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Zur Europawahl am 09. Juni 2024
Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben
WARTENBERG · Am 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind somit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
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Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch
Briefwahl ausüben.
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zur Hessischen Landtag am 08. Okt 2023
Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis
WARTENBERG · Die Wahl zum Hessischen Landtag findet am Sonntag, 08.10.2023 statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag die Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis durchgeführt. Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen ...
→ mehr erfahren | ||
Eine Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
André Weiß zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt
Tim Herber als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung
Nachdem der Gemeindevertreter Herr André Weiß vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2023 zum ehrenamtlichen
Beigeordneten ernannt wurde und auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet hat, stelle ich fest, dass Herr Weiß nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit den §§ 37 und 65 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen bei der
Kommunalwahl im März 2021, Herr Ulrich Möller und Herr Florian Höll, haben auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem
Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen, Herr Tim Herber, Goethestraße 5, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Herber hat die Wahl
angenommen.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab,
Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens
jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der
Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22. Juni 2023
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Sonntag 08:00-18:00 Uhr
Welche Regeln muss ich im Wahllokal beachten?
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Maskenpflicht.
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Es besteht eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten die Wahlräume nicht ohne medizinische Maske betreten werden. Eine Befreiung
von der Pflicht zum Tragen von Masken ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Vor dem Betreten und beim Verlassen des Wahllokals sind jeweils die Hände zu
desinfizieren. Alle Wähler sollten nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Es werden aber auch desinfizierte Schreibstifte zur Verfügung stehen. |
Hinweise zur Wahl
Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt wählen
→ mehr erfahren | |
Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15.00 Uhr beantragt werden. Die Antragsstellung und Abholung der Unterlagen kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, was dringend zu empfehlen ist. Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen am Wahltag erfolgt im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 (Tel. 0151/52630834). Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates
gehindert.
Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25,
Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 06.09.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am 26. September 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...
Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24
Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5
Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil
Angersbach zusammen.
→ einblenden | ||
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Dr. Olaf Dahlmann |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Vorläufiges Endergebnis
Stimmen zum Kreistag
Stimmenverteilung
Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag
Quelle→ Votemanager
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die
Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...
Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in den Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Folgende in den Ortsbeirat Landenhausen gewählte Bewerber haben am 15.04.2021 auf ihr Mandat verzichtet ...
Sie scheiden damit aus dem Ortsbeirat aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt ...
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Lukas Kaufmann, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg (Rang 2)
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Florian Höll, Mittelstraße 15, 36367 Wartenberg (Rang 3)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 15.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Vorläufiges Endergebnis
Stimmen zur Gemeindevertretung
Stimmenverteilung
gewählte Kandidaten
Mandate der Personenwahl
für Landenhausen
Stimmen zum Ortsbeirat
Stimmenverteilung
gewählte Kandidaten
Mandate der Personenwahl
Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte 1.077
Wähler/innen 231 21,45 %
Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte 1.011
Wähler/innen 204 20,18 %
Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte 1.110
Wähler/innen 240 21,62 %
Quelle→ Votemanager
Vorläufiges Endergebnis
Stimmen zum Kreistag
Stimmenverteilung
Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag
Quelle→ Votemanager
Sonntag 08:00-18:00 Uhr
Wahl zur ...
Gemeindevertretung / Ortsbeirat Landenhausen
Am heutigen Sonntag, dem 14. März 2021 finden in Wartenberg Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Vogelsbergkreis neu gewählt.
Laut Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg werden
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Pandemie im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen
Rahmen zur Durchführung der Wahlen
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der
Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der
Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
→ weiter lesen | ||
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung (Tel. 06641/9698-0 oder e-Mail) empfohlen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist während des Aufenthaltes im
Rathaus zu tragen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen. Gerne können gegebenenfalls eigene Schreibstifte zur Stimmabgabe mitgebracht
werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 12. März 2021, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer
plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 13. März
2021, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11
im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden. Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Allgemeine Informationen
Zu den Wahlen
→ Briefwahl /Wählen mit
Wahlschein
→ Wahlsystem
→ Termine
und Fristen
→ Vordrucke für Parteien
und Wählergruppen
→ Veröffentlichungen / Bekanntmachungen
→ Wahlergebnisse
↓ Mit dem folgenden Link können Sie den Wahlschein online beantragen ...
Dienstag 19:30 Uhr
Dienstag, den 3. November 2020, um 19:30 Uhr im kleinen Saal des „Wartenberg Ovals“,
Tagesordnung | → einblenden |
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
In Corona-Zeiten
Briefwahl
Bei der Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies stellt gerade bei dieser Wahl unter Coronabedingungen insbesondre für Wählerinnen und Wähler, die einer Risikogruppe angehören oder wegen der Pandemie den Gang in das Wahllokal scheuen, eine gute und sinnvolle Alternative zur Wahl im Wahllokal dar.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 30. Oktober 2020, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen
Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 31. Oktober 2020, von 11.00 Uhr bis 12:00
Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt
werden.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 1. November 2020, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingegangen ist. Dabei ist die
Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der
persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte abholen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können. Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wahltags und des Tags der Stichwahl sowie Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Wartenberg am 1. November 2020
→ mehr erfahren | ||
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 24. August 2020 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg,
Zimmer 1, einzureichen.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter
https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber - eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort
heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift", das von dem Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung
gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle benötigten Formblätter bei dem Wahlleiter in Papierform angefordert werden.
(Dienstsiegel)
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg
Manfred Boß Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Hinweise zur Briefwahl
Wie und wo kann ich die Briefwahl beantragen?
→ mehr erfahren | |
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden.
Am einfachsten geht das mit dem Antragsformular auf der übersandten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigte. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde (Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg) geschickt werden oder direkt im Rathaus abgegeben werden.
Der Antrag kann auch ohne Verwendung eines Formulars schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung als gewahrt. Damit die Antragstellerin, der Antragsteller identifiziert werden kann, benötigt das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Für die Antragstellung per E-Mail weisen wir darauf hin, dass die dort eingestellten Daten unverschlüsselt übermittelt werden und insofern dem Datenschutz keine Rechnung getragen ist.
Die Gemeinde Wartenberg stellt als besonderen Service in ihrem Internetangebot (www.Gemeinde-Wartenberg.de) ein elektronisches Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereit. Die Übermittlung der Daten in diesem elektronischen Formular erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schließlich können die Briefwahlunterlagen auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt mündlich beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können. Im Rathaus besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt vor Ort zu tätigen.
Öffnungszeiten des Rathauses Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag
von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag (auch) für einen Anderen stellen will? Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragstellung das Formular auf der Wahlbenachrichtigung benutzt wird: Dort ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für Andere abholen? Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Das heißt, sie werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene (Urlaubs-, Klinik-, Kur-) Adresse gerichtet. Eine Abholung durch Bevollmächtigte ist möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeber auftritt. Dies muss der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien- und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch durch selbsternannte Wahlhelfer möglichst ausgeschlossen werden.
Wann sollte der Antrag gestellt werden? Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden: Postlaufzeit zum Wahlamt, die dortige Bearbeitungsdauer, Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel benötigt und schließlich der Rücktransport zum Wahlamt, per Post, Boten oder persönlich, so dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegt.
Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wann ist der letzte Antragstermin? Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 25. Mai 2019, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden.
Kann mir geholfen werden, wenn ich nicht (mehr) lesen oder schreiben kann? Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. In diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.
Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein? Der Wahlbrief muss, unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie gegebenenfalls selbst begleichen. Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Wahlergebnis
Stimmen zur Gemeindevertretung
Stimmenverteilung
Stimmen |
Prozent |
||
---|---|---|---|
CDU - Stimmen
|
4.629 | 14,28 % | |
Lukas Kaufmann, CDU | 928 | 20,04 % | |
Wolfgang Schleiter, CDU | 904 | 19,53 % | |
Christof Keller, CDU | 753 | 16,27 % | |
Hartmut Gohlke, CDU | 830 | 17,93 % | |
Matthias Keller, CDU | 659 | 14,24 % | |
Rolf Vatterodt, CDU | 555 | 11,99 % | |
SPD - Stimmen
|
12.701 | 39,19 % | |
Rainer Gröger, SPD | 1.226 | 9,65 % | |
Gabriele Oestreich-Renker |
1.305 | 10,27 % | |
Andreas Schmelzer, SPD | 1.227 | 9,66 % | |
Uwe Günzel, SPD | 1.032 | 8,13 % | |
Wolfgang Post, SPD | 1.160 | 9,13 % | |
Dieter Schwing, SPD | 715 | 5,63 % | |
Karsten Ittmann, SPD | 994 | 7,83 % | |
Joachim Schrimpf, SPD | 664 | 5,23 % | |
Dittmar Happel, SPD | 947 | 7,46 % | |
Thomas Schindler, SPD | 709 | 5,58 % | |
Claudius Rott, SPD | 607 | 4,78 % | |
Gerald Trabandt, SPD | 520 | 4,09 % | |
Lutz Koch, SPD | 498 | 3,92 % | |
Helmut Huber, SPD | 566 | 4,46 % | |
Steffen Klingel, SPD | 531 | 4,18 % | |
FWGW - Stimmen
|
15.082 | 46,53 % | |
Bernd Wahl, FWGW | 1.590 | 10,54 % | |
Manfred Höll, FWGW | 1.137 | 7,54 % | |
Thomas Dörr, FWGW | 1.044 | 6,92 % | |
Oliver Wahl, FWGW | 969 | 6,42 % | |
Ottmar Wahl, FWGW | 1.153 | 7,64 % | |
Ulrich Möller, FWGW | 1.030 | 6,83 % | |
Jörg Kircher, FWGW | 813 | 5,39 % | |
Stephan Kimpel, FWGW | 790 | 5,24 % | |
Martin Hofmann, FWGW | 684 | 4,54 % | |
Carolin Keller, FWGW | 783 | 5,19 % | |
Jürgen Wahl, FWGW | 685 | 4,54 % | |
André Weiß, FWGW | 768 | 5,09 % | |
Gerhard Schad, FWGW | 750 | 4,97 % | |
Ulrich Lorey, FWGW | 512 | 3,39 % | |
Rudolf Weiß, FWGW | 681 | 4,52 % | |
Martin Stock, FWGW | 616 | 4,08 % | |
Florian Höll, FWGW | 635 | 4,21 % | |
Frank Hohmeier, FWGW | 442 | 2,93 % |
Wahlbeteiligung 57,88 %
für Landenhausen
Stimmen zum Ortsbeirat
Stimmenverteilung
Stimmen |
Prozent |
||
---|---|---|---|
CDU - Stimmen
|
765 | 24,49 % | |
Matthias Keller, CDU | 259 | 33,86 % | |
Christof Keller, CDU | 258 | 33,73 % | |
Lukas Kaufmann, CDU | 248 |
32,42 % |
|
SPD - Stimmen
|
973
|
31,15 %
|
|
Joachim Schrimpf, SPD | 336 | 34,53 % | |
Gerald Trabandt, SPD | 185 | 19,01 % | |
Dieter Schwing, SPD | 254 | 26,10 % | |
Bettina Weber, SPD | 198 | 20,35 % | |
FWGW - Stimmen
|
1.386 | 44,37 % | |
Alfred Lerg, FWGW | 354 | 25,54 % | |
Karl Heinrich Füg, FWGW | 281 | 20,27 % | |
Florian Höll, FWGW | 245 | 17,68 % | |
Rudolf Weiß, FWGW | 219 | 15,80 % | |
André Weiß, FWGW | 287 | 20,71 % |
Wahlbeteiligung 59,22 %
Quelle→ Votemanager
Wahlergebnis
Stimmen zum Kreistag
Gemeinde Wartenberg
Wahlberechtigte 3.247
Wähler/innen 1.874 57,71 %
Briefwahl 319
Wahlergebnis
Stimmen aus Angersbach
Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte 1.109
Wähler/innen 498 44,91 %
Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte 1.007
Wähler/innen 486 48,26 %
Wahlergebnis
Stimmen aus Landenhausen
Mehrzweckraum Kiga, OT Landenhausen I
Wahlberechtigte 542
Wähler/innen- 277 51,11 %
Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte 589
Wähler/innen 294 49,92 %
Quelle→ Votemanager
→ Informationen
→ Arbeitsmarkt
→ Immobilienmarkt
→ Urlaub
→ Gastgeber
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