... iNFO's zum Virus
Corona-Impfpflicht und die Menschenrechte
Angesichts des Anstiegs der COVID-19-Fälle in Europa überlegen immer mehr EU-Mitgliedstaaten, ob sie eine Impfpflicht einführen sollen. Außerdem wird jetzt die Rolle der EU bei einem koordinierten Vorgehen diskutiert.
Als Menschenrechtsorganisation kann die Civil Liberties Union for Europe die Mitgliedstaaten daran erinnern, welche Menschenrechtserwägungen zu beachten sind, bevor ein solches System eingeführt wird, aber solange einige dieser Erwägungen nicht eindeutig missachtet werden, können wir zu einzelnen Regelungen nicht Stellung nehmen. Das liegt daran, dass wir nicht über das notwendige medizinische und epidemiologische Fachwissen verfügen, um zu beurteilen, ob die jeweilige Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist.
1. Ab wann kann man von einer Impfpflicht sprechen? Verletzt die Impfpflicht unsere Grundrechte?
Wenn die Impf-Bestimmungen vorsehen, dass eine Person, die sich nicht impfen lässt, mit negativen Folgen wie Geldstrafen, dem Verbot des Zugangs zu bestimmten öffentlichen Räumen oder dem Verlust
des Arbeitsplatzes rechnen muss, handelt es sich um eine Impfpflicht. Solche Regelungen greifen unbestreitbar in unsere Grundrechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Achtung der
Privatsphäre, oder die Religionsfreiheit ein. Aber Rechte müssen immer gegeneinander abgewogen werden. In bestimmten Fällen können Rechte eingeschränkt werden, um die Rechte anderer oder
bestimmte legitime öffentliche Interessen zu schützen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das Verbot der Folter. In unserem Fall bedeutet dies, dass es immer illegal sein wird, Menschen
physisch dazu zu zwingen, sich impfen zu lassen. Eine andere Form der Verpflichtung, wie z. B. eine Geldstrafe, könnte jedoch je nach den Umständen und der Faktenlage vertretbar sein.
2. Kann die Europäische Union eine Impfpflicht anordnen?
Die Regierungen haben der Europäischen Union die Befugnis ("Zuständigkeit") übertragen, Entscheidungen in bestimmten Politikbereichen zu treffen, die die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur
Bekämpfung der aktuellen Coronavirus-Pandemie (die keine ist) betreffen (siehe Punkt 13). Darüber hinaus kann die EU die Regierungen bei der Koordination ihrer Bemühungen zur Bekämpfung von durch
Impfung vermeidbaren Krankheiten unterstützen (und tut dies auch). Allerdings ist die EU nicht befugt, Impfungen verbindlich vorzuschreiben. Innerhalb der Europäischen Union fällt die Impfpolitik
weiterhin in die rechtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.
3. Unter welchen Umständen ist eine Impfpflicht aus der Perspektive der Grundrechte gerechtfertigt?
Um gerechtfertigt zu sein, muss die Impfpflicht zunächst ein legitimes Ziel verfolgen. Die Liste der anerkannten legitimen Ziele umfasst den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Rechte
anderer. Zweitens muss es sich um ein geeignetes Instrument handeln, um dieses Ziel zu erreichen. Drittens muss sie zur Erreichung dieses Ziels auch notwendig sein. Und viertens muss sie in einem
angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel stehen (steht sie bei der Corona-Impfung (-Gentherapie) nicht im Verhältnis durch die massiven Nebenwirkungen bis hin zum Tod).
4. Sind die jetzt in Europa diskutierten Pläne für eine COVID-19-Impfpflicht gerechtfertigt?
Die Beurteilung, ob einzelne Impfvorschriften gerechtfertigt sind, erfordert nicht nur Fachwissen im Bereich der Menschenrechte, sondern auch im Bereich der Medizin und der Epidemiologie. Als
Menschenrechtsorganisation kann die Civil Liberties Union for Europe die Mitgliedstaaten darauf hinweisen, welche Menschenrechtserwägungen beachtet werden müssen, bevor sie ein solches System
einführen, aber solange einige dieser Erwägungen nicht konkret missachtet werden, sind wir nicht in der Lage, zu einzelnen Regelungen Stellung zu nehmen. Der Grund dafür ist, dass wir nicht über
das notwendige medizinische und epidemiologische Fachwissen verfügen, um zu beurteilen, ob eine entsprechende Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist.
5. Was könnte ein legitimes Ziel für eine Impfpflicht sein?
Die Staaten haben die Pflicht, das Leben und die Gesundheit aller Mitglieder der Gesellschaft zu schützen. Daher gilt der Schutz der Bevölkerung vor den direkten und indirekten Folgen einer
Epidemie (Krankheit, Tod, Zusammenbruch des Gesundheitssystems), beispielsweise durch die Entwicklung einer Herdenimmunität, als legitimes Ziel für eine Pflichtimpfung. Dabei ist folgendes zu
beachten: Die Regierungen sind zwar verpflichtet, die Menschen vor äußeren Gefahren zu schützen, sie haben aber nicht das Recht, sie vor ihren eigenen Entscheidungen zu schützen. Zur
Veranschaulichung: Staaten können berechtigt sein, eine Impfpflicht einzuführen, um die gefährdeten Mitglieder der Gemeinschaft zu schützen, die nicht geimpft werden können, aber
Impfvorschriften, die darauf abzielen, den Einzelnen auch gegen seine eigene Entscheidung gesund zu halten, wären nicht gerechtfertigt. Zur Klarstellung: Eine Impfpflicht mit dem alleinigen Ziel,
Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, gesund zu halten, ist nicht zu rechtfertigen. Eine Impfpflicht, die darauf abzielt, die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass diese Personen in so
großer Zahl erkranken, dass sie das Gesundheitssystem funktionsunfähig machen, kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein.
6. Wann kann ein Impfmandat als angemessen betrachtet werden?
Wann immer eine Regierung eine Maßnahme einführt, die in die Grundrechte eingreift, muss sie prüfen, ob die betreffende Maßnahme angemessen ist. Das bedeutet, dass die Maßnahme geeignet sein
muss, das legitime Ziel zu erreichen. Obligatorische Impfprogramme sind geeignete Maßnahmen, wenn die Impfungen nachweislich wirksam und sicher sind (bei COVID-19 sicher nicht). Impfungen gelten
als wirksam, wenn sie die Krankheit (oder zumindest einen schweren Krankheitsverlauf) verhindern können, und als sicher, wenn der erwartete Nutzen deutlich höher ist als die damit verbundenen
Risiken (bei COVID-19-(Impfung)-Gentherapie sicher nicht). Ob eine bestimmte Impfung wirksam und sicher ist, ist eine Frage der wissenschaftlichen Erkenntnisse und kann sich im Laufe der Zeit
ändern. Beispielsweise können Impfungen gegen verschiedene Virusvarianten unterschiedlich wirksam sein, und die vorherrschende Virusvariante in einem bestimmten Gebiet kann sich ändern - wie dies
beim Coronavirus der Fall ist.
7. Wann kann eine Impfpflicht als notwendig erachtet werden?
Eine Impfpflicht kann nur dann als notwendig erachtet werden, wenn es keine weniger oder gar nicht restriktiven Maßnahmen gibt, mit denen sich das gleiche Ziel erreichen ließe. Gäbe es
beispielsweise Belege dafür, dass Informationskampagnen zu den gleichen Impfquoten führen würden wie eine Impfpflicht, dann wäre es schwierig zu begründen, dass eine Impfpflicht notwendig ist. Im
Allgemeinen müssen die Regierungen nachweisen können, dass alternative Maßnahmen, die nicht so stark in die Rechte der Menschen eingreifen, nicht funktionieren oder nicht funktioniert haben (z.B:
Antikörpernachweis, der bei uns einfach nicht mehr gilt).
8. Wann kann ein Impfstoffauftrag als verhältnismäßig angesehen werden?
Ein Eingriff ist verhältnismäßig, wenn die Bedeutung des verfolgten legitimen Ziels und die Schwere des Eingriffs in die Rechte der Menschen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Selbst wenn nachgewiesen würde, dass eine Impfpflicht der einzige Weg ist, um eine Herdenimmunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erreichen, müsste eine Regierung nachweisen, dass die Vorteile
der Herdenimmunität gegen diese bestimmte Krankheit gegenüber dem Eingriff in die Rechte der Menschen überwiegen. Wenn die betreffende Krankheit beispielsweise nur eine minimale Bedrohung für
Leben und Gesundheit darstellt (nicht bei COVID-19), wären die durch ein Impfmandat verursachten Eingriffe in die Rechte der Menschen nicht gerechtfertigt. Wenn jedoch die Krankheit das Leben
oder die (langfristige) Gesundheit vieler Menschen gefährdet, kann eine solche Maßnahme gerechtfertigt sein.
9. Ist es gerechtfertigt, Impfungen nur für Angehörige bestimmter Gruppen vorzuschreiben und nicht für alle? Ist das nicht diskriminierend?
Einige Mitgliedstaaten überlegen, ob sie nicht eine allgemeine Impfpflicht, sondern eine berufs- oder altersspezifische Impfpflicht einführen sollen (oder haben diese bereits eingeführt).
Liberties ist der Meinung, dass solche Maßnahmen unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein können. Wenn eine Regierung nachweisen kann, dass es für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
unerlässlich ist, dass eine Person geimpft ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen (etwa bei Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten), dann ist es gerechtfertigt, dies zur Bedingung für
eine Beschäftigung zu machen. Was ein altersspezifisches Impfmandat betrifft, so ist die Antwort auf die obige Frage weniger eindeutig. Wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass
ungeimpfte Angehörige einer bestimmten Altersgruppe ein deutlich höheres Risiko haben, auf der Intensivstation zu landen, als andere Mitglieder der Gesellschaft, und dass die Impfung dieser
Gruppe die reale Gefahr eines Zusammenbruchs des Gesundheitssystems abwenden könnte, ließe sich ein altersspezifisches Mandat unter Umständen rechtfertigen. Es ist jedoch nicht zu rechtfertigen,
dass Regierungen Impfungen für Angehörige einer bestimmten Altersgruppe vorschreiben, nur um die Angehörigen dieser Altersgruppe vor den Folgen ihrer eigenen Entscheidung, sich nicht impfen zu
lassen, zu schützen. (Das gilt natürlich nur für Erwachsene.)
10. Lassen die Menschenrechtsvorschriften Ausnahmen von der Impfpflicht aus religiösen Gründen zu?
Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die einschlägige Rechtsprechung deutet jedoch darauf hin, dass eine Impfpflicht keinen
Verstoß gegen Artikel 9 darstellt. Denn in früheren Urteilen wurde festgestellt, dass die Impfpflicht nicht gegen zentrale Aspekte der religiösen Überzeugungen verstößt. Nach der einschlägigen
Rechtsprechung schützt Artikel 9 nicht jede beliebige Handlung, die durch eine Religion motiviert oder beeinflusst ist, sondern nur solche, die für den Ausdruck einer Religion von zentraler
Bedeutung sind.
11. Sollte es Ausnahmen für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können?
Obligatorische Impfungen zur Erreichung der Herdenimmunität können nur dann sinnvoll sein, wenn die Impfungen so gestaltet sind, dass es genügend Menschen gibt, für die es sicher ist, geimpft zu
werden. In einem solchen Fall ist es sicherlich nicht gerechtfertigt, z. B. Geldstrafen gegen diejenigen zu verhängen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
12. Was ist, wenn jemand der Meinung ist, dass die für ihn geltende Impfpflicht unter den gegebenen Umständen nicht gerechtfertigt ist?
In jedem Mitgliedstaat gibt es unterschiedliche Verfahren für die Anfechtung von Gesetzen. Wir empfehlen den Bürgern, sich in solchen Fällen an die örtlichen Rechtsberatungsstellen zu wenden, um
sich über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren. Damit ein Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden kann, müssen zunächst alle verfügbaren
innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Sie können auch von ihrem Recht auf (friedlichen) Protest und freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, um den Behörden ihre Bedenken
mitzuteilen.
13. Was sollte die EU tun, um Menschenrechte und öffentliche Gesundheit besser zu schützen?
Was kann eine Menschenrechtsorganisation, die - wie die Civil Liberties Union for Europe - auf EU-Ebene arbeitet, tun?
Die Informationen, die die Bürger über soziale Medien erhalten, haben einen großen Einfluss auf ihre Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Leider ist die Verbreitung von Desinformationen, auch
über den Impfstoff, Teil eines profitablen Geschäftsmodells für Social-Media-Unternehmen. Die EU könnte dem Einhalt gebieten, indem sie die bereits bestehenden Vorschriften konsequent durchsetzt
und gegebenenfalls neue Gesetze ausarbeitet.
Die Auswertung der über 5.000 Quellen
3 mal am Tag werden 401 Land-& Stadtkreise ausgewertet
Diese Auswertung dauert eine Weile, wenn eine Tabelle bestätigt ist kommt sie Online, deshalb sind auch die unterschiedliche Zeitangaben möglich. Die Zahlen stammen nur von offiziellen Stellen wie den Ministerien der Länder, den Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte, sowie von RiskLayer, Coronazähler und weiteren Institutionen wie dem Robert-Koch-Institut. Für den Vogelsbergkreis stehen wir in direkter Verbindung mit dem Gesundheitsamt in Lauterbach.
Direkte Abfrage beim Robert-Koch-Institut (RKI; dessen Angaben sind in der Graphik matt dargestellt), aber auch bei Landesministerien, Städten und Landkreisen, bis 27.03. nur durch die Redaktion.
Seit 27.03. nutzen wir für die Angabe der bestätigten Infektionen sowie der Totenzahlen zusätzlich auch verlässliche Datenangaben Dritter, z.B. die Redaktionen der Berliner Morgenpost, Zeit.de,
Tagesspiegel.de, Saarbrücker Zeitung, Radio Bremen, Risklayer, CEDIM (KIT), coronavirus.jetzt, u.v.a., neben eigenen Berechnungen.
Die Statistik zu belegten Intensivbetten bzw. Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstation wird aus dem Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) entnommen.
Da es für die Zahl der Genesenen keine amtliche Meldepflicht gibt, wird der Wert hochgerechnet unter Berücksichtigung folgender Angaben:
a) Tatsächliche Genesenenmeldungen der Gesundheitsämter
b) Angaben des RKI
c) Durchschnittliche Krankheitsdauer
d) Todesfallmeldungen;
Der Wert der Aktiven Infektionen wird berechnet als Ergebnis der bestätigten Infektionen, abzüglich der Genesenen und der Todesfälle.
Aktueller Verlauf
Der aktuelle Verlauf ist uneinheitlich. In den letzten Tagen ist eine Verringerung der offiziell gemeldeten Zahlen zu sehen. Allerdings sind die Zahlen aus den Landkreisen z.T. erheblich höher. Der geringe Anstieg der Infizierten über das Wochenende könnte mit den erhöhten Meldelaufzeiten am Wochenende zu erklären sein. Eine Aussage welches Modell derzeit zutrifft kann derzeit nicht gegeben werden. Die hier verwendeten Modelle werden ständig überprüft und verbessert. In diesem Sinne haben wir immer wieder Änderungen in die Tabellen eingeführt. Für die Korrektheit der hier dargestellten Zahlen und Vorhersagen übernehmen wir keine Gewährleistung.
Verbesserungen
Neue Darstellung der Zahlen
Wir haben uns auf eine neue Auflistung geeinigt, es werden nur die aktiven Fälle groß und schwarz dargestellt, denn
dies ist das mögliche Ansteckungspotenzial. Damit die schreckensdymamik Aussage der Tabelle heraus genommen wird. Im Vergleich haben wir die Gippetoten 2017/2018 und die normalen
jährlichen Sterbezahlen miteinbezogen, bzw. immer auf das Verhältnis 100.000 Einwohner herunter gerechnet, so das man ein Verhältnis zu den ganzen Zahlen bekommt. *CoVid-19 Nachweis bezogen
(mit CoVid-19) **Die Grippewelle 2017/2018 war mit 25.100 geschätzten Toten und 182.000 Grippefälle (J10/J11) mehr wie der jährliche Durchschnitt mit geschätzten 400-1.400
Grippetoten, und es war keine Pandemie. → RKI Dokument (2015)
Auflistung / Erklärungen
Formeln in der Coronafälle-Tabelle
(Erklärungen mit Mauszeiger→ über die betreffende Angaben halten)
Intensivbetten belegt/frei³ | 21/16 |
↑ Anteil mit CoVid-19/beatmet³ | 0,00% 0/0 |
↑ je 100.000 Einw. belegt/frei | ↓0,00/15,15 |
↑ CoVid-19 Belegung/Einw. | →0,00% |
CoVid-19 Patienten stationär | →0 |
Pfeile vor den Angaben sind jeweilige Änderungen zum Vortag
↑ steigend
↓ fallend
→ gleichbleibend
¹²³ siehe Anmerkung der Redaktion *mit CoVid-19
*Alle Corona-Fälle beruhen auf Tests mit positiven Testergebnis (die Nachweisgenauigkeit liegt bei ca. 95%), Nachweis mit CoVid-19 nicht durch CoVid-19. Todesfälle nur nachgewiesene positive Testergebnisse, nicht unbedingt die Todesursache direkt, meistens durch eine Vorerkrankung verstorben - dann teilweise nur verschlimmert. Durchschnitts-Alter der Coronafälle = 50 Jahre, Durchschnitts-Alter der Todesfälle = 81 Jahre.
²Zu den Grippezahlen (Infuenza)
Die Grippewelle 2017/2018 war mit 25.100 geschätzten Toten und 182.000 Grippefälle (J10/J11) mehr wie der jährliche Durchschnitt (der bei ca. geschätzten 400-1.400 Grippetoten liegt)
und es war keine Epedemie weder eine Pandemie. Die in der Todesursachenstatistik direkt gezählten Influenzatodesfälle sind dagegen unerheblich. Das Statistische Bundesamt in Deutschland
ermittelte für die Zeit zwischen 1998 und 2007 jährlich zwischen 3 und 34 Fälle mit Virusnachweis (J10) und zwischen 63 und 330 jährlich ohne (J11). Auf diese Weise wurden in Deutschland zum
Beispiel für die Wintersaison 1995/96 etwa 30.000 zusätzliche Todesfälle und für die Wintersaison 2012/2013 die Zahl von 29.000 Fällen ermittelt. Seit der Jahrtausendwende gab es aber auch acht
Winter ohne belegbare Übersterblichkeit. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik Österreich starben zwischen 1998 und 2007 zwischen 6 und 145 Menschen an der Grippe (J10-J11). In der
Schweiz wurden zwischen 1998 und 2006 zwischen 8 und 129 Menschen direkte Grippetodesfälle gezählt (J10-J11) [1].
³Intensivbetten Angaben
Diese stammen direkt vom DIVI Intensivregister und von der Universität Konstanz, Prof. Dr. Daniel Keim.
Wir hatten immer eine Karte mit Direktzugriff auf die einzelnen Krankenhäuser, diese wurde jedoch am 03.04.2020 umgestellt so dass wir nur noch für die einzelnen Bundesländer eine Bettenübersicht
hatten. Einige Angaben werden uns jedoch per Pressemitteilung übermittelt. Seit 16.05.2020 bekommen wir wieder eine Direktübermittlung per Datei zum einlesen in unser Auswertung.
Angaben und Sterbezahlen
Wir haben uns auf eine neue Auflistung geeinigt, es werden nur die aktiven Fälle groß und schwarz dargestellt, denn dies ist das mögliche Ansteckungspotenzial. *CoVid-19 Nachweis bezogen, hier wurde durch einen PCR-Test (1.728.357 Tests/Stand 19.04.2020 145.681 laborbestätigte Coronafälle = weniger 10%) die Viruslast festgestellt. Da die gemeldeten Todeszahlen alle Toten sind wo der Virus nachgewiesen wurde, gestorben mit Corona, aber nicht die wirklichen Toten die durch Corona gestorben sind angibt ist diese Zahl auch sehr anzuzweifeln. Sie gibt leider nicht die wirklich an Virus Verstorbenen wieder. Es wurde vom RKI in einem Schreiben die Toten nicht zu obduzieren, also wurde auch nicht festgestellt ob jemand am Virus gestorben ist und nicht durch die Vorerkrankungen die dieser Patient hatte. Wir werden dies es feststellen können wenn wir die Jahresstatistik der Sterbezahlen haben, ob sich hier ein signifikanter Anstieg verzeichnen lässt, sieht im Moment bei uns in Deutschland nicht danach aus ... eher im Gegenteil.
Sterbezahlen · Anzahl der CoVid-19 Todesfälle (Stand 09.09.2020) Robert-Koch-Institut
Todesfälle in Deutschland bzw. in Hessen in den Jahren 2016-2020 bis jeweils Juli (entnommen vom Bundesamt für Statistik in Wiesbaden) [2]
Deutschland | 2020 |
(bis jeweils Juli) 554.158 |
2019 |
554.608 |
|
2018 |
576.996 |
|
2017 |
559.558 |
|
2016 |
533.177 |
|
ø |
2016-2019 556.085 |
|
pro Einw. | in % | 0,6685% |
pro Einw. | in % | mit CoV. 9.218 0,0111% |
Deutschland liegt 2020 bis Ende Juli mit -1.927 Toten niedriger als im Durchschnitt der Jahre 2016-2019. → Tabelle
Hessen | 2020 |
(bis jeweils Juli) 38.680 |
2019 |
39.043 |
|
2018 |
39.854 |
|
2017 |
39.695 |
|
2016 |
37.479 |
|
ø |
2016-2019 39.018 |
|
pro Einw. | in % | 0,6193% |
pro Einw. | in % | mit CoV. 521 0,0083% |
Hessen liegt 2020 bis Ende Juli mit -338 Toten niedriger als im Durchschnitt der Jahre 2016-2019. → Tabelle
Wo ist hier ein signifikanter Anstieg festzustellen? Ein leichter Anstieg in einigen Bundesländern ja, aber liegt immer noch unterhalb des ø-Mittel von 2016-2019.
Wir hoffen uns stehen bald die Zahlen auch für August 2020 für einen noch besseren Vergleich zur Verfügung.
Corona-Sterbezahlen sind alle Toten wo der Virus durch den umstrittenen PCR-Test nachgewiesen wurde. Gestorben nicht durch den Virus sondern mit dem Virus.
Quelle→ Bundesamt für Statistik · Wiesbaden
Anmerkung zu den Sterbezahlen: Im Autoverkehr sterben täglich 8,1 Menschen in Deutschland, also mehr Menschen im Durchschnitt wie bei CoVid-19 (seit Juli sterben 4,9 Personen täglich - nur nachgewiesen durch einen fraglichen PCR-Test). Also müssten man dann den Autoverkehr auch verbieten, es besteht hier keine Verhältnismäßigkeit mehr.
Hierzu auch Video-Erklärung welches diese Daten auch schön erklärt→ Video von Jürgen Höller
Inspiration
Wir lesen kontinuierlich Datenanalysen zu CoVid-19 aus aller Welt und versuchen, die besten Analysen und Darstellungen weiterzudenken. Besonders beachtliche Analysen und Visualisierungen weltweit aus den letzten Wochen haben wir hier, hier und hier gesammelt. Für die Darstellung der einzelnen Tabellen in der jeweiligen Auflistung einfließen lassen. Außerdem haben wir uns von Artikeln von Zeit Online, der New York Times, Funke Interaktiv und zahlreichen anderen Visualisierungen inspirieren lassen. Wobei die wichtigen Zahlen -fett- dargestellt werden.
Deshalb haben wir auch etwas andere Fallzahlen ...
Woher stammen die Zahlen?
Hier machen wir transparent, woher die Informationen in diesen Tabellen stammen. Sollten Sie Fehler finden oder bessere Echtzeit-Datenquellen kennen, schreiben Sie uns gerne eine e-Mail.
Fallzahlen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten
Die Fallzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten (401) stammen von den jeweiligen Websites der Landkreise sowie anderen offiziellen Quellen aus der Region, die diese in unregelmäßigen Abständen aktualisieren. Weiter stehen wir mit der Firma RiskLayer und dem Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology am Karlsruher Institut für Technology (KIT) in engem Austausch. Hier erfolgt eine Analyse von über 5.000 Quellen im Internet.
Fallzahlen in den deutschen Bundesländern
Wir berechnen die Fallzahlen der Bundesländer aus den Angaben der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte (401). Diese können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) abweichen. Da die Landkreise ihre Zahlen oft zunächst an die Landesbehörden übermitteln, die diese dann an das RKI melden, kann es eine zeitliche Verzögerung von einigen Tagen geben.
Angaben zu "Genesenen" (Personen mit positiven PCR-Test)
Die Angaben zu "wieder genesenen" Personen sind in Deutschland nicht meldepflichtig. Dennoch veröffentlichen einige Landkreise und kreisfreie Städte Zahlen auf ihren Webseiten. Diese werden dann für den entsprechenden Landkreis auch auf unserer Tabellen so eingetragen. Für die Gesamtzahl der "Genesenen" in Deutschland nutzen wir die Angaben aus dem Situationsbericht des RKIs, der einmal am Tag erscheint. Zwischen beiden Zahlen gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verzögerung. Wir werden dieses Problem erst lösen können, wenn die absolute Mehrheit der Landkreise die Menschen melden, die schon wieder aus der "Positiv-Test-Liste" sind. Laut der Definition des RKI, die auch die Landkreise nutzen, gilt als genesen, wer 14 Tage nach Beginn der Erkrankung (Nachweis: Positiver PCR-Test - keine Diagnose!) mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und weder eine Lungenentzündung noch Atemnot hatte, außerdem nicht im Krankenhaus war oder verstorben ist. Das RKI kann nur Fälle auswerten, bei denen all diese Angaben über das elektronische Meldesystem vorliegen.
Einschränkungen der Daten
Wie zuverlässig diese Zahlen insgesamt sind, hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise davon, wie schnell die Betroffenen zum Arzt gehen, ob das Virus erkannt wird oder eben, wie und wann es von den offiziellen Stellen weitergemeldet wird. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Infizierten unbekannt ist, da nach aktuellem Erkenntnisstand Menschen auch nur sehr milde Symptome bzw. gar keine aufweisen können, obwohl sie mit dem Virus infiziert sind. Alle Angaben sind daher als Näherungswerte anzusehen. Sie vermitteln dennoch einen signifikanten Eindruck davon, wie sich die Lage in verschiedenen Teilen Deutschlands, Europa und weltweit entwickelt.
Bemerkung des Hessischen Gesundheitsministerium ...
Bitte beachten Sie, dass ab sofort auf die Kartendarstellung mit Hinweis auf den RKI-Lagebericht verzichtet wird, um nicht zu viele zu abweichenden Zeitpunkten erstellte oder bei Detail-Einstellungen abweichende Karten in Umlauf zu bringen. Eine über die gesamte Beobachtungszeit kumulierte Inzidenz erschwert den Blick auf die Veränderung über die Zeit. Zudem nehmen die Werte, solange neue Fälle registriert werden, kontinuierlich zu, was eine ständige Anpassung der Kategorien bedeutet und dadurch der Visualisierung nicht zuträglich ist. Daher wird nun die Zahl der Meldefälle des aktuellen Tages plus der Fälle, die in den sechs davorliegenden Tagen übermittelt wurden, verwendet und auf die Bevölkerung der einzelnen Kreise bezogen. Diese näherungsweise "Wocheninzidenz" wird im RKI-Lagebericht auf Kreisebene in einer Karte dargestellt. In Ergänzung erhalten Sie mit diesem Bericht die 7-Tage- oder "Wocheninzidenz" für alle hessischen Kreise und kreisfreien Städte in Tabellenform. Die von uns berechnete Inzidenz kann aufgrund des abweichenden Auslesezeitpunkts geringfügig von der in der RKI-Karte dargestellten Inzidenz abweichen.
Richtigkeit der Daten
Für die Korrektheit der hier dargestellten Zahlen und Vorhersagen übernehmen wir keine Gewährleistung, Übertragungsfehler passieren schon einmal - werden aber beim nächsten Update sicherlich festgestellt und natürlich korrigiert. Uns wurden auch schon offizieller Seite falsche Daten geliefert. Wir stellen hier nur die offiziell gemeldeten positiven PCR-Test-Zahlen dar, ob diese Menschen wirklich erkrankt sind würde nur durch eine exakte Diagnose feststehen, diese Zahlen fehlen bei den offiziellen Angaben hier leider komplett. Je mehr getestet wird um so mehr positive Testergebnisse und falsch-positive Ergebnisse werden generiert. Untersuchungen haben ergeben, dass nur 5-10% von den positiv gemeldet getesteten Personen wirklich erkrankt sind bzw. erkrankt waren. Demnach haben oder hatten auch in Gangelt (Heinsberg-Studie) bereits 15 Prozent der Einwohner eine Infektion mit Sars-CoV-2 – das ist das Fünffache der offiziell gemeldeten Fallzahlen. Die Sterblichkeit unter den Infizierten liegt bei 0,37 Prozent – diese Todesrate ist deutlich niedriger als bisher weltweit allein aufgrund der gemeldeten Fälle geschätzt wird. Die sogenannte Fallsterblichkeit (Case Fatality Rate) liegt beispielsweise laut Weltgesundheitsorganisation WHO in Deutschland bei 2,2 bis 2,4 Prozent. Weil in diese Werte aber nur die bekannten Fälle eingehen, vermuten Wissenschaftler schon länger, dass das Coronavirus wahrscheinlich deutlich weniger tödlich ist als es diese Zahlen suggerieren. Quelle→ Heinsberg-Studie von Prof. Hendrik Streeck von der Universität Bonn
Hier nochmals 33 Fakten zu Corona ...
Arbeit von Jürgen Höller (Stand: 10.05.2020)[3]
Schließen möchte ich mit einem Zitat von Carl Friedrich von Weizsäcker, Bruder des späteren deutschen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker. Er schrieb folgenden Text in seinem Buch: Der bedrohte Friede. „Die herrschende Elite wird zu ihrem eigenen Schutz Privatarmeen unterhalten. Um ihre Herrschaft zu sichern, werden diese Eliten frühzeitig den totalen Überwachungsstaat schaffen und eine weltweite Diktatur errichten. Die ergebenen Handlanger dieses Geldadels werden korrupte Politiker sein. Die Kapitalwelt fördert einen noch nie dagewesenen Faschismus. Zum Zweck der Machterhaltung wird man die Weltbevölkerung auf ein Minimum reduzieren. Dies geschieht mittels künstlich erzeugter Krankheiten. Hierbei werden Biowaffen als solche deklariert, aber auch mittels gezielter Hungersnöte und Kriege.“Dieses Buch veröffentlichte von Weizsäcker 1994.
Quelle→ Jürgen Höller
Einzelnachweise ...
[1] Alle Angaben beruhen auf Daten des RKI
[2] Alle Angaben entnommen vom Bundesamt für Statistik in Wiesbaden
[3] Recherchiert und veröffentlicht von Jürgen Höller, er selbst eröffnete mit 19 Jahren sein erstes Unternehmen und ging fast pleite. Anschließend studierte
er die „Gesetze des Lebens“ und baute mehrere höchst erfolgreiche Firmen auf. 1991 wurde er zum „Unternehmer des Jahres“ gewählt. Er schulte über 1,8 Mio. Menschen in seinen Seminaren, darunter
auch zahlreiche Spitzensportler, Politiker und Künstler. Seine über 60 Bücher, DVDs und Audioprodukte fanden mehr als 8 Mio. Leser und Hörer (darunter die Nummer 1 Bestseller„Sprenge Deine
Grenzen“ und „Sag ja zum Erfolg“).Von der Zeitschrift „BUNTE“ wurde er zu einem der „500 wichtigsten Deutschen“ gewählt und die Zeitschrift „GQ“ kürte ihn zu einem der „25 besten Redner unserer
Zeit“. Im Jahr 2001 wollte er mit seinem Unternehmen an die Börse, geriet dabei mitten in den weltweiten Börsencrash, beging einige verhängnisvolle Fehler, durch die er (fast) alles verlor, was
ein Mensch verlieren kann. Doch 2004 startete er ein fulminantes Comeback – und heute ist er wieder der mit Abstand erfolgreichste Trainer Europas. Von der Zeitschrift „FOCUS“ wurde Jürgen Höller
in 2016 als „TOP-COACH“ geehrt. Bereits zum vierten Mal in Folge hat die Jürgen Höller Academy den Titel „Wachstumschampion” vom FOCUS in Zusammenarbeit mit Statista erhalten. Von der „FINANCIAL
TIMES“ wurde die Jürgen Höller Academy auf Platz 495 der schnellst wachsenden Unternehmen Europas 2017 gelistet. Ebenfalls in 2017 veröffentlichte die Zeitschrift ERFOLG die ‘Top 100-Trainer’,
hier wurde Jürgen Höller auf Platz 1 ermittelt.
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