Ungeziefer (möglicherweise sogar Ratten) an.
Es ist deshalb unverständlich, dass diese Entsorgungsmethode noch immer von einer ganzen Reihe von Haushalten praktiziert wird. Offenbar werden Töpfe oder Schüsseln mit Speiseresten in Straßensinkkästen entleert, um Verstopfungen der Hausanschlussleitung zu vermeiden. Gegen diese Unsitte ist offenbar kein „Kraut“ gewachsen, denn selbst direkte schriftliche Hinweise an entsprechende Haushalte nutzen dabei wenig. Aus seuchenhygienischen Gründen sollte deshalb auch die Nachbarschaft ein wenig auf solche Verfahrensweisen achten und vielleicht ab und zu ein wenig Zivilcourage zeigen.
Ein weiteres Problem ist das Ausleeren von Eimern mit Putzwasser in Straßeneinläufe. Im Bereich der Gemeinde Wartenberg gibt es verschiedene Entwässerungssysteme. In Bereichen mit Mischkanalisation ist dies noch unproblematisch. Anders aber in Bereichen mit Trennsystem. Hier gelangen dann belastete Abwässer über die Regenwasserkanäle direkt in das offene Gewässer. Es ist deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich unzulässig, Abwässer, die auf einem Grundstück anfallen, über die Straßenentwässerung zu beseitigen. Dies ergibt sich beispielsweise auch eindeutig aus § 5 der Straßenreinigungssatzung.
Bevor wir aber Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wollen wir, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf diesem Wege versuchen, Ihnen die Problematik zu verdeutlichen. Abgesehen davon, dass die „mittelalterliche Abwasserbeseitigung“ über die Ortsstraßen zum Anfang des 21. Jahrhunderts nun wirklich der Vergangenheit angehören sollte, können Gewässerverunreinigungen, die hierdurch entstehen, fatale Folgen haben. Ein Entzug der Einleitererlaubnis für Regenwasserkanäle in offene Gewässer hätte Investitionen in Millionenhöhe zur Folge, die letztlich von den Bürgern aufgebracht werden müssen.
Deshalb: Speisereste gehören aus seuchenhygienischen Gründen, sonstige verschmutzte Abwässer aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes nicht in den Sinkkasten der Straßenentwässerung.
Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.
Als Grundsatz gilt:
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.
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Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte: An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen. Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen solche anderen Geräte allerdings benutzen.
Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt.
Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot, allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen.
An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.
Nachtruhe: Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.
Fahrzeuge: Verboten ist:
Tiere: Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.
Allgemeine Ausnahmen:
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen. |
In der jüngeren Vergangenheit haben wir festgestellt, dass hinsichtlich des Haltens und Parkens es bei vielen Verkehrsteilnehmern Unklarheiten gibt. Zudem sind wiederholt Beschwerden über „Falschparker“ beim Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg eingegangen. In einigen Bereichen des Gemeindegebietes (z. B. Schule, Kindergärten, Arztpraxis) haben sich kritische Parksituationen entwickelt, die nicht länger hinnehmbar sind. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind damit nicht mehr gewährleistet.
Die Gemeinde Wartenberg informiert daher alle Bürgerinnen und Bürger darüber, dass ab sofort der ruhende Verkehr im gesamten Gemeindegebiet kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet werden. Ziel ist es dabei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch weiterhin zu garantieren.
Bitte achten Sie daher auf die Beschilderungen vor Ort und überprüfen Sie Ihr konkretes Parkverhalten. Insbesondere das Parken auf Gehwegen, das Parken entgegen der Fahrtrichtung, das Ignorieren von eingeschränkten und/oder absoluten Halteverboten sowie das unberechtigte Nutzen von landwirtschaftlichen Wegen sind beispielhafte Ordnungswidrigkeiten, die künftig geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
- Bürgermeister -
Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal · Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen. Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.
Brennholz aus dem Gemeindewald kann bestellt werden. Bestellungen werden durch Herrn Stefan Heyar (Revierförster) unter ...
+49 (0)160 - 47 06 714 |
bis zum 01.08.2019 entgegengenommen. Die Mindestbestellmenge liegt bei 5 Festmeter.
Die Abgabe von Brennholz erfolgt als Kranlänge (Stammlänge: ca. 3 Meter) frei Waldstraße zu folgenden Preisen (inkl. MwSt.)
Buchenbrennholz kann leider nur sehr eingeschränkt und in geringen Mengen angeboten werden.
Der erste Förderzeitraum (5 Jahre) der Agrarumweltmaßnahmen (z.B. vereinbarter Mahdtermin, keine Düngung usw.) des Landes Hessen (HALM) endet zum 31.12.2019. Bewirtschafter, deren Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt auslaufen, haben die Möglichkeit für 2020 Neuanträge zu stellen. Ausschlussfrist ist hier der 01.10.2019.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter ...
+49 (0)6641 - 977-35 00 |
Hinweise zur Briefwahl
Wie und wo kann ich die Briefwahl beantragen?
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Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden.
Am einfachsten geht das mit dem Antragsformular auf der übersandten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigte. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde (Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg) geschickt werden oder direkt im Rathaus abgegeben werden.
Der Antrag kann auch ohne Verwendung eines Formulars schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung als gewahrt. Damit die Antragstellerin, der Antragsteller identifiziert werden kann, benötigt das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Für die Antragstellung per E-Mail weisen wir darauf hin, dass die dort eingestellten Daten unverschlüsselt übermittelt werden und insofern dem Datenschutz keine Rechnung getragen ist.
Die Gemeinde Wartenberg stellt als besonderen Service in ihrem Internetangebot (www.Gemeinde-Wartenberg.de) ein elektronisches Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereit. Die Übermittlung der Daten in diesem elektronischen Formular erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schließlich können die Briefwahlunterlagen auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt mündlich beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können. Im Rathaus besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt vor Ort zu tätigen.
Öffnungszeiten des Rathauses Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag
von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag (auch) für einen Anderen stellen will? Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragstellung das Formular auf der Wahlbenachrichtigung benutzt wird: Dort ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für Andere abholen? Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Das heißt, sie werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene (Urlaubs-, Klinik-, Kur-) Adresse gerichtet. Eine Abholung durch Bevollmächtigte ist möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeber auftritt. Dies muss der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien- und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch durch selbsternannte Wahlhelfer möglichst ausgeschlossen werden.
Wann sollte der Antrag gestellt werden? Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden: Postlaufzeit zum Wahlamt, die dortige Bearbeitungsdauer, Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel benötigt und schließlich der Rücktransport zum Wahlamt, per Post, Boten oder persönlich, so dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegt.
Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wann ist der letzte Antragstermin? Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 25. Mai 2019, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden.
Kann mir geholfen werden, wenn ich nicht (mehr) lesen oder schreiben kann? Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. In diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.
Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein? Der Wahlbrief muss, unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie gegebenenfalls selbst begleichen. Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Das bei den Kinderspielplätzen praktizierte Sicherheitskonzept garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit. Zunächst wird schon beim Erwerb und Aufbau neuer Spielgeräte auf deren normgerechte Beschaffenheit geachtet. In regelmäßigen Abständen kontrolliert der Bauhof Spielgeräte sowie den allgemeinen Zustand der Spielplätze. Grundlage dafür ist eine innerbetriebliche Dienstanweisung, die den gesetzlichen Bestimmungen bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung entspricht.
Außerdem wird seit Jahren zusätzliche eine unabhängige sicherheitstechnische Überprüfung seitens der DEKRA durchgeführt. Die diesjährige Überprüfung der DEKRA hat im April stattgefunden. Dabei wurden keinerlei technische Mängel festgestellt. Alle Kinderspielplätze entsprechen den technischen Anforderungen, die an Spielplätze gestellt werden. Wir freuen uns sehr darüber, dass Ihre Kinder auf den gemeindlichen Spielplätzen gut aufgehoben sind. Sollten Ihnen Mängel bei einem Besuch auf den Spielplätzen auffallen, scheuen Sie sich nicht davor uns Bescheid zu geben, dass etwas nicht in Ordnung ist. Wir werden uns dann darum kümmern.
Sportentwicklungsplan der Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis
Der Vogelsbergkreis erstellt derzeit zusammen mit den Gemeinden und Städten im Kreis einen Sportentwicklungsplan. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in unserer Gemeinde und im Vogelsbergkreis zu verbessern. Dabei sollen neben dem Sport in den Schulen und in den Sportvereinen auch der Freizeitsport und Sport und Bewegung im öffentlichen Raum betrachtet werden. Nachdem im letzten Jahr die Bevölkerung, die Schulen und Sportvereine befragt wurden, sollen nun für die Gemeinden und Regionen im Vogelsbergkreis Ziele und konkrete Empfehlungen erarbeitet werden.
Hierzu laden wir alle Interessierten herzlich ein.
Die Workshops werden in vier Regionen durchgeführt. Wartenberg bildet mit den Städten Lauterbach und Schlitz die Planungsregion OST.
Für unsere Gemeinde findet der Auftaktworkshop am
Samstag 11.05.2019 von 09:00 bis 16:00 Uhr
in Lauterbach, Schule an der Wascherde, statt.
Wahlergebnis
Stimmen zur Gemeindevertretung
Stimmenverteilung
Stimmen |
Prozent |
||
---|---|---|---|
CDU - Stimmen
|
4.629 | 14,28 % | |
Lukas Kaufmann, CDU | 928 | 20,04 % | |
Wolfgang Schleiter, CDU | 904 | 19,53 % | |
Christof Keller, CDU | 753 | 16,27 % | |
Hartmut Gohlke, CDU | 830 | 17,93 % | |
Matthias Keller, CDU | 659 | 14,24 % | |
Rolf Vatterodt, CDU | 555 | 11,99 % | |
SPD - Stimmen
|
12.701 | 39,19 % | |
Rainer Gröger, SPD | 1.226 | 9,65 % | |
Gabriele Oestreich-Renker |
1.305 | 10,27 % | |
Andreas Schmelzer, SPD | 1.227 | 9,66 % | |
Uwe Günzel, SPD | 1.032 | 8,13 % | |
Wolfgang Post, SPD | 1.160 | 9,13 % | |
Dieter Schwing, SPD | 715 | 5,63 % | |
Karsten Ittmann, SPD | 994 | 7,83 % | |
Joachim Schrimpf, SPD | 664 | 5,23 % | |
Dittmar Happel, SPD | 947 | 7,46 % | |
Thomas Schindler, SPD | 709 | 5,58 % | |
Claudius Rott, SPD | 607 | 4,78 % | |
Gerald Trabandt, SPD | 520 | 4,09 % | |
Lutz Koch, SPD | 498 | 3,92 % | |
Helmut Huber, SPD | 566 | 4,46 % | |
Steffen Klingel, SPD | 531 | 4,18 % | |
FWGW - Stimmen
|
15.082 | 46,53 % | |
Bernd Wahl, FWGW | 1.590 | 10,54 % | |
Manfred Höll, FWGW | 1.137 | 7,54 % | |
Thomas Dörr, FWGW | 1.044 | 6,92 % | |
Oliver Wahl, FWGW | 969 | 6,42 % | |
Ottmar Wahl, FWGW | 1.153 | 7,64 % | |
Ulrich Möller, FWGW | 1.030 | 6,83 % | |
Jörg Kircher, FWGW | 813 | 5,39 % | |
Stephan Kimpel, FWGW | 790 | 5,24 % | |
Martin Hofmann, FWGW | 684 | 4,54 % | |
Carolin Keller, FWGW | 783 | 5,19 % | |
Jürgen Wahl, FWGW | 685 | 4,54 % | |
André Weiß, FWGW | 768 | 5,09 % | |
Gerhard Schad, FWGW | 750 | 4,97 % | |
Ulrich Lorey, FWGW | 512 | 3,39 % | |
Rudolf Weiß, FWGW | 681 | 4,52 % | |
Martin Stock, FWGW | 616 | 4,08 % | |
Florian Höll, FWGW | 635 | 4,21 % | |
Frank Hohmeier, FWGW | 442 | 2,93 % |
Wahlbeteiligung 57,88 %
für Landenhausen
Stimmen zum Ortsbeirat
Stimmenverteilung
Stimmen |
Prozent |
||
---|---|---|---|
CDU - Stimmen
|
765 | 24,49 % | |
Matthias Keller, CDU | 259 | 33,86 % | |
Christof Keller, CDU | 258 | 33,73 % | |
Lukas Kaufmann, CDU | 248 |
32,42 % |
|
SPD - Stimmen
|
973
|
31,15 %
|
|
Joachim Schrimpf, SPD | 336 | 34,53 % | |
Gerald Trabandt, SPD | 185 | 19,01 % | |
Dieter Schwing, SPD | 254 | 26,10 % | |
Bettina Weber, SPD | 198 | 20,35 % | |
FWGW - Stimmen
|
1.386 | 44,37 % | |
Alfred Lerg, FWGW | 354 | 25,54 % | |
Karl Heinrich Füg, FWGW | 281 | 20,27 % | |
Florian Höll, FWGW | 245 | 17,68 % | |
Rudolf Weiß, FWGW | 219 | 15,80 % | |
André Weiß, FWGW | 287 | 20,71 % |
Wahlbeteiligung 59,22 %
Quelle→ Votemanager
Wahlergebnis
Stimmen zum Kreistag
Gemeinde Wartenberg
Wahlberechtigte 3.247
Wähler/innen 1.874 57,71 %
Briefwahl 319
Wahlergebnis
Stimmen aus Angersbach
Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte 1.109
Wähler/innen 498 44,91 %
Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte 1.007
Wähler/innen 486 48,26 %
Wahlergebnis
Stimmen aus Landenhausen
Mehrzweckraum Kiga, OT Landenhausen I
Wahlberechtigte 542
Wähler/innen- 277 51,11 %
Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte 589
Wähler/innen 294 49,92 %
Quelle→ Votemanager
Bebauungsplan Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 31.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“.
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Bauverwaltung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg während den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Wartenberg, den 29.11.2019
(Dienstsiegel) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen
(3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen
Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen→ hier
Am 18.11.2019 wurde in der Straße „Hainigweg“ in Angersbach ein Regenschirm gefunden. Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Nach einer Veranstaltung am 16.11.2019 wurde ein buntes Halstuch im Wartenberg Oval gefunden.
Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
... genauer gesagt: der Holzbock
Das Weichholz des "Rähm" zwischen Fassade und Dach ist nicht mehr zu retten und muss ausgetauscht werden
ANGERSBACH · Und da sich dazu ein Pilz im Gebälk einnistete, wurde die Sanierung der Rathausfassade erst einmal gestoppt, um das genaue Ausmaß der Schäden zu untersuchen und eine neue Kostenkalkulation für die Baumaßnahme, die zum überwiegenden Teil aus Mitteln der "Hessenkasse" finanziert wird, zu erstellen. Soviel ist jetzt bereits sicher: Die notwendigen Arbeiten am Rathaus werden aufwendiger und teurer als bisher eingeschätzt wurde.
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Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Michael Seifert aus der Bauverwaltung erläuterten im Gespräch mit unserer Zeitung den aktuellen Sachstand. 75.000,- €uro wurden für die Sanierung der Rathausfassade in den Haushalt eingestellt, von denen 66.000,- €uro aus der "Hessenkasse" stammen. Mit der Sanierung der Fassade des Rathauses wurde planmäßig im August begonnen.
Das Fachwerkhaus wurde um das Jahr 1800 erbaut und steht unter Denkmalschutz. Ursprünglich war es ein landwirtschaftliches Anwesen und hat im Laufe der Zeit einige Nutzungsänderungen erfahren. Das Haus dient schon seit Langem als Rathaus, früher befand sich im Obergeschoss noch die Wohnung des Bürgermeisters. Im Jahr 1991 wurde es zuletzt umgebaut. Der Keller wurde tiefergelegt, um das Gemeindearchiv aufnehmen zu können, die Sparkassenfiliale, die sich darin befand, wurde aufgegeben und im ersten Obergeschoss der Sitzungssaal eingebaut. Nun sollte die Fassade renoviert werden. Die Arbeiten an der verschindelten Giebel- und Rückseite wurden auch planmäßig im September abgeschlossen. Anfang Oktober, so berichtete Dahlmann, sei begonnen worden, die Farbe vom Fachwerk an der Straßenseite sowie an der östlichen Giebelseite zu entfernen. Hierbei habe sich gezeigt, dass sich das Fachwerkgebälk in Teilbereichen nicht mehr in dem Zustand befindet, den die gestrichenen Balken vermuten ließen.
Zunächst wurde festgestellt, dass sich der sogenannte "Rähm", der den oberen waagrechten Abschluss der Fassadenwand zur Bundesstraße hin bildet, mit einem aktiven Hausbock befallen ist. An den freigelegten Balken sind deutlich noch frische Fraßspuren und die Gänge zu erkennen, die die Larven in das Holz gefressen haben. Ausschließlich jene Teile sind befallen, die aus Weichholz (Nadelholz) bestehen. Die Eichenbalken, aus denen das Haus überwiegend besteht, sind zu hart für den Holzbock, er konnte nicht darin eindringen. Dieser Rähm trägt den Dachstuhl und hat zugleich eine haltende Aufgabe. Es wurde bereits ein Statiker hinzugezogen. Seines Erachtens müsse der Rähm erneuert werden, so der Rathauschef, da der Holzbockbefall in großen Teilen wesentliche Abschnitte der Konstruktion betreffe. Um den Rähm zu erneuern, müsse das Dach gesichert und komplett angehoben werden. An Varianten, wie das geschehen kann, werde noch gearbeitet. Auch habe sich gezeigt, dass die Dacheindeckung starke Auflösungserscheinungen zeige. Der beauftragte Statiker empfehle nach dem derzeitigen Stand, die Dachsparren zu verstärken oder über eine Erneuerung des Dachstuhls und der Dacheindeckung nachzudenken, bevor der Rähm erneuert wird. Des Weiteren sei das Fachwerk an der östlichen Giebelseite teilweise mit einem Pilz befallen, dessen Sporen bis in die Balken und in zwei Fenster eingedrungen seien. Und in die Schwellen, mit denen das Fachwerk auf dem Fundament aufliegt, ist teilweise Wasser eingedrungen. Es ist bereits geworden, die Schwellen zu reparieren.
Nun arbeite ein Gutachter an einem konkreten Sanierungsvorschlag, so Dahlmann weiter, ein Kostenvoranschlag werde folgen. Die WI Bank habe aber signalisiert, so der Bürgermeister, dass sie die Mittel aus der "Hessenkasse" aufstocken werde. Die mit den Zimmerarbeiten beauftragte Firma Intec GmbH aus Maar habe die Arbeiten erst einmal eingestellt. Wenn der Sanierungsvorschlag vorliegt, werde neu ausgeschrieben, sodass im Frühjahr weiter gearbeitet werden kann.
Das Gerüst an der Fassade wird wohl demnächst abgebaut, da es angemietet ist und Kosten verursacht. Der Bürgermeister und Bautechniker Seifert gehen davon aus, dass im Rathaus wie gehabt weitergearbeitet werden kann. Nur im Sitzungssaal könne es vorübergehend zu Einschränkungen kommen. Bericht→ Pressestelle Gemeinde |
1. Änderungssatzung
Über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 50 Abs. 1, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) in Verbindung mit § 67 Abs. 1, 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I. S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2666) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgende Satzung beschlossen:
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Artikel 1 § 3 erhält folgenden Wortlaut Veranstaltungsort, Dauer und Öffnungszeiten
(1) Der Wochenmarkt findet im Ortsteil Landenhausen in der Mittelstraße auf dem innerörtlichen Veranstaltungsplatz – Hof „Mittelstraße 8/10“ – Kindergarten / Gemeinschaftsraum statt.
(2) Der Wochenmarkt findet dienstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr statt. Soweit die Gemeinde Wartenberg in dringenden Fällen vorübergehend den Platz sowie die Markt- und Öffnungszeiten ändert, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 27.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.
+49 (0)1515 - 26 30 834 |
Klasse 3 der Mittelpunktschule Angersbach
Im Rathaus der Gemeinde Wartenberg
Am 18.09.2019 war die Klasse 3 der Mittelpunktschule Angersbach zu Besuch im Rathaus der Gemeinde Wartenberg. Mit vielen Fragen bepackt, ging es für die Schülerinnen und Schüler zu nächst einmal in den großen Sitzungssaal, wo der Bürgermeister die Klasse willkommen hieß. Anschließend erklärte der Bürgermeister den Kindern die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten der Gemeinde Wartenberg. Nach einer Fragerunde ging es dann weiter mit einem Rundgang durch das Rathaus, wobei die Arbeiten und Aufgaben der Verwaltung von Herrn Dr. Dahlmann und Herrn Schrimpf erklärt und gezeigt wurden. Als Erinnerung erhielt die Klasse ein Kfz-Kennzeichen mit der Aufschrift „KLASSE 3“ für die Tür des Klassenzimmers. Für die Schülerinnen und Schüler sowie das Team vom Rathaus war es ein interessanter und abwechslungsreicher Vormittag mit vielen Fragen und Antworten.
Foto & Bericht→ Pressestelle Gemeinde
Sonntag 09:30 Uhr
Am 15.09.2019 findet der Tag des Geotops in Großenlüder statt. Unsere Region ist davon auch betroffen und wird thematisiert. → weitere iNFO's
Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“ Wartenberg · Angersbach
(Gemarkung Angersbach · Flur 19 · Flurstücke)
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„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“ sowie der Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“, unmaßstäblich. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.09.2019 bis 20.09.2019 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5 öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Alle relevanten Planunterlagen zu dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 "Helmsgründchen finden Sie hier:
Folgende Änderungen wurden gegenüber dem bereits ausgelegten Entwurf vorgenommen: a) Ausschluss von Komposthaufen, Haufen für Grasschnitt sowie der Pflanzung standortfremder Gehölze in den privaten Grünflächen entlang des Grabens. b) Ausschluss von Wohngebäuden in einem Teil des Mischgebiets entlang der Bundesstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgt die erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form für die o.g. Dauer. Zu den geänderten Teilen liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: a. Hinweise des Amts für Bauen und Umwelt des Vogelsbergkreises, Abt. Wasser- und Bodenschutz, zum Uferbereich des Grabens. b. Hinweise des RP Gießen, Dez. 43.2, zum Immissionsschutz. Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplanentwurf abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindeversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Wartenberg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Wartenberg, den 27.08.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann konnte anlässlich einer Personalversammlung der Gemeinde Wartenberg gleich zwei neue Mitarbeiter in seinem Team begrüßen. Bereits zum 01.04.2019 wurde Herr Andreas Kehl als neuer gemeindlicher Bauhofmitarbeiter eingestellt und Herr Markus Wörner als Gewässerschutzbeauftragter bestellt.
Der 32jährige Wallenröder Andreas Kehl unterstützt ab sofort die Kollegen des gemeindlichen Bauhof in allen anfallenden Bauhofarbeiten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind zur Zeit u.a. die Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen und des Straßenbegleitgrüns, die Straßenunterhaltung und Heimatpflege. Durch sein umfangreiches Fachwissen ist er aber auch in vielen weiteren Bereichen des Bauhofes einsetzbar und sichert die Qualität der Bauhoftätigkeiten. Bürgermeister Dahlmann wünschte einen guten Start und hofft auf eine kollegiale Zusammenarbeit.
Als Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellte die Gemeinde Wartenberg Herr Dipl.-Bauingenieur Markus Wörner aus Angersbach. Mit Herrn Wörner hat die Gemeinde einen kompetenten Mitarbeiter berufen, der aufgrund seiner Ausbildung und seines hauptberuflichen Fachwissens beim Amt für Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Vogelsbergkreises , die durch das Wasserhaushaltsgesetz umzusetzenden Gewässerschutzmaßnahmen und deren Einhaltung gewährleistet. Dahlmann dankte ihm für die Bereitschaft, diese Tätigkeit im Gemeindegebiet Wartenberg zu übernehmen und begrüßte ihn herzlich im Team der Gemeinde.
Zum 01.08.2019 feierten gleich zwei Bedienstete der Gemeindeverwaltung ihr Dienstjubiläum. Frau Monika Dickel konnte an diesem Tag auf 40 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst zurück blicken, Herr Michael Zier auf 25 Jahre.
Frau Dickel startete ihre Ausbildung vor 40 Jahren bei der Gemeinde Wartenberg. Nach 8-jähriger Berufserfahrung in der allgemeinen Verwaltung absolvierte sie erfolgreich die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin im Jahr 1993 erfolgreich. Der Gemeindevorstand ernannte sie bereits 1991 zur Standesbeamtin, diese Aufgabe führt sie bis heute mit Freude aus. Viele weitere Ämter hat Frau Dickel in den letzten 40 Jahren übernommen. So war sie mehrere Jahre Schriftführerin der Gemeindevertretung und ist bis heute Gleichstellungsbeauftragt der Gemeinde Wartenberg. Ihr Tätigkeitsfeld reicht von Standesamt, Ordnungsamt, Bau- und Planungsrecht, Wirtschaftsförderung, innere Organisation und Arbeitssicherheit und vieles mehr. Bürgermeister Dahlmann bedankte sich in seiner Rede herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement. Von ihrem Wissen und Erfahrung profitierte die Gemeinde Wartenberg in den letzten 40 Jahren. Mit dem Dank des Gemeindevorstandes und auch der Kollegen überreichte Bürgermeister Dahlmann ein Geschenk, sowie die Jubiläumsurkunde und wünschte Frau Dickel für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit. Frau Dickel wird Ende September ihre Dienstzeit bei der Gemeinde Wartenberg beenden.
Herr Michael Zier, Kassenleiter der Gemeinde Wartenberg, begann seine Ausbildung am 01.08.1994 bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg. Nach nur eineinhalb Jahren nach Ende seiner Ausbildungszeit, nämlich im Herbst 1999 startete er bereits, mit einer Ausnahmegenehmigung die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt. Die Zulassung hierfür bedarf eigentlich einer mind. 4jährigen praktischen Verwaltungstätigkeit. Aufgrund personeller Engpässe in der Gemeindekasse, wurde Herr Zier zur Prüfung zugelassen und so konnte er nach erfolgreichem Abschluss im Jahr 2001 zum Kassenverwalter bestellt werden. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit führt er bis heute mit großem Fachwissen, hoher Leistungsbereitschaft und Engagement fort. Herr Zier war Mitglied des Personalrates und ehrenamtlicher Schriftführer der Gemeindevertretung. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt die Abwicklung der Personalkosten, das Sachgebiet Schwimmbad sowie die Erstellung der Jahresrechnungen, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung und vieles mehr. Bürgermeister Dahlmann stellte in seiner Rede zum Jubiläum die Bedeutung des 25-jährigen Wissens- und Erfahrungsschatz für die Gemeinde Wartenberg dar und dankte Herrn Zier, auch im Namen der Mitarbeiter der Gemeinde und der gemeindlichen Gremien, für die gute Zusammenarbeit. Dahlmann überreichte dem Mitarbeiter Zier ein Geschenk und die Jubiläumsurkunde der Gemeinde Wartenberg.
Bericht & Fotos→ Pressestelle Gemeinde
Unsere Besucher des Wochenmarktes haben es bereits gemerkt. Aus verschiedenen Gründen (das DorfBräuHaus hat seine Pforten für den Wochenmarkt geschlossen, Verkehrssicherheit und Busverkehr) gibt es seit dem 16. Juli 2019 daher einen neuen Wochenmarkt-Platz, nur wenige Schritte vom Vorherigen entfernt.
Das Wochenmarkt-Team und die Gemeinde Wartenberg haben sich viele Gedanken um die Weiterführung unseres Wochenmarktes gemacht.
So wird jetzt unser Dorfplatz vor dem Kindergarten/Feuerwehrhaus jeden Dienstag zwischen 09:00 und 11:00 Uhr zu unserem Wochenmarkt. Ein neues Ambiente, ein kleiner Café-Garten wo unsere Besucher auch weiterhin einen netten Plausch bei einem Tässchen Kaffee und einem leckeren Stückchen Kuchen nachgehen können. Auch bei schlechtem Wetter stehen wir nicht im Regen, der Gemeinschaftsraum steht uns hier jeder Zeit zur Verfügung inkl. der Sanitäreinrichtungen. Natürlich kommen auch zukünftig unsere Stamm-Anbieter mit Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Obst- & Gemüse, Blumen & Pflanzen, frischem Fisch, die Sparkasse und unser „kleiner Supermarkt“. Des Weiteren versuchen wir ständig „Neue-Anbieter“ für Sie zu finden, so ist z.B. Katja Wittmann mit ihren leckeren Likören, Gelees und Fruchtaufstrichen an jedem letzten Dienstag im Monat vor Ort. Feinkost & Antipasti Yonco/Eroglu ist nach den Sommerferien auch im festen Turnus bei uns und weitere werden folgen ...
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
… denn unser Wochenmarkt lebt nur, mit und durch Sie!
Ihr Wochenmarkt-Team
frisch & regional Bio-Produkte · Eier · Milch · Käse · Backwaren · Fleisch-& Wurstwaren · Fisch · Obst · Gemüse · Blumen · Pflanzen · Feinkost · Antipasti ... uvm.
Bauleitplanung der Gemeinde Wartenberg
Ortsteil Angersbach
Bebauungsplan Nr. 11.3 "Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“
3. Änderung
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 "Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ zu ändern.
(2) Die Lage des Bebauungsplans ist den Übersichtskarten zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Angersbach, Flur 12, die Flurstücke 172 tlw., 185/5, 185/6, 185/7, 185/8, 185/10. 185/11, 185/12, 185/14, 185/16, 185/17, 188/14 tlw., 188/15 tlw., 192/13, 192/14, 192/15, 193/8, 193/9, 195/23, 195/24 tlw., 195/26 tlw., 234/10, 234/11, 255/1 tlw.
(3) Wesentliche Planziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahlen, der maximal zulässigen Gebäudehöhen und der Baugrenzen um eine effizientere Grundstücksausnutzung für die Erweiterungs- und Ansiedlungsabsichten bereits ansässiger bzw. ansiedlungswilliger Betriebe ermöglichen zu können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(5) In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes (inkl. Begründung) in der Zeit vom 15.07.2019 – 16.08.2019 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit ist Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und schriftlich oder zu Protokoll zu äußern.
(6) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Wartenberg ein Planungsbüro mit der Planung und Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Wartenberg, den 03.07.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Klasse 3a der Mittelpunktschule
Im Rathaus der Gemeinde Wartenberg
Am 05.04.2019 war die Klasse 3a der Mittelpunktschule Angersbach zu Besuch im Rathaus der Gemeinde Wartenberg. Mit vielen Fragen bepackt, ging es für die Schülerinnen und Schüler zu nächst einmal in den großen Sitzungssaal, wo der Bürgermeister die Klasse willkommen hieß. Anschließend erklärte der Bürgermeister den Kindern die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten der Gemeinde Wartenberg. Nach einer Fragerunde ging es dann weiter mit einem Rundgang durch das Rathaus, wobei die Arbeiten und Aufgaben der Verwaltung von Herrn Dr. Dahlmann und der Auszubildenden Selin Yaman erklärt und gezeigt wurden. Als Erinnerung erhielt die Klasse ein Kfz-Kennzeichen mit der Aufschrift „KLASSE 3A“ für die Tür des Klassenzimmers. Für die Schülerinnen und Schüler sowie das Team vom Rathaus war es ein interessanter und abwechslungsreicher Vormittag mit vielen Fragen und Antworten.
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