Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
für den Vogelsbergkreis
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↓ KARTE
↓ SPRECHZEITEN
Montag, Dienstag & Donnerstag
09:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
09:30 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag
09:30 - 12:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung können auch Sprechzeiten mit den zuständigen Sachbearbeitern außerhalb der oben genannten Zeiten erfolgen.
Für die Sperrmüllabfuhr ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zuständig.
Anmeldungen können per Sperrmüllabrufkarten (liegen bei der Gemeinde im Rathaus aus),
per Fax unter ...
![]() |
+49 (0)6641 - 96 71-20 |
per e-Mail, über die Webseite des ZAV oder per Telefon
über die Sperrmüllhotline unter ...
![]() |
+49 (0)6641 - 96 71-22 |
welche
Montag, Dienstag und Donnerstag | 09:30-12:00 und 14:00-15:30 Uhr |
Mittwoch | 09:30-12:00 und 14:00-16:30 Uhr |
Freitag | 09:30-12:00 Uhr |
Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt.
Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.
Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt
haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung.
Auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen
Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis zu 5.000,-€uro Bußgeld
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch
Reiter die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen beseitigen müssen.
Nach dem Abfallrecht sind Pferdeäpfel genau wie Hundekot als Abfall zu betrachten. Somit handelt jeder Reiter, welcher den Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lässt,
ordnungswidrig.
Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens können hierfür bis zu 5.000,-€uro Bußgeld fällig werden. Darüber hinaus hat der Reiter die Kosten der Straßenreinigung zu tragen. Bei der
Gemeindeverwaltung melden sich immer wieder Einwohnerinnen und Einwohner, für die die Hinterlassenschaften auf Wegen ein Ärgernis bedeuten.
Deshalb bittet die Gemeinde Wartenberg die Pferdehalter darum, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und den Pferdekot zu beseitigen.
Es ist weder Aufgabe der Anwohner noch der Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Wartenberg, diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Es gilt nach wie vor die Bereitschaft zur gegenseitigen
Rücksichtnahme im Alltag.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Angenommen werden nur Gras- Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, sowie Laub
Hinweis ...
Die Annahme erfolgt kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 13,51.€uro/m³.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den Betreiber der Grüngutsammelstelle den ZAV wenden.
Angenommen werden nur Gras- Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, sowie Laub
Hinweis ...
Die Annahme erfolgt kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 13,51.€uro/m³.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den Betreiber der Grüngutsammelstelle den ZAV wenden.
Donnerstag 16:30-17:30 Uhr
Außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nicht gestattet.
Donnerstag 16:30-17:30 Uhr
Außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nicht gestattet.
im Ortsteil Angersbach am Gemeindebauhof
→ Sonderabfälle dürfen nicht über die normalen Hausmülltonnen entsorgt werden. Daher bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zweimal jährlich eine Sonderabfall-Kleinmengensammlung in allen Ortsteilen des Vogelsbergkreises an.
↓ HiER ZU FiNDEN
im Ortsteil Landenhausen an der Feuerwehr
→ Sonderabfälle dürfen nicht über die normalen Hausmülltonnen entsorgt werden. Daher bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zweimal jährlich eine Sonderabfall-Kleinmengensammlung in allen Ortsteilen des Vogelsbergkreises an.
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